Die Geschichte der Familie Seebald ist eine Tragödie, bei der vor allem die tiefe Sinnlosigkeit schmerzt. Die Eltern waren beide HIV-positiv und auch Aids-Leugner sowie Anhänger der Germanischen Neuen Medizin, zu deren Opfern sie und ihre Kinder gerechnet werden müssen. Der Vater starb 2010, wobei keine Todesursache bekannt ist.
Als die Mutter mit ihrem vierten Kind schwanger war, rieten ihr die Ärzte zum Kaiserschnitt, was sie ablehnte und ihr Kind in einer Hausgeburt zur Welt brachte. Das Jugendamt ordnete daraufhin ein Stillverbot an, da auch beim Stillen ein hohes Ansteckungsrisiko besteht. Aber da Aids nach Meinung von Frau Seebald ja nur eine Allergie ist, hielt sie sich nicht daran. Eine vorsorgliche antiretrovirale Therapie wurde natürlich auch abgelehnt.
Erst als das Baby mit einer lebensgefährlichen Lungenentzündung und HIV-positiv im Spital landete, ließen die Eltern eine Behandlung mit Medikamenten gegen das HI-Virus zu, aber auch das nur notgedrungen für kurze Zeit.
Schließlich schritt das Jugendamt ein und entzog den Eltern 2009 das Sorgerecht für das wenige Monate alte Kind und brachte die anderen Kinder bei Pflegeeltern unter. Das inzwischen 4-jährige Mädchen lebt heute in einem Pflegeheim, die anderen (HIV-negativen) Kinder wieder bei der Mutter.
Die Eltern versuchten dagegen anzugehen, wobei sie auch Unterstützung von Helmut Pilhar und Ryke Geerd Hamer, die verschiedene Schreiben an die Behörden verfassten, erhielten.
„Lobend“ erwähnen muss man in diesem Zusammenhang noch die Hausärztin der Seebalds, Frau Wohlgemuth, die auf ihrer Homepage mit Kenntnissen in Homöopathie, Lichtgittermandalas, Schamanismus, keltischem Druidentum und noch so einigem mehr wirbt. Neben einer neuen Sicht zur Immunität im Bereich Impfen erklärt sie auch gerne „Körperliche Veränderungen beim Dimensionswechsel“ und wie man seine 12-strängige DNA aktiviert. Eine Koryphäe sozusagen.
Gegen die Mutter wurde ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Dauerfolge, vorsätzlicher Gefährdung anderer Menschen durch übertragbare Krankheiten sowie Verleumdung eingeleitet, das sich über mehrere Instanzen zog. Zuerst lautete das Urteil zehn Monate, dann 14 Monate bedingter Haft und am Freitag, dem 5. Juli 2013 endete der letzte Akt dieser Tragödie.
Frau Seebald wurde (noch nicht rechtskräftig) freigesprochen. Sie erschien im neunten Monat hochschwanger zur Verhandlung, bei der sie weiterhin die Existenz von HIV und Aids leugnete. Laut Verteidiger fehlte auch der Verletzungsvorsatz, sie wollte dem Kind ja nie schaden. Sie glaube ja nicht einmal, dass die Krankheit existiere.
Ein Gutachter befand, dass Art und Zeitpunkt der Infektion unsicher sei, es könnte sich bereits im Mutterleib angesteckt haben. Auch sei unsicher, ob ein Kaiserschnitt oder rechtzeitige Medikamentengabe die Erkrankung mit AIDS verhindert hätte.
Der Richter folgte dieser Argumentation: zwar sei ihr Verhalten subjektiv fahrlässig gewesen, aber für eine Verurteilung fehle der eindeutige Nachweis, dass die Frau durch ihr Verhalten die Ansteckung verursacht habe.
Es bleibt zu hoffen, dass die österreichischen Behörden trotzdem mit Argusaugen über die in Kürze stattfindende Geburt des Kindes wachen werden. Einem Interview in Zeit Online zufolge scheint sie bereit, jede Regel zu befolgen, aus Angst, „alles zu verlieren, was ich mir aufgebaut habe“. Gleichzeitig steht sie von Seiten ihres HIV-skeptischen Lebensgefährten unter Druck, ihrer Überzeugung treu zu bleiben.
Meine Güte, ist das traurig. Und es macht einen verdammt wütend. Sorgerecht entziehen, dieser „“Ärztin““ sofort jegliche Zulassungen aberkennen und dann ab mit den beiden auf irgendeine einsame Insel.
Kopf–>Tisch
Wieso der Mutter ausgerechnet das Sorgerecht für das bereits infizierte Kind entzogen wurde, bei dem der Schaden ja schon eingetreten ist, ihr die gesunden Kinder jedoch gelassen wurden, ist für mich nicht nachcollziehbar.
@ Loona
(ich rate nur wild herum:) das Ansteckungsrisiko bereits geborener und abgestillter Kinder durch die Mutter dürfte äußerst gering sein. Das mit HIV infizierte Kind hat bei einer Mutter mit der Überzeugung, dass es kein AIDS gibt, allerdings ebenso geringe Aussicht auf eine Behandlung. Folge: zuerst einmal das Jüngste aus dieser Situation holen!
Das Gericht hat hier genauso entschieden wie es geboten war. Nur weil wir etwas für falsch empfinden, auch ein Kind sehenden Auges in die HIV-Infektion zu schicken, ist das noch kein Grund ein neues Gesetz zu erfinden dass eine fahrlässige Körperverletzung ohne Fahrlässigkeit vorsieht. Sie war der Meinung dass sich das Kind nicht anstecken kann, was wissenschaftlich zwar totaler Humbug ist, aber darum war ein Stillen keine Fahrlässigkeit, denn es bestand in ihrer Sicht ja nie die Möglichkeit, dass sich das Kind anstecken kann.
