Die von vielen erhoffte Klärung der Causa Mollath durch eine Wiederaufnahme des Falls wird es – zumindest vorerst – nicht geben. Das Landgericht Regensburg hat die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgewiesen. Die Wiederaufnahmeanträge wurden daraufhin untersucht, ob sie einen Wiederaufnahmegrund hergeben. Die vorgebrachten Gründe werden nacheinander ausführlichst beleuchtet und zurückgewiesen. Im Kern geht es darum, dass neue und teils abwegige Interpretationen von Umständen, die schon aktenkundig bewertet worden sind, eben keine neuen Tatsachen sind; und ob die neuen Tatsachen das Gericht zu einer wesentlich anderen Entscheidung gebracht hätten. Die Reaktionen reichen von „schockiert und fassungslos“ über „nichts anderes erwartet“ zu „Sophisterei und Rabulistik … völlig unverständlich“. Man habe es mit einem „Schweige-, Lügen- und Verschleierungskartell in Justiz und Politik“ zu tun, heißt es. Die Verteidigung bemüht gar Schiller:
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muß gebären!“
Diesen Beschluss wird man aber nicht mit ein paar Floskeln darüber los, wie doch alle unter einer Decke stecken, egal mit welcher Emphase solche Floskeln ventiliert werden. So scheint es, dass sich manche ihre schöne Empörung nicht von Fakten, Begründungen und a-priori-Wahrscheinlichkeiten kaputt machen lassen möchten. Ist ja auch ein wenig mühsam, sich durch die 115 Seiten Beschluss zu quälen – offenbar auch für diejenigen, die mit der Textsammlung der Staatsanwaltschaft (152 Seiten) und der Verteidigung (Stand 30.07.13, 14:00: auf der Website von Dr. Strate nicht erreichbar) keine Schwierigkeiten hatten. „Verstehendes Lesen“ wird all denen empfohlen, deren Ansichten nicht mit denen der Verteidigung und der Freiheitskämpfer übereinstimmen; aber es ist auch den Empfehlenden selbst nahezulegen.
Je ausufernder die Proteste werden, umso unklarer wird, was die „Mollathisten“ eigentlich erreichen wollen: „Freiheit für Gustl Mollath“ – ja, aber wie eigentlich? Freilassung ohne neues Gutachten, also in Form einer Rechtsbeugung? Unterstellt, Herr M. wäre psychisch gesund: wäre es da nicht sinnvoller, er suchte den ruhigen Kontakt, ließe sich einfach begutachten, wird entlassen und kann dann als freier Mann die Wiederaufnahme seines Falls viel besser betreiben? Offenbar möchte die Verteidigung das nicht:
… zum Anderen wird Herr Mollath in seiner ablehnenden Haltung gegenüber Kontakten und Gesprächen u.a. mit dem Chefarzt und den Mitarbeitern des ärztlich-therapeutischen Dienstes auch durch seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Lorenz-Löblein bestärkt (Schreiben vom 17.01.2013).
Mit anderen Worten: man ruft nach Freiheit und arbeitet ihr entgegen. Wo ist die Logik in der Verteidigung? Je länger man darüber nachdenkt, umso unklarer wird das. Alle Psychiater voreingenommen? Oder gibt es doch Zweifel an der psychischen Gesundheit von Herrn M., und es wird befürchtet, dass ein neues Gutachten eine Gefährlichkeit feststellt?
Die Seite von RA Strate war wohl nur zwischenzeitlich nicht erreichbar.
Das Schiller-Zitat stammt aus dieser Erklärung
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2013-07-26.pdf
und bildet den Auftakt zu einer rhetorisch verwegenen Konstruktion:
Die „pflichtvergessene Ärztin“ war, wenn ich recht informiert bin, die Psychiaterin, bei der Frau P.M. wegen ihrer Eheprobleme Rat und psychologische Unterstützung suchte. In diesem Zusammenhang riet die Ärztin aufgrund der glaubhaften Schilderungen der Patientin P.M., eine nervenärztliche Abklärung des damaligen Ehemannes anzustreben. Das ist eine nachvollziehbare und nahe liegende Vorgehensweise und hat mit einer „Ferndiagnose“ nichts zu tun.
Spam deleted.
Gibt es wieder Popcorn aus der Anstalt?
Dass ich ausgerechnet hier lesen muss: „Im Kern geht es darum, dass neue und teils abwegige Interpretationen von Umständen, die schon aktenkundig bewertet worden sind, eben keine neuen Tatsachen sind“
Wenn die Grundannahme nun mal falsch ist oder zu sein scheint, werden die Konsequenzen daraus nicht richtiger.
Nur weil per Dekret die Erde mal eine Scheibe war, wird es nicht richiger.
Wer oder was sind denn Mollathisten?
Die Berichterstattung hier erscheint mir ein wenig trotzig, Argumente angeführt um nicht im Mainstream zu schwimmen?
Dass es massive Ungereimtheiten gibt, dass Psychiater nicht aussagen wollen, weil sie die negative Presse hindert bis hin zum aktuellen Urteil des LG Regensburg letzte Woche, stehen doch eigentlich außer Frage.
Die Richter haben recht und vor allen Anderen sind die Psychiater unantastbar, denn die haben immer Recht.
Das habe ich jetzt nicht verstanden – bzw da bräuchte ich zum besseren Verständnis etwas mehr Kontext.
„Wer oder was sind denn Mollathisten?“
Das sind doch die Verschwörungstheoretiker.
Bevor hier jemand glaubt eine ernsthafte Diskussion führen zu können kann ja da mal Querlesen.
https://forum.psiram.com/index.php?topic=11591.0
https://forum.psiram.com/index.php?topic=10168.0
https://blog.psiram.com/2013/07/causa-mollath-verschworung-oder-wahn/
Die “pflichtvergessene Ärztin” war, wenn ich recht informiert bin, die Psychiaterin, bei der Frau P.M. wegen ihrer Eheprobleme Rat und psychologische Unterstützung suchte. In diesem Zusammenhang riet die Ärztin aufgrund der glaubhaften Schilderungen der Patientin P.M., eine nervenärztliche Abklärung des damaligen Ehemannes anzustreben. Das ist eine nachvollziehbare und nahe liegende Vorgehensweise und hat mit einer “Ferndiagnose” nichts zu tun.
Aha – wenn man eine Stellungnahme über einen Mann abgibt, den man nie gesehen hat, den man nur aus den schwadronierenden Ausführungen seines verfeindeten Ehepartners kennt, dann hat das mit einer “Ferndiagnose” nichts zu tun?
Und was sagt die Klinik zu so einem Vorgehen?
