Geistheiler: Selber schuld – und wenn ja: wieviel?

1. Wer sich mit dem Wolf plagt
Lupus Erythematodes ist eine Autoimmunerkrankung, bei der sich Körperzellen, stark vereinfacht,  auf äußere Reize hin durch falsche Programmierung selbst auflösen. Ein fehlgesteuertes Immunsystem erkennt solche Zellen als fremd und leitet eine Immunreaktion ein. Das Ergebnis sind schließlich umfassende Entzündungsprozesse, die in schweren Fällen in ein multiples Organversagen mit tödlichem Ausgang einmünden können. So viel vorab zur Harmlosigkeit eines „Wolfes“. Die medikamentöse Behandlung bedient sich unter anderem einer präzise eingestellten Cortison-Substitution (und, nebenbei gesagt, ist das eines der streng überwachten Anwendungsgebiete für den Contergan-Wirkstoff Thalidomid).

2. Wie die Geschichte begann
Eine junge Frau, nennen wir sie K., litt unter einem Systemischen Lupus Erythematodes (SLE). Die Erkrankung hatte bereits erhebliche Komplikationen verursacht, darunter eine Rückenmarkserkrankung mit Querschnittssymptomatik, in deren Folge K. an den Rollstuhl gefesselt war. Zur Behandlung war ihr Cortison verordnet. Im Sommer 2003, mit 21 Jahren, wandte sie sich an Frau B. Vor dem Haus der Frau B. hängt ein Praxisschild mit der Aufschrift „Tierheilpraktikerin…Termine nach Vereinbarung/Mobile Naturheilpraxis“. In der Folgezeit kam es zu mehreren Besuchen und Telefonaten zwischen K. und B., deren Inhalt streitig ist. Nicht streitig ist, dass Frau B. eine Haarprobe der Frau K. untersuchte und diese Probe mit ihr besprach.

3. Wie die Geschichte beinahe zur Tragödie geworden wäre
Fest steht, dass Frau K. die Einnahme von Cortison eigenmächtig absetzte, nachdem sie in Kontakt mit B. gekommen war. B. stritt  ab, ihr dazu geraten zu haben; allerdings räumte sie ein, auf eine „spirituelle Heilung“ hingewirkt zu haben. Die Begleitumstände ließen aber keinen vernünftigen Zweifel daran, dass B. der K. geraten hatte, die Cortison-Behandlung abzusetzen. Unter anderem war die Schwester der Frau K. bei mehreren Kontakten persönlich dabei und konnte sich an den fatalen Einfluss der B. noch gut erinnern. Die zunehmende Hörigkeit der Frau K. gegenüber B. hatte sich unterdessen zu einer ernsten Belastung des Verhältnisses der K. zu ihrer eigenen Schwester ausgewachsen. Nach etwa vier Monaten war es soweit: im Oktober 2003 erlitt K. einen lebensbedrohlichen Erkrankungsschub. Es war eine Hirnhautentzündung mit Bewusstseinsstörungen und Atemnot eingetreten. Ein Luftröhrenschnitt rettete K. das Leben. Zurück blieben, außer einer hässlichen Narbe, dauerhafte Atemstörungen. Dass der lebensgefährliche Rezidiv auf das Absetzen des Cortisons zurückzuführen war, steht nach Gutachtenlage außer Zweifel.

4. Ein Wiedersehen vor Gericht
K. war von den Folgen der Geistheilung offenbar bedient. Sie verklagte B. auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht in Wiesbaden wies die Klage zunächst ab, weil es den verhängnisvollen Rat der B. nicht als bewiesen ansah. Das Oberlandesgericht Frankfurt nahm sich die Sache nochmals genauer vor und kam zum entgegengesetzten Ergebnis. Allerdings mit einer bitteren Pille für K., die sich im amtlichen Leitsatz des Urteils so liest:

Wer als Patient auf Empfehlung einer „Geistheilerin“ notwendige und ärztlich verordnete Medikamente zur Abwehr eines neuen Schubs einer schweren Autoimmunerkrankung unter Missachtung der Warnungen Dritter absetzt, wirkt an der Entstehung des daraus folgenden Schadens in gleichem Maße wie die „Geistheilerin“ mit.

