Homöopathie muss man sich leisten können

Ute Parsch hat in der jüngsten Homöopathie-Diskussion bei der Badischen Zeitung darauf hingewiesen: Eine Arbeitsgruppe der bekannten Versorgungsforscherin Frau Prof. Witt – ehem. Berlin, jetzt Zürich – hat ermittelt, dass Homöopathie den Krankenkassen keine Kosten spart. Im Gegenteil: sie verursacht kräftig Zusatzausgaben. Die Arbeit ist bei PLOS ONE erschienen, d. h. sie ist allgemein zugänglich.

Daten von 44.550 Patienten wurden ausgewertet. Die Gesamtkosten lagen in der Homöopathiegruppe nach 18 Monaten höher (im Mittel bei 7.207 EUR) als in der Vergleichsgruppe (5.857 EUR). […] Das galt für alle Diagnosen. [1]

Der interessante zeitliche Verlauf hier:

hp_kosten
Fig 1. Mean overall cost (EUR) progression by group

Wie das? Hieß es nicht tönend: „Kostenersparnis durch Vermeidung teurer schulmedizinischer Behandlungen“ (s. hier)? Aber die Wissenschaft ist nicht um Antworten verlegen. Das liegt nämlich an der Ganzheitlichkeit. Jedenfalls wurde gehörig Gehirnschmalz in diese Hypothese investiert:

Im Allgemeinen folgt die homöopathische Behandlung einem holistischeren Ansatz, der den ganzen Menschen und dessen Ressourcen berücksichtigt. Dieser Ansatz könnte dazu führen, dass ebenfalls weitere somatische oder psychische Störungen diagnostiziert und behandelt werden, und dass Patienten häufiger krankgeschrieben werden, um ein Ausruhen zu ermöglichen. Dieser holistischere Ansatz könnte zu weiterer konventioneller Behandlung mit zusätzlichen Kosten geführt haben.

Zunächst: es kann somit nicht unterstellt werden, dass die Homöopathie die Probleme löst, die sie „aufdeckt“. Und wie soll man sich das eigentlich konkret vorstellen? Der eifrige Homöopath, immer auf der Jagd nach der lukrativen Folgekonsultation: „Sie Ärmste(r), das ist ja schrecklich. Sie müssen sich ausruhen! Gehen’s zum Arzt, lassen Sie sich krankschreiben. Und kommen Sie in zwei Wochen wieder vorbei.“

Doch es bieten sich weitere Erklärungen an. Homöopathie macht krank, vor allem psychisch krank:

In den Monaten 1-3 hatten die homöopathischen Patienten 126,2% [2] mehr Diagnosen als die Kontrollen. Der größten Unterschied zwischen den Gruppen fand sich bei den psychischen Störungen (38.9%).

Oder gar: wer sich auf die Homöopathie stürzt, ist psychisch krank?

Im Ernst: etwas weniger ätzend formuliert, ist dies eine plausible Hypothese. Die Homöopathie-Patienten hatten vorher einen „integrierten Zusatzvertrag“ (integrated care contract) mit ihrer Krankenkasse abgeschlossen. Sie stellten also keine repräsentative Stichprobe aus der Grundgesamtheit der Versicherten dar, sondern eine Untergruppe, die vergleichsweise besorgter die eigene Befindlichkeit beobachtet und schneller als andere den Arzt aufsucht. Der Zusatzvertrag hat die Schwelle zum Arztbesuch gesenkt, weil er leichteren Zugang zu „Pflanzlichem“ versprach.
Andererseits, oder zusätzlich, könnten sich die teilnehmenden Ärzte womit auch immer (IGeL? Hufeland-Liste?) ein ordentliches, unverhofftes Zubrot gegönnt haben. Ein Blick in den gemeinten IV- oder Selektivvertrag würde die Phantasie anregen; aber wir werden wohl nichts Genaues dazu erfahren. Wer auch immer da jetzt die Kosten treibt, sei es nun der multipel sieche Homöopathie-Anwender oder der ökonomisch denkende Arzt: in jedem Fall konnten die Autoren keinen Zusammenhang zwischen einer höheren Inanspruchnahme und einem besseren Gesundheitszustand herstellen. Aber man kann nicht sagen, dass sie sich nicht redlich bemüht hätten.

Wahrscheinlich war die Studie falsch konzipiert. Um eine Kostenersparnis nachzuweisen, hätte man die Homöopathie nicht zusätzlich zur „konventionellen“ Medizin anwenden sollen. Prof. Edzard Ernst weist häufiger darauf hin, dass der Vergleich A+B versus B im allgemeinen unsinnig ist. Für das angestrebte Ziel wäre es einzig sinnvoll gewesen, die Homöopathie statt der wissenschaftlichen, „normalen“ Medizin anzuwenden.

Die Arbeit hat auf PLoS One auch einen Leserkommentar:

One primary argument in favor of homeopathy bites the dust.


