Zehnkampf im Hochstapeln

Protsch von Zieten, siehe Beitrag „Der Herr der Schädel“ vom 18.06.2009, wurde gestern zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Über dieses recht milde Urteil – wenn man die Einzelstrafen bedenkt – waren Verurteilter und Verteidigung so erfreut, dass man auf Rechtsmittel verzichtete. Da auch der Staatsanwalt Rechtsmittelverzicht bekundete, ist das Urteil rechtskräftig. Protsch von Zieten muss alle Kosten des Prozesses tragen.

Er ist siebzig. Fast hätte er es mit seinen lebenslangen Aufschneidereien so weit gebracht, dass er mit vollen Bezügen eines C4 Professors in den Ruhestand hätte gehen können. Fast. Doch die beamtenrechtlichen Folgen des heutigen Urteils werden noch festzulegen sein. Es wird wahrscheinlich mindestens in eine Aberkennung der Ruhebezüge münden, die sich auf etwa 4500 Euro monatlich belaufen.

Da die Vorgänge und Behauptungen so ungewöhnlich und unglaublich sind, sind sie etwas breiter dargestellt.


Protsch von Zietens Verteidiger hatten ihn bei Verhandlungsbeginn als kranken Mann vorgestellt, physisch wie auch psychisch. Doch der heute angehörte psychiatrische Gutachter kommt zu einem anderen Schluss. Er hält den Angeklagten für voll schuldfähig, eine Strafmilderung wegen einer schweren Abartigkeit der Persönlichkeit, Psychose oder relevanten Persönlichkeitsstörung zum Tatzeitpunkt lehnt er nach eingehender Prüfung ab, da sich die narzisstische Persönlichkeitsstruktur nur im Zusammenhang mit seinen angeblichen wissenschaftlichen und sonstigen Verdiensten zeige, nicht jedoch in seinen Privatbeziehungen.

Der Lebenslauf, den er als gebürtiger Berliner seinem ebenfalls deutschen Gutachter vorlegt, umfasst 18 Seiten in englischer Sprache. Dieser Lebenslauf, in dem sich Protsch von Zieten mehrfach selber widerspricht, z.B. weil er für dieselben Zeiträume mehrere, sich ausschließende „Fakten“ angibt, ist symptomatisch für die ganze Person. Beispielhaft sei genannt, dass ein Splitter in der Backe auf der Flucht als 6-jähriges Kind zu einem bunten „wounded in WW II“ im CV wird.

Im Nachkriegsdeutschland hatte er wohl das Gymnasium nach der mittleren Reife verlassen, um dann nach den USA zu gehen, angeblich – mindestens die dritte Version – weil ein von Zieten sein leiblicher Vater gewesen und nach den USA ausgewandert sei (eine Zeit lang soll er sich auch „von Borsody“ genannt haben, eine weitere Geschichte, die sich bei Nachfrage in Rauch auflöst). Der Gutachter bezeichnet dies als „romanhafte Verklärung der Herkunft“. Von dieser Zeit an wird es bis ins Jahr 1973, dem Jahr seiner Berufung, sehr widersprüchlich und undurchsichtig. Mal will er in der US- Army gewesen sein, mal der Luftwaffe, dann gleichzeitig einen High School Abschluß gemacht haben, war an verschiedenen Orten gleichzeitig, hat angeblich tagsüber gearbeitet und spät nachts noch Seminare gehalten. Er will alles mögliche studiert haben, von Geologie über Paläoanthropologie bis hin zu Chemie und Physik. Er sieht sich als „Vietnam-Veteran“, obwohl er für die angebliche Beteiligung an diesem Krieg eine falsche Zeit angibt, als dieser Krieg noch gar nicht ausgebrochen war. Zur Erklärung dieser Unstimmigkeit schiebt er weitere Geschichten nach. Er will viele Doktorväter gehabt haben, schmückt sich mit Libby und Pauling. Viele seiner Angaben sind nicht nachprüfbar oder nicht mehr klärbar.

Wirklich nachvollziehbar ist jedoch wohl nur, dass er sich anno 1973 mit einem recht frischen Ph. D. von der University of California, Los Angeles in Frankfurt bewarb [1], wohl schon mit gefälschten Empfehlungsschreiben, und einige Papiere, in denen er als Co-Autor genannt wird (als die Rede von den gefälschten Empfehlungsschreiben ist, wird Protsch von Zieten unruhig und murrt etwas in den Raum, wird jedoch von seinen Verteidigern zurückgehalten). Ein Studienaufenthalt wurde von Protsch von Zieten schon mal als Gastprofessur ausgegeben. In Frankfurt jedoch schien man nicht weiter nachzuprüfen, wer sich da bewarb und welche von seinen behaupteten Qualifikationen er auch mit echten Dokumenten nachweisen konnte.

Protsch von Zieten ist gut im Erzählen von glaubwürdig klingenden Geschichten. Er ist nie um eine Antwort verlegen und wenn es keine wahre Antwort gibt oder sie ihm nicht gefällt, erfand er anscheinend eine. Das ist bei seinem Lebenslauf genauso wie mit seinen angeblichen wissenschaftlichen Funden. Der Anteil, den Protsch von Zieten an den Veröffentlichungen aus den 70ern hat, bleibt im Dunklen. Schließlich konnte er die C 14 Apparatur selber bzw. alleine wohl nicht bedienen, so dass er Datierungen frei erfinden musste und sogar als er dann Mitarbeiter zur Bedienung hatte, noch damit fortfuhr, wenn es ihm die Messungen einfach zu lang dauerten.

Genauso farbig und nur an seinen Interessen orientiert geht er vor, um sich als kranken Mann darzustellen, damit das Urteil möglichst milde wird. So weist er Gericht und Gutachter verschiedene ärztliche Atteste, von Hausärzten, von Kliniken aus den Staaten usw. vor, mithilfe derer mit verschiedenen Erkrankungen („da wurden etliche Erkrankungen attestiert, auch unbekannte. Nicht nur mir, sondern auch allen anderen unbekannt“, meinte der Gutachter) das Bild eines fast prozessunfähigen Greises entworfen wird, der auf 8 Medikamente angewiesen sei. Nennen kann er dem Gutachter gegenüber aber nur eines davon und auch für das angeblich kürzlich gefundene hirnorganische Psychosyndrom, ganz frisch attestiert, findet der Gutachter keinen Hinweis. Schließlich habe Protsch von Zieten nach 5 Stunden Exploration und einer Stunde Pause noch frisch ins Auto steigen können und sei die lange Strecke selber nach Hause gefahren. Er kommt zu dem Schluss, Protsch von Zieten habe eine Akzentuierung hin zu einer narzisstischen bzw. histrionischen Persönlichkeitsstörung, sei jedoch jederzeit steuerungs- und damit schuldfähig gewesen. Protsch von Zieten habe ein Problem mit der Realität. Der Gutachter ergänzt auf Nachfrage des vorsitzenden Richters, Protsch von Zieten habe vermutet, es gebe eine Art (Telefon-)Leitung zu höheren Unistellen zu seiner Beobachtung und er sei der Überzeugung, der Untersuchungsausschuss der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität sei stark voreingenommen gewesen gegen ihn. Und zwar u.a. deshalb, weil da zwei Religionswissenschaftler dabei gewesen seien, die was gegen die Evolutionslehre hätten und natürlich damit gegen ihn, der da so viele Entdeckungen gemacht hätte.
Jede Geschichte, die Protsch von Zieten erzählt, für sich genommen, klänge gut und er erzähle sie auch gut. Nur in der Zusammenschau, wenn man die „Fakten“ zusammentrage, fällt auf, dass nicht alle Geschichten gleichzeitig wahr sein können. Und so befindet dann auch der Gutachter, dass es bei ihm eine hohe Diskrepanz zwischen Eigen- und Fremdbild gebe und er sich von der Realität nicht wirklich hindern lasse. Er mache es passend, die Aufschneiderei sei sozusagen sein Handwerkszeug gewesen. Auch der Gutachter will sich nicht festlegen, ob Protsch von Zieten seine Geschichten selber glaubt oder nicht.

Der vorsitzende Richter merkt an, er finde es schon merkwürdig, dass man jemanden ohne Abitur und ohne Habilitation auf eine C 4 Professur setze, auch wenn Protsch von Zietens Eigenschilderung natürlich exzellent klinge.

Der Staatsanwalt fasst in seinem Plädoyer kurz zusammen. Auch er hält Protsch von Zieten für voll schuldfähig und nennt als Motiv übersteigertes Geltungsbedürfnis. Er hebt besonders hervor, die nachgeschobenen gefälschten Briefe seines Institutsleiter-Vorgängers zum Nachweis der Rechtmäßigkeit seines Eigentums bei Universität und sogar der Staatsanwaltschaft seien besonders dreist gewesen. Er läßt eine Vielzahl von Gründen der Strafmilderung gelten: Alter, verzögerter Prozessbeginn, die erhebliche Belastung durch die beamtenrechtlichen Folgen, den Umstand, dass das Lügengebäude des Angeklagten jetzt zusammengestürzt sei und einige mehr. Er fordert einige deutliche Geldstrafen und einige Haftstrafen und kommt nach Bildung der Gesamtstrafe auf 1 Jahr und neun Monate Haft zur Bewährung ohne Bewährungsauflagen.

Als die drei Verteidiger von Protsch ihren Vortrag beginnen, wird es sehr traurig im Saal. Die Herren haben ihre Rollen verteilt: der erste moniert, man habe aus gutem Grund die Inhalte des Ergebnisses des Untersuchungsauschuss nicht in der Hauptverhandlung zur Kenntnis geben wollen, es sei schlimm genug, dass Verfahrensbeteiligte durch diese Inhalte beeinflusst worden seien. Der Gutachter habe sich mit der Kommission verbrüdert, habe aber keine Erklärung für die angeklagten, unsinnigen Taten geliefert. Protsch von Zieten habe sicher eine histrionische Persönlichkeitsstörung, warum, hätte der Gutachter nicht geklärt. Diesem Mangel will der Verteidiger wohl abhelfen und erzählt von einer traurigen Kindheit ohne Selbstwertbestätigung. Er habe dann in den USA studiert, weil dort mit seinem High School Abschluss ein Studium möglich gewesen sei. Auf den Frankfurter Posten habe er sich nur so nebenbei beworben, er hätte, so führte der Verteidiger aus, in Harvard doch auch was gekriegt, wenn auch in niedrigerer Position. Die Berufungskommission von damals treffe eine erhebliche Mitschuld, wenn sie einen so jungen Mann auf einen solchen Posten setzte. An der Frankfurter Uni sei er von Beginn an ein Exot gewesen, „der Cowboy“. Er sei gemobbt worden, das Institut sei ausgetrocknet worden. Bei den Studenten sei er sehr beliebt gewesen, was alleine die 80 promovierten Zahnärzte zeigten. Er habe sich dann in die Enge getrieben gefühlt, so dass er „sein Revier verteidigen musste“, da sei es doch nicht verwunderlich, wenn man mal ein paar Affenschädel… Ansonsten habe er sehr viel für das Institut getan, es habe u.a. sogar Spenden seiner Ehefrau an das Institut gegeben.

Es wird unruhig im Saal, Gericht, Staatsanwalt und Zuhörer scheinen sich verkohlt zu fühlen.

Auftritt Verteidiger zwei: Er moniert, dass Bemerkungen in der Hauptverhandlung fielen, die nach Absprache nicht hätten fallen dürfen, so z.B. die Sache mit der Standleitung zum Uni-Kanzler. Er meint, die §§ 20 und 21 StGB [2] kämen durchaus in Betracht. Er führt weiterhin aus, die Uni hätte es dem Angeklagten leicht gemacht und habe ihre Pflicht verletzt. Merkwürdig sei auch, dass Protsch von Zieten immerhin über 30 Jahre erfolgreich als Professor tätig war. Strafmildernd sei, dass durch die angeklagten Taten kein Schaden eingetreten sei. Es sei Protsch von Zieten als Nichtjurist evtl. nicht klar gewesen, dass das Ausfräsen von Eigentumsmarkierungen nicht nur ein harmloses „Setzen von Duftmarken“ gewesen sei. Er habe auch viele Bücher, Skelette und anderes Material aus eigener Tasche für das Institut gekauft. Der Angeklagte habe wegen fehlender Kontrolle die Freiheit von Forschung und Lehre ausgereizt. Sein eigener bisheriger Schaden sei enorm. Alleine die einbehaltenen Gehaltsanteile würden sich auf etwa 100000 Euro belaufen.