Das heißt: selber schuld, und von allen Schäden, die auf der verhängnisvollen Empfehlung der B. beruhen, gibt es nur die Hälfte ersetzt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig, eine Revision wurde nicht zugelassen.

5. Nachlese
Dass einem Schädiger ein Mitverschulden des Geschädigten entlastend zugute kommt, ist nichts besonderes, § 254 BGB schreibt das so vor, ohne allerdings genaue Vorgaben für die Verteilung der beiderseitigen Anteile zu machen. Es gibt insbesondere keinen Grundsatz, wonach eine Verteilung 50:50 die Grundregel wäre. Das Gericht muss in jedem Einzelfall eine individuelle Abwägung anstellen. Zu Lasten der Frau K. wurde hier berücksichtigt

–   dass sie volljährig und im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war,
–   dass sie sie von der Notwendigkeit der medizinischen Behandlung wusste,
–   dass ihre eigene Schwester vergeblich versuchte, sie davon abzuhalten, sich in die Fänge einer „Geistheilerin“ zu begeben.

Der Leidensdruck, dem die K. durch ihre Grunderkrankung ausgesetzt war, wird im Urteil des Berufungsgerichts leider nicht näher ausgeführt. Immerhin weist das Oberlandesgericht darauf hin, dass selbst dieser Druck nicht dazu führt, dass K. ohne weiteres zu Gunsten einer „Geistheilung“ lebensnotwendige Medikamente absetzen durfte.

Die Frage, inwiefern Kranken, die sich „Heilern“ jedweder Spielart anvertraut haben, die selbst eingebrockte Suppe auch auslöffeln müssen, ist natürlich von allgemeinem Interesse, hat aber noch einen weiteren Aspekt, der nicht auf Anhieb sichtbar ist. Wertet man die oben genannten Punkte so schwerwiegend, dass sie dem Verschulden der „Geistheilerin“ gleichwertig sind, dann muss man sie streng genommen selbst als grobe Fahrlässigkeit der Patientin behandeln. Private Krankenversicherer könnten solche Fälle dann zum Anlass nehmen, die versicherungsrechtlichen Ansprüche der Kranken zu kürzen – wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (§ 81 Versicherungsvertragsgesetz). Von dem Krankenversicherer wird dann beispielsweise nur die Hälfte der Kosten von mehreren Wochen Intensivmedizin erstattet. Ob der Rest bei einem „Heiler“, der für seine Machenschaften sicher keinerlei Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz hat, regressiert  werden kann, steht in den Sternen.

Gründe genug, einen großen Bogen um „spirituelle“ Heilungsversprechen jeder Art zu machen.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 14.12.2010, Az. 8 U 108/07.
Das Urteil ist für registrierte Nutzer abrufbar unter www.juris.de.

41 Gedanken zu „Geistheiler: Selber schuld – und wenn ja: wieviel?“

  1. Pingback: Tweets that mention EsoWatch » Geistheiler: Selber schuld – und wenn ja: wieviel? -- Topsy.com
  2. Wenn man die oft große Angst der Betroffenen sieht, die rationales Denken fast bei jedem wenigstens stark behindert, und im Gegensatz dazu die psychologischen Überzeugungsfähigkeiten von solchen „Heilern“ (Haben sie alle, sonst wären sie keine), kann man das schon als ziemliche Fehlentscheidung des Gerichtes werten.

    Antworten
  3. @Rincewind
    Kann man natürlich, aber auf der anderen Seite wird doch immer vom mündigen Patienten gesprochen, meist im Zusammenhang mit der (wissenschaftlichen) Medizin. Das Verhalten dieser Eso-Tante ist natürlich immens verantwortungslos, andererseits das einzige Medikament einfach absetzen!? Schon klar: so jung und Lupus …
    Wie auch immer, das Urteil steht und mahnt nicht nur die Pseudoheiler sondern auch deren Kunden.
    Außerdem wundere ich mich, dass diese „Heiler“ nicht verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

    Antworten
  4. @Kurfürst: Hör mir doch auf mit „mündigem Patienten“. Das ist doch größtenteils eine hohle Phrase, die nicht selten als Rechtfertigung für dubiose Methoden (auch in der modernen Medizin, ich sag nur IGeL) herhalten muss. Dieses „mündig“ impliziert doch, dass ein Patient die Entscheidungen der Ärzte nicht nur nachvollziehen, sondern ggf auch noch zu kritisieren in der Lage ist. Welcher normale Patient kann den das bei einer eher komplexen Erkrankung?