  1. : Die Übersetzung ist (sinnwahrend) etwas vereinfacht, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  2. 126,2%: Wir hoffen aber zugunsten der Homöopathie-Patienten, dass es nur 26% mehr gewesen sind.

28 Gedanken zu „Homöopathie muss man sich leisten können“

  1. Andererseits, oder zusätzlich, könnten sich die teilnehmenden Ärzte womit auch immer (IGeL? Hufeland-Liste?) ein ordentliches, unverhofftes Zubrot gegönnt haben.

    So. Und nur so!

  2. So ganz falsch ist der Ansatz einer derartigen Behandlung aber auch nicht, denke ich. Viele Problem werden (unter anderem) erst durch Stress verursacht, wie Verdauungsprobleme, Zähneknirschen im Schlaf, Schlafprobleme, Bluthochdruck …
    Da passt auch der schöne Fakt rein, dass ein im Allgemeinen gesunder Körper gut in der Lage ist, etwa 80% der diversen Leiden und Krankheiten selbst zu heilen – wenn man ihn lässt.

    Diese Zusatzkosten durch „vermehrtes“ Krankschreiben sind demnach nicht der Homöopathie zuzuschreiben sondern den Ärzten, die sich die Gesamtbefindlichkeit des Patienten genauer ansehen. Wenn dann der Patient nach zwei Wochen gut ausgeruht und frei von Beschwerden zur Nachkontrolle kommt, ist bei Homöopathen dann das Hurrahgerufe auf die Zuckerkügelchen groß.

    Das soll hier jetzt keine Argumentation für Homöopathie sein sondern eher dafür, Menschen mehr Auszeiten vom Arbeitsalltag zu gönnen.

  3. Alexia :

    Wenn dann der Patient nach zwei Wochen gut ausgeruht und frei von Beschwerden zur Nachkontrolle kommt

    Es steht aber nirgends in der Arbeit drin, dass der/die Patient/in nach zwei Wochen frei von Beschwerden ist. Das wird nur suggeriert.

  4. creezy :
    Andererseits, oder zusätzlich, könnten sich die teilnehmenden Ärzte womit auch immer (IGeL? Hufeland-Liste?) ein ordentliches, unverhofftes Zubrot gegönnt haben.
    So. Und nur so!

    Soso. Und woher diese schrankenlose Erkenntnis?

  5. creezy :Andererseits, oder zusätzlich, könnten sich die teilnehmenden Ärzte womit auch immer (IGeL? Hufeland-Liste?) ein ordentliches, unverhofftes Zubrot gegönnt haben.
    So. Und nur so!

    Naja, it takes two to tango. Angebotsinduzierte Nachfrage setzt einen Leistungserbringer voraus, der ein nutzloses Produkt an den Mann (oder die Frau) bringen – und einen Mann (oder eine Frau), der ein nutzloses Produkt bereitwillig nimmt, weil er (oder sie) es ja nicht zahlen muss. Am Ende schädigen beide zusammen die Versichertengemeinschaft, denn für nutzlose Sch*** ist die Kohle nicht gedacht.

    @Alexia: Grundsätzlich würde ich dir zustimmen, die Frage ist nur, ob das ein sinnvoller Weg ist, Auszeiten zu verteilen. Die Versicherten in solchen Programmen sind in der Regel überdurchschnittlich gebildet und verdienen entsprechend. Damit einher gehen bessere Arbeitsbedingungen. Und ggf. muss man da auch mal von einer gewissen Selbstverantwortung ausgehen: Wenn jemand „nur“ ausspannen muss, dann ist vielleicht auch mal der bezahlte oder unbezahlte Urlaubstag oder das Nutzen von Gleitzeit der richtige Weg, statt die Sache zu medikalisieren.

  6. Soweit ich weiß, geht es den Krankenkassen aber nicht um eine „Kostenersparnis durch Vermeidung teurer schulmedizinischer Behandlungen“, sondern darum, durch Erstattung von Kosten für Homöopathika zahlungskräftige Mitglieder halten zu können. Ihr habt das selbst einmal in einem früheren Artikel beschrieben :

    Die Techniker Krankenkasse bekannte damals unumwunden: „Rund ein Fünftel unserer Beitragszahler verdienen so viel, dass sie zu einer privaten Kasse wechseln könnten. Wenn wir diese Gruppe im System der gesetzlichen Krankenversicherung halten wollen, müssen wir dafür auch etwas bieten.“

    Natürlich kann man da auch eine Kostenersparnis für die anderen Mitglieder sehen, aber eben auf andere Weise als im obigen Zitat.

