Gestern erschien ja der lang erwartete Bericht der Hochschulstrukturkommission Brandenburg zur Europa-Universität Viadrina, der grundsätzlich nicht schlecht ausfiel. Allerdings enthält der Bericht einen kleinen Wermutstropfen; die Kommission ist mit dem Institut des Herrn Walach nicht wirklich glücklich:
Die Hochschulstrukturkommission empfiehlt der EUV dementsprechend nachdrücklich den künftigen Verzicht auf das Angebot des MA-Studienganges „Kulturwissenschaften – Komplementäre Medizin“.
Eine Fortführung des Instituts für transkulturelle Gesundheitswissenschaften ist weder wie bisher als In-Institut noch als An-Institut zu befürworten. Vertretbar erscheint allenfalls, das Institut privatwirtschaftlich außerhalb der Hochschule weiter zu betreiben.
Die GWUP spricht von einem vernichtenden Urteil und man darf gespannt sein, was die schlussendlichen Konsequenzen sein werden. Die Universität selbst hüllt sich noch in nichtssagende Floskeln.
Wir hoffen, dass alle, die ein Interesse an der Qualität unserer Universitäten haben, die Situation im Auge behalten, damit der Druck auf die Viadrina aufrecht erhalten bleibt und der Bericht tatsächlich Folgen hat.
Wir würden nichts lieber tun als die Viadrina aus unserer Liste der Hochschulen mit pseudowissenschaftlichem Lehr- und Forschungsinhalt zu streichen.
“Er ist tot, Jim.”
Ich hoffe, er kriegt seinen Platz – In der Wallachei! 🙂
@ Auggie Smith:
In der Tat!
Grad war ich auf der Diskussionsseite des Wikipedia-Artikels und habe noch Folgendes gefunden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Europa-Universit%C3%A4t_Viadrina#Abschlussbericht_der_Hochschulstrukturkommission_im_Juni_2012_.28und_BVerfGE_2004.29
Das bedeutet doch nichts anderes als dass schon im Vorfeld an entscheidender Stelle vor diesem Projekt und seinen unwissenschaftlichen Rahmenbedingungen gewarnt wurde.
Die Warnungen wurden aber in den Wind geschlagen:
Na super!
Was bedeutet dies alles, bezogen auf den Viadrina-Präsidenten Gunter Pleuger?
Ergänzung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20041026_1bvr091100.html
@ Ponder: Gute Frage. Jedenfalls hat sich das in der Verfassungsgerichtsentscheidung angesprochene „Modell Wissenschaftsmanagement“ und die damit verbundene starke Rolle der Hochschulleitungen bei der Evaluation von Forschung und Lehre in der Causa INTRAG nicht gerade von seiner besten Seite gezeigt.