    Es gibt doch auch keine mündigen Passagiere bei Flugzeugen. Und vom mündigen Autofahrer, der dem Mechaniker sagt „Nein, wir wechseln lieber Öl statt Bremsbeläge“ hab ich auch noch nichts gehört.

    Zu dieser Mündigkeit gehört doch immer sehr viel Wissen, welches nun mal oft nicht da ist.

    Als Ausnahme fallen mir da allerdings bestimmte chronisch Erkrankte ein, z.B. Diabetiker, die oft mehr über Diabetes wissen, als man ein Allgemeinmediziner. Aber die haben sich eben auch speziell jahrelang damit befasst.

    Antworten
  5. @Rincewind
    OK, entmündigen wir die Patienten. Boss ist der Arzt. Kannst auch „Gott“ zu mir sagen.

    Im Ernst:
    Nein, jeder erwachsene Patient, der bei Sinnen ist, ist „handlungs- und entscheidungsfähig“ (unjuristisch gesehen), er ist Herr über seinen Körper. Ich kann ihm die Therapie immer nur empfehlen; entscheiden, Rincewind, muss er letztlich selbst. ER ist es, der daran darbt.

    So und jetzt sind wir einer Meinung und gehen zu Tisch, ich hab Hunger.

    Antworten
  6. @Kurfürst: Kommen wir der Sache näher: „mündig“ bedeutet eigentlich nichts anderes, als eine Entscheidung treffen zu müssen/können. Es bedeutet nicht, dass diese Entscheidung dadurch irgendwie gut, oder von Fakten untermauert sein muss.

    Antworten
  7. @Rincewind
    Die Mündigkeit ist die Fähigkeit, Einsicht … zu haben.
    Nochmals: der Arzt ist Ratgeber, er rät zu einem bestimmten Verhalten, etwa mehr Bewegungen zu machen oder ein bestimmtes Medikament einzunehmen. Punkt.
    Ob nun der Patient in die Apotheke geht, sich einer bestimmten Operation unterzieht oder das Medikament tatsächlich wie vorgeschrieben (Antibiotika!) einnimmt, ist allein seine Sache.

    Und dies ist im Ausgangsfall genauso.

    Um nicht missverstanden zu werden: das Verhalten dieser Esotante ist moralisch erbärmlich, jenes dieser jungen Frau bis zu einem gewissen Grad verständlich. VERSTEHEN ist aber nicht gleichbedeutend mit BILLIGEN.

    Antworten
  8. Wer an einer so schweren, oder gar an einer tödlich endenden Krankheit leidet, ist möglicherweise in Fragen, die die eigene Gesundheit betreffen, nicht im vollen Maße fähig, selbstverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn diese Person von einer anderen beeinflusst und manipuliert wird.

    Antworten
  9. NuEM :
    Wer an einer so schweren, oder gar an einer tödlich endenden Krankheit leidet, ist möglicherweise in Fragen, die die eigene Gesundheit betreffen, nicht im vollen Maße fähig, selbstverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn diese Person von einer anderen beeinflusst und manipuliert wird.

    Doch, ist er. Wäre es anders, müsste man etwa jeden Krebspatienten „entmündigen“.

    Antworten
  10. Kurfürst :

    @Rincewind
    Die Mündigkeit ist die Fähigkeit, Einsicht … zu haben.
    Nochmals: der Arzt ist Ratgeber, er rät zu einem bestimmten Verhalten, etwa mehr Bewegungen zu machen oder ein bestimmtes Medikament einzunehmen. Punkt.
    Ob nun der Patient in die Apotheke geht, sich einer bestimmten Operation unterzieht oder das Medikament tatsächlich wie vorgeschrieben (Antibiotika!) einnimmt, ist allein seine Sache.