  7. Kleine Anmerkungen (bezogen auf das deutsche System der gKV):
    A) IGeL und Hufeland-Liste werden von der gKV NICHT erstattet – steht auch im verlinkten Wiki. Es mag da Ausnahmen und besondere Regelungen geben, aber gewöhnlich zahlt der Patient die IGeL individuell, und damit fallen sie finanziell nicht der Solidargemeinschaft auf die Füße.
    B) In Deutschland herrscht die „Ärzte-Flat“ bei gesetzlich Versicherten. Ein Hausarzt bekommt für die Betreuung eines Patienten im Quartal von der gKV zwischen 15,- und 35,-€; variierend nach Alter, Chroniker, besondere Erkrankungen usw. Dafür darf der Patient zwischen 1x und 1xtäglich den Hausarzt im Quartal besuchen. (Ja, hier sind keine diagnostischen Leistungen wie Röntgenbilder, keine Facharztgeschichten und kein Krankenhaus dabei. Aber fragt dazu mal einen Hausarzt – den hier z.B: https://unnamedinweiss.wordpress.com/2015/11/26/pauschalen/ ) Dafür sind keine sehr langen Patientengespräche möglich.
    C) Ein „Arzt für Homöopathie“ darf für das Erstanamnsese-Homöopathie-Gespräch für 1 Stunde 59€ bei der (dies erlaubenden) gKV abrechnen. Hier steigen allerdings die Kosten fürs Solidarsystem ungemein, gebe ich zu.
    D) Homöopathische Mittel werden (bis auf Produkte für unter-12-jährige) nie aufs gKV-Rezept abgerechnet. Eine gKV, die Privatrezepte und Selbstkauf-Kassenzettel vergütet, ist höchstpersönlich selbst Schuld an der Belastung des Sozialsystems mit solchen Mitteln. Hier müsste eigentlich das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen scharf hinschauen, welches sich aber für die gKV immer wieder als „nicht zuständig“ erklärt.
    [Alles Geldbeträge ohne Gewähr, bin selbst kein Arzt.]

    Ich habe es nicht so recht kapiert – aber ich vermute mal ganz schwer, die Studie bezieht sich:
    – nicht auf Deutschland
    – nicht alleinig auf das Solidarsystem – sondern auf den Durchschnitt der Gesamtausgaben des Individuums incl. Solidarausgaben UND Privatausgaben
    Die privaten Ausgaben und die Solidarausgaben nicht auseinanderzurechnen (bzw. bei einem System totaler Vorkasse die erstatteten Kosten von den nicht erstatteten Kosten) insbesondere unter Nichtberücksichtigung der Differenz zwischen Einzahlung in die Solidargemeinschaft und Entnahme aus selbiger, halte ich für eine Unsauberheit in der Betrachtung, die zu einem Angriffspunkt gegen diese Studie werden könnte.

    Aber wie gesagt, ich habs nicht komplett durchschaut.

  8. gedankenknick :
    Aber wie gesagt, ich habs nicht komplett durchschaut.

    Die meisten Sachen lösen sich schnell auf: Die haben die Routinedaten der TK ausgewertet, ergo ging es nicht um die Privatausgaben, denn die werden an der Stelle nicht erfasst. Homöopathie bzw. die Leistungen von Homöopathen sind eigentlich nicht erstattungsfähig, außer in bestimmten IV-Verträgen, konkret in dem hier betrachteten. Wie die jetzt genau bezahlt werden, kann man nur mutmaßen, weil man den Vertrag nicht einsehen kann (steht ja auch im Beitrag).

    Der wesentliche Kostentreiber sind mehr konventionelle medizinische Leistungen (weil „besser“ diagnostiziert) und mehr Arbeitsunfähigkeitstage. Letztere fallen tatsächlich nicht der Solidargemeinschaft auf die Füße, weil die in den ersten sechs Wochen mit der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. Aber da die in den Routinedaten erfasst werden, konnten sie mit ausgewertet werden.

    Die „Ärzte-Flat“ als Grund für schnelle Abfertigung ist ein ärztlich verbreiteter Mythos und man kann es schnell überprüfen: Den EBM kann man einsehen (http://www.kbv.de/html/ebm.php). Mit der Suchfunktion nach so Sachen wie „Erstgespräch“ etc. suchen. In der Beschreibung steht dann ziemlich genau, was in diesem Zusammenhang abgegolten wird. Ist je nach Facharztgruppe unterschiedlich, das Wesentliche ist aber, dass sehr klar definiert ist, was da reinfällt. Und selbst 15 Euro für ein Gespräch sind jetzt nicht so wenig, wenn man sich bewusst macht, dass das ja nur der „Türöffner“ ist. Andere Leistungen, wie z.B. die Auswertung von Testergebnissen werden gesondert gezahlt, obwohl das mit einem Blick in die Patientenakte oft während des Gesprächs gemacht wird. Der Hausarzt könnte sich auch überlegen, an der hausarztzentrierten Versorgung teilzunehmen, dann kann auch er extra-budgetäre Leistungen abrechnen. Finanzielle Not ist sicher kein Grund, den Patienten Homöopathie aufzuschwatzen.

    Die Studie ist sicher kritikwürdig, allerdings ändert das nur wenig an den Befunden. Homöopathie entlastet die Versichertengemeinschaft auch finanziell nicht. Dass sie nicht wirkt, konnte ja schon hinlänglich gezeigt werden. Bringt nichts, kostet aber noch was. Denn so unterversorgt, dass man über mehr Arztbesuche jubeln mussten, sind wir ja nun mal nicht.