Die Erklärung der Klinik auf eine SZ-Anfrage vor wenigen Tagen fällt dürr, aber eindeutig aus: „Ohne Beauftragung einer berechtigten Institution (z.B. Gerichte) und ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht geben die Bezirkskliniken Mittelfranken keine Stellungnahme an Dritte ab.“ Außerdem: „Eine medizinische Stellungnahme über Dritte ohne persönliche Visitation ist in den Bezirkskliniken Mittelfranken generell nicht üblich.“ Mit anderen Worten: Die Ärztin hat – warum auch immer – offenbar eklatant gegen die Regeln der Klinik verstoßen.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448
Unterstellt, Herr M. wäre psychisch gesund: wäre es da nicht sinnvoller, er suchte den ruhigen Kontakt, ließe sich einfach begutachten, wird entlassen und kann dann als freier Mann die Wiederaufnahme seines Falls viel besser betreiben?
Wirklich rührend, wie man sich hier um die Freiheit von Mollath sorgt!
Das erinnert an die Bemühungen dieser Politikerin:
http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/sonntags-stammtisch/sonntags-stammtisch-karikaturen-galerie100~_image-2_-9823676e711b1e60923936e299907dca0d26f166.html
Liebe Kommentatoren!
Nachdem dieses Thema doch gewisse Tastendruckzwänge auslösen kann, gleich ein Hinweis: Bei 100 Kommentaren wird Schluss sein, so es denn soweit kommt. Wie immer darf dann im Forum weiter diskutiert werden.
Hi sol1, lange nichts mehr von Dir gelesen. 😉
Die Ärztin hat keine Diagnose gestellt. Sie hat einen Verdacht geäußert, und sie hat ihre Quelle, eine Fremdanamnese, klar benannt. Good clinical practice. Der weitere Verlauf hat dann offenbar den Verdacht bestätigt.
Das erinnert mich an Umfragen, deren Ergebnisse mit dem jeweiligen Auftraggeber aber auch rein gar nichts zu tun haben. Ich hätte dann gern mal den kompletten Schriftwechsel, den Przybilla und Ritzer mit der Klinik geführt haben.
Ein weiteres Kapitel aus der ruhmreichen Geschichte der von der bayerischen Justiz in der ersten Instanz abgeschmetterten Wiederaufnahmeanträge:
Der 52-jährige Bauer Rudolf Rupp, genannt Rudi, verschwand im Herbst 2001 nach einem Wirtshausbesuch, bei dem er sich betrunken hatte. Er verschwand spurlos; erst 2009 wurde er am Steuer seines Wagens in der Donau gefunden. Im Jahr 2005 verurteilte das Landgericht Ingolstadt Rupps Ehefrau, eine ihrer Töchter und deren Ex-Freund wegen Totschlags zu je achteinhalb Jahren Haft. Die Angeklagten hatten unter zweifelhaften Umständen gestanden, den Bauern erschlagen, zerstückelt und danach an die auf dem Hof lebenden Schweine, Dobermänner, den Bullterrier und den Schäferhund verfüttert zu haben. Diese Geständnisse haben die Angeklagten noch vor Prozessbeginn widerrufen.
2009 wurde das Auto Rupps in der Donau gefunden. Am Steuer des Wagens saßen die sterblichen Überreste von Rupp.
Dennoch lehnte die Justiz ein Wiederaufnahmeverfahren recht lange ab; erst Jahre später kamen die zu Unrecht Verurteilten frei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Todesfall_Rudolf_Rupp
Warum hat Psiram uns damals nicht darüber belehrt, daß ein Toter schließlich ein Toter ist und alles weitere „neue Interpretationen von Umständen, die schon aktenkundig bewertet worden sind“, und „eben keine neuen Tatsachen“ sind?
Vielleicht, weil es damals keine Geistheilerin zu verteidigen galt?
Der weitere Verlauf hat dann offenbar den Verdacht bestätigt.
Weil alle folgenden Gutachter wie eine Hammelherde dieser Ersteinschätzung hinterhergelaufen sind:
http://www.humana-conditio.de/?p=298
Mit der Ausnahme von Hans Simmerl und Friedrich Weinberger – und die kamen dann ja zu ganz anderen Ergebnissen.
Ich hätte dann gern mal den kompletten Schriftwechsel, den Przybilla und Ritzer mit der Klinik geführt haben.
Was ist an den beiden Sätzen „Ohne Beauftragung einer berechtigten Institution (z.B. Gerichte) und ohne Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht geben die Bezirkskliniken Mittelfranken keine Stellungnahme an Dritte ab“ und „Eine medizinische Stellungnahme über Dritte ohne persönliche Visitation ist in den Bezirkskliniken Mittelfranken generell nicht üblich“ unklar?
Noch ein Nachklapp, obwohl ich damit kostbaren Kommentarplatz verschwende. sol1, hattest Du schon jemals mit den Angehörigen von Wahnkranken zu tun? Hältst Du es für möglich, dass ein solches Attest nötig sein kann, um Schaden von der ganzen Familie abzuwenden? Beispiel: jemand mit einer akuten Manie unterzeichnet einen Kaufvertrag über einen Mercedes S-Klasse, obwohl er Mühe hat, den Kredit für sein kleines Häuschen zu bedienen, und am nächsten Tag kauft er noch eine Yacht dazu? Am übernächsten Tag klopft die Ehefrau an die Tür des Händlers und versucht zu sagen, April April? Und das Ganze nicht einmalig, sondern über Wochen? Was würdest Du tun, wenn Du Psychiater wärst, und die Frau erzählt die Geschichte genauso schlüssig, wie Du sie aus Lehrbüchern und Deiner eigenen praktischen Erfahrung kennst? Würdest Du so ein Attest ausstellen, oder würdest Du zu der Frau sagen: Reißen Sie sich mal zusammen, irgendwie werden Sie den Mercedes schon abstottern können? Mann, sol1, erde Dich!
@brüll
„Noch ein Nachklapp, obwohl ich damit kostbaren Kommentarplatz verschwende. “
Der war gut. So kostbar wie Gold ist das hier einen Kommentar schreiben zu dürfen.
Noch 86
Der war gut. So kostbar wie Gold ist das hier einen Kommentar schreiben zu dürfen.
Vielleicht drucken sie auf Psiram das Internet aus und wollen Papier sparen?
Wenn Mollath in seinen letzten Ehejahren einen ähnlichen Rat bekommen hätte, wie ihn bayle hier erteilt, und auf ihn gehört hätte (anstatt auf so komisches Zeug wie die Stimme seines Gewissens), wäre die Affäre womöglich ganz anders verlaufen: Dann hätte Frau Dr. Krach Frau Mollath für verrückt erklärt. Petra M. behauptete ja, heilende Hände zu haben, betete nachts den Mond an und sprang auch schon mal aus einem fahrenden Auto…
Also du bist der Auffassung, Frau Dr. Krach habe stattdessen Herrn Mollath „für verrückt erklärt“ . Lautet exakt so der Wortlaut der Bescheinigung, also der – lt. Strate –
?
Der Wortlaut ist laut oben verlinkter Quelle:
„…mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychiatrischen Erkrankung leidet.“
Was ist jetzt an meinem Gedankenspiel nicht zu verstehen, daß Frau Dr. Krach auf der gleichen Grundlage – die Erzählungen der jeweils anderen Seite in diesem Rosenkrieg – diese Formulierung nicht auf Gustl Mollath, sondern auf dessen damalige Ehefrau anwendet hätte?