    Und dies ist im Ausgangsfall genauso.

    Um nicht missverstanden zu werden: das Verhalten dieser Esotante ist moralisch erbärmlich, jenes dieser jungen Frau bis zu einem gewissen Grad verständlich. VERSTEHEN ist aber nicht gleichbedeutend mit BILLIGEN.

    Ok. Aber woran machst Du diese Fähigkeit zur Einsicht fest? Wenn ein Arzt erklärt, tut er das innerhalb seines Modells. Im Falle von EBM meist wohl begründet und belegbar. Soweit, so gut. Aber nun kommt der Patient – warum auch immer, Leidensdruck, Strohhalm etc. – zu einem Geistheiler, Homöopathen. Die erklären nun über ein ganz anderes Modell.

    Und schwubs, der Patient braucht nun nicht mehr nur die Fähigkeit zur Einsicht, sondern die Fähigkeit, verschiedene Erklärungsmodelle unterscheiden zu können. Kann man sowas voraussetzen? Zumal falsche Modelle i.d.R. deutlich „hirngängiger“ sind?

    Antworten
  11. @Rincewind
    Einsichtsfähigkeit: Alter und Abwesenheit von geistig-psychischen Störungen.

    Wenn das Gesetz, wie in D, diese Heilpraktiker zulässt, dann ist dies legitim. Diese Entscheidungsmöglichkeiten hast du aber auch etwa in Österreich, wo es ja keine Heilpraktiker gibt. Der Patient holt sich oft – vor einer OP – eine zweite Meinung ein. Oder aber, er lässt es ganz sein. Auch dies ist seine Entscheidung.

    Antworten
  12. Kurfürst :

    @Rincewind
    Einsichtsfähigkeit: Alter und Abwesenheit von geistig-psychischen Störungen.

    Leider vergisst diese Definition, dass neben der Abwesenheit auch etwas anderes dafür anwesend sein sollte. Das eine bedingt ja nicht das andere.

    Wenn das Gesetz, wie in D, diese Heilpraktiker zulässt, dann ist dies legitim. Diese Entscheidungsmöglichkeiten hast du aber auch etwa in Österreich, wo es ja keine Heilpraktiker gibt. Der Patient holt sich oft – vor einer OP – eine zweite Meinung ein. Oder aber, er lässt es ganz sein. Auch dies ist seine Entscheidung.

    Vielleicht könnte man allgemein sagen, dass die Rechtssprechung, was medizinische Bereiche angeht, massive Probleme hat. Legitim heißt ja weder gerecht, sinnvoll, menschlich, logisch, sondern nur, dass es vom Gesetz her – durch welche Interpretation auch immer – zulässig und nicht strafbewehrt ist.

    Antworten
  13. Wenn es um Geistheiler, Gesundbeter, Wahrsager und meiner Meinung nach auch um Homöopathen geht, darf man diese Einsichtsfähigkeit durchaus verlangen. Bei anderen Dingen, die über die normale Schulbildung und die gängigen zugänglichen Informationsmöglichkeiten übersteigen, ist das schon komplizierter.

    Wo setzt man dann die Eigenverantwortung an?

    Antworten
  14. Blödheit gehört zu einem gewissen Teil einfach bestraft.
    Ob ich meine Asche irgendeinem Nigeria-Scammer hinterherwerfe, mir eine verunstaltende Schönheits-OP antue oder irgendeinem Homöopathie-Luftikus folge ist _meine_ Entscheidung und die Konsequenzen muss ich tragen.
    Unter aller Sau ist jedoch, dass das Verhalten der ‚Heilerin‘ nicht _zusätzlich_ strafbar (ein Scam wäre es, die Schönheits-OP allerdings wiederum nicht immer) ist und eine Versicherungspflicht auch nicht existiert (oder zahlt das die Privathaftpflicht? Eher nein)

    Schweres Thema. ber letztlich gilt: Auch wenn der Arzt sich ärgert – der Doofe ist im Zweifel zum Glück der Patient selbst, wenn er den Rat nicht annimmt.