  9. @labude.
    Danke für die Erklärung im ersten Teil. Da wird die Sache tatsächlich durchsichtiger.

    „Und selbst 15 Euro für ein Gespräch sind jetzt nicht so wenig, wenn man sich bewusst macht, dass das ja nur der „Türöffner“ ist.“ Äh, Einspruch. Die knapp 16€ sind das gesamte Gesprächsbudget für ein Quartal für einen nichtchronisch kranken Normalpatienten. Denn das „Zweitgespräch“, „Drittgespräch“ usw. im genannten Quartal wird eben NICHT separat abgerechnet und ist mit dem „Erstgespräch“ abgegolten seitens der gKV. Hier wirklich mal einen Arzt selbst befragen, der erklärt das besser. Ich will damit auch nicht sagen, dass alle Ärzte am Hungertuch nagen – genauso wenig wie alle Ärzte ihr Klopapier vergolden lassen… Da sollte man individuell sehr genau unterscheiden und keine Pauschalaussagen in den Raum werfen, denke ich.

    Die Hausarztzentrierte Versorgung ist meines Wissens nach aber für den Hausarzt nur spannend bei chronisch erkrankten Patienten. Nichtchroniker werden nicht erfasst und auch nicht separat zusätzlich bezahlt.

    Dass Homöopathie irgendwen „finanziell entlastet“ hielt ich schon vorher für ein Gerücht, insofern gilt meine Kritik nicht dem Ergebnis der Studie, sondern nur der (teilweise durch meine Dummheit schlecht verstandenen) Umsetzung.

    Mich hat allerdings so ein bisschen dieser „Ärzte rechnen alles ab, was nicht niet- und nagelfest ist“-O-Ton gestört; auch dabei gibt es eben sone und solche. Und auch IGeL muss nicht zwangsläufig sinnvoll sein, kann es aber. Beispiel: Frauen fallen mit 70 aus der Brustkrebs-Vorsorge. Eine Mamografie bei einer familiär vorbelasteten Frau >69 kann durchaus sinnvoll sein – ist dann aber IGeL. Ähnliches gilt für Prostata-Untersuchungen jenseits der „manuellen Durchführung“ bei Männern…

  10. gedankenknick :

    Mich hat allerdings so ein bisschen dieser „Ärzte rechnen alles ab, was nicht niet- und nagelfest ist“-O-Ton gestört

    Wie gesagt, wir kennen den Inhalt des IV-Vertrags nicht, aber der Anfangsverdacht ist natürlich, das es ein bestimmter Anteil der Ärzteschaft ist, der sich für solche Verträge interessiert, und:

    duester :
    it takes two to tango.

    Das gilt auch für Homöopathie-Ärzte und Krankenkassen.

    Was die IGeL für die Vorsorge angeht: kann sein, dass sie sinnvoll sind, aber mehr auch nicht. Das sind eben die Untersuchungen, deren Nutzen nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist, denn sonst würden sie ja nach §12 SGB V bezahlt werden müssen (das ist jetzt meine oberflächliche Ansicht).

  11. @gedankenknick: Das ganz große, nahezu unüberwindliche methodische Problemen bei solchen Sachen ist, dass man nur erheben kann, welche Leistungen in Anspruch genommen wurden, nicht welche Leistungen wirklich gebraucht wurden.

    Es gibt den Begriff der angebotsinduzierten Nachfrage: Wenn es mehr Ärzte gibt, werden auch mehr Leistungen in Anspruch genommen. Das ist empirisch gut gesichert. Ob das jetzt darauf zurückzuführen ist, dass die Patienten kränker sind oder darauf, dass die Ärzte Morgenluft wittern kann man nicht wirklich verlässlich erheben, weil man ja nicht in die einzelne Behandlungssituation gucken kann. Allerdings liegt im gegebenen Kontext die letztere Vermutung näher (s. Pelacani), weil es sich um Ärzte handelt, die sich bewusst für einen bestimmten Vertrag entschieden haben und die Kontrollgruppe in der Studie jetzt ja auch nicht schlechter versorgt wurde.