@sol1:
Service meinerseits.
Strate hat in seinem WA-Antrag (Hervorhebungen von mir) Folgendes formuliert:
1. Die Ärztin weist darauf hin, dass es bei der Stellungnahme inhaltlich um die Angelegenheit ihrer Patientin P.M. und den Schutz vor bzw. Maßnahmen gegen weitere ehelicher Gewalt geht.
2. Aufgrund ihrer fachärztlichen Kompetenz hält sie die Schilderungen von Frau M. im Rahmen der ärztlichen Anamnese (wiederum Frau M.’s Anamnese) für glaubhaft und schlüssig.
3. Hinsichtlich ihrer Einschätzung des Ehemanns formuliert sie angemessen: „Ich gehe davon aus“; „mit großer Wahrscheinlichkeit“;„ernstzunehmende psychiatrische Erkrankung“
4. Sie empfiehlt neben Vorsichtsmaßnahmen weitere diagnostische Abklärung.
All das ergibt sich aus ihrer ärztlichen Fürsorgepflicht gegenüber ihrer Patientin P.M.
Die von Strate gewählte Formulierung „sah sich aber in der Lage, Folgendes zu diagnostizieren„ ist eine unzulässige Sachverhaltsverdrehung, denn die Ärztin hat Herrn Mollath eben nicht diagnostiziert, sondern sie empfahl lediglich eine diagnostische Abklärung.
Wie sie zustande gekommen sind. Wenn ich schon nicht den kompletten Schriftwechsel haben darf, dann wenigstens den O-Text der Anfrage. Kann doch nicht so schwer sein. Oder ist das hier ein neues Gutachten, das von der Verteidigung nur in Auszügen zitiert wird? „Blinder Fleck, der nicht ins Gewicht fällt“?
Wer dachte, die eminenz basierte Medizin wäre irgendwann am Ende, der irrt. Sie ist stärker denn je. Danke Esowatch!
sol1, und da meine ich Dich nur stellvertretend: Das Problem ist einfach, dass Du Dich nicht auskennst. Für Dich bestehen psychiatrische Befunde nur aus Worten, da kann man mal Gedankenspiele machen. Aber für diejenigen, die mit solchen Dingen in der Realität zu tun haben, haben die scheinbar beliebigen Beschreibungen einen ganz konkreten Sinn, der nicht austauschbar ist. Das ist kein Spiel. Ein professioneller Schauspieler, der sich intensiv eingearbeitet hat, wird wahrscheinlich in der Lage sein, eine produktive Psychose für ein paar Tage glaubhaft zu simulieren; in den üblichen Spielfilmen jedenfalls gelingt das nicht. Das ist nicht entfernt dasselbe, wie in einem Ehekrach über den Partner herzuziehen.
Und sollte es den nüchtern denkenden, unbefangenen Beobachter, der auch nur ein bisschen hier auf dieser site herumgeklickt hat, nicht nachdenklich stimmen, dass sich hier engagierte Leute scheinbar für eine Geistheilerin stark machen?
Hier scheinen sich einige nicht auszukennen.
Ich empfehle diesen Artikel
http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448
Nachdenklich stimmt eher die trotzige Reaktion auf Beschlüsse die vor Ungereimtheiten nur so strotzen und auf falschen Grundannahmen aufbauen.
@ bayle
Ich wußte gar nicht, daß Mollath eine S-Klasse kaufen wollte.
Also, bayle, alleine auf die Angaben eines Familienmitglieds hin würde hoffentlich kein Psychiater ein Attest ausstellen. In meinen Augen wäre das ganz schlechter Stil.
Und auch als Psychiater sollte man wissen, daß familiäre Auseinandersetzungen von den Beteiligten oft sehr unterschiedlich gesehen werden. Die Aussage einer Person kann wohl kaum genügen, um eine andere Person einzuweisen. Ich jedenfalls habe gelernt, daß das Freiheitsberaubung sein kann. Und ich mußte des öfteren die Polizei holen, damit das Rote Kreuz meinen Wahnkranken ins PLK bringt (Zwangseinweisung wg Fremdgefährdung).
@ Hans Wurst
Es ist ein wenig ermüdend.
Vgl. #21
„Alle Psychiater voreingenommen?“
Auf welcher Grundlage basiert denn diese „Frage“? Das kingt für mich nach einer Phrase und Unterstellung um sich schon im Vorraus gegen Kritik an der Meinung des Artikels zu immunisieren. Ganz unabhängig von den Umständen des Falles wird damit allen die Zweifel anmelden unterstellt, dass sie ALLE Psychater für voreingenommen halten.
Das ist ein Diskusionsniveau, das doch eher zu dem sonst hier kritisierten Personenkreis passt.
Ausserdem fällt mir auf, dass, im Gegensatz zu den sonstigen Artikeln hier, bei dem Thema Mollath keinerlei echte Analyse und Argumentation statt findet sonder nur mehr oder weniger zu einem pauschalen Rundumschlag ausgeholt wird. Für mich sieht das nach einer sehr dünnen Argumentationsgrundlage aus die durch Pauschalisierungen ausgeglichen werden soll.
Richtig erkannt! Der Irrtum liegt an anderer Stelle:
Die o.g. ärztliche Stellungnahme diente zu anderen Zwecken (Ehescheidung und Stützung der Zeugenaussage P.M. wg. Körperverletzung). Sie hatte nicht das Ziel einer Einweisung des G.M. , sondern einer diagnostischen Abklärung.
Implizit bescheinigt die Ärztin außerdem Frau M. , dass es aus ärztlicher Sicht keinen Anlass oder Hinweis gab, an ihrer psychischen Gesundheit oder Glaubhaftigkeit zu zweifeln: Punkt 2 in meinem Kommentar #18
In dieser ersten Verhandlung 2003 ging es nämlich nur um die privaten Auseinandersetzungen der Mollaths.
Aus diesem Grund kommt es ja auch irgendwann zum impulsiven Ausbruch des Pflichtverteidigers: „Nun geben Sie doch endlich zu, dass Sie Ihre Frau geschlagen haben!“
Dies wird ihm in der Mainstream-Berichterstattung immer als Einschüchterungsversuch ausgelegt. Ich fürchte aber, es war einer gewissen Verzweiflung geschuldet, denn der Verteidiger wusste, dass Mollath mit einer Bewährungs-oder Geldstrafe hätte rechnen können, wenn er an dieser Stelle geständig gewesen wäre:
Man darf hier nicht ganz so einfach urteilen, weder über den RA von Herrn Mollath, noch über ihn selbst, aber auch nicht über die Psychiaterin.
Der Job eines RA ist es den Mandanten zu vertreten. Wenn man dazu eine Psychiaterin diskreditieren muss, gehört das, je nach taktischer Entscheidung, auch dazu. Anwälte streiten sich nunmal so, und er lügt ja nicht.
