38 Gedanken zu „Herr Weidenbusch hat uns auch entdeckt“

  1. auf Ihrer betreffenden Seite schreiben Sie :

    "Hans Weidenbusch [1] hat die Riege der Pseudowissenschaftler um eine interessante Variante bereichert: Sein Ansatz, eine Million Euro für seine Widerlegung auszuloben ist wirklich innovativ in einem Gebiet in dem meist auf eigene Bereicherung hingearbeitet wird. Natürlich ist er prompt widerlegt worden. Natürlich will er das weder einsehen noch erst recht nicht zahlen. Ebenso natürlich wird die Sache jetzt vor Gericht ausgetragen- wir dürfen gespannt sein."

    Gemäß Urteil des Oberlandgerichts München vom 28. April. 2008 wurde nun auch die Berufungsklage des Klägers, Herrn Roland Köster, Schwerte, abgewiesen. Ebenso wurde eine Revision nicht zugelassen. Von einer "prompten Widerlegung" kann also keine Rede sein. Ich fordere Sie daher auf, Ihre unwahre Behauptung umgehend zu unterlassen.

    Zur Ihrer Information sei noch gesagt, dass der von Ihnen so positiv beurteilte Kläger bereits vor einigen Jahren ins Licht der Öffentlichkeit gerückt ist :

    http://www.mufon-ces.org/te

    zudem beachten Sie bitte :

    http://74.125.39.104/search

    Dort heißt es :

    "1992 berichtete „Rolf Kaster“ aus Schwerte von seiner Entführung durch Außerirdische. Zu den absurdesten Details bemerkte er: „Glauben Sie mir: Wenn ich Sie anlügen wollte, ich würde mir eine wirklich gute, interessante UFO-Story ausdenken“. 2001 gestand er, die ganze Geschichte frei erfunden zu haben. Mit ihr suchte er Unterstützung für seinen vergeblichen Versuche, Energie in Medizin und Diamanten umzuwandeln."

    Herr Köster, der Kläger, hatte vor Jahren an Eides Statt versichert, von einem Ufo entführt worden zu sein, um dann einzuräumen, dass er dies nur erfunden hat, um sich unrechtmäßig in den Besitz eines entsprechenden Auslobungsbetrages zu bringen. Gemäß Ihrer der Unwahrheit entsprechenden Darstellung ist nun eben seitens dieses Herrn Köster eine Widerlegung der eine Million Ausschreibung erfolgt.

    Ihre obige Aussage ist daher hervorragend geeignet, die Qualität und Objektivität Ihrer Recherchen zu belegen, die Sie jedoch bedenkenlos
    unter in Kaufnahme der Diskreditierung der betreffenden Personen im Internet veröffentlichen. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass
    Sie als selbsterklärte Hüter des gesunden Menschenverstandes zum Beleg Ihres gesunden Menschenverstandes eine Person anführen, die nachweislich an Eides Statt versichert hat, von einem Ufo entführt worden zu sein.

    Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang für den enormen Grad an Belustigung danken, den Sie mit der Offenlegung Ihres Selbstverständnisses in Relation zur belegbaren Realität herbei geführt haben.

    Im weiteren hat sich das Gerichtsurteil auf das Gutachten eines Dekans einer deutschen Universität gestützt, der eindeutig festgestellt hat, dass
    der Kläger die Aufgabe nicht gelöst hat.

    Ich bitte Sie ebenfalls, dieses Schreiben auf der betreffenden Diskussionsseite zu veröffentlichen. In Anbetracht Ihres Sinnes für guten Journalismus werden Sie dieser Bitte sicher entsprechen. Sollte dem nicht so sein, gehe ich davon aus, dass Sie von einem Ufo entführt worden sind und bitte für diesen Fall um eine kurze Bestätigung Ihrer Abwesendheit unter Angabe Ihres derzeitigen interstellaren Aufenthaltsortes. Gemäß der eindrucksvollen Demonstration Ihres gesunden Menschenverstandes und der Ihrerseits selbstattestierten globalen esoterischen Wächterfunktion, gehe ich davon aus, dass ich Sie damit keines Falls vor unlösbare Probleme stelle, es sei denn, sie sind derzeit zu sehr mit der Produktion von Diamanten und Medizin aus Energie beschäftigt.

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  2. Orginalton Esowatch :

    "… hat die Riege der Pseudowissenschaftler um eine interessante Variante bereichert: Sein Ansatz, eine Million Euro für seine Widerlegung auszuloben ist wirklich innovativ in einem Gebiet in dem meist auf eigene Bereicherung hingearbeitet wird. Natürlich ist er prompt widerlegt worden. Natürlich will er das weder einsehen noch erst recht nicht zahlen. Die Sache musste vor Gericht geklärt werden (Aktenzeichen : 25 U 1611/08 3 O 427/03 LG München I). Herr W. muss die Million nicht zahlen, wohl weil der Gegenbeweis des Klägers nicht richtig war."

    Als ob der Sachverhalt soweit noch nicht vernichtend genug für Esowatch wäre, scheibt Esowatch nach dem Beleg ihrer Unfaehigkeit doch tatsaechlich, dass die Behauptungen der eine Million-Euro-Aufgabe ( http://web.archive.org/web/*/http://www.hansweidenbusch.de/ )widerlegt waeren, und erwaehnt aber im selben Atemzug, dass die Widerlegung der eine Million Euro Aufgabe wohl doch nicht richtig sei. Welcher geradezu unglaubliche Grad an Verwirrung bei Esowatch herrscht, zeigt sich dann auch noch in der Bemerkung seitens Esowatch, dass W. das nicht einsehen will.

    Was will uns Esowatch also damit sagen. Dass W. nicht widerlegt worden ist, das aber nicht einsehen will, oder dass Esowatch widelegt worden ist, und W. das nicht einsehen will, oder dass Esowatch voellig ausser Kontrolle geraten ist, und Esowatch das nicht einsehen will. Wir werden es wohl nie erfahren.

    An dieser Stelle bleibt nur noch der an Esowatch gerichtete Wunsch nach deren baldiger Genesung und es bleibt die Stille Hoffnung, dass die selbsterklaerten Hueter des gesunden Menschenverstands ihren gesunden Menschenverstand schnellstmöglich zurückerhalten, natürlich nur für den Fall, dass die sicherlich nicht grundlos anonymen Betreiber von Esowatch schon mal im Besitz desselben war.

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  3. Sehr geehrter Herr Weidenbusch,

    derjenige der Ihnen hier antwortet ist niemand anderes als der, der Sie auf die Erfüllung Ihres „Bindenden Versprechens“ verklagt hat, Herr Roland K.

    Offensichtlich liegt Ihnen die UFO-Geschichte sehr am Herzen. Deshalb will ich zunächst hierüber einige Informationen liefern.

    Es stimmt, dass ich mir ca. 1992 eine UFO-Geschichte ausgedacht habe und gegenüber der MUFON-CES behauptet habe, ich wäre von einem UFO entführt worden. Das habe ich aus Jux, Abenteuerlust und dem Versuch gemacht, damit interessante Diskussionspartner für einige meiner Erfindungsideen zu finden. Ich hatte die MUFON-CES damals um Anonymität gebeten, die mir auch zugesichert worden ist.

    Sie schreiben: „Herr K., der Kläger, hatte vor Jahren an Eides Statt versichert, von einem UFO entführt worden zu sein, um dann einzuräumen, dass er dies nur erfunden hat, um sich unrechtmäßig in den Besitz eines entsprechenden Auslobungsbetrages zu bringen.“

    Hier ist offensichtlich mal wieder die Phantasie mit Ihnen durchgegangen. 1. Ich habe dies nicht an Eides Statt ausgesagt. 2. Es gab keinen Auslobungsbetrag. 3. Ich habe es später ohne äußeren Zwang bereut, der MUFON-CES gegenüber so eine rein fiktive Geschichte aufzutischen und habe die MUFON-CES entsprechend informiert. 4. Wie bereits oben erwähnt, hatte ich mir gute Diskussionen über meine vorgestellten Erfindungsideen erhofft, von denen ich behauptet hatte, diese sozusagen en passant aus der Entführung „abgestaubt zu haben“. Leider war die MUFON-CES nur an der UFO-Geschichte interessiert und wollte von mir immer weitere Details erfahren. Zu einer Diskussion meiner Erfindungsideen kam es nicht. Deshalb habe ich den Kontakt nach einiger Zeit abgebrochen.

    Sie, sehr geehrter Herr Weidenbusch zitieren: „Mit ihr suchte er Unterstützung für seine vergeblichen Versuche, Energie in Medizin und Diamanten umzuwandeln."

    Nun, WER DAS GLAUBT IST SELBER SCHULD. Bzgl. der Medizin kann die Erfindungsidee kurz zusammengefasst werden. Nach meiner Ansicht ist die Telomerlänge der Chromosomen der Hauptregulator der Seneszenz. Diese Ansicht entspricht zwar nicht dem Main-Stream, aber ich könnte sie begründen, sofern gewünscht. Außerdem bin ich der Ansicht, dass eine Verlängerung der Telomere nur in wenigen Sonderfällen cancerogen wirkt. Auch diese Ansicht wäre sicherlich diskussionswürdig. Um die Telomere zu verlängern (und so die Mitoserate der Zelle zu vergrößern) hatte ich spezielle Retroviren empfohlen, die zuvor so verändert worden sind, dass sie folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Sie können eine Zelle infizieren, sich dort aber nicht vermehren. 2. Sie verpflanzen als Provirus ihr Genom ins innere Ende des Telomers. 3. Ihr Genom besteht im wesentlichen aus ca. 2000 Wiederholungen der repetitiven Nukleotid-Sequenz TTAGGG, des Telomers.

    Zu dieser Erfindungsidee habe ich natürlich weder Versuche durchgeführt, noch behauptet solche durchgeführt zu haben.

    Bzgl. meiner Idee große Graphiteinkristalle in große Diamanteinkristalle (genauer Lonsdaleit-Kristalle) unter Erhaltung der Kristallinität zu überführen, empfehle ich eine Recherche im Depatisnet. Diese Überführung kann gemäß der Thermodynamik nur erfolgreich sein, wenn dem Reaktionssystem Energie zugeführt wird. Diese Energie wird gemäß der Idee als elektrische Überführungsarbeit zugeführt. Von daher enthält die Aussage „Energie in Diamanten umzuwandeln“ zumindest einen wahren Kern, ist aber sehr irreführend. Um erfolgreich zu sein, werden gemäß der Berechnungen jedoch sehr große Spannungen und elektr. Feldstärken benötigt. Auch diese Idee kann man nicht im heimischen Keller realisieren.

