Versicherungsschutz in homöopathischen Dosen – „Anderweitige Absicherung im Krankheitsfall“ und Rechtsanspruch
Die Asterix-Einleitung ist zwar schon ziemlich abgegriffen, aber einmal soll sie doch noch herausgeholt werden, weil sie hier so schön passt: Wir befinden uns im Jahre 10 nach dem Fliegenden Spaghetti-Monster und im Jahre 6 nach der allgemeinen Versicherungspflicht, Ulla sei’s gedankt. Ganz Deutschland ist versichert … Ganz Deutschland? Nein! Ein paar von mathematisch herausgeforderten Anthroposophen besetzte Buchenholz-Tische hören nicht auf, dem Sirenengesang der funktionierenden Absicherung im Krankheitsfall Widerstand zu leisten. Und das Leben ist nicht leicht für die nebenamtlichen Kassenfunktionäre, die mit nichts als rudimentären Satzungen zu Entscheidungen über Leben, Hammerzehen und Tod in Heidelberg, Freiburg, Bremen und Magstadt (Where the F**k?) zusammenkommen.
Ich bin richtig stolz auf die Asterix-Analogie, weil es eine Menge Parallelen gibt: Das kleine, gallische Dorf, das sich jeglichem technologischem Fortschritt stur entgegenstellt, einfach aus Prinzip, das hoch entwickelte bürokratische System der Römer und nicht zuletzt die Misteln in Miraculix‘ Zaubertrank. Allerdings beschränkten sich gesundheitliche Probleme in dem kleinen gallischen Dorf auf Polytrauma durch spontanen Hinkelsteineinschlag und gelegentliches Wechseln der Hautfarbe(n) (vgl. „Asterix und der Kampf der Häuptlinge“) – ohne hier die Evidenz zu kennen, traue ich mich zu sagen, dass sich Misteln in diesen Fällen als traditionelles Arzneimittel bewährt haben dürften.