    Und es gibt so ein paar Missverständnisse über die Vergütung von niedergelassenen Ärzten, die gerade von Ärzten (bzw. von ihren Interessenvertretungen) forciert werden. Die „Flat“ ist so eine davon. Das Missverständnis liegt schon darin, dass niedergelassene Ärzte nicht mit klassischen Freiberuflern, die eine Leistung erbringen und diese dann in Rechnung stellen, verglichen werden können. Tatsächlich zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die gesammelte Ärztevergütung VOR dem jeweiligen Quartal an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Im Kern wird eigentlich die Sicherstellung der Versorgung für ein Quartal „eingekauft“ und es liegt dann bei den Ärzten, diese zu gewährleisten. Und am Ende ist es damit eine Mischkalkulation: Manche Patienten sitzen wöchentlich im Sprechzimmer, andere eben dann doch nur einmal im Quartal. Ärzte sollen ihre Möglichkeiten nutzen, um keine überflüssigen Leistungen zu erbringen (Stichworte: ausreichend, zweckmäßig, notwendig und wirtschaftlich, s. Pelacani –> §12 SGB V). Ohne eine solche Pauschalierung würden sie sich nicht daran halten und die angebotsinduzierte Nachfrage würde überhand nehmen. Deswegen nie, nie, niemals einen Arzt nach der Ärztevergütung fragen – er wird es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht korrekt erklären, weil er eben die Sache von seiner Seite des Systems aus betrachtet. Du kannst auch mal den Test machen: Frag eine Stichprobe von 100 Ärzte nach dem SGB V oder – ganz hohe Kunst 😉 – dem Zweck der Regelleistungsvolumina. Du wirst viele interessante Erklärungen hören, ich bezweifele aber, dass auch nur ein einziger Arzt erkennen wird, dass solche Formen der Kostenkontrolle notwendig sind, um das kollektive Leistungsvolumen zu begrenzen. Das hat was mit der individuellen Perspektive des einzelnen Arztes zu tun, der dem vor ihm sitzenden Patienten die jeweils bestmögliche Behandlung zukommen lassen möchte und dabei vergisst, dass bei anderen Ärzten andere Patienten sitzen, die ebenfalls die bestmögliche Behandlung bekommen sollen.

    Das zweite Missverständnis ist die Frage, wie über die Aufnahme einer Leistung in den Leistungskatalog der GKV entschieden wird. Die Krankenkassen entscheiden das nicht allein und vor allem entscheiden sie es nicht aufgrund der Kosten für eine Maßnahme. Stattdessen sind das Entscheidungen des G-BA, in dem Ärzte UND Krankenkassen vertreten sind. Ausschlaggebend für solche Entscheidungen ist allein die Evidenz, bzw. der evidenzbasierte Effektivitätsnachweis. Gerade bei Screenings ist es häufig so, dass an den intuitiven Eindruck hat, dass das gute Sachen sind, weil eben auch nach dem 70. Lebensjahr noch ein Tumor in der Brust entdeckt werden könnte. Diese Logik ist aber oft irreführend. So kann es bei Prostatakarzinomen durchaus sein, dass man damit ohne Beschwerden sehr, sehr alt werden kann. Bei Screenings werden viele subklinische Fälle aufgedeckt und dann behandelt, ggf. mit Nebenwirkungen wie Impotenz etc. In Summe werden so ggf. mehr Lebensjahre „verloren“ als ohne das Screening. Es gibt Fälle (wie z.B. beim Hautkrebsscreening mit dem Schwellenwert von 35 Jahren), da ist es sinnvoller auf die Aufmerksamkeit des Patienten zu setzen statt auf einen regelmäßigen Screeningtermin – nicht weil das billiger ist, sondern weil so mehr Melanome frühzeitig aufgedeckt werden. Das System des G-BA ist nicht perfekt (z.B. dauert es sehr lange, bis über eine innovative Maßnahme entschieden wird und sie in der ambulanten Versorgung eingesetzt werden kann), aber wenn eine Maßnahme ausgeschlossen wird, dann liegt das nicht daran, dass man sparen will, sondern daran das die Maßnahme Alternativen unterlegen ist.

  12. Ich hatte einiges geschrieben zu den unterschiedlichen Problemen. Aber das führt alles immer weiter vom Ursprungsthema weg. Daher nur der letzte Absatz:

    Der GBA könnte ja mal sinnvoll tätig werden, ein paar Metastudien zur Homöophatie zusammenkramen, im Sinne einer „Nutzenbewertung“ (und nicht einmal einer „frühen“) die Unsinnigkeit des ganzen Budenzaubers feststellen, und jede weitere Bezahlung durch die gKV auf diese Weise schlicht ausschließen. Und das Bundesamt für Versicherungen könnte die Umsetzung überwachen. Ginge. Wird aber nicht kommen, gehe ich jede Wette.

    Ach ja, und in Falle der negativen Nutzenbewertung darf die gKV auch die Preise mit den Herstellern verhandeln. Wäre bestimmt lustig zu sehen, wie tief die DHU dann mit dem Preisen geht… aber das wäre ja glücklicher Weise geheim, im besten Sinne der „Transparenz“ solcher Vorgänge in unserem Gesundheitssystem… 😉

  13. gedankenknick :

    Der GBA könnte ja mal sinnvoll tätig werden, ein paar Metastudien zur Homöophatie zusammenkramen, im Sinne einer „Nutzenbewertung“ (und nicht einmal einer „frühen“) die Unsinnigkeit des ganzen Budenzaubers feststellen, und jede weitere Bezahlung durch die gKV auf diese Weise schlicht ausschließen. Und das Bundesamt für Versicherungen könnte die Umsetzung überwachen. Ginge.