Ich vermute mal, der Anwalt hat die beste Chance darin gesehen erst einmal eine Wiederaufnahme durchzusetzen, vielleicht um Herrn Mollath eine weitere psychiatrische Untersuchung zu ersparen, vielleicht auch weil er dachte dass er damit weniger Chancen hat.
Davon ausgehend wird der RA jetzt vielleicht auf die entgegengesetzte Schiene gehen und ein neues Gutachten beantragen, das er mit solchen Geplänkeln dann schon vorbereiten will.
Man darf einfach nicht vergessen, der RA hat kein Interesse daran, ob die Psychiaterin wissenschaftlich arbeitet, ihm ist es eigentlich auch egal ob der Mandant wirklich gefährlich ist. Im Prinzip ist dem RA auch die Wahrheit egal, ihn interessiert nur das Wohl seines Mandanten.
Und dass es in dem Verfahren Mängel gab, scheint mir nach einigen Schilderungen von RAen auf deren Blogs doch relativ offensichtlich. Und es ist auch auffällig dass sich die Justiz in Bayern anscheinend mal wieder selbst schützen will.
Tut alles nichts zur Sache, worauf ich einfach nur hinaus will: Der RA von Mollath hat gar kein Interesse daran die Psychiaterin als kompetent da stehen zu lassen, und es ist ihm auch ziemlich egal, ob da wissenschaftlich gearbeitet wird. Es geht ihm um das Recht im Allgemeinen und das seines Mandanten im Besonderen. Das das eine Logik hervorruft die absolut nicht wissenschaftlich ist, sondern eher im Gegenteil zuerst das Ergebnis hat und dann die Argumente dafür sucht ist ja wohl wiederum logisch.
Die von Strate gewählte Formulierung “sah sich aber in der Lage, Folgendes zu diagnostizieren“ ist eine unzulässige Sachverhaltsverdrehung…
Sie sah sich in der Lage, eine „ernstzunehmende psychiatrische Erkrankung“ zu diagnostizieren – und das auch noch „mit großer Wahrscheinlichkeit“. Evidenzbasiert lediglich auf den Aussagen einer Rosenkriegerin.
Daß es dabei angeblich um „eheliche Gewalt“ ging, ist keine Entschuldigung für so ein Vorgehen. Die hätte ja schließlich auch Mollath geltend machen können, der nach eigener Aussage sich lediglich gegen physische Attacken seiner Ehefrau gewehrt hatte.
@Daarin:
Wir stimmen darin überein, dass ein Anwalt alles tun sollte, um die Sache seines Mandanten optimal zu vertreten. Sollte er aber – wie es hier geschehen ist – so weit gehen, eine andere Person dabei mit Falschbehauptungen zu diskreditieren?
Da kann ich nun nicht mehr folgen:
Im WA-Antrag verwendet Strate den Begriff „pflichtvergessene Ärztin“. Das ist ein harter Vorwurf, denn er zielt auf einen Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht. Nun habe ich ausführlich dargelegt, dass die Ärztin sich völlig korrekt verhalten hat.
Wenn Strate also einen so schweren Vorwurf erhebt, dann sollte er dies auch stichhaltig begründen können. Andernfalls macht er sich der üblen Nachrede, der Ruf -und Geschäftsschädigung schuldig.
Dies ist um so schwerwiegender zu bewerten, weil die ganze Diskussion um Mollath ja im Angesicht einer breiten Öffentlichkeit geführt wird und somit der Name der Ärztin im Bewusstsein der meisten „informierten“ Menschen mit Mollaths misslicher Lage und dem Vorwurf der Pflichtvergessenheit verknüpft werden wird – zumal Strate seine Erklärung ja selbst ins Netz gestellt hat.
Noch dazu wählt Strate dafür ein rhetorisches Konstrukt, welches impliziert, dass die Stellungnahme dieser Ärztin letztlich den Grundstein für alle weiteren verhängnisvollen Entwicklungen gelegt hat:
Ich finde das unterirdisch und völlig daneben. Es zeigt allerdings, dass die Causa Mollath selbst aus Sicht des Verteidigers juristisch auf sehr wackeligen Füßen stehen muss – sonst würde ein ansonsten honoriger Mann wie Strate nicht zu solchen Mitteln greifen.
Es sind die kleinen, scheinbar nebensächlichen Details – und nicht die Lautstärke -, die einen gewöhnlichen Ehestreit von der Auseinandersetzungen mit einem psychotischen Patienten unterscheiden. Diese Details erkennen zu können: das ist die spezifische Kompetenz des Psychiaters. Deswegen ist z. B. die „Harald-Schmidt-Episode“ so bedeutsam. Wenn es mehrere solcher Details gibt, dann ist eine Verdachts-Diagnose mit großer Wahrscheinlichkeit möglich. Frau M. wird der Ärztin einige solcher Details berichtet haben, deswegen wird das Attest gerechtfertigt gewesen sein.
Du gehst Strates Rhetorik auf den Leim, sol1. Oder du bist völlig merkbefreit.
Strate legt der Ärztin unter Verdrehung der Tatsachen in den Mund, sie habe etwas „diagnostiziert“
Sie empfiehlt aber lediglich eine Diagnostik beim Ehemann – und ansonsten ist Frau M. ihre Patientin. Daran lässt die Ärztin keinen Zweifel. Des weiteren hält sie sich mit allen näheren Beschreibungen zurück. Eine „ernstzunehmende psychiatrische Erkrankung“ kann auch eine Depression sein – und daran ist nun nichts Ehrenrühriges. Die Formulierung ist völlig offen gehalten.
Für Dich bestehen psychiatrische Befunde nur aus Worten, da kann man mal Gedankenspiele machen.
Nun, wie wir aus dieser Affäre gelernt haben, lassen sich psychiatrische Expertisen abgeben, ohne die zu beurteilende Person untersucht zu haben, ja sogar ohne sie überhaupt jemals gesehen zu haben. Und genau diese Absurdität läßt sich gut mit Gedankenspielen aufzeigen.
Das ist kein Spiel.
In einem anderen Sinne, als Sie es meinen, wie das Rosenhan-Experiment zeigt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rosenhan-Experiment
Aufgrund welcher Denkweisen dessen Resultate zustandegekommen sind, läßt sich ja auch im Psiram-Forum beobachten:
Leider geht Pommrenke überhaupt nicht auf den Aspekt ein, dass Mollaths Verhalten offenbar gerade im Kontrast zu der Mehrheit der anderen Patienten auffällig zu sein scheint…
Mollath ist demnach verrückt, weil er sich nicht so verhält wie die psychisch Kranken auf seiner Station.
Und sollte es den nüchtern denkenden, unbefangenen Beobachter, der auch nur ein bisschen hier auf dieser site herumgeklickt hat, nicht nachdenklich stimmen, dass sich hier engagierte Leute scheinbar für eine Geistheilerin stark machen?
