Liebe Scharlatane, Abzocker und ähnliche Zeitgenossen!
In letzter Zeit ist es für euch gar nicht gut gelaufen. Die esoterische Mauertrocknung ist vor Gericht kläglich eingegangen (wir berichteten), der gute Dr. Siebenhüner musste leider, leider vor Gericht eine schwere Schlappe einstecken und was des Verdrusses beim Geld-Einsacken mehr ist.
Aber endlich gibt es wieder Hoffnung! Denn wie im Presserecht – wo bekannt ist, dass ganz gewisse Gerichte da ein viel offeneres Ohr haben als andere -, so ist es wohl auch für euch: Geht einfach ans Amtsgericht nach München!
Wie man bei der Wikipedia inzwischen nachlesen kann, hat es der unseren Lesern nicht ganz unbekannte Hans Weidenbusch geschafft, dort eine Einstweilige Verfügung gegen den TÜV Süd zu erwirken.
Wir sind begeistert – schöne Einzelleistung, Hans! Du hast das nicht gephotoshopped, oder? Und sei doch bitte so gut und lad die anderen Seiten auch noch hoch. Da fehlt doch was, oder?
Wann dürfen wir mit Einstweiligen Verfügungen aus München gegen die Evolutionstheorie rechnen? Wann darf man nicht mehr sagen, dass Quantenheilung Kappes ist? Besteht Hoffnung für all die Scientologen und andere, die mit Pülverchen, Cremes, absurden Geräten etc. ihr karges Brot verdienen, das sie ja dann doch an den Guru abdrücken müssen? Wir wissen es noch nicht. Aber wir werden es beobachten und berichten.
Besonders der 2. Absatz in der EV gefällt mir. Hammer.
Eine EV sagt allerdings gar nichts aus über die Begründetheit der Hauptsache. Es wird ja nur geprüft, ob die Person betroffen ist und es eilt…
und sich mit dem TÜV anzulegen.. das hat was.. .der Mann ist von sich überzeugt 🙂
@ Sigrid Herrmann-Marschall
Ganz so ist es nicht. Eine EV bekommt man, wenn es einen Verfügungsgrund und einen Verfügungsanspruch gibt. Verfügungsgrund heißt, grob gesagt: es eilt. Verfügungsanspruch heißt: es muss ein Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf bestehen, und das setzt voraus, dass die beanstandeten Behauptungen mindestens nicht nachweislich wahr, wenn nicht gar nachweislich falsch sind. Die Verbotsverfügung bekommt man im Eilverfahren allerdings nicht erst dann, wenn Tatsachenbehauptungen des Antragstellers entweder unstreitig oder bewiesen sind, sondern schon dann, wenn sie der Antragsteller glaubhaft macht, eine Art Beweis minderer Art und Güte. Glaubhaftmachung erfolgt durch eidesstattliche Versicherung. Weidenbusch muss also so dreist gewesen sein, einen Wirkungsgrad von 100 % auf seinen schriftlichen Eid genommen zu haben, und er muss das Glück gehabt haben, an einen Richter ohne die nebligste Idee von Naturgesetzen geraten zu sein.
Diese EV wird niemals Bestand haben. Im Widerspruchsverfahren, spätestens aber in einem Hauptprozess, wenn volle Beweise gefragt sind, fliegt ihm das um die Ohren. Und dann könnte für Weidi auch die peinliche Frage aufkommen, was er sich dabei gedacht hat, einen Wirkungsgrad von mindestens 100 % eidesstattlich zu versichern. Die Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen ist strafbar.
Das Amtsgericht München untersagt dem TÜV SÜD der Kapillar Technologie die Eigenschaft eines Perpetuum mobiles abzusprechen, und die habens dann offensichtlich probiert aber nicht geschafft.
@pissram
das gericht trifft keine physikalischen entscheidungen sondern entscheidet aufgrund vorliegender gutachten.
ja, muss bitter sein, wenn einen die realität so nen Knüppel auf die rübe donnert.
da würd ich mich erst mal in die ecke setzen und warten bis das brummen aufhört
Na, wir sind erstmal froh, dass das Gericht nicht die Schwerkraft verboten hat, hamwer nochmal Glück gehabt.
Ich weiß jedenfalls jetzt was zu tun ist, falls der TÜV nochmals die Unverschämtheit besitzen sollte zu behaupten, mein Auto sei nicht mehr verkehrssicher.
tja, komisch dass der tüv nicht bei pissram nachgefragt hat wie das pm des hw zu widerlegen sei. hier weiß man es doch, oder ppppppppppppppssssst, verschwörung des tüv gegen psiram . also ja nicht weitersagen. LOL
Immerhin ist die eidesstattliche Versicherung in sich konsistent. Ein Perpetuum Mobile kann es ohne mindestens 100%igen Wirkungsgrad nämlich nicht geben…
@haha: Ihr Diskussionsstil erinnert frappierend an denjenigen, welcher im Wiki hier dem Herrn W. zugeschrieben wird. Das sind nicht zufällig Sie ?!
Touché – Sie haben wirklich Niveau. B|
Also eine Diskussion kann ich in hahas Beiträgen nicht wirklich erkennen. Irgendwie ergibt sich da nichts Kohärentes.
Stimmt – ich hätte das Wort in Anführungszeichen setzen sollen. Mea culpa!!!
Ach was – im Karneval herrscht Narrenfreiheit. Allaaf !!!