    Da muss ich jetzt den G-BA aber mal in Schutz nehmen. Er wäre dazu verfahrenstechnisch nicht in der Lage, und um das Verfahren zu ändern, fehlt definitiv der politische Wille (schließlich hat man sich ja gerade erst eine Konstruktion ausgedacht, mit der der G-BA umgangen werden kann). Es muss ein Antrag (vom Hersteller) kommen, und der hat allerlei formale Anforderungen zu erfüllen.
    Außerdem hat der G-BA noch ganz andere Dinge um die Ohren, da geht es um die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems. Verglichen damit ist der Homöopathie-Umsatz peanuts.

  14. Teils abschweifend: Ich habe kürzlich auf Ö1 (österr. öffentlich-rechtliches Radio mit Schwerpunkt Kultur) eine Sendung zum Thema Placeboeffekt gehört. Dabei kam eine Medizinerin zu Wort, die von einem jüngeren Versuch mit Altzheimerkranken erzählt hat, bei dem die Wissenschaftler die Gehirne der Patienten „trainiert“ haben, auf Placebogabe die Wirkung von zuvor regelmäßig verabreichten wirksamen Medikamenten zu „emulieren“. Auf die Frage nach der Sinnhaftigkeit kam die Antwort, dass erstens Kosten gespart werden könnten, da man auf teure Medikamente verzichten könnte und zweitens, dadurch auch die unerwünschten Nebenwirkungen vermeiden würde. Woran die Dame nicht gedacht hat ist, dass ja wohl die Nebenwirkungen auch „eintrainiert“ würden. Außerdem ist da mMn noch, wenn man auf den Standpunkt „wer heilt hat recht“ bzw „Placebos wirken ja auch“ beharrt, das Problem, dass man, will man konsequent sein, allen Menschen einreden müsste, die Placebos (Homöopathie) wäre tatsächlich physisch wirksam. Dazu sehe ich noch einen Unterschied zwischen der Imitation eines Medikaments (Scheinbehandlung) durch einen Arzt und dem haarsträubenden Erklärungsversuch der Homöopathie.

  15. Cyprian :

    Teils abschweifend: Ich habe kürzlich auf Ö1 (österr. öffentlich-rechtliches Radio mit Schwerpunkt Kultur) eine Sendung zum Thema Placeboeffekt gehört. Dabei kam eine Medizinerin zu Wort, die von einem jüngeren Versuch mit Altzheimerkranken erzählt hat, bei dem die Wissenschaftler die Gehirne der Patienten „trainiert“ haben, auf Placebogabe die Wirkung von zuvor regelmäßig verabreichten wirksamen Medikamenten zu „emulieren“.

    Der Ansatz entspricht etwa dem von Schedlowski, der zum Ziel hat, Immunsuppressiva zu sparen, indem er jede zweite Dosis (oder so) durch Placebo ersetzt. Ich habe Zweifel daran, dass das jemals praxisreif werden kann. Was den Alzheimer angeht: das ist ja nun selten aussichtslos, aus mehreren Gründen. Bisher galt gerade der Alzheimer-Patient als nicht placebo-sensitiv (Quelle habe ich gerade nicht parat, aber würde ich vielleicht finden). Das kann man sich auch einfach erklären. Die neuropsychologische Grundstörung dieser Erkrankung ist die der Gedächtnisleistung, der Lernfähigkeit – also genau von dem, was Voraussetzung für so eine Placebowirkung wäre. Nicht umsonst scheitert alles „Gehirnjogging“ am fehlenden Transfer in den Alltag. Die symptomatische Wirksamkeit von Antidementiva wird als „moderat“ beschrieben, was ein Euphemismus für „äußerst verhalten“ ist. Man bräuchte also astronomische Fallzahlen, um diese minimalen Effekte der Placebo-Wirkung (die ja selbst im Idealfall nun nicht größer sein wird als die der eigentlichen Antidementiva) statistisch zu sichern.
    Und Placebo, Placebo … da war doch was … ja, richtig:
    https://blog.psiram.com/2013/02/die-wunderkraft-des-placebo/

  16. Der Ansatz entspricht etwa dem von Schedlowski, der zum Ziel hat, Immunsuppressiva zu sparen, indem er jede zweite Dosis (oder so) durch Placebo ersetzt. Ich habe Zweifel daran, dass das jemals praxisreif werden kann.

    Ich meine, vor einigen Jahren einen TV-Bericht gesehen zu haben, wo die „klassische Konditionierung“ so geschah, dass man eine intensiv farbige und geschmacklich sehr unangehme Kortikoidlösung mehrfach zu trinken gab, und dann die selbe Rezeptur ohne Kortikoid als Placebo verabreichte mit messbarer Auswirkung aufs Immunsystem. Für die Konditionierung brauchte man mehrere Dosen, dafür hielt der messbare Effekt auch mehere Placebodosen lang vollständig an, und nahm dann mit der Anwendungszeit ab. Das ganze als „Verbraucherendprodukt“ umzusetzen dürfte aber schwierig werden, da die Wirkstofflösung und die Placebolösung in der Endverbraucherverpackung definitiv unterschiedlich sein müßten – womit man dann die Konditionierung ausgehebelt hätte.