Ihr seid halt in derselben Falle wie die Justiz und die an der Unterbringung beteiligten Psychiater, weil ihr euch vorschnell auf einen Wahn Mollaths festgelegt habt, um die Ehre der Psychiatrie zu retten. Um auf eurem Standpunkt beharren zu können, müßt ihr nun von allem ablenken, was gegen die Glaubwürdigkeit von Petra M. spricht – daß sie sich von einem Millionär unter dubiosen Umständen zur Erbin einsetzen ließ, daß sie riskante und illegale Geldgeschäfte betrieb, daß Edward Braun an Eides statt versicherte, sie habe ihm gesagt, sie werde ihrem Mann etwas anhängen, wenn er sie und ihre Bank anzeigt…
Wenn Strate also einen so schweren Vorwurf erhebt, dann sollte er dies auch stichhaltig begründen können. Andernfalls macht er sich der üblen Nachrede, der Ruf -und Geschäftsschädigung schuldig.
Niemand hindert Gabriele Krach daran, Gerhard Strate zu verklagen.
Eine “ernstzunehmende psychiatrische Erkrankung” kann auch eine Depression sein – und daran ist nun nichts Ehrenrühriges.
Ehrenrührig ist es allerdings, eine „erneute Fremdgefährlichkeit“ zu unterstellen.
…denn der Verteidiger wusste, dass Mollath mit einer Bewährungs-oder Geldstrafe hätte rechnen können, wenn er an dieser Stelle geständig gewesen wäre…
Laut eigener Aussage hat sich Mollath lediglich gegen physische Attacken seiner Ehefrau gewehrt.
Wieso hätte er dann ein Geständnis ablegen sollen?
@sol1
schau mal kurz bei Gabriele Wolff rein
Damit wird ein öffentlich ruinierter Ruf auch nicht schnell mal wieder hergestellt.
Wieso hat er im ersten Prozess überhaupt geschwiegen statt – wie es normal und angemessen gewesen wäre – seine Sicht der Dinge darzulegen?
Wieso hat er – siehe oben – stattdessen in irgendwelchen verhandlungsfernen Unterlagen – nämlich zu den Nürnberger Prozessen – geblättert?
Er hätte doch ganz einfach seine Sicht der Vorfälle schildern können:
dass P.M.s Verletzungen beim Versuch entstanden sind, aus einem fahrenden Auto auszusteigen (passt zwar überhaupt nicht zum Befund des Reichel-Attests, aber klingt doch nett), wovon er sie angeblich abzuhalten versucht hat. – Wieso liefert er diese Erklärung Jahre später nach, obwohl sie in der ersten Verhandlung 2003 von Bedeutung war?
Warum hat er – folgen wir mal deinem Gedankenspiel – nicht selbst ärztlichen Beistand gesucht, weil seine Frau den Mond anbetet und vorgibt, heilende Hände zu haben? – Läge doch nahe, oder?
Damit wird ein öffentlich ruinierter Ruf auch nicht schnell mal wieder hergestellt.
Was gibt es am öffentlichen Ruf der Psychiater noch zu ruinieren?
http://www.welt.de/vermischtes/article118547683/Milliarden-Mike-und-falscher-Arzt-kapern-Talkshow.html
Du vermischst die Argumentationsstränge. Das macht dein Argument nicht unbedingt schlüssiger.
Dein fehlgehendes „Argument“ zeigt mir, worum es dir – und vielen anderen Aufgeregten eigentlich geht.
Die DGPPN hat dazu übrigens Stellung bezogen:
http://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/article/149/massregelvol.html
Er hätte doch ganz einfach seine Sicht der Vorfälle schildern können:
dass P.M.s Verletzungen beim Versuch entstanden sind, aus einem fahrenden Auto auszusteigen (passt zwar überhaupt nicht zum Befund des Reichel-Attests, aber klingt doch nett), wovon er sie angeblich abzuhalten versucht hat.
Warum sollten ihre Verletzungen zum Reichel-Attest (über dessen inhaltliche Dürftigkeit man auf Psiram stets hinweggeht) passen, wenn es sich um zwei unterschiedliche Vorfälle handelt, die sich zu verschiedenen Zeitpunkt zugetragen haben?
Warum hat er – folgen wir mal deinem Gedankenspiel – nicht selbst ärztlichen Beistand gesucht, weil seine Frau den Mond anbetet und vorgibt, heilende Hände zu haben? – Läge doch nahe, oder?
Warum sollte er? Er wollte ja seiner Frau nichts anhängen.
Die DGPPN hat dazu übrigens Stellung bezogen…
Das wird natürlich alle Zweifel zerstreuen, die bei den Zuschauern von Maischberger hinsichtlich der Psychiatrie aufgekommen sind.
Und warum sollte ein Hochstapler bei seinem Bericht über seine Erfolge in der Psychiatrie nicht auch mal ein bisschen hochstapeln?
Das ist sehr ehrenwert gedacht. ER hat also alles auf sich genommen und sitzt in der Forensik, weil er sie reinwaschen wollte.
Und deshalb hat er in Blättern zu den Nürnberger Prozessen gelesen statt sich zu verteidigen – hat alles prophetisch kommen sehen.
Und Kröber beispielsweise irrt bei Mollath (kann dem besten Gutachter passieren) – aber bei Kachelmann war er dennoch ein großartiger Gutachter und hat das „Bad Girl“ entlarvt.
Nun war und ist Kachelmann natürlich sowieso Sympathieträger – das muss Kröber dann wohl voreingenommen gegen die Frau gemmacht haben.
Wir sind hier nicht in der Märchenstunde, sol1.
Hoffentlich sind die #100 bald erreicht.
Wir sind hier nicht in der Märchenstunde, sol1.
Ihr seid es, die hier Märchen erzählt – Märchen von einer unfehlbaren Psychiatrie. Einige Koryphäen des Fachs sind da vorsichtiger. Gestern sagte Prof. Norbert Nedopil in Frontal 21:
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/29081636/1/data.pdf
@sol1
schau mal kurz bei Gabriele Wolff rein
@sol1:
Liebe/lieber sol1,
es ist schade, dass dir deine Voreingenommenheit so den Blick verstellt.
Wo hat hier jemand von einer unfehlbaren Psychiatrie gesprochen? – Dazu bitte ich nun doch mal um einen nachvollziehbaren Quellennachweis.
Die Psychiatrie ist fehlbar – genau wie die Justiz.
Zu Beginn der Diskussion haben die juristischen Protagonisten nichts unversucht gelassen, um den psychiatrischen Gutachtern den Schwarzen Peter zuzuschieben. Inzwischen hat sich die Diskussion etwas verlagert, und man beginnt, vor der eigenen Türe zu kehren.
Für pauschale antipsychiatrische Stimmungsmache habe ich Null Verständnis – das hast du schon richtig erspürt. Deswegen liegt mir daran, die vorgebrachten „Argumente“ auf Plausibilität zu überprüfen. Wenn sich herausstellen sollte, dass bei Mollath die psychiatrischen Gutachter geirrt haben sollten, wäre ich ganz vorn mit dabei, das im Sinne einer gebotenen Qualitätskontrolle zu begrüßen.
Aber die derzeitige Diskussion diskreditiert die Psychiatrie und allen voran die forensischen Gutachter leider nur billig um des Diskreditierens willen. Das finde ich nicht in Ordnung.
Ehrlich gesagt: ich hatte gehofft, dass es zu einer WA kommt (wenn ich die gelieferten Begründungen auch nicht für wirklich stichhaltig halte). Ich kann nur hoffen, dass das BVerfG „durchentscheidet“ so wie gerade jetzt in zwei anderen Fällen.
Und ich schließe mich der Meinung an, die Prof. Kröber im Telepolis-Interview geäußert hat: mit Sicherheit wird man erst dann wissen, ob Mollath gesund oder krank ist, wenn er wieder in Freiheit ist.
An einer offiziellen juristischen Entscheidung vorbei kann man aber – nach geltendem Recht – niemand einfach so aus der Maßregel entlassen.
Wenn sich herausstellen sollte, dass bei Mollath die psychiatrischen Gutachter geirrt haben sollten, wäre ich ganz vorn mit dabei, das im Sinne einer gebotenen Qualitätskontrolle zu begrüßen.
Und bis dahin müssen die Mollath-Unterstützer die ganze Arbeit leisten und dürfen sich zum dafür auf dieser Plattform als Fanatiker und Verschwörungstheoretiker beschimpfen lassen?
Ein interessanter Aspekt des Rosenhan-Experiments ist dieser:
Wenn irgendwann einmal festgestellt wird, daß Mollath an keiner psychischen Krankheit leidet, wird das vermutlich als Beweis dafür aufgefaßt werden, daß seine Unterstützer verrückt sind. Wie sonst hätten sie erkennen können, daß Mollath gesund ist?
Ich wüsste jetzt nicht auf Anhieb, wo Du diese allgemeine Formulierung hier gelesen hast. Einzelne Mollath-Unterstützer sind zweifellos Fanatiker und Verschwörungstheoretiker; das sicherlich. Wenn Du Dir da Mühe gibst, wirst Du Belege finden, wo das begründet wird.
Unter „Schizophrenie“ verstand man in Amerika bis in die 70er Jahre etwas völlig anderes als in Europa. So erklärten sich, nebenbei, auch die Erfolge der Psychoanalyse bei ihrer Behandlung. Ereignisse wie das Rosenhan-Experiment waren einer der Gründe, das DSM zu entwickeln – der Versuch, die Diagnosen zu operationalisieren. Ich will damit ausdrücklich nicht sagen, dass so etwas heute nicht mehr vorkommen kann. Günter Wallraff übrigens war ein geladener Gast auf dem letzten oder vorletzten Kongress der deutschen Psychiater. Auf dem letzten hatte die Anti-Psychiatrie einen ganzen Vormittag mit Vorträgen.
Zur Bewertung der Vorgänge um G. M. sind solche Quellen aber unbrauchbar. Zu den vielfältigen Problemen der Psychiatrie vielleicht interessant der Roman „Mont Misery“ von Samuel Shem. Es gibt sie dennoch, die psychotisch Erkrankten. Wenn die Qualität der medizinischen Versorgung ungenügend ist, dann ist Verbesserung nötig und nicht Abschaffung. Wie solche Verbesserungen aussehen könnten, das ist sehr komplexe Angelegenheit und würde hier wohl zu weit führen.
Wir können uns ja über Fußball oder Formel1 unterhalten. Die 100 Kommentare schaffen wir dann schnell.
Oder wir diskutieren das Phänomen, wie selbsternannte Skeptiker zu fanatischen Gläubigen werden.
@sol1
Geh mal ins Forum von Psiram und lies dir die letzten Kommentare von Sweeper durch.
Sollte erhellend wirken mit wem du da versuchst zu diskutieren.
https://forum.psiram.com/index.php?topic=11591.msg145161#msg145161
Dazu ist mittlerweile auch das Video abrufbar.
http://frontal21.zdf.de/ZDF/zdfportal/programdata/f66838f5-a8fb-3da8-aa23-7a6accf45314/20185373?doDispatch=2
@Lolo:
Weißt du zufällig, warum Mollaths Wunschverteidiger Ophoff damals kurzfristig das Handtuch geschmissen hat? Und warum die Fanatiker unter Mollaths Fans das immer verschweigen und Dolmany die Schuld geben?
„Weißt du zufällig, warum Mollaths Wunschverteidiger Ophoff damals kurzfristig das Handtuch geschmissen hat? Und warum die Fanatiker unter Mollaths Fans das immer verschweigen und Dolmany die Schuld geben?“
Ja, wirklich sehr vielschichtig das Alles. Immerhin geben einige „Mollathianer“ (sind das nicht alle Fanatiker?) eher Brixner die Schuld – und plädieren in ihrem Wahn für eine sofortige Wiederaufnahme des Verfahrens!
Die Mollathianer sind DIE fanatischen Verschwörungstheoretiker. Welche Pillen verschreibt Psiram denn für Massenwahn? Ich hätte gerne was in der Richtung LSD. Das macht schön bund und soll bewußtseinserweiternd sein.
Gegen eine Wiederaufnahme habe ich nichts, im Gegenteil – das habe ich hier und an anderer Stelle doch schon deutlich gesagt. Ich befürchte jedoch, dass ein neues Verfahren Mollath nicht in sehr günstigem Licht erscheinen lassen wird – zumindest dann nicht, wenn Dolmany, Markus Reichel und noch einige andere als Zeugen geladen werden.
Zu Richter Brixner wurde schon viel gesagt – insbesondere wurde ihm ja vorgeworfen, dass er Dolmany nicht von der Pflichtverteidigung entbunden hat.
Mittlerweile habe ich jedoch in einem der Dokumente gelesen, dass sogar die Staatsanwaltschaft damals Zweifel hegte, ob Mollath überhaupt mit einem Verteidiger zurecht käme (und Mollaths vielfältige Eingaben etc zeugen eben auch dafür, dass er die Sache gern selbst in die Hand nahm) – von daher ist irgendwie verständlich, dass Brixner auf Dolmany bestand, weil der immerhin die Entwicklung der Dinge noch von der ersten Verhandlung her kannte.
Ich sags mal so: wenn es sich hier um ein richtig abgekartetes planvolles Spiel gehandelt hätte, dann hätten sich einige Leute nicht so ungeschickt angestellt wie sie jetzt dastehen.
Dann hätte man a) ein wasserdichtes Attest besorgt und einen anderen Verteidiger beschafft – um dem Vorwurf der Willkür und Befangenheit gar keinen Anlass zu geben.
Die Stümperhaftigkeit an vielen Stellen spricht für barocke Eigenmächtigkeiten, Schlamperei, Umherschieben von Zuständigkeiten.