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  4. Nun zu dem schwebenden Verfahren.

    Sie schreiben: „Im weiteren hat sich das Gerichtsurteil auf das Gutachten eines Dekans einer deutschen Universität gestützt, der eindeutig festgestellt hat, dass der Kläger die Aufgabe nicht gelöst hat.“

    Im Gerichtsurteil steht, dass das Gutachten des Gerichtssachverständigen nicht berücksichtigt werden dürfe. Im übrigen kannte der Gerichtssachverständige nur einen Teil der Widerlegung und hatte die Akte ein zweites Mal vom Gericht zugeschickt bekommen, um auch die fehlenden Teile zu begutachten. Der neue Richter hat aber eine zweite Stellungnahme des Gerichtssachverständigen verhindert. Dagegen kannte der Sachverständige Dipl.-Phys. Dr. Preut die gesamte Widerlegung und hat diese voll umfänglich bestätigt.

    Das Urteil des LG München I bringt die folgenden Argumente vor:

    1. Sie hätten behauptet, ihr Beraterstab habe die Widerlegung als falsch eingestuft.

    Sie können sich hier mal dazu äußern, ob Sie ausgesagt haben, ihr Beraterstab habe Ihnen mitgeteilt, „die Formel“ gelte auch für die zweite Behauptung. Habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie Ihren Beraterstab da wohl falsch verstanden hätten, oder habe ich das nicht getan? Habe ich in diesem Zusammenhang auf das Schreiben von Ihrem Berater Herrn S. hingewiesen, welches Sie auch schon falsch verstanden hatten? Habe ich in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Gerichtssachverständigen hingewiesen, der ebenfalls ausgesagt hat, dass „die Formel“ hier nicht angewendet werden kann (weil keine Energie in die Rotationsenergie fließen kann, weil Drehimpuls an die Erde abfließt, weil die Kraft keine Zentralkraft ist)? Haben Sie zugegeben, die Widerlegung auch nicht teilweise einem Ihrer Berater zur Prüfung vorgelegt zu haben?

    2. Wir als Klägerpartei hätten gemäß Richter dem nicht widersprochen oder Ihre Behauptungen nicht widerlegen können. Der Richter schreibt von „nicht entgegengetreten“.
    Nachdem ich meine Widerlegung inklusive des Kurzgutachtens von Herrn Dr. Preut sowie die Widerlegung des Gerichtssachverständigen aktenkundig gemacht hatte (der hat nämlich ebenfalls Ihre Behauptungen widerlegt), waren Sie in der Beweispflicht. Auch auf Nachfrage konnten Sie keinen Vertrag mit Ihren „Beratern“ vorweisen, den unterstellten Fehler Ihrer Berater „die Formel würde auch für die zweite Behauptung gelten“ nicht nachweisen, und nicht nachweisen, die Widerlegung Ihren Beratern zur Prüfung vorgelegt zu haben. Nach meiner Auffassung kann ein Richter gar nicht so überfordert sein, dass er all diese „Irrtümer“ versehentlich begeht. Hier liegt Vorsatz vor.

    3. Das Urteil Ihres Beraterstabes wäre gemäß Richter bindend und dürfe nicht auf sachliche Richtigkeit überprüft werden. Auch hier täuscht der Richter eine irrwitzige Rechtsauffassung vor. Genau dieser Spezialfall des Bindenden Versprechens, dass ein Auslobender Behauptungen aufstellt und von deren Unwiderlegbarkeit überzeugt ist, wird im Palandt extra behandelt. Ich habe die entsprechende Textstelle noch vorgelesen, so dass sich der Richter auch hier kaum auf versehentlichen Irrtum zurückziehen kann.

    Diese Aussagen und vorgeblichen Rechtsirrungen des Richters der ersten Instanz sind in mehrfacher Hinsicht derart falsch, dass mittlerweile eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen ihn vorliegt. Wir dürfen gespannt sein, wie das Strafverfahren ausgeht. Wenn dieser Richter verurteilt wird, lieber Herr Weidenbusch, dann brauchen sie Ihr Bindendes Versprechen doch nicht einzulösen. Das Geld würde ich dann von Deutschland, als oberstem Dienstherrn des beschuldigten Richters, erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Roland K.

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  5. In Wikipedia steht auch schon dass man mit Esowatch nichts zu tun haben will, und dass man die Machart von Esowatch missbilligt, weil Esowatch so tut, als ob es irgendwie mit Wikipedia zusammen arbeiten würde, was natürlich nur ein Fake von Esowatch ist, weil seitens Wikipedia ausdrücklich betont wird, dass man von Esowatch rein gar nichts hält.

    siehe z. B.
    http://de.wikipedia.org/wik
    Marianne

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  6. Lieber Hans,

    ich wusste ja gar nicht, dass Du so eine feminine Seite hast, dass ich Dich gleich Marianne nennen darf 😉

    Also Spaß beiseite, hör jetzt auf damit über mich nachweislich unwahre Tatsachen zu behaupten. Komm lieber mal zur Sache.

    mfg
    Roland K.

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  7. Hallo Herr K.

    warum haben Sie denn behauptet, dass Sie von einem Ufo entführt worden sind und haben Sie nicht gesagt :

    „Glauben Sie mir: Wenn ich Sie anlügen wollte, ich würde mir eine wirklich gute, interessante UFO-Story ausdenken“.

    Was für eine Art Unterstützung haben Sie sich den dadurch erhoft, weil Sie von einem Ufo entführt worden sein wollten, siehe :

    http://74.125.39.104/search

    Wie soll man Ihnen denn überhaupt noch was glauben. Wahrscheinlich schreiben Sie in ein paar Jahren, ja, die Aufgabe konnte ich nicht lösen, aber ich habe mir eben erhofft, damit Geld für meine
    anderen Ideen zu erschwindeln, Enschuldigen sie bitte.

    Und wie sicher sind Sie denn, dass Ihre Strafanzeige gegen den Richter zum Erfolg führt, und was wenn nicht ?

    Und wie haben Sie eigentlich den Prozess finanziert ?

    G. Baist

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  8. Hier mal was zum schmunzeln. Eine bei Wikipedia rausgeflogene Gruppe von Leuten namens Esowatch (psiram.com), siehe :

    http://de.wikipedia.org/wik

    die sich dem Erhalt des gesunden Menschenverstandes auf der ganzen Welt
    verschrieben hat und sich im Internet unter EOWATCH.COM produziert, hat das kaum zu Glaubende vollbracht. In Ihrer erklärten Absicht, die Welt vor Scharlatanerie und ähnlichem zu beschützen, hat man sich folgenden "Experten" erkoren, um
    dessen Ansichten zum Beleg der eigenen Meinung zu machen.

    Es handelt sich dabei um einen gewissen Roland Köster aus Schwerte, der allseits bekannt seinerzeit behauptet hat, er wäre von einem Ufo entführt worden, siehe :

    http://www.mufon-ces.org/te

    um anschließend einzugestehen, er habe dies nur erfunden, um damit Unterstützung für seine Idee zu erhalten, aus Energie "Medizin und Diamanten" zu machen,
    siehe :

    http://74.125.39.104/search

    er+ufo&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de
    Sollte jemand aber immer noch Zweifel an dem Fachwissen von Herrn Köster haben, so sei nun last not least gesagt, dass Herr Köster eine Klage hinsichtlich einer physikalischen Denksportaufgabe eingereicht hat, deren Streitwert eine Million Euro beträgt, und Herr Köster diese Klage in allen drei Instanzen verloren hat.
    Daraufhin hat Herr Köster, der in der Tat über einen großen Ideenreichtum
    verfügt, sozusagen eine vierte Instanz neu geschaffen, und kurzerhand
    Strafanzeige gegen den aus seiner Sicht rechtsbeugenden Richter gestellt
    ( Zitat R. Köster : " … hier täuscht der Richter eine irrwitzige
    Rechtsauffassung vor …" ), wobei er wiedereinmal sicher ist, dass seine
    Anzeige zum Erfolg führt, und er somit eine Million Euro von der Bundesrepublik Deutschland erhalten werde, siehe :

    https://blog.psiram.com/in

    Und ob man es nun glaubt oder nicht, ist Herr Köster also nach eigenen Angaben von einem Ufo entführt worden, und ebenso hat Herr Köster nach eigenen Angaben einen Weg gefunden, aus Energie "Diamanten und Medizin" herzustellen, genauso wie Herr Köster, ein Chemiker, nach eigenen Angaben mehr von Physik versteht, als der Dekan einer großen deutschen Universität, und ebenso versteht Herr Köster nach eigenen Angaben mehr von Recht als sechs amtierende Richter beim LG
    und beim OLG.

    Das ganze, ohne dass Herrn Köster auch nur ein ein einziger Mensch der ganzen
    Welt bis dato in auch nur einem Punkt Recht gegeben hat, ausser ihm selber. Der ganzen Welt, NEIN, ein unbeugsamer Personenkreis von kleinen Esowatchern, der sich dem Erhalt des gesunden Menschenverstandes auf der ganzen Welt verschrieben hat, hat nun erkannt das Herr Köster der ideale Sachverständige in Sachen Physik ist.

    Daher ein dreifach hoch auf Esowatch, die zwar ihr erklärtes Ziel wohl nicht
    erreicht haben, aber dafür ein um so höheres. Die Welt wird durch Esowatch
    tatsächlich lustiger, ganz ohne Zweifel. wie sogar Herr Köster sicherlich einräumen wird, wobei jetzt zu erwarten ist, dass Herr Köster eine Erfindung macht, mit der man aus "Medizin und Diamanten " jede Menge Spaß produzieren kann, wie Esowatch dann sicher sofort bestätigen wird

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  9. Sehr geehrter Herr Weidenbusch,

    ich hoffe Sie empfinden mich nicht als despektierlich, wenn ich darauf verzichte Sie mit Ihren Aliasnamen anzureden.

    Es ist doch so, dass Sie auch von dem Gerichtssachverständigen (GSV) widerlegt worden sind. Der GSV schreibt:
    "Ich habe mich bemüht die Denkfehler des Beklagten bei der Voraussage der Bewegungsabläufe aufzuspüren und ausführlich qualitativ darzulegen."
    Ihr eigener Anwalt hat den GSV verstanden und schreibt dazu:
    "Nach Auffassung des Unterzeichners hat der Gutachter in eindrucksvoller, gerade auch für Laien verständlichen Weise dargelegt, "wo der Hase im Pfeffer liegt"."

