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Petition zur Erstattung der Homöopathie durch die GKV

26. Juli 2010 25 Kommentare

Da hatte jemand eine großartige Idee:

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Homöopathie aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wird.
Die Streichung soll so lange fortbestehen, bis eine Wirksamkeit dieser pseudowissenschaftlichen Methode nachgewiesen wird.

Begründung

Es gibt bisher keine nachgewiesene Wirkung von homöopathischen Medikamenten; es gibt keinen medizinischen Nutzen.
Durch eine bevorzugte Erstbehandlung mit homöopathischen Mitteln kommt es zu Krankheitsverläufen, die anschließend mit einem erhöhten Aufwand an wissenschaftlicher Medizinversorgung ausgeglichen werden müssen.
Die Kostenübernahme verursacht überflüssige Ausgaben, die gespart werden können.

Sämtliche Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben ein Anrecht, dass die gezahlten Beiträge effizient und wirkungsvoll eingesetzt werden. Die Kostenübernahme spiegelt dagegen eine von den Krankenkassen anerkannte medizinische Wirksamkeit vor, da sie diese auch bezahlen. Dies wurde bisher aber noch nie nachgewiesen.

Die Homöopathie ist in vielen Ländern – u.a. aufgrund aufgeführter Begründungen – aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen worden.

Petition: Gesetzliche Krankenversicherung – Leistungen – – Streichung der Homöopathie aus dem Leistungskatalog vom 13.07.2010

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