    Antworten
  15. @Rincewind

    Sicher, Begriffe müssen mit Inhalten gefüllt werden, es ist also Aufgabe des Gesetzgebers oder der Rechtsprechung zu definieren, was er unter „gerecht“ versteht.

    Gut und notwendig finde ich, dass hier im Blog auch Auswirkungen esoterischen Treibens in der Rechtsprechung aufgezeigt werden. Weiter so!

    Antworten
  16. Gräfin :
    Wenn es um Geistheiler, Gesundbeter, Wahrsager und meiner Meinung nach auch um Homöopathen geht, darf man diese Einsichtsfähigkeit durchaus verlangen. Bei anderen Dingen, die über die normale Schulbildung und die gängigen zugänglichen Informationsmöglichkeiten übersteigen, ist das schon komplizierter.
    Wo setzt man dann die Eigenverantwortung an?

    Gräfin, jeder, aber wirklich jeder, weiß, dass in unseren Gesellschaften der Arzt für die Bekämpfung der Krankheiten der zuständige Mann ist. Wenn jemand meint, er müsse sich esoterisch behandeln lassen, soll er dies dem behandelnden Arzt kundtun. Der klärt über die Folgen auf. Damit hat es sich. Die Folgen trägt der Betroffene eben selbst.

    Mir ist schon klar, dass diese, meine Sicht der Dinge nicht in Stein gemeißelt ist und der Gesetzgeber wohl erst dann eingreifen wird, wenn diese Unart zur Massenerscheinung wird (siehe Sicherheitsgurt). Nur dort, wo das Verhalten des Patienten auch andere gefährdet (Impfungen) ist Schluss mit lustig.

    Antworten
  17. Nein, es hat sich damit nicht. Auch Ärzte bieten oft Dinge an, deren Wirksamkeit nicht belegt ist. Und auch Nobelpreisträger versinken in Pseudowissenschaft. Und dann sag mal als Monika Mustermann einem Normalbürger, dass Linus Pauling mit seiner orthomolekularen Medizin irrte…..

    Antworten
  18. @Gräfin
    Wir gehen von einer Tierheilpraktikerin (!) aus.

    Deiner Monika ist durchaus zuzutrauen, dass sie den Unterschied zwischen einem Human- und einem Veterinärmediziner erfasst, gar nicht davon zu reden, dass die Alternative gar kein Mediziner, sondern ein HP war. Nein, da ist Schluss mit lustig.

    Anders, wie du richtig schreibst, ist es, wenn ein Arzt Dinge anwendet, die wirkungslos sind. Dies war hier aber nicht der Fall.

    Antworten
  19. Ja, in dem speziellen Fall hast Du Recht, weiter oben in meinem ersten Posting habe ich das auch so geäußert. Generell ist es aber so, dass es in manchen Fällen durchaus schwierig sein KANN. Auch ich selber nehme mich davon nicht aus.

    Antworten
  20. Gräfin :
    Ja, in dem speziellen Fall hast Du Recht, weiter oben in meinem ersten Posting habe ich das auch so geäußert. Generell ist es aber so, dass es in manchen Fällen durchaus schwierig sein KANN. Auch ich selber nehme mich davon nicht aus.

    Natürlich, speziell dann, wenn es um Abzocker aus dem Ärztekreis geht. Hier gerät deine Monika Mustermann oder so zwischen die Mühlen.

    Einerseits ist hier die Haftungsfrage aber doch eine andere und andererseits kann man nur hoffen, dass etwa ein Dr. Homöo weiß, wo er Arzt ist und wo nur Wellnessberater.

    Antworten
  21. Ja, an der Haftungsfrage hängt vieles. Aber ich kann mir nicht vorstellen, für was ein Wahrsager haften soll.

    Aber ein großer Fortschritt wäre es schon, wenn man die Heilpraktiker mehr in die Pflicht nehmen würde.

    Antworten
  22. @Gräfin

    Ja, der Wink mit der Haftung scheint auch für Dr. Homöo zu wirken. Alles was nicht de lege artis ist, kann den Arzt mit dem Staatsanwalt in Kontakt bringen, zivilrechtliche Folgen inklusive. Standesrecht auch noch.

