Berufsverbot gegen Impfgegner Loibner aufgehoben

Johann Loibner

Gegen den steirische Impfgegner Dr. Johann Loibner hatte die Österreichische Ärztekammer 2009 erneut (2005 war ein einjähriges Verbot verhängt worden) ein Berufsverbot wegen „mangelnder Vertrauenswürdigkeit“ ausgesprochen. Dieses Verbot wurde nun vom Verwaltungsgericht gekippt.

Das Problem war, dass die Behörde ihre Entscheidung bloß auf die Aussagen Loibners im Internet und bei öffentlichen Auftritten gestützt hatte. Rechtlich bestehen die Berufspflichten eines Arztes jedoch nur gegenüber einem Patienten, dessen Behandlung er übernommen hat.

D.h. überspitzt formuliert, man kann im Internet jeden Blödsinn von sich geben, auch als Arzt, da man ja nicht der Arzt der Personen ist, die diesem Ratschlag dann vielleicht folgen.

Bevor Loibner allerdings wieder auf Patienten losgelassen wird, muss der steirische Landeshauptmann eine neue Berufungsentscheidung erlassen. Die Ärztekammer legte allerdings Wert auf die Feststellung, dass der Bescheid aus formalen Gründen aufgehoben wurde.

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