1. Das Echo auf das Strafurteil – die Unterstützerszene
Der Fall Rockel-Loenhoff erregte von Anfang an erhebliches Aufsehen. Er gehörte zu den Strafsachen, in denen die Zuhörerränge bis auf den letzten Platz mit Anhängern der Angeklagten gefüllt
sind; ein Privileg, das sonst Staatsschutzsachen und neuerdings auch „Reichsbürger“-Prozesse genießen. Der Fall konnte in allen gängigen Medien verfolgt werden, nicht zuletzt auch in den Echoräumen des Internets, wo sich alsbald eine Unterstützerfront etablierte, namentlich initiiert durch Vereinigungen mit dem Zweck der Förderung häuslicher Geburtshilfe, und flankiert durch vielfältige Spendensammelaktionen, teilweise noch während des laufenden gerichtlichen Erkenntnisverfahrens, als mithin objektiv noch mit jedem denkbaren Ergebnis gerechnet werden musste.
Tenor der Unterstützerszene war und ist bis heute die Behauptung, mit dem Strafverfahren gegen Rockel-Loenhoff werde gezielt und im Interesse konkurrierender „schulmedizinischer“ Geburtshilfe die Kriminalisierung der außerklinischen Geburtshilfe betrieben, und Rockel-Loenhoff sei als deren prominente Vertreterin am Ende nichts anderes als das willkommene Opfer einer Hexenjagd – oder besser gleich: Hexenverbrennung. Vorgänge, die nicht nur das Gericht erstaunten, sondern auch den „Report vor Ort“ aus Unna:
In einem Blog heißt es: „Schwarzer Tag für die Hausgeburt in Deutschland – Hebamme unschuldig verurteilt“ und Felicitas G. schreibt: „Ja, auch ich empfinde diesen Prozess als moderne Hexenverbrennung“, derweil eine gewisse „Yoga T.“ mit vier Ausrufezeichen anmerkt: „Das klingt nach Hexenjagd.“ Soviel zum Respekt vor dem Urteil eines Schwurgerichtes von Menschen, die sich als „Alleingebärin“, „Philosophin“ und/oder „Langzeit-Stillende“ bezeichnen und von einer Welt träumen, „in der Frauen in Würde und selbstbestimmt gebären… und sich Geburt aus eigener Kraft wieder zutrauen“. Dafür sei, wie sie schreiben, „die Göttin“ mit ihnen.
Die beiden größten Berufsverbände für Geburtshelferinnen in Deutschland, der Bund freiberuflicher Hebammen e.V. (BfHD) und der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), blieben in der Debatte insgesamt distanziert. Der DHV gab nach der Veröffentlichung des landgerichtlichen Urteils eine Presseerklärung ab, in der – völlig zutreffend – klargestellt wurde, dass keineswegs die außerklinische Geburtshilfe vor Gericht gestanden habe, und in der im übrigen die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Hebamme und klinischer Geburtshilfe betont wurde.
Ihnen wurde daraufhin von dem Deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe (DFH) unsolidarisches Verhalten vorgeworfen: