Schweiz: Homöopathie soll nicht in Grundversicherung

Gute Neuigkeiten aus der Schweiz:

Homöopathie soll nicht in Grundversicherung
Homöopathie und vier weitere alternative Heilmethoden sollen nicht wieder von der Grundversicherung bezahlt werden. Das empfiehlt die zuständige Kommission dem Bundesrat.

Die fünf aus der Grundversicherung gekippten Methoden der Komplementärmedizin sollen nicht wieder in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung aufgenommen werden. Dies empfiehlt die eidgenössische Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK).

Link zur kompletten Meldung beim Schweizer Radio DRS

17 Gedanken zu „Schweiz: Homöopathie soll nicht in Grundversicherung“

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  2. @giordando: Danke für den Link! Daraus:

    Das bedeutet, dass diese Mittel, wie der Autor des Artikels erklärt, die «Hürde des wissenschaftlichen Nachweises» haben bewältigen müssen. Der Autor hat versucht, in Erfahrung zu bringen, welche Studien denn die Wirksamkeit, welche also Bedingung für die Aufnahme in die Spezialitätenliste ist, demonstrieren. Die Ergebnisse der Recherche des Weltwoche-Autors verblüffen; so heisst es beispielsweise seitens Swissmedic:

    Bezüglich eingereichten Studien dürfen wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.

    Aus «Datenschutzgründen» dürfen die Studien, welche die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Mittel belegen sollen, nicht genannt werden. Angesichts solch absurder Umstände ist das Fazit des Artikels durchaus gerechtfertigt:

    Eine absurdere Begründung habe ich tatsächlich selten gehört …

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  3. In Deutschland gibt es Zusatzversicherungen, die auch Homöopathie und Akupuntur abdecken. Und die größte gesetzliche Krankenkasse AOK hat sogar eine Klinik für Chinesische Medizin mitfinanziert. Trotz fehlender „Beweise“. Ein alter Medizinergrundsatz lautet schließlich auch: Wer heilt, hat Recht.

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  4. Wer heilt hat Recht ist ein geflügeltes Wort und eine Plattitüde aus der Alternativmedizin und stets zur Hand, wenn für eine bestimmte Therapie ein Wirksamkeitsnachweis nicht plausibel belegt werden kann und die Befürworter auf Anekdoten zurückgreifen müssen. Kurz zusammengefasst soll der Satz aussagen, dass die reine Beobachtung einer Genesung (möglicherweise nur einer einzigen bei einer einzigen Person) die Schlussfolgerung erlaubt, dass ein dabei angewendetes Heilverfahren wirksam ist.

    https://www.psiram.com/de/index.php?title=Wer_heilt_hat_Recht

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  5. @Larissa: Versicherungen bezahlen das, von dem sie sich den größten Nutzen versprechen. Der Nutzen, Quacksalberei zu erstatten ist in dem Fall, dass man eher jüngere Kundschaft anlockt, die meist auch noch recht gesund lebt. Und die wiederum verursacht weniger Kosten. Zu glauben, die Erstattung wäre ein Beleg für eine Wirksamkeit, ist bestenfalls naiv.

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  6. Homöopathie in der „Welt“. Hat heute jemand die Welt gelesen? Mir ist nur das riesige Titelthema ins Auge gestochen: „Geheimnisse der Homöopathie“. Schön, dass Tageszeitungen jetzt auch noch kostenlos Werbung dafür machen…

    Werde mir morgen die Ausgabe in der Bibliothek mal ansehen.

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  7. @giordano
    Es gibt dafür schon eine Erklärung – allerdings eine absurde: Das Bundesamt für Gesundheit beurteilt die Wirksamkeit von Anthroposophika und Homöopathika nicht einzeln. Beurteilt werden sie pauschal als Arzneimittelgruppen. Das ist eine Farce.
    Eine gesetzliche Grundlage für diese Privilegierung ist nicht ersichtlich.
    Siehe:
    http://heilpflanzen-info.ch/cms/blog/archive/2010/12/07/bundesamt-fur-gesundheit-nebulose-bevorzugung-von-homoopathie-und-anthroposophischer-medizin.html

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  8. Zumindest für Homöpathika (definitionsgemäß praktisch wirkstofffrei) würde ich auch „pauschal“ jede Wirkung erst einmal ausschließen…
    „Beurteilung“ scheint hier also ein sehr subjektiver Begriff zu sein.

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  9. Für die nächsten sechs Jahre wird Alternativmedizin in der Schweiz wieder im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung vergütet. Bis dahin sollen die notwendigen Nachweise für Wirksamkeit, usw. erbracht werden können … 🙄

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