    Der Erfolg Ihres Bindenden Versprechens hat sich also eingestellt; Ihre drei Behauptungen sind zumindest von dem GSV widerlegt worden, den Sie selbst empfohlen hatten. Dazu kommt die von mir verfasste Widerlegung, die der Gutachter Dipl.-Phys. Dr. Preut voll umfänglich bestätigt hat. Bekanntlich kannte der GSV nur einen Teil der von mir verfassten Widerlegung. Wie kommen Sie eigentlich auf den Gedanken, der GSV würde bei Kenntnis der gesamten von mir verfassten Widerlegung, diese als falsch einstufen?!

    Gehen wir einmal ein bisschen ins Detail. Bzgl. der dritten Behauptung schreibt der GSV, dass ich korrekt argumentiert hätte. Ich hatte hier insbesondere angemerkt, dass Sie Rotationsenergie und Drehimpuls verwechseln. Bzgl. der dritten Behauptung besteht also kein Diskussionsbedarf mehr.

    Bzgl. der zweiten Behauptung haben der GSV und ich übereinstimmend ausgesagt, dass [im betrachteten Teilsystem] die Rotationsenergie erhalten bleibt, nicht aber der Drehimpuls. Der GSV hat dies damit begründet, dass die Kraft auf die rotierende Masse keine Zentralkraft ist. Ich habe dies zunächst damit begründet, dass keine Energie in die Rotationsenergie fließen kann. Dies ist korrekt und physikalisch äquivalent zu der Begründung des GSV. Da Sie aber geschrieben hatten, Sie wollten ein Perpetuum Mobile 1. Art konstruieren, könnte man dieser Begründung eine gewisse Selbstbezüglichkeit vorwerfen.

    Deshalb habe ich später noch argumentiert, dass der Drehimpulserhaltungssatz im betrachteten System nicht gelten kann, weil Drehimpuls an die Erde abfließt. Auch dies ist korrekt und physikalisch äquivalent zu der Begründung des GSV. Diesen Teil der Widerlegung kannte der GSV jedoch nicht. Da Sie immer noch nachfragten und zeigten, nichts und gar nichts verstanden zu haben, habe ich ca. 16 Monate vor dem Gutachten des GSV und dem Widerruf Ihres Bindenden Versprechens auch noch gezeigt, dass die Kraft auf die rotierende Masse keine Zentralkraft ist und mathematisch bewiesen, dass für das betrachtete System der Erhalt der Rotationsenergie gilt, nicht jedoch der Erhalt des Drehimpulses. Auch dieser Teil der Widerlegung, der in weiten Teilen wörtliche Übereinstimmung mit der Widerlegung seitens des GSV hat, war dem GSV unbekannt.

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  10. Bzgl. der ersten Behauptung haben der GSV und ich übereinstimmend ausgesagt, dass der Erhalt des Drehimpulses und der Erhalt der Energie gegeben sind und keineswegs in einem inneren Konflikt miteinander stehen (den Sie wieder aus der Verwechselung aus Rotationsenergie und Drehimpuls konstruieren wollten). Ihre erste Behauptung enthält jedoch Aussagen und Voraussetzungen, die von Ihnen möglicherweise widersprüchlich gemeint waren. Sie schreiben einerseits, dass während der gesamten Radiusüberbrückung der Kugel (3) ein minimaler Zug seitens der Kugel (12) auf Kugel (3) ausgeübt werden soll. Andererseits schreiben Sie, dass vor der Radiusüberbrückung Kugel (1) mit hoher Geschwindigkeit auf Kugel (12) auftreffen soll. Hier ist der Ausdruck "hohe Geschwindigkeit" problematisch.

    VERSION A: Sie verstehen darunter tatsächlich das, was Sie mir gegenüber erklärt haben. Dann sind Ihre Vorgaben völlig widerspruchsfrei und trivial.
    VERSION B: Sie verstehen darunter eine Geschwindigkeit die deutlich über 0,1 m/s liegt und Sie beharren auf den von Ihnen genannten Zeitpunkten des Stoßes und der Fixierungslösung. Dann ist das Seil (9), das Kugel (3) und Kugel (12) miteinander verbindet, zumindest kurzzeitig nicht mehr gespannt.
    VERSION C: Sie verstehen darunter (so wie Sie es dem GSV gegenüber erläutert haben) eine Geschwindigkeit von 800 m/s (die nirgendwo in Ihrem Internetauftritt bzgl. Kugel (1) oder Kugel (12) genannt wird). Dann ist das Seil nicht mehr gespannt und wird bis zur erneuten Fixierung von Kugel (12) auch nicht mehr gespannt.

    Als ich Sie telefonisch darauf aufmerksam machte, dass die radiale Geschwindigkeitskomponente von Kugel (3) zum Zeitpunkt der Lösung von Kugel (12) null ist, und damit jeder noch so kleine Stoß an Kugel (12) zu diesem Zeitpunkt zumindest für den Bruchteil einer Sekunde eine Ihrer Forderungen verletzt – das Seil (9) wäre eine kurze Zeit nicht gespannt – antworteten Sie mir, dass es keine prinzipielle Forderung sei, dass Kugel (12) genau zu diesem Zeitpunkt einen Stoß erhalte, der Stoß könne auch "minimal" später erfolgen. Sie hätten sich mechanische Änderungen vorbehalten, sofern diese am Prinzip der Apparatur nichts änderten.

    Später schrieben Sie im Verlauf des Prozesses:
    "Dieser minimale Zug ist aber nur dadurch zu bewerkstelligen, dass Kugel (12) nach Anstoßen durch Kugel (1) weiterhin beschleunigt wird. Hierzu wäre neben der obig beschriebenen Methode auch Federn denkbar, die eine weitere Beschleunigung der Kugel (12) herbeiführen. Wie bereits in der Ausschreibung angeführt, sind nachträgliche mechanische Änderungen nicht ausgeschlossen."

    So ähnlich hatten Sie sich mir gegenüber geäußert und auch gegenüber Herrn S., Ihrem vorgeblichen Berater. Die Kugel (12) sollte mit Federn, Hebeln oder ähnlichem, mal beschleunigt mal abgebremst werden, um alle Forderungen gleichzeitig erfüllen zu können.

    Hinweis des Klägers: Natürlich könnte prinzipiell die Gegenkraft dieser (mechanischen) Federn an Kugel (11) angreifen, oder Kugel (11) könnte 2 kg wiegen, um die radialen Geschwindigkeitskomponenten der miteinander gekoppelten Kugeln (3) und (12) vollständig aufnehmen zu können.

    Als ich Sie telefonisch befragte, was genau Sie damit meinen, dass die "Zugkraft minimal sein soll", ob dies heiße, dass sie gegen null gehen soll, antworteten Sie, dass Sie mit Bedacht von einer "minimalen Zugkraft" und nicht von einer "Zugkraft gegen null" schrieben, denn eine minimale Zugkraft bedeute, dass die Zugkraft so klein wie möglich sei, um alle Bedingungen erfüllen zu können. Die Formulierung, dass die "Zentrifugalkraft nicht abreißen dürfe" und "eine gerade Flugbahn vermieden werden soll", erklärten Sie damals mit der Forderung, dass Kugel (3) "tangential" in eine stabile Kreisbahn einschwenken solle, um die erneute Fixierung von Kugel (12) energiefrei zu ermöglichen. Die Bahnkurve von Kugel (3) dürfe keinen Knick aufweisen. Deshalb schrieb ich:
    "Wenn nach Voraussetzung die Bahnkurve von Kugel (3) tangential in die Kreisbahn des größeren Radius übergeht und die erneute Fixierung von Kugel (12) energiefrei erfolgt, so wird der Verlust an Rotationsenergie der Kugel (3) zum allergrößten Teil durch die Beschleunigung von Kugel (12) lokalisiert und zu einem geringen, vernachlässigbaren Anteil durch den Höhengewinn von Kugel (12) an der Steigung (5)."

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  11. Von dieser Aussage ist nichts zurückzunehmen. Leider war sie dem GSV nicht bekannt. Ebenso wenig war dem GSV Ihre Aussage bekannt, dass Kugel (12) nach dem ersten Stoß weiterhin beschleunigt und/oder abgebremst werden solle.

    Gegenüber dem GSV haben Sie behauptet, Sie hätten Version C gemeint. Sie haben den GSV also hereingelegt und seine Gutgläubigkeit ausgenutzt. Der GSV schreibt:

    "Daher schießt die Kugel m‘ (12) am Ende des Seiles mit 800 m/s in Richtung des Seiles und überholt das Seilende augenblicklich. Damit ist das Seil während des gesamten Vorgangs nicht mehr gespannt und ist für die Bewegung der Kugel m (3) ohne jede Bedeutung, da das schlaffe Seil keine Kraft mehr übertragen kann. …
    Jetzt geschieht für die Betrachtung der Energieerhaltung der entscheidende Vorgang: das Seilende kommt mit wachsender Geschwindigkeit "dahergeschossen" und wird von der eingeklemmten Kugel m‘ (12) ruckartig festgehalten. … Die "verloren" gegangene kinetische Energie findet sich in der Erwärmung von Wand und Kugel wieder. Es wird also mechanische Energie in Wärme umgewandelt. … Im Beispiel des Seiles wird die innere Energie in der Reckung des Seiles deponiert."

    Damit hat der GSV natürlich völlig Recht, wenn man Version C zu Grunde legt. Nach dem ersten Teil meiner Widerlegung antworteten Sie mir, dass ich sorgfältiger lesen solle. Kugel (12) würde nicht durch Kugel (3) beschleunigt, sondern durch Kugel (1). Da ich vermutete, Sie wollten nun wieder auf eine andere Version umschwenken, antwortete ich:

    "Wenn aber nach Voraussetzung anschließend das Seil zwischen Kugel (3) [m] und Kugel (12) [m‘] in der von Dir beschriebenen Weise gespannt ist, dann erfährt Kugel (12) [m‘] die von mir beschriebene Beschleunigung durch Kugel (3) [m]. Etwas anderes wäre es, wenn das Seil nicht gespannt wäre. Dann würde alle Energie, die das System aufgrund der Erniedrigung der Rotationsenergie abführen muss, irreversibel in Wärmeenergie beim erneuten Fixieren der Kugel (12) [m‘] übergehen. Prinzipiell könnte man die Voraussetzungen über die Anfangshöhe von Kugel (1) [m"] und den Kurvenverlauf von Steigung (5) auch so wählen, dass die frei werdende Rotationsenergie zu einer Erhitzung des Seils (9) und seiner Umgebung führt, sowie zu einer Erhitzung der neuen Fixierung und seiner Umgebung, sowie zu einer Vergrößerung der Höhe zu der Kugel (11) [die vierte Kugel] aufläuft, u.s.w. aber stets muss die Summe dieser Energien der frei werdenden Rotationsenergie entsprechen."

