Wie uns ein Leser per Mail mitteilte, schalten gerade Fernheiler bei Google Werbung. Nun wird man auf den ersten Blick vermuten, dass abgesehen von der Kleinigkeit, dass Fernheilung Unsinn ist, daran ja nichts Verwerfliches ist. Alle möglichen Firmen schalten Werbung. Allerdings gibt es da einen kleinen Haken, nämlich Paragraph 9 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens:
§ 9
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).
Man findet natürlich nicht zwingend die obigen Werbungen, wir fanden auch Links auf mein-geistheiler.de, eleua-zentrum.de, prana-heilung.de, amazon.de/fernheilung, …