    Nochmals zu Homöopathie, SGB V und Gesetzgeber. Der Gesetzgeber könnte die Sonderleistungen der gKV beschränken. Die „Arzneimittelrichtlinie“ mit ihren Anhängen unterliegt sehr wohl dem G-BA, der diese ändern könnte. So könnte der G-BA ohne Schwerigkeiten die Anlage I ändern und da die Anthroposophie und Homöopathie herausstreichen. Dann erspart sich der behandelnde Arzt auch die (Zusatz-)Patientendokumentation nach §12 (6). Dann müßte man noch die Anlage III anpassen, um verschreibungspflichtige Niedrigpotenzen aus dem Leistungskatalog (mit Gewalt) zu streichen, und schon wäre der Drops gelutsch. Wird natürlich einen Aufschrei bei allen Patienten mit „schweren Erkrankungen“, die verständlicher Weise nach jedem Strohhalm greifen, geben.

    Auf den G-BA selber bin ich unter anderem wegen der Umsetzung der „Aut-Idem-Verbotsliste“ ziemlich sauer. Statt dem Apotheker die Abgabe des für den Patienten korrekten Arzneimittels zu überlassen, hat man mir nun JEGLICHE Kompetenz jenseits des „Rezept lesens“, „Fehler findens“ und im Falle des Fehler-nicht-findens „auf Null retaxiert werdens“ gestrichen. Ich hatte allein diese Woche 3 Verschreibungen L-Thyrox ohne Herstellerangabe – da darf ich dann jedesmal bettelnd zum Arzt rennen, er möge mir den korrekten Hersteller dazuschreiben, und unterschreiben, und Datum nicht vergessen, sonst werde ich auf Null retaxiert von der Kasse wegen Formfehler… Toll! Das versteht weder Arzt noch Patient, und ich verstehe es nebenbei bemerkt auch nicht… Gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht – und wenn Ärzte im Schulterschluss mit den Kassen via G-BA einer dritten Partei die Kompetenz komplett absprechen, dann baut das diese dritte Partei echt auf.

    Ah ja, und G-BA. Da sitzen dann die „Arzneimittelexperten“, die z.B. bei Odansetron Schmelztabletten mit Filmtabletten gleichsetzen. Ganz großes Kino für Zyto-Patienten, die vor lauter Übelkeit ihren Magen vor dem Kehlkopf wähnen… (Ist nur ein Beispiel, die Liste ist länger, aber ich hab ja schon genug rumgemeckert).

  17. gedankenknick :
    Nochmals zu Homöopathie, SGB V und Gesetzgeber. Der Gesetzgeber könnte die Sonderleistungen der gKV beschränken. Die „Arzneimittelrichtlinie“ mit ihren Anhängen unterliegt sehr wohl dem G-BA, der diese ändern könnte. So könnte der G-BA ohne Schwerigkeiten die Anlage I ändern und da die Anthroposophie und Homöopathie herausstreichen. Dann erspart sich der behandelnde Arzt auch die (Zusatz-)Patientendokumentation nach §12 (6). Dann müßte man noch die Anlage III anpassen, um verschreibungspflichtige Niedrigpotenzen aus dem Leistungskatalog (mit Gewalt) zu streichen, und schon wäre der Drops gelutsch. Wird natürlich einen Aufschrei bei allen Patienten mit „schweren Erkrankungen“, die verständlicher Weise nach jedem Strohhalm greifen, geben.

    Noch eleganter könnte man das Problem vielleicht schon in der Zulassung lösen, denn die Heranziehung von „Experten“ aus den „besonderen Therapierichtungen“ macht da noch weniger Sinn als im G-BA. Die GKV muss (darf) nur zugelassene Arzneimittel erstatten. Homöopathie und anthroposophische Mittel könnten (müssten) einfach registriert werden. Das wäre eine klare Aussage des Gesetzgebers im AMG, der dann eine Abgrenzung vornimmt, die der G-BA eigentlich nicht machen darf.

  18. gedankenknick : (Ist nur ein Beispiel, die Liste ist länger, aber ich hab ja schon genug rumgemeckert).

    Aber immer schön mal von Apothekern zu hören, die sich von der potentiellen Einnahmequelle nicht das Hirn vernebeln lassen. Dass es Apotheker gibt, die Globuli für eine gute Sache halten, finde ich besonders verstörend, weil mir das vor dem Hintergrund der Ausbildung als noch größerer kognitiver Spagat erscheint, als bei den Ärzten.

  19. gedankenknick :

    Der Gesetzgeber könnte die Sonderleistungen der gKV beschränken.

    Könnte er, aber will er nicht. Wozu hätte er sonst gerade erst die „Satzungsleistungen“ am G-BA vorbei möglich gemacht? An dieser Stelle dann bitte doch mal den bereits zwei- oder dreimal verlinkten Blog-Beitrag, insbesondere den letzten Absatz, lesen.

    Die „Arzneimittelrichtlinie“ mit ihren Anhängen unterliegt sehr wohl dem G-BA, der diese ändern könnte.

