„Staatenbündler“ als Hochverräter: Schluss mit der Folklore!

Landesgericht Graz

Deutschland hat seine Reichsbürger, Österreich seine Staatenbündler. Was sie eint, ist die absurde Theorie, das Gemeinwesen, das für jeden sichtbar Staatsgewalt ausübt, sei kein Staat, sondern eine Handelsgesellschaft, sowie die Übersteigerung dieser Schnapsidee in einen Allmachtswahn, an dessen Ende Gewaltbereitschaft bis zum Totschlag steht. Höchste Zeit, dass der wehrhafte, demokratische Rechtsstaat nicht nur beschworen wird, sondern endlich zeigt, dass er auch anders kann, wenn es darauf ankommt. Das hat das Landesgericht in Graz in einem am 25. Januar 2019 verkündeten Urteil nunmehr getan: Die 42jährige Chefin des „Staatenbunds Österreich“ rückt für 14 Jahre (!) ein, und ein weiterer Mitangeklagter, pensionierter Polizist, atmet für 10 Jahre gesiebte Luft.

Der Strafausspruch erscheint enorm; das hat seinen Grund darin, dass das Landesgericht Graz in den selbsternannten Staatenbundlenkern keine verirrte Folkloretruppe sieht, sondern diese beim Wort genommen hat. Wer „Haftbefehle“ gegen Regierungsmitglieder verfasst und diese mit dem Ersuchen um Vollzug an das Bundesheer schickt, stiftet zu einer Tat an, die in § 242 des Österreichischen Strafgesetzbuchs so beschrieben wird:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

„Unternehmen“ heißt: Bei solchen Delikten stehen Versuch und Vollendung in strafrechtlicher Hinsicht gleich. Was im Falle des Hochverrats auch nur natürlich ist, denn im Falle einer erfolgreichen Vollendung der Tat wäre niemand mehr da, der diese bestrafen könnte.

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