Die Pharmamafia „unterdrückt“ mal wieder ein gaaaanz tolles Medizinprodukt
Die Masche mit der Unterdrückung eines „innovativen Medizinproduktes“ durch die allmächtige Pharmaindustrie zieht fast immer (siehe Regividerm).
Das „urheimische“ Medizinprodukt Cystus wird als Infektblocker beworben. Die Datenlage ist dünn, eine Zulassung als Arzneimittel gibt es nicht und mit dem BfArm traf man sich auch schon vor Gericht. Bei der stationären Aufnahme gab es gestern einen schönen Blogbeitrag dazu (und auch zu den neuesten Entwicklungen):
Der Trick mit der Evidenz
„Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden“.
Die Pharmaindustrie ist in der Öffentlichkeit nicht gut gelitten und Verschwörungstheorien rund um die Macht der Pharmakonzerne finden ein dankbares Publikum. Bevor man die obige Aussage blind unterschreibt, sollte ein Blick auf den Urheber geworfen werden. In diesem Fall will ein Naturheilmittelhersteller kritische Nachfragen zum Nutzen und Risiken seines Produktes abwehren.Eigentlich wollte das arznei-telegramm (a-t) sich nur über die Evidenzlage zu dem Präparat Cystus informieren….
http://gesundheit.blogger.de/stories/1600330/
Vor Gericht zog die Argumentation allerdings nicht:
Cystus-Präparate außer Handel
Berlin – Im Streit um den Status der Cystus-Präparate unterliegt der Hersteller Dr. Pandalis Urheimische Medizin dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Cystus052 Infektblocker Tabletten und Cystus052 Gurgellösung werden in der bisherigen Form nicht mehr in den Handel gebracht, teilte das Unternehmen mit. Hintergrund ist die Einstufung der Produkte als zulassungspflichtige Arzneimittel durch das Verwaltungsgericht Köln vergangenen Oktober. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Bislang waren die Cystus-Präparate als Medizinprodukte registriert. Vor zwei Jahren hatte das BfArM allerdings festgestellt, dass es sich bei den Produkten um Arzneimittel handelt. Dagegen hatte Dr. Pandalis geklagt, was nach Ansicht des Kölner Verwaltungsgericht unbegründet war. Dr. Pandalis hatte gegen die Entscheidung im November 2009 eine Zulassung der Berufung beantragt, die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nun ablehnte.
Der für die Zulassung als Arzneimittel nun erforderliche Nachweis einer pharmakologischen Wirkung könne nicht erbracht werden, da der Pflanzenextrakt physikalisch wirke. Der Effekt beruhe nicht auf „arzneilichen Gesichtspunkten“, so Dr. Pandalis. Das Unternehmen erwägt eigenen Angaben zufolge weitere rechtliche Schritte und schließt auch den Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht aus.
APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 16. März 2010, 15:29 Uhr
Mal schauen, ob der lange Arm der mächtigen Pharmalobby auch bis zum europäischen Gerichtshof reicht.
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