Warum das eine Kind entzogen wurde, liegt wohl in einem „Fehler“ des Systems. Ich glaube bei solchen Aktionen kann man nur ein sehr gefährdetes Kind, nämlich das, welches die HIV-Medikamente braucht, entziehen, die nur mäßig gefährdeten (was soll denn noch passieren?) aber nicht.
Verstehe ich das richtig, was du meinst?: Wenn ich der Überzeugung bin, dass mein Verhalten gegenüber einem anderen nicht schadet, und ihn also nicht fahrlässig, sondern bei vollem Bewusstsein schädige, dann kann man mich für diese Schädigungen nicht belangen?
@ Richard Wharfinger
Naja so stimmt das nicht. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Allerdings müsste in diesem Falle ja ein Vorsatz bestanden haben.
Dennoch hat das Jugendamt in meinen Augen auch völlig falsch gehandelt und hätte auch die anderen gefährdeten Kinder in seine Obhut nehmen müssen. Eine Frau, welche keinerlei Krankheitseinsicht hat, kann sich nicht um ihre Kinder kümmern.
Das ist ja der entscheidende Punkt.
Homöo-Quacks und Matrix-Heilern kommt man ja kaum bei, da man ihnen nachweisen müsste, dass sie wider besseren Wissens gehandelt haben.
Solange sie aber glaubhaft versichern können, dass sie es nicht besser wissen und sie an ihren Schmarrn wirklich glauben, kann man sie kaum belangen.
Sonst wären energetisierte Kristalle, Plüsch-Delphine und Orgon-Frühstücksbretter längst vom Markt.
Es gilt die Unschulds- bzw. Unwissensheitsvermutung.
Leider versagt da der Verbraucherschutz.
Ein Grund, warum es Psiram gibt.
Hoffentlich fängt die Mutter nicht an irgendwann an der Flugfähigkeit ihrer Kinder zu arbeiten weil sie nicht an die Schwerkraft glaubt.
@ Loona
Für mich schon. Dieses Kind benötigt von jetzt an und höchstwahrscheinlich für den Rest seines Lebens eine medizinische Versorgung, das ihm die Eltern nicht nur nicht bieten werden sondern aktiv verhindern werden.
Ja, finde ich auch prima und bin froh, dass es Psiram überhaupt gibt.
Ich würde mir wünschen, es gäbe auch mal von staatlicher Seite eine Stellungnahme.
Die überläßt es aber lediglich irgendwelchen „Sektenbeauftragten“ deren Konkurrenz zu kritisieren, was sie, in meinen Augen, etwas unglaubwürdig macht.
Da sowas, gerade im Falle der Homöopathie, einen ordentlichen Teil der Wähler abschrecken würde, kann man darauf wohl lange warten.
So sind die Richter heute.Wird jemand zusammengeschlagen und er hatte irgend eine komische Vene im Hirn so kann der Tod laut Richtern natürlich genau dadurch eingetreten sein.Die Schläge haben damit nichts zu tun.Wirklich so entschieden!
@ Richard Wharfinger
@ Richard Wharfinger:
Das Gericht ist nicht der Argumentation des Verteidigers, sondern der des Gutachters gefolgt. Das heißt: im Zweifel war zu Gunsten der Angeklagten davon auszugehen, dass das Verhalten, das man ihr durchaus hätte vorwerfen können, nicht ursächlich für den Schaden wurde. Das hat mit Fragen von Vorsatz, Fahrlässigkeit, Tatbestands- oder Verbotsirrtum nichts zu tun, sondern es ist eine reine Kausalitätsfrage.
ich versteh den Freispruch nicht. Es gilt immer noch der öst §178 StGB :
§ 178 StGB Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten
„Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört. “
Und dann gibts ja noch §179 StGB
„Wer die im § 178 mit Strafe bedrohte Handlung fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. “
Aber dont Panic HI-Viren gibts ja nicht 🙁
Nur damit Vorsätzlichkeit nicht geltend gemacht werden kann, weil die Mutter wirres Zeug glaubt- das kanns ja nicht sein.
Dann kommt jemand daher und bringt sein Kind um, nur weil irgendeine Religion ein besseres Leben im jenseits verspricht,und dass diese „Meinung“ ja auch von ordentl Univ Profs an theologischen Fakultäten gelehrt werden.
Klaro, dann ist Vorsätzlichkeit nicht gegeben sie haben ja geglaubt….
Betreff des Vaters von Muriel, hier ein Zitat von dem oben verlinkten Zeit.de_Artikel:
„Angeklagt war auch ihr Ehemann. Doch der war zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs bereits verstorben. Er war HIV-positiv und hatte die Medikamente verweigert. Ein Lungenödem führte letztlich zu seinem Tod.“
Damit wäre zumindest sein Ableben geklärt. Der danach im Artikel zitierte FB-Kommentar entspricht der Paranoia der Hamer-AnhängerInnen.
http://www.zeit.de/2013/28/hiv-mutter-kind-oesterreich/seite-2
Es ist einfach unglaublich wie ignorant mache Menschen sind. Sie gefährden absolut wissentlich das Leben und die Gesundheit Ihrer Kinder! Wie kann man nur so grausam sein, dass man dies alles in Kauf nimmt? HIV eine Allergie? Unglaublich!
Vielen Menschen in unserer Gesellschaft wird ein gesetzlicher Betreuer bzw. Vormund per Gesetz einfach bestellt… Warum war dies in diesem Fall nicht möglich? Hier mussten die Ämter oder Behörden doch relativ schnell erkennen, dass die Eltern einfach unfähig waren eine vernünftige Entscheidung zu treffen!