.
Und auf Mollaths ungeheuerliche Enthüllungen warten wir immer noch…
@Lolo
Achtung, Du bist in einem Minenfeld! Hier gibt es Leute, die jetzt sagen würden:
Wer „bund“ schreibt hat schon LSD. Bitte zur Untersuchung!
Dass Leute, die so schreiben, nicht ganz erwachsen sind (weil Sie Primanerscherze verbreiten: wer A sagt muss auch …limente sagen) ändert daran nichts. Man ist da unnachsichtig.
Wenn Du Dich ein bisschen in der Materie auskennen würdest (Du weißt, verstehendes Lesen), dann wüsstest Du, dass Simmerl die Diagnose „Persönlichkeitsstörung mit querulatorisch-fanatische Zügen“ gestellt haben soll, und dass Simmerl, so Gustl for Help, eben keinen Wahn diagnostiziert hat.
@Sweeper
Also ich hab tief in der fanatischen Verschwörungskiste des Mollathianer gekramt und finde doch tatsächlich ein Handtuch. Das Handtuch, kurioserweise ist dort eine 42 draufgestickt, dient ausschließlich dazu, per Anhalter durch die Galaxis zu trempen.
Ich hab mir das Handtuch direkt gesichert. Man weiß ja nie, wie weit der Wahn einen vom Wege abdriften läßt.
Wenns dich freut, liebe/r Lolo, dann fantasier doch gern in diesem Blog noch ein bisschen vor dich hin, bis die #100 voll sind.
Dass mir dann aber kein Gejammere von gelegentlich und sol1 kommt, Psiram würde den Kommentarbereich dicht machen, weil den Foristen hier „die Argumente ausgehen“.
Im Augenblick gibst du hier für die Mollath-Fangemeinde nicht die würdigste Vertretung ab.
Aber das ist sicher noch steigerbar – im Guten wie im Schlechten.
Ach Quatsch. Man sollte die Kirche im Dorf lassen. Was hier von Psiram geschrieben wird, ist doch Satire.
Ist doch so, oder ihr Psiramskeptiker? Oder bin ich gerade im falschen Film? Wo ist mein LSD?
@Sweeper
Das mag durchaus sein. Ich habe private Bekannte in Fürth, die einige der Beteiligten kennen. Die zeichnen ein etwas anderes Bild. Freilich gehe ich nicht soweit wie eine Lakotta, die ich verachte: diese Bekannten anonym öffentlich zitieren und dann sagen, dass ich die Namen nicht der Nachfrage aussetzen kann, denn…. schluchz!
Ob ich Mollath privat schätzen würde? Da habe ich ernste Zweifel. Rechthaberei und kleinbürgerlicher Gesetzesfetischismus (Schwarzgeld? Mein Gott, machen doch so Viele, Sie nicht?) finde ich nicht charmant. Egal – dem Mann ist massives Unrecht widerfahren, da so etwas nicht von selbst passiert. Und was sich da die Justiz und die angesagten Psychiater (nicht alle Psychiater!) da geleistet habe ist ein Hammer.
Soviel Menschenkenntnis und politisch-soziologische Erfahrung müssen sein. Man darf auch bitte nicht vergessen dass und warum die HVB genau zu diesem Zeitpunkt Alles schätzen würde, nur keine Publicity dieser Art. Und ihre „Klienten“ erst recht nicht.
„Ich sags mal so: wenn es sich hier um ein richtig abgekartetes planvolles Spiel gehandelt hätte, dann hätten sich einige Leute nicht so ungeschickt angestellt wie sie jetzt dastehen.“
Das habe ich, ehrlich gesagt, auch lange gedacht. Bis zum Fall Hoeness, der offenbar ernsthaft geglaubt hatte, mit einer geradezu tolpatschigen, von seinen Medienfuzzis organisierten Kampagne der Justiz ein Schnippchen schlagen zu können. Na ja, vielleicht hat er damit Erfolg. Aber dass seine Kampagne an die Oberfläche kam, durchschaut wurde, hatte er nicht verhindern können. Also: „die da oben“ sind auch nicht mehr das, was sie früher mal waren.
Das meinst Du doch jetzt nicht ernst, oder? Wie war das doch gleich mit den Ferndiagnosen und der Aktenlage?
„Wenns dich freut, liebe/r Lolo, dann fantasier doch gern in diesem Blog noch ein bisschen vor dich hin, bis die #100 voll sind.“
Hab ich jetzt einen Freischein? Kriegen die Bekloppten aus der Psyichoanstallt ja auch.
Ich werde dich nicht enttäuschen. Also bis morgen nech.
Lolo muß Popcorn kaufen gehen und fragt mal den Dealer seines Vertrauens, ob er nicht ein paar Pappen hat.
Lolo träumt heute Nacht von der 100 und schnuffelt ins 42 Handtuch.
Ach, das ist der Jupp… *rolleyes*
@bayle
Doch, ganz ernst, echt. Was soll das: man hört sich das an. Bekannte reden über Dritte, die man nicht selber kennt… wir nennen es Hörensagen. „Diagnosen“ entstehen so für mich nicht, aber Neugier. Das war der Grund warum mich vor nicht ganz einem Jahr die Sache überhaupt interessiert hat und ich begann, alles Veröffentlichte darüber zu lesen. Und klar: man vergleicht das mit Dingen, die „Augenzeugen“ darüber berichten.
Frau Pauli hat, das weiß ich auch daher, dort bis zu ihren Latex-Eskapaden einen parteiübergreifend fulminant guten Ruf gehabt. Söder nicht, der von Beckstein ist, hmmh, „eingetrübt“.
Beleidige mich nicht, sonst sag ich das Jupp was hier los ist. Jupp freut sich bestimmt mal Urlaub aus dem Mülleimer zu haben.
Tja, Lolo:
Ferndiagnose nach Aktenlage… ;D
Da kannst du dich dann in die Liga von Leipziger einreichen. Der ist genauso treffsicher wie du.
Na, immerhin hast du sofort zugegeben, dass du AV und den Mülleimer kennst 😀
So weit kann ich schon mal nicht daneben liegen – aber wenns dich freut, genieß hier ungestört deine neue Identität!
Das freut mich, im Ernst. Es deutet darauf hin, dass ein Bezug auf die Meinung des Diskussionspartners auch dann möglich ist, wenn man – natürlich – nicht der gleichen Ansicht ist.
Das mit der Leistung der Psychiater lass‘ ich jetzt mal weg. Ist ja klar, dass ich meine gegensätzlichen Standpunkt dazu ausführlich begründen könnte. Aber hatten wir alles schon. Der Knackpunkt liegt hier:
Ich halte das für einen fundamentalen Irrtum. Es ist meine feste Überzeugung, dass das nicht ausreicht, um sich hier in der Weise festzulegen, wie Du das tust. Es widerspricht einfach meiner Lebens- und Berufserfahrung. Der Anschein trügt, solche Dinge sieht eben nicht ein Blinder mit dem Krückstock.
