Die Saarbrücker Zeitung vom 12. Dezember 2017 bricht eine Lanze für das informationelle Selbstbestimmungsrecht und die Persönlichkeitsrechte. Da sind wir auch für, klar. Kommen wir aber zu den Beispielen für die Rechte, die geschützt werden müssen. Aus einem Gerichtsurteil zu „„fahrerbewertung.de“ meint die Zeitung, folgendermaßen verallgemeinern zu können:
Heute gibt es den Pranger von einst in digitaler Form im Internet: angefangen vom „Pascha“ des Monats der feministischen Zeitschrift Emma über „der online-pranger“ für „unmögliche Unternehmen“ bis zu Internet-Plattformen wie „Psiram“ und „Sonnenstaatland“ oder der inzwischen verbotenen Seite „linksunten.indymedia“ von Linksextremisten. Das Ziel ist dasselbe geblieben: Menschen für das, was sie getan oder gesagt haben öffentlich vorzuführen.
Autofahrerschelte, Feminismus, Esoterik-Kritik, Reichsbürger-Satire, Linksextremismus, alles eine Soße.