Die Saarbrücker Zeitung vom 12. Dezember 2017 bricht eine Lanze für das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Persönlichkeitsrechte. Da sind wir auch für, klar. Kommen wir aber zu den Beispielen für die Rechte, die geschützt werden müssen. Aus einem Gerichtsurteil zu „„fahrerbewertung.de“ meint die Zeitung, folgendermaßen verallgemeinern zu können:
Heute gibt es den Pranger von einst in digitaler Form im Internet: angefangen vom „Pascha“ des Monats der feministischen Zeitschrift Emma über „der online-pranger“ für „unmögliche Unternehmen“ bis zu Internet-Plattformen wie „Psiram“ und „Sonnenstaatland“ oder der inzwischen verbotenen Seite „linksunten.indymedia“ von Linksextremisten. Das Ziel ist dasselbe geblieben: Menschen für das, was sie getan oder gesagt haben öffentlich vorzuführen.
Autofahrerschelte, Feminismus, Esoterik-Kritik, Reichsbürger-Satire, Linksextremismus, alles eine Soße.
Nach Ansicht des Fachanwaltes komme es immer wieder vor, dass Zeitungen oder Seitenbetreiber zur Anprangerung aufstacheln und dabei die Würde der Menschen verletzen, die an diesem digitalen Pranger landen. Oft wird die Existenz von Prangerseiten mit dem Vorwand gerechtfertigt, die Öffentlichkeit über ein schädliches Wirken oder angeblich extremistische Tendenzen in der Gesellschaft aufklären zu müssen.
So versteht sich beispielsweise die Seite „Psiram“ nach Auskunft der Betreiber „als kritischer Verbraucherschutz vor scheinheiligen, nutzlosen und wirkungslosen Produkten, Therapien und Ideologien. Auf „Sonnenland“ heißt es unter der Überschrift „Der kritische Beobachter“: „Erfahre die gnadenlose Wahrheit, welche dir die Schlafschafe und Systemlinge verschweigen!“
Die Website heißt nicht „Sonnenland“, sondern Sonnenstaatland, und eine auch nur oberflächliche Beschäftigung mit ihr hätte offenbart, dass die Zitate ironisch und für die dort Dargestellten, nicht für die Betreiber, charakteristisch sind. Hat die Saarbrücker Zeitung jetzt Sonnenstaatland, Sonnenland oder die Reichsdeppen an den Pranger gestellt?
Wir gestatten uns hier eine Ansicht, die sich von der des zitierten Anwalts deutlich unterscheidet. Es gibt nicht nur Persönlichkeitsrechte, sondern es gibt auch eine Pressefreiheit. Wir sind der Überzeugung, dass leere Heilsbotschaften am Rande oder jenseits der Legalität, mit denen Heu gemacht werden soll, auf Inhalte abgeklopft gehören. Wir sind der Meinung, dass es vollkommen legitim und geboten ist, öffentlich zugängliche Quellen zusammenzutragen und zu bewerten. Wir haben den Eindruck, dass eine einfache Google-Suche nach „Produkten“ oder „Verfahren“ weit überwiegend die volltönenden, irreführenden Werbebotschaften von Schlangenölverkäufern auswirft. Wir behaupten, dass erwerbsgetriebenen Ungeheuern die giftigen Chemikalien aus der Hand geschlagen werden müssen. Wir glauben, dass es erlaubt ist, die grotesken Widersinnigkeiten, die den Kern umlaufender Wahngebilde ausmachen, bloßzulegen.
Und das ist nun dasselbe wie die Propagierung von gewaltbereitem Linksextremismus? Bei Psiram findet sich niemand wieder, der sich nicht mit zweifelhaften bis unhaltbaren Versprechungen selbst in die Öffentlichkeit gedrängt hat. In dieser Öffentlichkeit muss der- oder diejenige sich der Kritik stellen. Und hier gilt: wahre Tatsachenbehauptungen sind erlaubt. Wer etwa eine Heilmethode vermarkten will, muss es sich gefallen lassen, dass Wirksamkeit und Sicherheit öffentlich thematisiert werden, und zwar auf der Grundlage dessen, was wissenschaftlich haltbar ist. Natürlich sind wir nicht unfehlbar. Wir sind für Kritik offen: über unser Forum, via Facebook oder per eMail sind wir erreichbar (allerdings glaubt mancher, Beschimpfung wäre das Gleiche wie Kritik). Wenn man das bei der Saarbrücker Zeitung als „Pranger“ empfindet, dann mag das wohl so sein, hat aber weiter nichts zu sagen. Wenn die Saarbrücker Zeitung sich aufgerafft und, sagen wir, über einen Dr. Nikolaus Klehr kritisch berichtet hätte – wäre sie dann auch ein Pranger?
Als offener Brief an die SB Zeitung wäre sowas auch ganz angebracht. Im Übrigen habe ich manchmal den Eindruck, dass Zeitungen sich immer noch als Nabel der journalistischen Aufklärung verstünden und sie daher glauben dass im Internet grundsätzlich nur Shitstorms, Pranger und Lügen zu finden sind.
Ironischwerweise kommt man dabei allein mit klassischen Medien (Print, Funk, Fernsehen) und ohne spezialisierte Inhalte, die das Internet einfach viel leichter zugänglich macht als vor 30 Jahren, die sich kritisch mit bestimmten Dingen auseinandersetzen, ohne diese kommt man informationstechnisch nur sehr schlecht über die Runden. Ich glaube auch kaum, dass die Saarbrücker Zeitung diesbezüglich außergewöhnlich hohe Standards setzt.