    HP sind nutzlos, aber die sind bei euch angeblich – auch innerhalb der EU – einzementiert.

    Antworten
  23. Und schwubs, der Patient braucht nun nicht mehr nur die Fähigkeit zur Einsicht, sondern die Fähigkeit, verschiedene Erklärungsmodelle unterscheiden zu können. Kann man sowas voraussetzen? Zumal falsche Modelle i.d.R. deutlich “hirngängiger” sind?

    Das sehe ich genau so – ich glaube, diejenigen, die von der Voraussetzung der „freien Entscheidungsfähigkeit“ ausgehen, überschätzen die Aufgeklärtheit der Durchschnittsbürger maßlos. Selbst die Unterscheidung zwischen Arzt und Heilpraktiker ist nicht jedem bekannt! Viele gehen davon aus, dass HPs auch eine Art von Arzt sind, die Mutmaßungen reichen über „Arzt mit einer Zusatzausbildung“ über „sowas wie ein Arzt“ bis zu „Alternativmediziner“, wobei Alternativmedizin in dem Fall als „genauso gut, nur anders“ im Vergleich zur richtigen Medizin interpretiert wird. Man müsste mal losziehen und Umfragen in Fußgängerzonen veranstalten, was die Leute unter HP, Homöopathie etc verstehen.

    Im Fall der Patientin hier kommt tatsächlich für sie erschwerend hinzu, dass es ein Tier-HP war (selbst bei Unterscheidungsunfähigkeit von Arzt und HP müsste man hier aufhorchen), da hätte mMn auch der Ratio zumindest mal hallo sagen müssen, da stimme ich zu. Vor allem, da ihr auch kritische Stimmen zur Seite standen – in dem Fall wäre sicherlich mehr „Aufklärung“ als demonstriert möglich gewesen.

    Aber generell ist es doppelzüngig, einerseits HPs staatlich zu erlauben, teilweise Eso-methoden von den Kassen zu bezuschussen, dann aber den Patienten die Schuld in die Schuhe zu schieben, wenn sie, von der Vielfalt der Angebote verwirrt, bei HPs hängen bleiben. In der Theorie sollen HPs bei ernsthaften Erkrankungen an den Arzt weiterleiten – in der Realität sieht das aber anders aus. Ich bin selbst als Jugendliche zum HP geschleppt worden, der mitnichten in irgendeiner Form angesprochen hätte, dass man nochmal zum Arzt gehen solle. Ich habe „hautnah“ an meiner Familie miterlebt, wie Zeitungsanzeigen für zB Irisdiagnose als ärztliche Leistung interpretiert wurden; war ja schliesslich ein HP in einer Gemeinschaftspraxis mit nem Arzt. Die geistige Trennung zwischen „Esokram“ und „medizinisch fundierter Behandlung“ gibt es im „Normalvolk“ nicht. Dass Ärzte ebenfalls „Zusatzleistungen“ anbieten, macht es nur schlimmer – man kann von keinem Patienten erwarten, da den Überblick über Schmu und Schul- zu behalten, geschweige denn, sich bewußt zu sein, dass er das Gebiet gesicherter medizinischer Erkenntnisse verlässt.

    Antworten
  24. Schöner Kommentar, Sarah-Li. (Nein, nicht nur, weil er meine Meinung teilt)
    Die Juristerei kann da ev. zum unfreiwilligen Hilfsmittel werden, beim Mutmaßen und abschätzen menschlicher Fähig- und Möglichkeiten. Wie stark ist eine Idee, wie groß ein Gedanke? Die Juristen sind dazu verdonnert, Antworten in Maßeinheiten zu liefern. Newton, Quadrat- oder Kubikmeter, was sehr oft unfreiwillige Komik schafft. Andererseits eine schöne Anregung zum Denken.