    Auch von dieser Aussage ist nichts zurückzunehmen. Leider war auch diese Aussage dem GSV nicht bekannt. Man weiß nicht, was noch alles passieren wird. Sollte der GSV von einem Gericht gebeten werden, auch noch die restlichen Teile der von mir verfassten Widerlegung zu begutachten, und der GSV würde die Widerlegung nicht voll umfänglich bestätigen, würden mir zwei Physik-Professoren beistehen. Einer von ihnen ist nicht nur Physiker sondern auch Mathematiker, der andere ist Physiker und Ingenieur und hat in Natur- und Ingenieurwissenschaften promoviert.

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  12. Kommen wir zu den Rechtsauffassungen des Richters der ersten Instanz, die ich für irrwitzig und vorgetäuscht halte. Ob sie das tatsächlich sind, wird sich in dem Strafverfahren zeigen.

    1. Der Richter vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung eines von Ihnen eingesetzten Beraterstabes rechtsgültig wäre, unabhängig von der sachlichen Richtigkeit. Nun wird aber Ihr Internetauftritt durch den `Palandt´ unmissverständlich als ein Spezialfall des `Bindenden Versprechens´ gekennzeichnet (Palandt, Rdnr. 3a zu § 657 BGB, Bindendes Versprechen).

    Ein Auslobender setzt für die Widerlegung seiner Thesen eine Belohnung aus, in der Absicht, dass seine Thesen niemals widerlegt werden. Der Auslobende kann hier nicht gleichzeitig behaupten, dass er seine Thesen für unwiderlegbar hält und sodann festlegen, dass er selbst darüber entscheidet, ob seine Thesen erfolgreich widerlegt sind oder nicht, denn dann wäre sofort die mangelnde Ernsthaftigkeit der Auslobung offensichtlich. Erinnern Sie sich, dass der Richter der zunächst mit dem Verfahren beauftragt war, Sie als erstes nach Ihrer Ernsthaftigkeit befragt hat? Wenn nun die Entscheidung des Beraterstabes nicht auf sachliche Richtigkeit überprüft werden dürfte, wie der spätere Richter meint, dann dürfte kein Bindendes Versprechen vorliegen. Im Gesetzestext steht eindeutig, dass im Streitfall das Gericht die Entscheidung zu prüfen hat, unabhängig ob sie der Veranstalter oder sein Beraterstab getroffen hat.

    2. In der mündlichen Verhandlung haben Sie zugegeben, die gesamte von mir verfasste Widerlegung auch nicht teilweise einem Ihrer Berater zur Prüfung vorgelegt zu haben. Einerseits schreiben Sie:
    "Die Richtigkeit der Eingaben muss von einem durch den Ausschreiber eingesetzten, wissenschaftlichen Beraterstab eindeutig festgestellt werden, um diese Auszahlungsvoraussetzung zu erfüllen."
    Andererseits legen Sie die Eingabe Ihrem Beraterstab (so es ihn gab) gar nicht vor (weil Sie dachten, dieser würde die Eingabe ohnehin ablehnen). Damit ist der Tatbestand der Bedingungsvereitelung erfüllt. Darauf hat mein RA sofort hingewiesen. Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen wäre, dann hätte ich den Prozess damit ohne weitere Beweisaufnahme sofort gewonnen.
    3. Der Richter schreibt im Urteil:
    "In der mündlichen Verhandlung hat der Beklagte ausgeführt, dass er zwei namentlich benannte Physiker befragt habe, die die Eingabe des Klägers als falsch eingestuft hätten."

    Hier gibt es meines Erachtens nur die zwei Möglichkeiten (mal sehen, ob das Strafgericht eine dritte Möglichkeit findet): 1. Der Richter hat sich vertan, weil er allenfalls gebrochen Deutsch spricht. 2. Der Richter hat gelogen.

    Wer z.B. aussagt:
    "Herr X hat die Offerte von Frau Y ungeprüft zurückgewiesen.",
    impliziert mit dieser Aussage, dass Frau Y eine Offerte gemacht hat und Herr X von dieser Offerte wusste. Wer aussagt:
    "Herr X hat die Offerte von Frau Y als unannehmbar eingestuft.",
    impliziert mit dieser Aussage, dass Frau Y eine Offerte gemacht hat, Herr X davon wusste und diese Offerte zumindest oberflächlich geprüft hat.

    Antworten
  13. Gemäß obiger Ausführungen ist nun sofort ersichtlich, wer aussagt:
    "Zwei namentlich benannte Physiker haben die Eingabe des Klägers als falsch eingestuft.",
    impliziert mit dieser Aussage, dass es eine Eingabe des Klägers gab, die benannten Physiker davon wussten und diese Eingabe zumindest oberflächlich geprüft haben.

    Und genau dies war nicht der Fall, wie Sie zugegeben haben.

    Das Bindende Versprechen unter Zuziehung eines Beraterstabes muss bekanntlich die folgenden notwendigen Schritte enthalten:
    A. Der Auslobende lässt seine strittigen Behauptungen von seinen Beratern bestätigen. Behauptungen, die einen auffälligen Fehler enthalten, bleiben natürlich unveröffentlicht.
    B. Die Berater prüfen die Widerlegungsversuche und weisen sie gegebenenfalls zurück oder bestätigen sie. Es ist die Essenz eines Widerlegungsversuchs einen Fehler aufzudecken und zumindest den Beratern einsichtig zu machen. Hierbei müssen die Berater gemäß 1. natürlich auch einen eigenen Fehler einsehen.
    C. Ist ein Antragsteller mit der Entscheidung des Beraterstabes nicht einverstanden und liegt der Streitfall vor, ist durch ein Gericht zu entscheiden, ob der Handelnde die Bedingung erfüllt hat.
    4. Der Richter schreibt im Urteil:
    "Dieser Behauptung des Beklagten [zwei Physiker hätten die klägerseitige Widerlegung zurückgewiesen] ist der
    Kläger nicht mehr entgegen getreten."

    Im Juristendeutsch wird unter der Formulierung "nicht entgegen treten" im allgemeinen verstanden dass "nicht bestritten worden ist". Wir als Klägerpartei haben jedoch all Ihre Ausführungen bestritten, und tatsächlich konnten Sie ja auch nichts davon irgendwie belegen. Zu unseren Bestreitungen gibt es zwei Zeugen. Außerdem sagt einem schon die Logik, dass Sie Ihr Eingeständnis die Widerlegung niemals Ihren Prüfern vorgelegt zu haben, nicht freiwillig gemacht haben, sondern erst auf unsere Nachfrage und der Forderung nach irgendwelchen Belegen.

    Sollte der Richter unter seiner Formulierung "nicht entgegen treten" meinen, die Klägerpartei hätte Ihre Ausführungen nicht widerlegen können, so hat er damit zwar Recht, aber Sie waren in der Beweispflicht. Wie hätten wir als Klägerpartei denn damals beweisen können, dass Ihr vermeintlicher Beraterstab gar nicht existierte, oder dass Ihre "Berater" niemals ausgesagt haben, "die Formel" wäre auch bzgl. des in der zweiten Behauptung betrachteten Teilsystems anwendbar? Dass Ihre "Berater" die Widerlegung niemals als falsch eingestuft hatten, haben Sie ja auf Nachfrage zugegeben. Damit war der Beweis Ihrer vorher gemachten Aussagen redundant geworden.

    Selbst wenn der Richter in dem Strafverfahren behaupten wird, er habe irrtümlich gedacht, wir als Klägerpartei hätten Ihre Ausführungen nicht nur bestreiten sondern auch widerlegen müssen, muss der Richter immer noch erklären, warum er nach Ihrem Eingeständnis diese Widerlegung nicht als redundant betrachtet hat.

    mfg
    Roland K.

    Antworten
  14. Sehr geehrter Herr Weidenbusch,

    Sie schreiben, bzw. eines Ihrer verehrten überzähligen Egos:

    "Es handelt sich dabei um einen gewissen Roland Köster aus Schwerte, der allseits bekannt seinerzeit behauptet hat, er wäre von einem Ufo entführt worden, siehe :"

    Ich hatte Ihnen doch schon geschrieben, ich tat dies unter der Zusicherung von Anonymität.

    "um anschließend einzugestehen, er habe dies nur erfunden,"

    Jupp, und ohne äußeren Zwang, einfach so, weil mir die armen Leuts dann doch Leid getan haben.

    "um damit Unterstützung für seine Idee zu erhalten, aus Energie "Medizin und Diamanten" zu machen,"

    Diese Formulierung ist erstens nicht von mir (das haben andere über mich geschrieben ohne von mir dazu autorisiert worden zu sein 😉 und zweitens ist sie zumindest extrem irreführend. Die genannten Erfindungsideen sind Science Visions oder einfach nur Diskussionsgrundlagen. Unterstützung hatte ich mir bzgl. ganz anderer Erfindungsideen versprochen.

    Für viele Gläubige ist auch die Abwesenheit eines Glaubens so eine Art Sonderform des Glaubens. Ebenso ist für viele Spinner auch die Veralberung von Spinnern so eine Art Sonderform von Spinnerei.

    Noch eine Anmerkung: Spinner können ebenso wie z.B. gläubige Moslems durchaus intelligent und naturwissenschaftlich gebildet sein. Eine Diskussion mit ihnen ist oft sehr interessant oder zumindest unterhaltsam.

    mfg
    Roland K.

    Antworten
  15. Roland K. hatte geschrieben:
    "Nachdem ich meine Widerlegung inklusive des Kurzgutachtens von Herrn Dr. Preut sowie die Widerlegung des Gerichtssachverständigen aktenkundig gemacht hatte (der hat nämlich ebenfalls Ihre Behauptungen widerlegt), waren Sie in der Beweispflicht. Auch auf Nachfrage konnten Sie keinen Vertrag mit Ihren „Beratern“ vorweisen, den unterstellten Fehler Ihrer Berater „die Formel würde auch für die zweite Behauptung gelten“ nicht nachweisen, und nicht nachweisen, die Widerlegung Ihren Beratern zur Prüfung vorgelegt zu haben."

    Jetzt schreiben Sie doch mal was dazu. Im übrigen: keine Antwort ist auch eine Antwort.

    mfg
    Roland K.

    Antworten
  16. Hallo Herr Köster

    Sie schreiben :

    "… Diskussionsgrundlagen. Unterstützung hatte ich mir bzgl. ganz anderer Erfindungsideen versprochen."

    Welche Erfindungsideen denn ?