    § 135 (1) SGB V (der Binnenkonsens) unterliegt nicht dem Zugriff des G-BA. Er ist übergeordnetes Recht.

    hat man mir nun JEGLICHE Kompetenz jenseits des „Rezept lesens“, „Fehler findens“ und im Falle des Fehler-nicht-findens „auf Null retaxiert werdens“ gestrichen

    Ich weiß, dass die Apotheken mittlerweile terrorisiert werden. Ich habe heute gerade überlegt, ob ich mir einen Stempel mit dem Text „himmelarschundzwirn!“ anschaffe.

  20. @pelacani
    Es steht aber im Artikel, dass der „holistische“ Ansatz zu mehr Diagnosen und mehr Behandlungen führt, welche dann natürlich mehr kosten. WENN diese Mehr-Behandlungen sinnvoller sind als Zuckerkugeln, sehe ich hier eher das Gegenteil eines Problems.

  21. Alexia :

    WENN diese Mehr-Behandlungen sinnvoller sind als Zuckerkugeln

    Wir wissen es nicht, und es gibt keinerlei Grund, das anzunehmen. Da wurden die Selbstheilungskräfte gestärkt, mit anderen Worten die Spontanheilung abgewartet und die Zeit bis dahin mit allerlei Kokolores gefüllt. Vermute ich jetzt einfach mal.

  22. Der eigentliche Skandal ist doch nicht, dass Patienten auf so etwas abfahren, das sind doch Laien. Aber, dass die Ärzte so einen Schwindel mitmachen, wirft doch die Frage auf:

    Geldgier oder Dummheit?

    Gruß echt?

  23. Homöopathie will mit seinen Zucker-Globuli voller Nichts das Wunder schaffen, das ich in meinem Geldbeutel gut gebrauchen könnte: Wenn ich 100 Euronen im Portemonnaies habe, diese ausgebe, dann verbleiben (nach dem Wirkmechanismus der Homöopathie) diese 100 Euronen trotzdem „geistartig“ als „potenzierte“ Information im Geldfach und können von dort weiterhin ihre Wirkung entfalten. Ich kann mir also immer noch etwas davon kaufen, indem ich einfach nur mit dieser nicht nachweisbaren „Information“ die das Geld hinterlassen hat, weitere Konsumgüter erwerbe.
    Warum gibt es eigentlich keinen Homöopathen für mein Geld, wenn so etwas bei homöopathischen „Arzneimitteln“ möglich ist?
    Er könnte die 100 Euro erst im Faktor 1:100 „dynamisieren“, also zu einem Euro verdünnen, dann weiterhin so fortfahren, bis ich ein hochpotenzierten (nicht nachweisbaren) Geldschein im meinem Fach habe.
    (Leider ignorieren alle Verkäufer die geistartige Fortexistenz des ausgegebenen Geldes in meiner Geldbörse und ich muß aufpassen, daß man mich nicht als Dieb erwischt.)

  24. Homöopathie kennt nur Symptome, weder Krankheiten noch deren Mechanismen. Die Verordnung erfolgt nur nach eingehender Befragung des Patienten und Feststellung seiner (angeblichen) Konstitution, basierend auf der obsoleten 4-Säftelehre des Hippokrates. Daher ist Homöopathie nicht „ganzheitlich“, aber auch nicht „Natur“, ausser man rechnet potenzierte Ursubstanzen wie Hundekot, Mondstrahlen, Berliner Mauer oder Arsen zur Natur. Im Übrigen kostet 1 kg Zucker im Supermarkt 1 Euro, in From von inhaltslosen Zuckerglobuli 1000 Euro.

  25. Daher ist Homöopathie nicht „ganzheitlich“, aber auch nicht „Natur“, ausser man rechnet potenzierte Ursubstanzen wie Hundekot, Mondstrahlen, Berliner Mauer oder Arsen zur Natur.

    Noch spannender die Frage für lange homöopathische Winterabende, wie man z.B. Vacuum potenziert. Und wie natürlich dieses Privativum, das Nichtexistierende überhaupt ist, zeichnet sich die Natur doch größtenteils durch Existenz aus.

    Im Übrigen kostet 1 kg Zucker im Supermarkt 1 Euro, in From von inhaltslosen Zuckerglobuli 1000 Euro.

    Noch viel erschütternder, dass dieser Unterschied labortechnisch nicht mal nachgewiesen werden kann …

  26. Wenn, wie ich mal wo gelesen habe, die Ursubstanz für plutoniumbasierte Homöopathika eine Flasche Wasser war, die vermutlich jemand in der Nähe eines Kernkraftwerks oder eines Zwischenlagers vorbeigetragen hat, reicht es für die Potenzierung von Vakuum, als Ursubstanz eine Flasche Wasser eine Weile in die Nähe eines evakuierten Hohlkörpers zu stellen. Kann man in Museen und manchen Fabriken sicher auftreiben. Oder man braucht einen Tropfen Wasser, der mal im Weltraum war.

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