Die Empfehlung der Strukturkommission zum INTRAG Viadrina

Gestern erschien ja der lang erwartete Bericht der Hochschulstrukturkommission Brandenburg zur Europa-Universität Viadrina, der grundsätzlich nicht schlecht ausfiel. Allerdings enthält der Bericht einen kleinen Wermutstropfen; die Kommission ist mit dem Institut des Herrn Walach nicht wirklich glücklich:

Die Hochschulstrukturkommission empfiehlt der EUV dementsprechend nachdrücklich den künftigen Verzicht auf das Angebot des MA-Studienganges „Kulturwissenschaften – Komplementäre Medizin“.

Eine Fortführung des Instituts für transkulturelle Gesundheitswissenschaften ist weder wie bisher als In-Institut noch als An-Institut zu befürworten. Vertretbar erscheint allenfalls, das Institut privatwirtschaftlich außerhalb der Hochschule weiter zu betreiben.

Die GWUP spricht von einem vernichtenden Urteil und man darf gespannt sein, was die schlussendlichen Konsequenzen sein werden. Die Universität selbst hüllt sich noch in nichtssagende Floskeln.

Wir hoffen, dass alle, die ein Interesse an der Qualität unserer Universitäten haben, die Situation im Auge behalten, damit der Druck auf die Viadrina aufrecht erhalten bleibt und der Bericht tatsächlich Folgen hat.

Wir würden nichts lieber tun als die Viadrina aus unserer Liste der Hochschulen mit pseudowissenschaftlichem Lehr- und Forschungsinhalt zu streichen.

5 Gedanken zu „Die Empfehlung der Strukturkommission zum INTRAG Viadrina“

  1. @ Auggie Smith:

    In der Tat!

    Grad war ich auf der Diskussionsseite des Wikipedia-Artikels und habe noch Folgendes gefunden:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Europa-Universit%C3%A4t_Viadrina#Abschlussbericht_der_Hochschulstrukturkommission_im_Juni_2012_.28und_BVerfGE_2004.29

    Das bedeutet doch nichts anderes als dass schon im Vorfeld an entscheidender Stelle vor diesem Projekt und seinen unwissenschaftlichen Rahmenbedingungen gewarnt wurde.
    Die Warnungen wurden aber in den Wind geschlagen:

    Dieses Desaster für die universitäre Wissenschaft ist übrigens genau das, was vor einigen Jahren etliche Viadrina-Professoren in einer Verfassungsbeschwerde vorhergesagt haben; angeschlossen hatten sich der Beschwerde auch Deutscher Hochschulverband und Hochschullehrerbund:

    „Die allein dem Präsidenten zugewiesenen Zuständigkeiten für die Koordination der Tätigkeit der Fachbereiche, für die Evaluation und Ressourcenzuweisung an die Fachbereiche und für die Auflösung von Fachbereichen verletzten ebenfalls die Wissenschaftsfreiheit der Beschwerdeführer.

    Die weit gefasste Koordinationsbefugnis könne zur Forschungslenkung genutzt werden.
    Die ausschließliche Zuordnung dieser Kompetenz an den Präsidenten sei nicht wissenschaftsadäquat.
    Dasselbe gelte auch hinsichtlich der wissenschaftsrelevanten Evaluationsbefugnis.
    Da es an klaren Kriterien fehle, werde dem nur partiell fachkompetenten Präsidenten ein Spielraum ohne Bindungen und rechtliche Überprüfbarkeit zugewiesen.
    Die Aufsichts-, Informations- und Kontrollrechte des Senats stellten keine hinreichende Mitwirkung der betroffenen Forschungsbereiche dar.“

    „In den Forschung und Lehre unmittelbar berührenden Gebieten, wie zum Beispiel der Verleihung von Lehrbefugnissen oder der Mittelzuweisung, müsse die Leitung der Wissenschaft und nicht dem Managertum verpflichtet sein.

    Die weitgehende Entbindung des Präsidenten von der traditionellen Mitwirkung des Senats sei verfassungswidrig.
    Dem Senat verblieben keine ausreichenden Entscheidungsbefugnisse.

    Besonders problematisch sei die Kompetenz des Präsidenten zur Evaluation von Forschung und Lehre, insbesondere weil es hierfür an gesetzlichen Maßstäben fehle.
    Auch die Kompetenz zur Erteilung von Lehrbefugnissen sei zu beanstanden, zumal sie sich nicht auf von der betroffenen Fakultät habilitierte Personen beschränke und dem Präsidenten die fachliche Definition der Lehrbefugnis überlasse.“

    Na super!
    Was bedeutet dies alles, bezogen auf den Viadrina-Präsidenten Gunter Pleuger?

    Ergänzung:

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20041026_1bvr091100.html

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  2. @ Ponder: Gute Frage. Jedenfalls hat sich das in der Verfassungsgerichtsentscheidung angesprochene „Modell Wissenschaftsmanagement“ und die damit verbundene starke Rolle der Hochschulleitungen bei der Evaluation von Forschung und Lehre in der Causa INTRAG nicht gerade von seiner besten Seite gezeigt.

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