    MfG

    H. Meyer

    ps_ich leite eine Werbeagentur in München, und bin nachweislich nicht Herr Weidenbusch, zu Ihrer Info.

    Antworten
  17. Sehr geehrter Herr Meyer,

    es ist mir aufgefallen, dass Sie wie Herr Weidenbusch die Eigenart haben, in Spontantexten "Nachweiß" oder "Beweiß" und "authorisiert" zu schreiben. Außerdem haben Sie bisher stets Partei für Herrn Weidenbusch ergriffen.

    Sie müssen sich schon Mühe geben, mir nachzuweisen, dass Sie nicht Herr Weidenbusch sind.

    mfg
    Roland K.

    Antworten
  18. Zur Information der Leser.
    Meine Idee große Graphiteinkristalle in große Diamanteinkristalle unter Erhaltung der Kristallinität zu überführen,

    http://depatisnet.dpma.de/D
    haben ich damals beim Erfinderzentrum Rotterdam eingereicht.

    http://www.id-nl.com/upload

    Das Erfinderzentrum lehnte es zwar ab, die Realisierung der Idee zu finanzieren (weil die Apparatur sehr teuer und aufwendig wäre und weil die Umwandlung möglicherweise Wochen beanspruchen würde), bekräftigte aber die thermodynamische Korrektheit der Idee. Wer will darf in meinem Namen bei denen anfragen und sich auf diesen Artikel hier berufen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Roland K.

    Antworten
  19. Roland K. schrieb am 23.05.08 bzw. am 26.05.08:

    „Sie können sich hier mal dazu äußern, ob Sie ausgesagt haben, ihr Beraterstab habe Ihnen mitgeteilt, „die Formel“ gelte auch für die zweite Behauptung. Habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie Ihren Beraterstab da wohl falsch verstanden hätten, oder habe ich das nicht getan? Habe ich in diesem Zusammenhang auf das Schreiben von Ihrem Berater Herrn S. hingewiesen, welches Sie auch schon falsch verstanden hatten? Habe ich in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Gerichtssachverständigen hingewiesen, der ebenfalls ausgesagt hat, dass „die Formel“ hier nicht angewendet werden kann (weil keine Energie in die Rotationsenergie fließen kann, weil Drehimpuls an die Erde abfließt, weil die Kraft keine Zentralkraft ist)? Haben Sie zugegeben, die Widerlegung auch nicht teilweise einem Ihrer Berater zur Prüfung vorgelegt zu haben?

    Nachdem ich meine Widerlegung inklusive des Kurzgutachtens von Herrn Dr. Preut sowie die Widerlegung des Gerichtssachverständigen aktenkundig gemacht hatte (der hat nämlich ebenfalls Ihre Behauptungen widerlegt), waren Sie in der Beweispflicht. Auch auf Nachfrage konnten Sie keinen Vertrag mit Ihren „Beratern“ vorweisen, den unterstellten Fehler Ihrer Berater „die Formel würde auch für die zweite Behauptung gelten“ nicht nachweisen, und nicht nachweisen, die Widerlegung Ihren Beratern zur Prüfung vorgelegt zu haben.

    Jetzt schreiben Sie doch mal was dazu. Im übrigen: keine Antwort ist auch eine Antwort.“
    mfg
    Roland K.

    Antworten
  20. Eine bei Wikipedia rausgeflogene Gruppe von Leuten

    namens Esowatch ( psiram.com ), siehe :

    http://de.wikipedia.org/wik

    die sich dem Erhalt des gesunden Menschenverstandes auf der ganzen Welt

    verschrieben hat und sich im Internet unter EOWATCH.COM produziert, hat das kaum

    zu Glaubende vollbracht. In Ihrer erklärten Absicht, die Welt vor Scharlatanerie

    und ähnlichem zu beschützen, hat man sich folgenden "Experten" erkoren, um

    dessen Ansichten zum Beleg der eigenen Meinung zu machen.

    Es handelt sich dabei um einen gewissen Roland Köster aus Schwerte, der allseits

    bekannt seinerzeit behauptet hat, er wäre von einem Ufo entführt worden, siehe :

    http://www.mufon-ces.org/te

    um anschließend einzugestehen, er habe dies nur erfunden, um damit Unterstützung
    für seine Idee zu erhalten, aus Energie "Medizin und Diamanten" zu machen,
    siehe :

    http://74.125.39.104/search

    er+ufo&hl=de&ct=clnk&cd=4&gl=de
    Sollte jemand aber immer noch Zweifel an dem Fachwissen von Herrn Köster haben,

    so sei nun last not least gesagt, dass Herr Köster eine Klage hinsichtlich einer

    physikalischen Denksportaufgabe eingereicht hat, deren Streitwert eine Million

    Euro beträgt, und Herr Köster diese Klage in allen drei Instanzen verloren hat.
    Daraufhin hat Herr Köster, der in der Tat über einen großen Ideenreichtum

    verfügt, sozusagen eine vierte Instanz neu geschaffen, und kurzerhand

    Strafanzeige gegen den aus seiner Sicht rechtsbeugenden Richter gestellt
    ( Zitat R. Köster : " … hier täuscht der Richter eine irrwitzige
    Rechtsauffassung vor …Hier gibt es meines Erachtens nur die zwei Möglichkeiten (mal sehen, ob das Strafgericht eine dritte Möglichkeit findet): 1. Der Richter hat sich vertan, weil er allenfalls gebrochen Deutsch spricht. 2. Der Richter hat gelogen. …" ), wobei er wiedereinmal sicher ist, dass seine

    Anzeige zum Erfolg führt, und er somit eine Million Euro von der Bundesrepublik

    Deutschland erhalten werde, siehe :

    https://blog.psiram.com/in

    Und ob man es nun glaubt oder nicht, ist Herr Köster also nach eigenen Angaben

    von einem Ufo entführt worden, und ebenso hat Herr Köster nach eigenen Angaben

    einen Weg gefunden, aus Energie "Diamanten und Medizin" herzustellen, genauso

    wie Herr Köster, ein Chemiker, nach eigenen Angaben mehr von Physik versteht,

    als der Dekan einer großen deutschen Universität, und ebenso versteht Herr

    Köster nach eigenen Angaben mehr von Recht als sechs amtierende Richter beim LG

    und beim OLG.

    Das ganze, ohne dass Herrn Köster auch nur ein ein einziger Mensch der ganzen

    Welt bis dato in auch nur einem Punkt Recht gegeben hat, ausser ihm selber. Der

    ganzen Welt, NEIN, ein unbeugsamer Personenkreis von kleinen Esowatchern, der

    sich dem Erhalt des gesunden Menschenverstandes auf der ganzen Welt verschrieben

    hat, hat nun erkannt das Herr Köster der ideale Sachverständige in Sachen

    Physik ist.

    Was will uns Esowatch also damit sagen. Dass der Ausschreiber nicht widerlegt worden ist, das aber nicht einsehen will, oder dass Esowatch widelegt worden ist, und der Ausschreiber das nicht einsehen will, oder dass Esowatch nachweislich die Unwahrheit zum Nachteil Dritter verbreitet, und Esowatch das nicht einsehen will. Wir werden es wohl nie erfahren.
    Trotzdem ein dreifach hoch auf Esowatch, die zwar ihr erklärtes Ziel wohl nicht

    erreicht haben, aber dafür ein um so höheres. Die Welt wird durch Esowatch

    tatsächlich lustiger, ganz ohne Zweifel. wie sogar Herr Köster sicherlich

    einräumen wird, wobei jetzt zu erwarten ist, dass Herr Köster eine Erfindung

    macht, mit der man aus "Medizin und Diamanten " jede Menge Spaß produzieren

    kann, wie Esowatch dann sicher sofort bestätigen wird

    Antworten
  21. Hallo

    Wo ist das Problem ? Es steht weiter oben schon mal. Esowatch ist bei Wikipedia doch als eine der größten Pseudoseiten gelistet,

    http://de.wikipedia.org/wik

    Das reicht ja eigentlich, wenn man wissen will, was man von Esowatch halten soll.

    Ich verstehe daher die ganze Aufregung nicht. Dass Esowatch sich auf solche Leute wie Herrn Köster bezieht, bestätigt das ganze doch nur nochmal.

    A. Derschmidt

    Antworten
  22. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

    Esowatch hat sich auf die Widerlegung gestützt, die der Gerichtssachverständige erstellt hat, immerhin der Physik-Dekan einer der angesehendsten Universitäten in Deutschland. Ob auch dem Kläger die Widerlegung geglückt ist und ob das Kurzgutachten des Dipl.-Phys. Dr. Preut, in dem die klägerseitige Widerlegung bekräftigt wird, korrekt ist, muss noch festgestellt werden.

    mfg
    Roland K.

    Antworten
  23. Hallo Herr Köster

    Es ist doch bereits von dem Sachverständigen eindeutig festgestellt worden, dass Sie die Aufgabe in keiner Weise gelößt haben.

    Soviel ich weiß haben Sie Ihre Klage in allen Instanzen verloren, und das Urteil ist bereits Rechtskräftig.

    Entgegen Ihrere Ansicht ist das Verfahren nicht mehr "schwebend" nur weil Sie eine Strafanzeige gegen den Richter erhoben haben.

    Ich habe in der Ausschreibung gelesen, dass die Ausschreibung nur gültig ist, wenn besagte Formel auf alle drei Teilaufgaben anwendbar ist. Wenn nun aber seitens des Sachverständigen und sogar Ihrerseits eingeräumt wird, dass
    die besagte Formel auf eine der Aufgaben nicht anwendbar ist, dann ist die Aufgabe weder von Ihnen noch von dem Sachverständigen gelöst worden, sondern es ist lediglich bewiesen, dass
    eine bestimmte Formel auf einen bestimmten Fall nicht anwendbar ist, wobei dass dieser Sachverhalt dann keineswegs den Ausführungen des Autors der Ausschreibung entgegenstehen würde, nachdem ja in der Ausschreibung nirgends steht, dass diese Formel zwangsläufig bei allen drei Teilaufgaben anwendbar ist.

    Woher wollen Sie wissen, dass es nicht die Intension des Autors der Ausschreibung war, genau das zu beweisen.

    Hier von on einer Widerlegung der Aufgabe zu sprechen, zeigt doch ganz deutlich, dass Sie nach wie vor nicht verstanden haben, um was es in der Ausschreibung eigentlich geht.
    Und wieso haben Sie überhaupt geklagt, wenn es groß und breit in der Ausschreibung steht, dass die Ausschreibung nur gültig ist, wenn diese Formel auf alle Teilfragen anwendbar ist, Sie selbst aber die Anwendbarkeit in Abrede stellen.