    Wo zieht man die Grenze, was kann man bei einem „mündigen“ Bürger voraussetzen? Auch hier bietet das Gesetz einige lustige Anhaltspukte. Wer ein Haus hat, muss per Gesetz den Kaminkehrer kommen lassen und dafür bezahlen. Obwohl es um sein Geld (richtig eingestellter Brenner) und Sicherheit (Kaminbrand etc) geht. Hier ist der Bürger offenbar nicht besonders mündig. Denn wenn er es wäre, würde er es freiwillig machen lassen.
    Ein offenbar wichtiger Gedanke ist, dass das persönliche Handeln nicht andere gefährden sollte. Wie sich jemand selbst unfreiwillig hinrichtet, scheint vor Gesetz eher egal zu sein. Ist vermutlich auch gut so.

    Antworten
  25. @Rincewind
    >>>>>>>>>>>Wie sich jemand selbst unfreiwillig hinrichtet, scheint vor Gesetz eher egal zu sein. Ist vermutlich auch gut so.<<<<<<<<<<<<<<<<

    Hätte ich dir nicht zugetraut!
    Ja, wir haben das Recht auf Selbstbestimmung, daher auch das Recht auf Selbsttötung!

    Antworten
  26. @Rincewind
    Vielleicht muss man aber differenzieren, ob bei einem möglichen Schaden auch Dritte betroffen sind. Wenn du den Kamin nicht wartest, bestehen Gefahren, die auch andere treffen können.

    Ein näheres, anderes Beispiel ist aber die Verpflichtung, Gurte oder Helme zu tragen.

    Immer ist wohl Voraussetzung, wie ich oben schon anmerkte, dass es sich um „Massenerscheinungen“ handeln muss, damit der Gesetzgeber aktiv wird. Solange dies nicht der Fall ist, ist die Entscheidung des Gerichtes durchaus nachzuvollziehen.

    Antworten
  27. @Sarah-Li
    Diese Diskussion geht vom genannten Sachverhalt aus: TIERHeilpraktiker vs. Facharzt. Die Diskrepanz ist so groß, dass das Gerichtsurteil in Ordnung geht, zumindest was den zivilrechtlichen Teil betrifft.

    Was den Rest angeht (HP, Arzt mit esoterischen Krams) wird man wohl differenzieren müssen, was ein Gericht ja auch regelmäßig macht, widrigenfalls könnte gleich der Computer das Urteil ausspucken.

    Generell kann es nicht Aufgabe des Staates sein, Patienten als uneinsichtige Deppen hinzustellen, als arme Hascherl.

    So ist es ja nicht. Wir könnten mal über die Compliance diskutieren. Wenn ich einem milden Hypertoniker sag, er möge gefälligst mehr Bewegung machen, damit der Blutdruck auf Normalniveau (ohne Medikamente) sinkt, kann ich erfahrungsgemäß sagen, dass 75% auf meinen Rat pfeifen. Er verweigert damit die Behandlung genauso wie derjenige, der gleich zum Esoschwurbler geht. Wir haben das gleiche Problem.

    Antworten
  28. Vom Autor des Artikels noch ein Einwurf:

    Ich teile die Meinung, dass die Gründe, soweit sie im Urteil offengelegt sind, einen ordentlichen Batzen Mitverschulden rechtfertigen. Ob das jetzt gerade 50 % sein mussten, ist eine schwer nachvollziehbare Wertungsfrage, zumal für denjenigen, der keinen persönlichen Eindruck von den Parteien bekommen hat. Ich würde aber insgesamt eher dazu neigen, dem aktiven Teil, also der Beklagten, einen größeren Anteil zuzuweisen.

    Man muss den Sachverhalt nur ein wenig modifizieren, dann sieht man, wo die Fußangeln liegen: angenommen, die Klägerin wäre an eine Humanheilpraktikerin geraten, die ihr statt blödsinnigem Pendeln und Räuchern ein Homöopathikum aufgeschwätzt hätte, das ja hochoffiziell in Apotheken vertrieben wird. Und stellen wir uns weiter vor, die Klägerin wäre bei einer PKV versichert, die HP im Leistungskatalog führt und damit sogar wirbt. Ich denke, da käme ein Gericht bei der Quote noch mal ins Grübeln. Hält man der Patientin dann zugute, dass HP jedenfalls im allgemeinen öffentlichen Bewusstsein nicht als völlig abwegig wahrgenommen wird, hätte das den merkwürdigen Effekt, dass ein Heiler umso besser davonkommt, je abgefahrener seine Methoden sind. An dem Schamanen bleiben 50 % hängen, an dem Homöopathen vielleicht 60 oder 70 %. Nicht, dass mir einer von denen am Herzen läge, aber etwas seltsam wäre das schon.