Der dritte Verteidiger rechnet auf, dass es ursprünglich 17 Anklagepunkte gegeben habe. Davon seien aber nur 13 zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Sein Mandant sei gesundheitlich schwer angeschlagen, der psychiatrische Gutachter könne doch wohl den körperlichen Zustand kaum beurteilen. Man habe den Mandanten im Verlauf der Gespräche vor der Verhandlung gesehen und er SEI ein kranker Mann. Man solle ihm doch auch positiv zurechnen, dass er sich der Verhandlung gestellt habe. Darüber hinaus seien 30 Jahre Berufstätigkeit nicht wegzuwischen, in denen er sich engagiert habe. Er habe auch viele Spenden gesammelt (mind. 10000 Euro).

Protsch von Zieten wird gefragt, ob er noch was zu sagen habe vor der Urteilsverkündung. Er meint nur, nein, er schlösse sich den Vorträgen seiner Verteidigung an.

Nach Bekanntgabe des Strafmaßes und vor der Urteilsbegründung macht der vorsitzende Richter eine Vorbemerkung. Er führt aus, dass an dieses Verfahren hohe Erwartungen geknüpft gewesen seien. Jedoch sei ein solches Verfahren, obzwar öffentlich, doch kein öffentlicher Pranger und kein Untersuchungsausschuss zu Wissenschaftsbetrug. Es seien nur die angeklagten Taten zu beurteilen. Um sorgfältig vorgehen zu können, sei einem Antrag der Verteidigung, nur vor dem Amtsgericht zu verhandeln, nicht gefolgt worden. So habe man auch einen psychiatrischen Gutachter bestellt, um dieser Sorgfaltspflicht zu genügen.

Protsch von Zieten sei ein 70 Jähriger mit vielen Lebenslügen. Reue sei von ihm nicht zu erwarten gewesen, dies habe das jahrzehntelang gepflegte Selbstbild nicht zugelassen. Der Angeklagte habe die Strafe erhalten, die er verdient habe, weil das strafrechtliche Substrat der Anklagepunkte eher gering gewesen sei. Es sei „schon skuril sich vorzustellen, wie ein C 4 Professor an Schädeln herumdremelt“. Dies sei eine „Eigentumsanmaßung nach Gutsherren-, nach Ordinarienart, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen“ gewesen. Durch das Gutachten sei die histrionische Persönlichkeit des Angeklagten deutlich geworden. Er habe sich als „Retter der Paläoanthropologie“ gesehen, sei aber ansonsten voll verantwortlich. Befremdlich sei der Vortrag der Verteidigung, der Angeklagte habe sich der Anklage gestellt und sich nicht mit Attesten der Verhandlung entzogen. Das Gericht habe die Möglichkeit, falsche Atteste, auch wenn sie aus den USA stammten, zu hinterfragen. Er sehe einen altersangemessenen 70 jährigen mit nur alterstypischen Zipperlein. Das Verfahren sei zwar lang gewesen, aber der Angeklagte habe sich im Vorfeld gewehrt; auch die Aufdeckung der falschen Kaufbelege habe ja Zeit gekostet. Es sei dem Angeklagten nicht, wie die Verteidigung vorgab, positiv anzurechnen, dass er sich jetzt der Hauptverhandlung „gestellt“ habe.

Die Rolle der Universität sei auch eine unrühmliche; die Kontrolle habe versagt. Protsch von Zieten habe aber – wie auch immer – ein öffentliches Amt übernommen und sei der damit verbundenen Verantwortung nicht gerecht geworden. Die 10 angeklagten Fälle seien nur die Spitze des Eisbergs, er habe systematisch gefehlt. Besonders unverfroren sei das Fax mit dem gefälschten Kaufbeleg an die Staatsanwaltschaft gewesen.

Das Gericht erkennt durchgängig auf Haftstrafen. Dass mit der Gesamtstrafe beamtenrechtliche Folgen verbunden seien, habe das Gericht nicht nur hingenommen, sondern gewollt. So jemand gehöre „nicht an eine Uni“. Besserung sei nicht zu erwarten, aber auch keine Wiederholung, daher werde eine Bewährung gegeben von 3 Jahren.

Das Gericht und auch die Zuhörer mussten sich mehrfach das Lachen verkneifen, wenn Lebenslauf oder Darstellungen allzu schmückend wurden oder wenn der Verteidiger auf eine schwere Kindheit verwies. Im Wesentlichen – der Wissenschaftsbetrug war ja nicht zu verhandeln – hat das Gericht jedoch seine Entscheidungsgründe sauber und nachvollziehbar dargelegt. Der vorsitzende Richter verwies auch auf einen möglicherweise gesondert zu verhandelnden Anstellungsbetrug durch Protsch von Zieten. Der Staatsanwalt hätte mehr Biss haben dürfen, war jedoch recht unsicher auch in seinem Plädoyer.

