Der Titel dieses Beitrags ist geklaut, und zwar vom Blog Beweisaufnahme in Sachen Homöopathie. Dort beschäftigt sich Norbert Aust mit der geplanten Hochschule für Homöopathie in Traunstein (auch Psiram berichtete). Kürzlich wies er darauf hin, dass der angekündigte Bachelor-Studiengang nicht die Anforderungen für eine staatliche Zulassung erfülle. Unter anderem müssen nämlich die Lehrkräfte über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen, hauptberufliche Lehrkräfte müssen promoviert sein. Das Dozententeam, „das seinesgleichen sucht„, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Der „Fachbereichsleiter Grundlagen Homöopathie“ beispielsweise kann in seiner Vita zwar auf „viel Eigenstudium“ verweisen, versteht es, Krebs homöopathisch zu behandeln und hat den „unwiderlegbaren Zusammenhang“ zwischen Rötelnimpfung und Gelenkrheuma erkannt (Einzelheiten hier im Wiki), aber das nützt alles nichts: ihm fehlt der nötige Hochschulabschluss und der Hälfte der übrigen Dozenten auch. Der für 2014 angekündigte Beginn des Lehrbetriebs wäre deshalb womöglich rechtswidrig, erst recht die Vergabe von akademischen Graden.