    Haben Sie also doch von Anfang an Versucht, sich unrechtmäßig in den Besitz der Auslobung zu bringen.

    Was mich auch noch interessieren würde ist, was Sie der ganze Spass nun eigentlich gekostet hat. Ich habe mir das ganze mal durchgerechnet. Gemäß des Streitwertes muß Sie die KLage so an die 50.000,- Euro gekostet haben, oder ?

    Daher meine Frage. Wenn sie 50.000,- Euro haben die Sie in eine derartige Klage stecken können, warum haben Sie das Geld dann nicht genommen, um Ihre Ideen zu verwirklichen. Offensichtlich sind Sie selber von Ihren Ideen nicht so überzeugt, dass Sie Ihr eigenes Geld investieren würden, gleichzeitig aber hätten Sie scheinbar kein Problem, das Geld anderer Leute in Ihre "Ideen" zu stecken.

    Das zeigt eigentlich am besten, mit wem man es im Falle Rolang Köster zu tun hat, und was Ihre Ideen wirklich wert sind.

    MfG

    H. Meyer

    Antworten
  24. Sehr geehrter Herr Meyer,

    H. Meyer: „Es ist doch bereits von dem Sachverständigen eindeutig festgestellt worden, dass Sie die Aufgabe in keiner Weise gelößt haben.“

    Zunächst hat der Gerichtssachverständige (GSV) zumindest die Widerlegung der dritten Behauptung bestätigt. Im Gegensatz zu dem Sachverständigen Dr. Preut, der die gesamte klägerseitige Widerlegung bestätigt hat, kannte der GSV nur einen Teil der klägerseitigen Widerlegung.

    H. Meyer: „Soviel ich weiß haben Sie Ihre Klage in allen Instanzen verloren,“

    Bisher habe ich in allen Instanzen verloren, das ist richtig.

    H. Meyer: „und das Urteil ist bereits Rechtskräftig.“

    Das ist nicht richtig.

    H. Meyer: „Entgegen Ihrere Ansicht ist das Verfahren nicht mehr "schwebend" nur weil Sie eine Strafanzeige gegen den Richter erhoben haben.“

    Ich bin nicht der Ansicht, dass das Urteil wegen der Strafanzeige gegen den Richter schwebend wäre. Es gibt einen anderen Grund, aus dem das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und vielleicht nie rechtskräftig wird.

    H. Meyer: „Ich habe in der Ausschreibung gelesen, dass die Ausschreibung nur gültig ist, wenn besagte Formel auf alle drei Teilaufgaben anwendbar ist. Wenn nun aber seitens des Sachverständigen und sogar Ihrerseits eingeräumt wird, dass die besagte Formel auf eine der Aufgaben nicht anwendbar ist, dann ist die Aufgabe weder von Ihnen noch von dem Sachverständigen gelöst worden,“

    Upps, jetzt sind Sie der Ansicht, der GSV hätte es nicht geschafft die Weidenbusch´en Behauptungen zu widerlegen? Naja, immerhin hat der RA von Herrn Weidenbusch die gutachterliche Widerlegung verstanden.

    Jetzt erkläre ich es noch einmal, bitte diesmal mitdenken: Die Formel [L=mvr] ist immer anwendbar, wenn man das System groß genug wählt (und weiß, was für m, v und r einzusetzen ist). Da Herr Weidenbusch aber in seiner 2. Behauptung nur ein Teilsystem betrachtet, ist diese Formel bzgl. seines betrachteten Systems NICHT gültig. Wie ich schon Herrn Weidenbusch erklärt habe, es fließt über den fixierten Zylinder Drehimpuls an die Erde ab.

    H. Meyer: „sondern es ist lediglich bewiesen, dass eine bestimmte Formel auf einen bestimmten Fall nicht anwendbar ist, wobei dass dieser Sachverhalt dann keineswegs den Ausführungen des Autors der Ausschreibung entgegenstehen würde, nachdem ja in der Ausschreibung nirgends steht, dass diese Formel zwangsläufig bei allen drei Teilaufgaben anwendbar ist.“

    Diese Ausführungen Ihrerseits werden hier im Context widerlegt.

    Antworten
  25. H. Meyer: „Woher wollen Sie wissen, dass es nicht die Intension des Autors der Ausschreibung war, genau das zu beweisen.“

    Ganz einfach, weil Herr Weidenbusch in seinem Einführungstext schreibt, dass seine Behauptungen gegen die Erkenntnisse von Newton und Einstein verstoßen. Außerdem schreibt er bzgl. seiner zweiten Behauptung dass dieses System, wenn die Schul- und Lehrbuchphysik gültig wäre, ein Perpetuum Mobile implizieren würde.

    H. Meyer: „Hier von on einer Widerlegung der Aufgabe zu sprechen,“

    Man kann keine `Aufgabe´ widerlegen, sondern nur `Behauptungen´. Dies geschieht, indem man die Negation der Behauptung beweist. Wenn Herr Weidenbusch behauptet, „in diesem System sollten gemäß der Schul- und Lehrbuchphysik beide Erhaltungssätze gelten, sie könnten aber unmöglich beide gleichzeitig gelten“, dann ist seine Behauptung dann widerlegt, wenn man zeigen kann, dass
    1. die Erhaltungssätze sehr wohl gleichzeitig gültig sein können, ohne miteinander in einen Konflikt zu geraten,
    oder
    2. die Schul- und Lehrbuchphysik die Erhaltungssätze für das betrachtete System gar nicht fordert (z.B. weil man nur ein Teilsystem betrachtet, wie in der zweiten Behauptung).

    H. Meyer: „zeigt doch ganz deutlich, dass Sie nach wie vor nicht verstanden haben, um was es in der Ausschreibung eigentlich geht.“

    Doch, es geht darum, dass Herr Weidenbusch in jeder seiner drei Behauptungen ein physikalisches System beschreibt, in dem seiner Ansicht nach die Erhaltungssätze von Drehimpuls und Energie in einem Konflikt miteinander stehen und damit die Physik der Schul- und Lehrbücher mittels seiner „unwiderlegbaren“ Behauptungen widerlegt sei.

    H. Meyer: „Und wieso haben Sie überhaupt geklagt, wenn es groß und breit in der Ausschreibung steht, dass die Ausschreibung nur gültig ist, wenn diese Formel auf alle Teilfragen anwendbar ist, Sie selbst aber die Anwendbarkeit in Abrede stellen.“

    Das habe ich Herrn Weidenbusch mehrfach erklärt, auch in der mündlichen Verhandlung. Wie bereits oben geschrieben, gilt die Formel natürlich immer bzgl. aller Fragen und Aufgaben, wenn man das betrachtete System groß genug wählt. Ich habe dies Herrn Weidenbusch an einem Beispiel ausführlich erklärt, wenn der Zylinder der 2. Behauptung mal drehbar gelagert wäre (gültig als Summe der Drehimpulse von rotierender Masse und nun rotierendem Zylinder), und mal fixiert, wie in der Apparatur gefordert (mathematische Grenze, weil hier die Masse der Erde als unendlich betrachtet wird).

    H. Meyer: „Haben Sie also doch von Anfang an Versucht, sich unrechtmäßig in den Besitz der Auslobung zu bringen.“

    Unrechtmäßig auf keinen Fall. Der Internetauftritt war eindeutig ein sogenanntes `Bindendes Versprechen´. Herr Weidenbusch hatte mir erklärt, es wäre ihm 1 Million EURO wert, wenn seine Behauptungen widerlegt werden würden, weil er dann endlich Ruhe hätte und der ganze Spuk vorbei wäre (er meinte ja, es besser als Newton und Einstein zu wissen). Auch wenn ich in keiner Weise über das Geldvermögen verfüge wie Herr Weidenbusch, konnte ich dieses durchaus nachempfinden, denn auch ich bin schon einmal einer fixen Idee nachgerannt. Hier kann man sich nur selber heilen, durch die Erkenntnis der Wahrheit.

    Antworten
  26. Deshalb habe ich zunächst die Behauptungen des Herrn Weidenbusch widerlegt. Dann hat Herr Weidenbusch die Bestätigung der von mir erstellten Widerlegung durch den Sachverständigen Dr. Preut, Universität Dortmund, erhalten. Dann wurde Herr Weidenbusch durch den GSV widerlegt, DEN ER SELBST DEM GERICHT VORGESCHLAGEN HATTE. Wer will da noch bestreiten, dass Herr Weidenbusch seinen Wunsch bekommen hat? Seine drei strittigen Behauptungen sind widerlegt, der Erfolg seines Bindenden Versprechens hat sich eingestellt.

    H. Meyer: „Was mich auch noch interessieren würde ist, was Sie der ganze Spass nun eigentlich gekostet hat. Ich habe mir das ganze mal durchgerechnet. Gemäß des Streitwertes muß Sie die KLage so an die 50.000,- Euro gekostet haben, oder?“

    Das weiß ich noch nicht, aber mit dieser Zahl könnten Sie Recht haben.

    H. Meyer: „Daher meine Frage. Wenn sie 50.000,- Euro haben die Sie in eine derartige Klage stecken können, warum haben Sie das Geld dann nicht genommen, um Ihre Ideen zu verwirklichen. Offensichtlich sind Sie selber von Ihren Ideen nicht so überzeugt, dass Sie Ihr eigenes Geld investieren würden, gleichzeitig aber hätten Sie scheinbar kein Problem, das Geld anderer Leute in Ihre "Ideen" zu stecken.“

    Ob Sie es glauben oder nicht, aber ich werde den Prozess langfristig gewinnen. Ich habe das alles SEHR viel tiefer geplant, als es den Anschein hat. Oder glauben Sie tatsächlich, es wäre ein Zufall gewesen, dass der GSV die drei strittigen Behauptungen widerlegt hat? Ich weiß nicht, wie viel Geld Herr Weidenbusch tatsächlich hat. Wenn es stimmt, was er mir früher erzählt hat, dass er über X Millionen EURO verfügt (ich könnte X benennen, tue es aber aus Rücksicht auf Herrn Weidenbusch nicht), dann hätte ich in Kombination mit seinem Bindenden Versprechen keine moralischen Bedenken die 1 Million EURO von ihm anzunehmen. Wenn dieses X sehr viel kleiner ist, als er mir mitgeteilt hat (was ich zur Zeit befürchte), dann werde ich eine Maßnahme aufnehmen, die ich noch geheim halten möchte (Stichwort: Staatshaftungsrecht). Aber Herr Weidenbusch hätte von mir nichts zu befürchten. Ich betrachte Herrn Weidenbusch keinesfalls als meinen Feind. Irgendwie ist er ja auch eine „ehrliche Haut“.