Das ist nun ein langer Bericht geworden.

Protsch von Zieten hat offenkundig in dem deutsch-amerikanischen Spannungsfeld der Nachkriegszeit gepokert: in den USA die deutsche Karte gespielt, in Deutschland die amerikanische, weil im jeweils anderen Land das Fremde geschätzt wurde und – vielleicht wichtiger – wenig oder gar nicht nachgeprüft, ob die Papiere denn so ganz in Ordnung waren und die Qualifikation vergleichbar. Hat, je nach Nützlichkeit und Gegenüber, mal vorgegeben, Jude zu sein, mal Nazi-Kind, mal Amerikaner, mal Deutscher. Und hat sich damit trotz fehlenden Abiturs und ohne Habilitation bis auf die C 4 Stelle geblufft.

Es ist nur billig, wenn er schon nach diesen Verfehlungen nicht auch noch wie ein anständiger Professor ein Ruhegehalt beziehen kann.

Dass Protsch von Zieten hinsichtlich der Dinge, die für ihn ganz banal nützlich sind, keinerlei Unrechtsbewußtsein hat, auch wenn diese die Rechte anderer einschränken, zeigt auch, dass er sich – ohne berechtigt zu sein, da nicht behindert – gestern mit einem ungültigen Behindertenausweis auf einen Behinderten-Parkplatz stellte (und zu Recht abgeschleppt wurde). So etwas macht ein Mensch mit nur einem Funken Anstand nicht.

Bemerkenswert sind folgende Umstände:

Das Ausmaß der Verfehlungen von Protsch von Zieten ist bislang nicht vollumfänglich öffentlich geworden. Fraglich ist da insbesondere noch der Promotions-Tourismus von Zahnärzten, die wohl im Wesentlichen von nur einer Adresse zu Protsch von Zieten geschickt wurden. Es ist nicht bekannt, ob die Universität Frankfurt die näheren Umstände dieser Promotionen abgeklärt hat und ob es da vielleicht Geldflüsse und /oder„Kooperationen“ mit der bekannten Quelle in Sachen wechselseitiger Titelbeförderung gab. Auch ist die Sache mit den „Spenden“ möglicherweise noch nicht geklärt. Sind die Spenden oder die Erstattungen des Finanzamtes auf fremde Spendenquittungen hin wirklich auf den Institutskonten gelandet?

Weiterhin ist das Ausmaß, in dem die Kontrolle der Universität Frankfurt versagt hat, bislang nicht breiter bekannt geworden. Die Auseinandersetzungen mit Protsch von Zieten haben einige Biologie-Dekane und Uni-Präsidenten gesehen. Und dann womöglich gehofft, dass ihre Amtszeit bald vorüber ist oder man mit dem Mann möglichst wenig zu tun hat. Die Studenten ließ man ins Messer laufen, denn offiziell warnen durfte man vor der geringen Reputation Protsch von Zietens auch nicht.

Der immaterielle Schaden für die Uni Frankfurt dürfte immens sein; ist doch klar geworden, dass nicht wenige auch jetzt noch in Amt und Würden stehende Personen weg gesehen haben, bis das Fass fast von alleine überlief.

1 Im Jahr 1973 gab es mindestens eine weitere, nachträglich fragwürdige Promotion an der UCLA, die von Carlos Castaneda.

2 StGB:
§ 20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

§ 21
Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

2 Gedanken zu „Zehnkampf im Hochstapeln“

  1. Leider wird in diesem Artikel nicht darauf eingegangen bzw. geprüft, in wie weit die Behauptung stimmt, der Vater von Herrn Protsch sei ein Herr von Zieten gewesen.

    Herr Protsch schmückt sich mit dem Namen einer ehrwürdigen alten preußischen Adels Familie, obwohl er dazu keine Recht hat.
    Mir liegt ein Schreiben des Bruders von Herrn Protsch aus den USA vor, in dem er erklärt, wie sein Bruder dreisterweise den Adelstitel in den USA angenommen hat, da er dachte das Adelshgeschlecht sei ausgestorben.

    Ich bin tief betrübt, dass der name meiner Familie durch Herrn Protsch so in Mitleidenschaft gezogen wurde.

    F.v.Zieten, München

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  2. Pingback: Friedhelm zieten | Dinershome

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