Wir haben’s ja schon immer gewusst: Mauerwerkentfeuchtung mit „Magnetokinese“ ist Kappes. Und das darf man mit dem Segen der Justiz auch bisher schon offen so sagen. Das hinderte Vermarkter wie den operierenden Thetan Wilhelm Mohorn mit seiner Firma „Aquapol“ nicht, für diese seltsamen Gerätschaften mit phantastischen Behauptungen zu werben. Das allerdings könnte jetzt unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Ein Wettbewerbsverband hatte den Hersteller einer solchen Gerätschaft auf Unterlassung der Werbung für deren behauptete Wohltaten verklagt und bekam nun Recht. Die Gründe des am 26. September verkündeten Urteils des OLG Frankfurt offenbaren dabei noch Weiteres: zum einen das typische Hase-und-Igel-Spiel, mit dem die Branche die Öffentlichkeit zu narren versucht – und zum anderen die fehlende Bereitschaft der Justiz, sich damit an der Nase herumführen zu lassen.