    Antworten
  29. Pingback: WAZ-Quatsch: Meditation gegen Tumore | gwup | die skeptiker
  30. Noch eine Anmerkung, vielleicht mag der Artikelautor dies an gegebener Stelle einfügen: Ein Heilpraktiker wird erst durch eine staatliche Prüfung zum Heilpraktiker. Diese Prüfung wird zumeist von Ärzten abgenommen und dient dazu, den Heilpraktiker darauf zu eichen, wann er jemandem zum Arzt schicken *muss*. Das wissen Heilpraktiker und werden tunlichst zum Erhalt ihres Rufes als Person und als Stand darauf achten, keinen Mist zu bauen, der über die Verordnung wirkungsloser Therapien bei Wehwehchen und Befindlichkeitsstörungen hinausgeht. Hingegen ist der Begriff des Tierheilpraktikers im deutschen Rechtswesen nicht etabliert. So darf sich jeder nennen, der mag, und sich morgen dieses Schild an die Tür hängen. Es handelt sich im oben genannten Fall also nicht um die „fachkundige“ Meinung von „Tierheilpraktiker gegen Facharzt“, sondern schlicht um die Meinung „Laie gegen Facharzt“.

    Antworten
  31. Diese Prüfung ist ein Multiple-Choice-Test und wirklich viel gelernt, wurde damit nicht. Dafür, dass derjenige danach Menschen medizinisch behandeln darf, einfach nur lächerlich. Ärzte müssen jahrelang Medizin studieren, die HPs lernen Fragen und Antworten auswendig und machen Kreuzchen.

    Wie wirksam diese „Eichung“ ist, ist gelinde gesagt umstritten.
    Meine persönliche Erfahrung ist eher, dass HPs den Kunden möglichst lange halten, möglichst viele Verfahren durchprobieren und möglichst nie zum Arzt schicken. Dann schon lieber zu einem Kollegin, Korryphäe in Kinesiologie oder ein Quackarzt mit Homöopathie und ähnlichem Kram. Als ob es davon besser würde. Der iGeLt sich dann einen mit dem Patienten.

    Antworten
  32. Auch Heilpraktiker gelten vor Gesetz als Laien.
    https://www.psiram.com/de/index.php?title=Heilpraktiker

    Die Zulassung ist ein vergleichsweise ein Witz, zumal bei diesem Test keinerlei therapeutische Fähigkeiten geprüft werden. Den Kommentar von @le loup kann ich nur so interpretieren, dass er meint, mit einem HP wäre sowas wie oben geschildert nicht passiert. Das ist definitiv falsch. Wenn selbst langjährig ausgebildeten Ärzten noch ab und an diagnostische Fehler passieren, weil sie etwas übersehen oder falsch interpretiert haben, kann man sich vorstellen, was bei Heilpraktikern abgeht, sollte man tatsächlich an einer ernsthaften Erkrankung leiden. Gerade im chronischen Bereich werden sinnvolle Behandlungen oft unterlassen, bis es dann tatsächlich zu spät sein kann.

    Antworten
  33. @Rincewind
    Für jene, die Kinesiologie betreiben gilt folgender „ethischer“ Grundsatz:
    –g l a u b t daran, dass die Energie der Person balanciert wird und die Selbstheilungskräfte aktiviert werden.
    Stammt aus den Schulungsunterlagen des IKAMED (Oktober 1995) ist noch immer aktuell im Jahr 2011.
    Also ist der ganze Mumpitz eine Glaubensgemeinschaft, so wie wenn dir ein Priester die Hand auflegt und dich von irgendwelchen Sünden freispricht!

    Antworten
  34. Pingback: Anonymous
  35. Pingback: Wenn “Geistheiler Nikolaus” schöne Märchen über Bruno Gröning erzählt @ gwup | die skeptiker

Schreibe einen Kommentar

css.php