    H. Meyer: „Das zeigt eigentlich am besten, mit wem man es im Falle Rolang Köster zu tun hat, und was Ihre Ideen wirklich wert sind.“

    Bzgl. meiner derzeitigen Ideen stimme ich Ihrer Vermutung zu, dass ich von deren Funktionstüchtigkeit nicht überzeugt bin. Die können klappen, vielleicht aber auch nicht. Ich werde diese Ideen sozusagen mit gebremstem Schaum weiterverfolgen und die Realisierungsversuche meiner jeweiligen finanziellen Situation und gesellschaftlichen Möglichkeiten anpassen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Roland Köster

    Antworten
  27. Sehr geehrter Herr Weidenbusch,

    jetzt habe ich auf all Ihre Fragen und Vorwürfe geantwortet. Jetzt gebietet es aber die Fairness, dass auch Sie mir antworten.

    Roland K. schrieb am 23.05.08 bzw. am 26.05.08:

    „Sie [sehr geehrter Herr Weidenbusch] können sich hier mal dazu äußern, ob Sie ausgesagt haben, ihr Beraterstab habe Ihnen mitgeteilt, „die Formel“ gelte auch für die zweite Behauptung. Habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie Ihren Beraterstab da wohl falsch verstanden hätten, oder habe ich das nicht getan? Habe ich in diesem Zusammenhang auf das Schreiben von Ihrem Berater Herrn S. hingewiesen, welches Sie auch schon falsch verstanden hatten? Habe ich in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Gerichtssachverständigen hingewiesen, der ebenfalls ausgesagt hat, dass „die Formel“ hier nicht angewendet werden kann (weil keine Energie in die Rotationsenergie fließen kann, weil Drehimpuls an die Erde abfließt, weil die Kraft keine Zentralkraft ist)? Haben Sie zugegeben, die Widerlegung auch nicht teilweise einem Ihrer Berater zur Prüfung vorgelegt zu haben?

    Nachdem ich meine Widerlegung inklusive des Kurzgutachtens von Herrn Dr. Preut sowie die Widerlegung des Gerichtssachverständigen aktenkundig gemacht hatte (der hat nämlich ebenfalls Ihre Behauptungen widerlegt), waren Sie in der Beweispflicht. Auch auf Nachfrage konnten Sie keinen Vertrag mit Ihren „Beratern“ vorweisen, den unterstellten Fehler Ihrer Berater „die Formel würde auch für die zweite Behauptung gelten“ nicht nachweisen, und nicht nachweisen, die Widerlegung Ihren Beratern zur Prüfung vorgelegt zu haben.

    Jetzt schreiben Sie doch mal was dazu. Im übrigen: keine Antwort ist auch eine Antwort.“

    mfg
    Roland K.

    Antworten
  28. Hallo Herr Köster

    Wenn Sie in allen Instanzen verloren haben, wie Sie selber schreiben, dann ist das Urteil rechtskräftig, oder haben Sie das bundesdeutsche Gerichtswesen nicht verstanden.

    Weiter sagen Sie selber, dass in ser Ausschreibung steht, dass diese nur gültig ist, wenn die Formel in allen Teilaufgaben anwendbar ist. Wenn Sie aber gleichzeitig sagen, die Formel ist nicht in allen Teilaufgaben anwendbar, dann ergibt sich daraus ganz klar, dass
    die Ausschreibung nicht gültig ist.

    Sie picken sich offensichtlich einzelene Sätze der Ausschreibung heraus, und andere Teile der Ausschreibung nehmen Sie nicht zur Kenntnis, ganz wie Sie wollen.
    Das mit dem Perpetuum Mobile haben Sie auch nicht verstanden, wie man sieht.

    Die Ausschreibung ist klar und deutlich formuliert. Wenn die Formel nicht überall anwendbar ist, dann gilt auch die Ausschreibung nicht. Also was wollen Sie ?

    Sie selbst schreiben mehrmals, dass in den in der Ausschreibung beschrieben Versuchen die Formel nicht überall anwendbar ist. In der Ausschreibung steht aber, dass dann die Ausschreibung gar nicht gilt. Sie werden sich den Vorwurf gefallen lassen müßen, dass Sie ein Betrüger sind, wenn Sie diesen Widerspruch nicht aufklären können, wenn ich Ihnen das so offen sagen darf.

    Auch dass ie alles "tiefer geplant" haben ist doch nur ominöses Gerede.
    Was wollen Sie denn tun ?

    Gemäß deutschem Recht ist das Urteil rechtskräftig.

    Warum überhaupt diese Strafanzeige. Denken Sie im Ernst, dass der betreffende Richter verurteilt wird, und Sie von der BRD eine Million Euro bekommen ?

    Als Fazit bleibt einfach nur, dass Sie offensichtlich wissentlich versucht haben, sich zu Unrecht Vorteile zu verschaffen, genau so wie damals mit Ihrer Ufo-Geschichte, und alle Ihre hier enthaltenen Aussagen zeigen deutlich dass Sie auch weiterhin lügen, ohne dass Ihnen klar ist, wie durchsichtig Ihre Manöver sind.

    Soviel ich weiß, haben bereits zwei Ihrer Verteidiger ihr Mandat niedergelegt, weil dem so ist.
    MfG

    H. Meyer

    Antworten
  29. Sehr geehrter Herr Weidenbusch,

    ich rede Sie jetzt mal direkt an. Sie haben Ihre Rechtschreibung und Diktion zwar sehr verbessert, machen mitunter aber immer noch die auffälligen Fehler, dass ein jeder Sie sofort erkennen kann.

    W: „Wenn Sie in allen Instanzen verloren haben, wie Sie selber schreiben, dann ist das Urteil rechtskräftig, oder haben Sie das bundesdeutsche Gerichtswesen nicht verstanden.“

    BISHER, habe ich in beiden Instanzen verloren. … Jetzt lassen Sie doch mal die Überraschung auf Sie zukommen 😉

    W: „Weiter sagen Sie selber, dass in ser Ausschreibung steht, dass diese nur gültig ist, wenn die Formel in allen Teilaufgaben anwendbar ist. Wenn Sie aber gleichzeitig sagen, die Formel ist nicht in allen Teilaufgaben anwendbar, dann ergibt sich daraus ganz klar, dass die Ausschreibung nicht gültig ist.“

    Herr Weidenbusch, ich glaube Ihnen nicht, dass Sie die Problematik immer noch nicht verstanden haben. Also zum 1000.sten mal: Die Formel kann immer und in allen Aufgaben angewendet werden, wenn man das System groß genug wählt. Da Sie aber in Ihrer 2. Behauptung nur ein Teilsystem betrachten, kann die Formel bzgl. Ihres betrachteten Systems NICHT angewendet werden, bzgl. der Behauptung als Aufgabe kann sie natürlich angewendet werden. Sie verwenden in Ihrem Internetauftritt und Ihren Erwiderungen die Begriffe Behauptung, Aufgabe, Versuch und (physikalisches) System. Diese Begriffe sind bekanntlich keine Synonyme – lernen Sie zwischen ihnen zu unterscheiden.

    W: „Sie picken sich offensichtlich einzelene Sätze der Ausschreibung heraus, und andere Teile der Ausschreibung nehmen Sie nicht zur Kenntnis, ganz wie Sie wollen.“

    Hier beschreiben Sie sich selbst.

    W: „Das mit dem Perpetuum Mobile haben Sie auch nicht verstanden, wie man sieht.“

    Ich denke doch, aber hier lasse ich mich gerne belehren, wie Sie es eigentlich gemeint hatten.

    W: „Die Ausschreibung ist klar und deutlich formuliert. Wenn die Formel nicht überall anwendbar ist, dann gilt auch die Ausschreibung nicht. Also was wollen Sie ?“

    Die Formel ist ja immer anwendbar, wenn man sie anzuwenden weiß. Sie haben die Formel aber mehrfach falsch angewendet.

    W: „Sie selbst schreiben mehrmals, dass in den in der Ausschreibung beschrieben Versuchen die Formel nicht überall anwendbar ist.“

    Nein, das habe ich nicht geschrieben. Die Formel ist nicht in jedem der betrachteten SYSTEME anwendbar, aber natürlich ist sie auch in der zweiten Behauptung (oder wenn Sie so wollen im zweiten Versuch) anwendbar, wenn man es richtig macht. Das habe ich Ihnen doch am Beispiel des drehbar gelagerten Zylinders erklärt.

    Antworten
  30. W: „In der Ausschreibung steht aber, dass dann die Ausschreibung gar nicht gilt. Sie werden sich den Vorwurf gefallen lassen müßen, dass Sie ein Betrüger sind, wenn Sie diesen Widerspruch nicht aufklären können, wenn ich Ihnen das so offen sagen darf.“

    Ich denke Herr Weidenbusch, dass Sie es durchaus verstanden haben und sich jetzt einfach vorsätzlich dumm stellen.

    Außerdem legen Ihre obigen Formulierungen nahe, als hätten Sie versucht, sich vorsätzlich die Beschäftigung mit Ihren Behauptungen inklusive der Widerlegung zu erschleichen. Haben Sie nun gedacht mit Ihren Behauptungen, sofern diese wahr wären, Newton und Einstein zu widerlegen, oder nicht?

    W: „Auch dass ie alles "tiefer geplant" haben ist doch nur ominöses Gerede. Was wollen Sie denn tun ?“

    SO? Nur Gerede? Abwarten.

    W: „Gemäß deutschem Recht ist das Urteil rechtskräftig.“

    Erstens stimmt das nicht, und auch wenn es rechtskräftig werden sollte, wird in diesem Prozess noch eine Menge passieren. Jetzt warten Sie es doch einfach mal ab.

    W: „Warum überhaupt diese Strafanzeige. Denken Sie im Ernst, dass der betreffende Richter verurteilt wird, und Sie von der BRD eine Million Euro bekommen?“

    Jetzt warten Sie es doch einfach mal ab. J Auf jeden Fall denke ich, dass bei der gegebenen Beweis- und Faktendichte, es der Richter sehr schwer haben wird seine vielen Fehler einfach als Irrtum oder grobe Fahrlässigkeit glaubhaft zu machen. Wie Sie ja selber schon geschrieben haben, kann ich als juristischer Laie das Verfahren eigentlich nicht fachkundiger beurteilen als ein Richter. Damit haben Sie vollkommen Recht. Wenn ich aber ganz viele Fehler des Richters sofort beweisbar machen kann, dann hat der Richter doch aller Wahrscheinlichkeit nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich gehandelt, oder? Außerdem, wie will der Richter erklären, er wäre der Ansicht gewesen, wir als Klägerpartei hätten Ihren Ausführungen nicht widersprochen? Dafür gibt es Zeugen, dass wir widersprochen haben und dass sich der Richter dabei nicht die Ohren zugehalten hat. Und es gibt dafür Beweise, oder wie könnten wir sonst wissen, dass Sie zu keiner Ihrer Aussagen einen schriftlichen Nachweis führen konnten noch künftig führen können. Außerdem gibt für den Richter noch ganz viele weitere Schwierigkeiten.