Zumal: Wenn man in das Wiki guckt: Neben Personen geht es dort auch um Methoden und Produkte, es ist ja nichtmal so, dass hier nur Personen das Thema wären.
Oh je, da hat wohl mal wieder den Unterschied zwischen Respekt und Toleranz nicht verstanden, zwischen sachlicher Kritik und Hasspredigt, zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor jeglicher potenziellen Verletzung persönlicher Gefühle.
Wenn jemand eine falsche Behauptung aufstellt, dann wäre es fatal, jede Kritik daran, jede Gegendarstellung als unzulässigen und niveaulosen Angriff abzuwerten. Je absurder solche Behauptungen, umso nötiger und wertvoller sind Kommentare dazu, die sich nicht auf sachliche Kritik beschränken müssen, sondern auch satirische Beiträge umfassen können. Wenn der Vertreter dieser Behauptung sich dann in seinen persönlichen Gefühlen verletzt fühlt, dann gehört das wohl zum allgemeinen Lebensrisiko, das in einer pluralistischen Gesellschaft mit gesunder Streitkultur besonders ausgeprägt ist.
Wie kann die Saarbrücker Zeitung es denn überhaupt mit ihrem Gewissen vereinbaren, all die genannten Webseiten so scharf zu kritisieren? Stellt sie damit deren Betreiber denn nicht an den „digitalen Pranger“? Ist das nicht ein unzulässiger Übergriff auf deren Menschenwürde? Oder ist da schlicht eine heuchlerische Doppelmoral am Werk?
Dass Psiram sich oft auf Personen bezieht, liegt auch in der Natur der Sache.
Pseudowissenschaft, Bullshit und Betrug sind oft auf dem Mist einer Person gewachsen und an diese gebunden, egal welche „Firmen“-konglomerate und Bezeichnungen dahinterstecken.
Widerstandsbewegungen und moralischer Verfall können Reaktionen auf Machtmissbrauch durch Amtsträger sein.
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform, vgl. z.B. http://de.wikimannia.org/Frank_Fahsel. Grundsätzliche Methode aller Gerichte, Behörden und Petitionsausschüsse ist … die Ignorierung oder Verdrehung des maßgeblichen Rechts, vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/. Es gibt „Korpsgeist“, und „ein guter Jurist kann alles in jede Richtung schreiben“ vgl. z.B. https://www.nuernbergwiki.de/index.php/Korpsgeist_der_bayerischen_Justiz_(Gerhard_Strate). Auch Geld wirkt. „Der Staat will die Bürger arm machen“, vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm. „Sein Recht kann in Deutschland nur derjenige bekommen, der eine große Menge Geld hat“, vgl. http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf.
Es gibt auch Videos zur Rechtsbeugung.
Die Computertechnik könnte die Rechtsprechung sicher besser besorgen.
@ Menschenrechtler
War das jetzt eine Bewerbung um einen Platz im Wiki? Aber da wäre noch ein wenig mehr nachvollziehbarer Bericht über Reichweite oder über die finanziellen Angelegenheiten hilfreich.
Das ist schon scheiße, wenn man mit anderen „Nullen“ in einen Topf geworfen wird und deren Dreck an einem hängen bleibt. Ist das Stilmittel etwa neu für euch? LOL
Und ich dachte schon, unsere Trolls hätten nichts mehr für uns übrig. Thx, Tribeka, du lässt das Banner des Unsinns weiter flattern! 😉
Ich unterstütze euch nach Kräften!
Nach den Wünschen der Verleger, die sie derzeit in Form eines EU-Leistungsschutzrechts etablieren wollen, soll es bald Schluss sein mit dem wilden Verlinken auf ihre Artikel – sie wollen die Grundfunktionalität des Webs, den Link, kostenpflichtig machen, und nicht nur das: es soll ein VERBOTSRECHT werden, womit sie alle News-Plattformen und Aggregatoren schlicht verbieten können!
Mehr dazu hier; http://t3n.de/news/leistungsschutzrecht-links-886886/
Darum gehts mir gar nicht, sondern darum, dass inbesondere spezielle Sachgebiete wie Wissenschaft und Juristerei durch Klassische Medien nur schelcht abgedeckt werden können. Blogs beispielweise schon. Und sind allemal in einem zugänglicheren Format als Sachbücher, vor Allem zum Einstieg. Auch für klassische journalistische Arbeit kommt man in manchen Bereich gar nicht ohne Blogs aus, auch wenn den klassischen Medien das nicht geheuer ist. Vielfach sind ja heute bereits journalistische Angebote im Internet sogar ein korrektiv für die chronisch recherefaulen (weil unter zeit- und publikationsdruck arbeitenden) Massenmedien, sozusagen die 5 Gewalt, die die Qualität der Presse kommentiert.
Ihre häufig mittelmäßigen Artikel nicht verlinken zu dürfen dürfte in vielen Fällen eher solchen Plattformen schaden, die keine sonstige Eigenleistungen zu bieten haben. Und auf die zielte meine Auslassung gar nicht ab. Zumal es da sowieso nur vordergründig um journalistische Argumente geht, sondern darum, reichwweitenstarke onlineangebote etweder auszubremsen oder an denen mitzuverdienen. Mir einigermaßen einerlei, ich halte es aber für einen Schuß ins Knie.
Nein, aber trotzdem hätte die Saarbrücker Zeitung dann ein Problem, welches ihre Anwälte für lange Zeit beschäftigt halten und einen Großteil des Budgets für juristische Auseinandersetzungen aufbrauchen würde.
https://blog.psiram.com/2012/05/klehr-verklagt-blogger-aktion-klehranlage/