Man stelle sich einen x-beliebigen mittelgroßen Betrieb vor, in dem, sagen wir, Halbfertigprodukte für die Lebensmittelindustrie hergestellt werden. Der Betrieb hat etwa 150 gewerbliche Arbeitnehmer unmittelbar in der Produktion, davon 130 Frauen und 20 Männer. Durch ein geschicktes Vergütungsstufenmodell und einseitige Beförderungsrichtlinien hat es die Geschäftsleitung verstanden, die Arbeitnehmerinnen systematisch schlechter zu bezahlen, als dies bei männlichen Arbeitnehmern gleicher Qualifikation und vergleichbarer Tätigkeit der Fall ist.
Ein klarer Fall: so ein Unternehmen hat Aufholbedarf, was die Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben angeht.
Stellen Sie, verehrter Leser, verehrte Leserin, sich nun weiter vor: Sie sind eine Arbeitnehmerin in diesem Betrieb und werden so um verdiente Früchte Ihrer Arbeit und Ihrer Ausbildung behumst. Wie kämen Sie sich vor, wenn Ihre Geschäftsleitung, anstatt für gleichmäßige Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu sorgen, mit dem Ausdruck größter gesellschaftlicher Verantwortung plötzlich anordnete: ab morgen tun wir einen großen Schritt in Richtung Gleichberechtigung und nennen unsere Brühwürfelverpacker beiderlei Geschlechts BRÜHWÜRFELVERPACKERINNEN? Also, ich wüsste, wohin sich die Geschäftsleitung so ein Dekret stecken könnte.