    W: „Als Fazit bleibt einfach nur, dass Sie offensichtlich wissentlich versucht haben, sich zu Unrecht Vorteile zu verschaffen,“

    Nein, Sie haben bekommen was Sie gemäß Ihrer Auslobung haben wollten, WEIL ICH ES IHNEN GELIEFERT HABE. Jetzt halten Sie auch Ihr Versprechen ein. An meiner Aussage, Sie wäre irgendwie eine „ehrliche Haut“ habe ich inzwischen schon Zweifel. Sie scheinen sich vor allem selbst zu belügen.

    Antworten
  31. W: „genau so wie damals mit Ihrer Ufo-Geschichte,“

    Ich habe der MUFON-CES ohne äußeren Zwang die Wahrheit mitgeteilt, einfach so weil sie mir Leid taten von mir zuvor veralbert worden zu sein. Die MUFON-CES wird sicherlich von vielen Menschen veralbert, aber was meinen Sie, wie viele von denen zumindest hinterher die Wahrheit mitteilen? Ob mein Verhalten nun gegen meine Glaubwürdigkeit spricht, oder eher für meine Glaubwürdigkeit, überlasse ich jedem selbst zu entscheiden.

    W: „und alle Ihre hier enthaltenen Aussagen zeigen deutlich dass Sie auch weiterhin lügen, ohne dass Ihnen klar ist, wie durchsichtig Ihre Manöver sind.“

    Wo habe ich Ihrer Meinung nach gelogen? Um es Ihnen offen zu sagen: Ich habe hier stets die volle Wahrheit mitgeteilt. Wenn Sie das ein oder andere anders im Gedächtnis haben, dann teilen Sie es uns mit.

    W: „Soviel ich weiß, haben bereits zwei Ihrer Verteidiger ihr Mandat niedergelegt, weil dem so ist.“

    Stimmt nicht, auch nicht einer. Aber ich gebe zu, clever gemacht. Der Herr will wissen, ob für seinen Richter noch Gefahr von Seiten meines ersten RA droht. Ja, kommt auf Ihren Richter zu … und zwar vom allerfeinsten J

    Mit freundlichen Grüßen
    Roland K.

    Antworten
  32. Sehr geehrter Herr Weidenbusch,

    jetzt habe ich auf all Ihre Fragen und Vorwürfe geantwortet. Jetzt gebietet es aber die Fairness, dass auch Sie mir antworten.

    Roland K. schrieb am 23.05.08 bzw. am 26.05.08:

    „Sie [sehr geehrter Herr Weidenbusch] können sich hier mal dazu äußern, ob Sie ausgesagt haben, ihr Beraterstab habe Ihnen mitgeteilt, „die Formel“ gelte auch für die zweite Behauptung. Habe ich Ihnen mitgeteilt, dass Sie Ihren Beraterstab da wohl falsch verstanden hätten, oder habe ich das nicht getan? Habe ich in diesem Zusammenhang auf das Schreiben von Ihrem Berater Herrn S. hingewiesen, welches Sie auch schon falsch verstanden hatten? Habe ich in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen des Gerichtssachverständigen hingewiesen, der ebenfalls ausgesagt hat, dass „die Formel“ hier nicht angewendet werden kann (weil keine Energie in die Rotationsenergie fließen kann, weil Drehimpuls an die Erde abfließt, weil die Kraft keine Zentralkraft ist)? Haben Sie zugegeben, die Widerlegung auch nicht teilweise einem Ihrer Berater zur Prüfung vorgelegt zu haben?

    Nachdem ich meine Widerlegung inklusive des Kurzgutachtens von Herrn Dr. Preut sowie die Widerlegung des Gerichtssachverständigen aktenkundig gemacht hatte (der hat nämlich ebenfalls Ihre Behauptungen widerlegt), waren Sie in der Beweispflicht. Auch auf Nachfrage konnten Sie keinen Vertrag mit Ihren „Beratern“ vorweisen, den unterstellten Fehler Ihrer Berater „die Formel würde auch für die zweite Behauptung gelten“ nicht nachweisen, und nicht nachweisen, die Widerlegung Ihren Beratern zur Prüfung vorgelegt zu haben.

    Jetzt schreiben Sie doch mal was dazu. Im übrigen: keine Antwort ist auch eine Antwort.“

    mfg
    Roland K.

    Antworten
  33. Sehr geehrter Herr Köster

    Sie haben zur Kenntnis zu nehmen, dass es in der Ausschreibung heißt, wenn die Formel nicht anwendbar ist, dann gilt die Ausschreibung nicht.

    Sie haben die offensichtlich bei Ihrer "Lösung" die Formel als nicht anwendbar bezeichnet, und damit festgestellt, dass die Ausschreibung ungültig ist. Wäre es anders, hätten Sie diesen Sachverhalt bereits bei Ihrer Lösung berücksichtigen müssen, was Sie offrnsichtlich nicht getan haben.

    Zwei Ihrer Anwälte haben ihr Mandat ja offensichtlich wegen Aussichtslosigkeit niedergelegt.

    Ihre Strafanzeige gegen den Richter ist einfach nur lächerlich.

    Ihre Berufung ist abgewiesen worden, eine Revision nicht zugelassen, soviel ich weiß. Damit ist das Urteil rechtskräftig

    Den Prozess haben Sie ein für allemal verloren. Das Verfahren ist abgeschlossen. Fragen Sie einfach mal einen Rechtsanwalt, wenn Sie einen finden, der Ihnen überhaupt noch zuhört

    Ihre Ankündigungen bezüglich Ihres "tiefen Planes" ist reines Geschwätz, ala -Glauben Sie mir, wenn ich Sie anlügen wollte, dann hätte ich mir eine viel interessantere Ufo-Storry ausgedacht-

    Sie werden feststellen, dass Sie zwar im Internet Ihre Ansichten verbreiten können, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, vor einem ordentlichen Gericht jedoch, müßen Sie die Folgen Ihres Realitätsverlustes sehr wohl tragen.

    Ich rate Ihnen, sich nicht noch weiter wirtschaftlich zu ruinieren, denn das was Sie als Überrasxhung ankündigen, wird zweifelsfrei eine werden, nämlich dann, wenn Sie die Rechnung dafür bekommen, dass Sie sich unrechtmäßig auf die Kosten Dritter bereichern wollen.

    MfG

    H. Meyer

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  34. ESOWATCH UNTERSTÜTZT RECHTSRADIKALISMUS

    Obwohl sich Esowatch.com zu einem der wichtigsten Informationsportale der rechtsradikalen Szene entwickelt hat, will Esowatch.com diese Entwicklung nicht mitbekommen haben, und betreibt nach eigenen Angaben weiterhin den Vorschub brauner ewig Gestriger unter dem nur als dümmlich zu bezeichnenden Vorwand, man leiste ja nur "Aufklärungsarbeit"

    Es wirkt doch einigermaßen absurd, dass Esowatch ständig betont, wie liberal es ist, dass Esowatch aber gleichzeitig entgangen sein will, dass sich die so genannte Braune Bewegung, die nichts anderes als die rechtsradikale Szene repräsentiert, über psiram.com mit Informationen hinsichtlich entsprechender Veranstaltungen informiert. Ebenso ist auf Esowatch.com zu lesen, welche "Newcomer" innerhalb der rechten Szene auf sich aufmerksam machen.

    Bei genauer Analyse des Internetauftritts von Esowatch.com drängt sich folglich die Vermutung auf, dass Esowatch einen Beitrag zur Unterstützung der ewig Gestrigen leisten will, und durch gezielte Veröffentlichungen ein Informationsforum für braune Sympathisanten darstellt, natürlich mit der ständigen Betonung, die braune Szene zu missbilligen, um seitens der Justizbehörden unbehelligt zu bleiben. Dieser Sachverhalt würde erklären, warum die Betreiber von Esowatch.com sich ausschließlich anonym gebärden und in der rechten Szene Esowatch.com mittlerweile als Informationsquelle ersten Ranges angesehen wird.

    Dass diese Informationen für die rechte Szene von erheblichen Wert sind, weil deren sonstige Veröffentlichungen der schärfsten Beobachtung unterliegen, will Esowatch nach eignen Angaben nicht aufgefallen sein. Ein Beleg hierfür mag sein, dass die mittlerweile im Netz zahlreichen Gegner von Esowatch.com einfach damit erklärt werden, dass jeder der Kritik an Esowatch.com übt, laut Esowatch gar nicht existiert, und es nur ein Internetfake sei, wenn jemand Kritik an Esowatch.com äußert.

    Dass sowohl der Umgang mit Kritik sowie der Vorschub der Kommunikationsinteressen der rechten Szene seitens Esowatch.com wie gezeigt gehandhabt wird, legt nahe, dass die Betreiber von Esowatch.com dieses alles sehr wohl wissentlich leisten. Der monotone Hinweis von Esowatch, man hätte mit der rechten Szene nichts zu tun, klingt da wie Hohn.

    Dass diese ausgeklügelte Propaganda seitens Esowatch in dessen Folge auf dem Rücken harmloser Esoteriker ausgetragen wird, hat ohne Zweifel eine tragische Komponente, weil es gerade die Esoteriker waren, die unter dem dritten Reich besonders zu leiden hatten.

    Es bleibt daher als Schlusswort nur die Aufforderung an Esowatch.com, ihr mittlerweile durchschautes Spiel sein zu lassen, und zur Kenntnis zu nehmen, dass in der BRD kein Platz für braune, rechtsradikale Spinner ist, und dass getarnte Informationsportale für dieses Klientel im Netz in keiner Weise erwünscht sind, oder gebilligt werden.

    Die Tatsache dass Esowatch.com nur anonym im Netz auftritt zeigt jedoch, dass man seitens Esowatch.com dies alles sehr genau weiß, und ebenso kennt Esowatch offensichtlich Mittel und Wege, sich der deutschen Gerichtsbarkeit zu entziehen, um das schwärzeste Kapitel der deutschen Geschichte erneut zu aktivieren.

    Hinweiße zur Identität der Esowatch-Betreiber sind bitte an die Staatsanwaltschaft München I zu richten.

    Siehe hierzu auch : http://pressemitteilung.ws/

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