—- Ironie Anfang
H.W. hat dank unermesslichen Nachdenkens und mit viel persönlicher Arbeitsleistung das geschafft, woran die Schulphysiker, Schulchemiker und alle anderen Schulwissenschaftler gescheitert sind: ein Perpetuum Mobile. Und er hat erreicht, dass es untersagt wird, dieser Erfindung einen Wirkungsgrad unter 100 % anzudichten. Erstaunlich, dass er immer noch keinen Nobelpreis erhalten hat (Ach so, ich vergaß: im Nobelpreiskomitee sitzen ja bloß die Schulwissenschaftler drinnen).
Aber dummerweise muss ich doch etwas Essig in den Wein kippen: Wir leben in Zeiten einer Klimaerwärmung und alle Welt versucht die Erhöhung der Durchschnittstemperatur mit allen Mitteln zu vermeiden. Und dann kommt ein H.W. mit einer Erfindung, die Energie aus dem Nichts erzeugt. Die erzeugte Energie wird aber letztendlich in Wärme (z.b. Reibungswärme) umgewandelt! Und das ist absolut kontraproduktiv für alle Bemühungen den Klimawandel zu stoppen. Es bleibt uns daher also nichts anderes übrig als ein Gesetz zu fordern, das diese teuflischen Maschinen ein für alle Mal verbietet und zwar weltweit!
Es tut mir leid, H.W., aber Deine Erfindung schädigt unser Klima und damit unser aller Wohlergehen. Aber tröste Dich, als Elvis-Imitator läßt es sich doch auch stressfrei ohne viel Arbeit leben, wieso dann die Streitereien mit den doofen Schulingenieuren vom TÜV?
Ironie Ende—-
@ haha
Sackgesichter, Dummbatze, Matschbirne etc. werden in der Regel von Personen mit einem IQ von weit unter 100 in Diskussionen verwendet. So was ist also nicht ernst zu nehmen. Idiotische Behauptungen, wie die Erschaffung eines Perpetuum Mobile, egal welcher Art, lassen sich eben von Personen, die eine Ausbildung genossen haben, nur schwer widerlegen.
Übrigens: zur einstwilligen Verfügung verweise ich auf ein Bonmot des Schriftstellers Ludwig Thoma, das fälschlicherweise Kurt Tucholsky zugewiesen wird.
Moin
gegen einen TÜV zu stellen, ist sicher ein hehres Unterfangen..
Was die treiben, stellt hinsichtlich der Auswirkungen einen Heilpraktiker oder Quacksalber weit in den Schatten: AKWs zu betreiben und gleichzeitig die Persilscheine über deren Unbedenklichkeit auszustellen, hat mehr von Capone als von Hahnemann.
@ ole
Wow! Du bekommst den Preis für die offensichtlichste Nebelkerze des Monats!
Der TÜV könnte die größte Verbrecherorganisation aller Zeiten sein und dennoch würde sich nichts an den Naturgesetzen ändern.
Dass Du Dir hier nur einen Aspekt herausgepickt hast, um den TÜV als Ganzes zu diskreditieren: geschenkt. Darauf fällt hier ohnehin niemand herein.
@ ole Seit wann betreibt der TÜV KKWs?
Hauptsache, es ist nicht derADAC.
@ hoimrdengr
Gemeint ist vermutlich, der hier beschriebene Zusammenhang und der ist auch durchaus kritikwürdig, aber hier dient er unserem Freund ole nur als Vehikel, um den TÜV zu diskreditieren und ihm in seinen Auseinandersetzungen mit Spinnern und Scharlatanen die Rolle des „Bösen“ unterzujubeln.
War nicht letzte Woche der Prozess zwischen TÜV und Weidenbusch, ich finde im Netz nichts.
@Bernd Schneider
„War nicht letzte Woche der Prozess zwischen TÜV und Weidenbusch, ich finde im Netz nichts.“
Wenn da ein Prozess war, was ich übrigens sehr hoffe, gehe ich davon aus, dass Herr Weidenbusch nicht der Gewinner war. Es fehlt sein Siegesgeheul im Netz. Der TÜV wird kein grosses Aufheben machen, die Presse ist eher wenig interessiert und wenn Herr Weidenbusch verloren hat, werden er und seine Sockenpuppen „hahahaha“ oder „Madame Curie“ – alleine die Verwendung letzteren Nicks erfordert eigentlich eine einstweilige Verfügung der Nachkommen von Frau Curie gegen Weidenbusch – sich vorerst nicht darüber äußern.
Bestätigt mal wieder mein Vorurteil dass einstweilige Verfügungen in Zivilverfahren von den Richtern regelmässig abgenickt werden ohne den Inhalt des Antrages zur Kenntnis zu nehmen. Der Betroffene kann ja Widerspruch einlegen wenn es ihm nicht passt.
„Bayer will „Perpetuum mobile“ erfunden haben Bizarrer Streit um Wundermaschine
…
Das Münchner Amtsgericht teilte mit, dass in dem Rechtsstreit voraussichtlich am Mittwoch eine Entscheidung falle.
Artikel veröffentlicht: Sonntag, 13.04.2014 19:41 Uhr“
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Streit-um-Perpetuum-mobile
Das wäre dann schon am 16.04. gewesen. Vielleicht ist das Gericht allerdings seiner Linie treu geblieben, hat der eidesstattlichen Versicherung Weidis mehr Gewicht beigemessen als den allgemein anerkannten Naturgesetzen und die endgültige Entscheidung der Frage einem Sachverständigengutachten im Hauptverfahren zugewiesen. So was ist Richtern leider zuzutrauen.
Allerdings wäre dann das Internet voll von Weidis Triumphgeheul.