Mir scheint auch, dass es mit Deinem, Entschuldigung, unkritischen, undisziplinierten Denkstil zusammenhängt. Du stellst Verbindungen nach Augenschein her, wo bei näherem Hinsehen keine sind. Es hängt eben nicht alles mit allem zusammen, und die von Dir ansonsten angeführten Gerichtsirrtümer oder Skandale haben mit dem Fall G. M. so gut wie nichts zu tun. „Fall Hoeness“, ich bitte Dich. „HVB“: das ist doch völlig diffus, und es gelingt einfach nicht, sich nun konkret vorzustellen, was da abgelaufen sein soll, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Eine ansatzweise Kritik solcher Szenarien findest Du in der Diskussion von Zettels Raum. Und was Frau Pauli damit zu tun hat, erschließt sich mir nun gar nicht ohne nähere Erläuterung – das war jetzt keine Aufforderung. Ich denke, wir sollten schon im Umfeld des Blog-Themas bleiben – Gruß, b.
@bayle:
Unbedingt, denn ich will noch vor #100 erfahren, wie die Mollathianer-Gemeinde das Problem des abgetauchten Wahlverteidigers Ophoff einschätzt.
Dass diese Leichtgläubigen an dieser Stelle aber auch so gar kein bisschen investigativ sind… schwach!!
Stattdessen glauben sie der (eigentlich von mir im Nachbarblogbeitrag schon widerlegten) Version in Strates WA-Antrag :
„in flagranti, sehenden Auges im Beisein der Staatsanwaltschaft wurde – schwuppdiwupp! – der Pflichtverteidiger zum Zeugen der Anklage und keiner widersprach.“
Bullshit, Herr Dr.h.c. Strate!!
Bullshit, Herr Dr.h.c. Strate!!
Darf ich jetzt Arschloch schreiben?
Gern – wenn dafür dann eine faktenbasierte Widerlegung meines Arguments in #59 kommt – inclusive einer Antwort auf meine Frage nach Verbleib des Wahlverteidigers Ophoff, welcher Mollath aus unerwähnten Gründen plötzlich im Stich ließ:
😀
@bayle
In anderer Reihenfolge.
“Und was Frau Pauli damit zu tun hat, erschließt sich mir nun gar nicht ohne nähere Erläuterung – das war jetzt keine Aufforderung.”
Das hat damit zu tun, was man mitkriegt wenn man mit dortigen Bekannten spricht. Eine andere Sicht als die, welche sich aus den “offiziellen” Medien ergab. Und da ich jenen Bekannten mehr Urteilsvermögen zuspreche, zumal es sich um jahrelange Erfahrungen mit Frau Pauli handelt… ein guter Test um die eigenen temporären Vorurteile zu “eichen“.
“Mir scheint auch, dass es mit Deinem, Entschuldigung, unkritischen, undisziplinierten Denkstil zusammenhängt. Du stellst Verbindungen nach Augenschein her, wo bei näherem Hinsehen keine sind. Es hängt eben nicht alles mit allem zusammen, und die von Dir ansonsten angeführten Gerichtsirrtümer oder Skandale haben mit dem Fall G. M. so gut wie nichts zu tun.”
Stop. Wieso sollen die Gerichtsirrtümer (ich halte sie nicht für “Irrtümer“) mit dem Fall G.M. nichts zu tun haben? Brixner (und wohl auch Eberl) hatten ja schon ihre Meinung über Molalth, zu recht oder unrecht weiß ich nicht. Der Anruf Brixners bei der Finanzverwaltung vor dem Verfahren ist ja unstrittig. Aus welchem Grund lehnt sich ein so erfahrener Richter in diesem Fall nicht als befangen ab?
Warum soll eine Bankerin wie Frau Mollath, die immerhin einige Jahre dabei war und ihrer fristlosen Kündigung widersprach, sich mit nur 20 000 Euro abfinden lassen? Komisch. Denn die im jetzt veröffentlichten Bericht auftauchenden Vorwürfe rechtfertigen die fristlose Kündigung allemal. Sie klagt aber nicht.
Aber eben: die HVB will zu jenem Zeitpunkt keine Publicity. Vielleicht war es nur Zufall? Kann auch sein.
“Du stellst Verbindungen nach Augenschein her, wo bei näherem Hinsehen keine sind.”
Das eben ist falsch. Denn der Nachweis, dass es da keine Verbindungen gibt, ist genauso wenig gelungen wie ein Beweis (den ich übrigens nie behauptet habe!) dafür. Der Augenschein, und was man so über die Lebensweise dieser doch ziemlich verfaulten “Honroatioren” weiß resp. mitgekriegt hat, ist kein Beweis, aber er paßt ins Bild. Nennen wir es: temporäres Vorurteil, Arbeitshypothese. Deren Wert bemißt sich daran, ob sie zutreffende Vorhersagen zuläßt. Die haben sich “kohärent” verhalten, bis hin zum Besuch von Herrn Worthmüller im Richterzimmer am Prozeßtag.
Bisher ist das aksi so. Man sehe sich nur den publizistischen Kurs der NN an. Dafür, dass die Regensburger so verzweifelt und lächerlich sophistisch mauern, nimmt man (zunächst!) illegitime Justizkameradschft an, verstärkt durch eine aus meiner Sicht skandalöse Personalpolitik in Bayern (systemisches Fraternisieren von Staatsanwälten und Richtern) an. Kann auch sein dass die viel stärker als es nach außen dringt von München aus orchestriert werden. Ich weiß es nicht. Sollte es eine Wiederaufnahme geben wird man es vermutlich eher erfahren.
Im Übrigen bin ich mit Aussagen über Leute, die ich aus einigen Threadbeiträgen kenne, inhärentvorsichter. “Denkstil” kommt mir da nicht über die Lippen. Einer rhetorischen Volte in Ihrer Art (Was kann ich dafür dass ich so selbstkritisch bin? Ich bin eben so!) will ich mich aber enthalten.
Ach, wenn Du nicht zufällig Bekannte in Fürth hättest, dann würdest Du auch noch das Wolff-Zeug von dem aufrechten Friedenskämpfer 1:1 glauben?
„Ach, wenn Du nicht zufällig Bekannte in Fürth hättest, dann würdest Du auch noch das Wolff-Zeug von dem aufrechten Friedenskämpfer 1:1 glauben?“
Hmmh, „…wenn Du…“ – Sie bitte. Der polemische Unterton ist unsubstantiiert. Auch weil ich Bekannte in Fürth habe hat mich der Fall neugierig gemacht.
Es gibt genauso viele Gründe das zu glauben wie Gegengründe. Niemand, der ab und zu auf eine Friedensdemo geht, muss deshalb in seinem Umfeld ein besonders friedlicher Typ sein. Manche gehen dahin, nerven aber mit Gardinenpredigten über die Schlechtigkeit der Welt im Allgemeinen ihre Umgebung. Als These einer Verteidigung kann man es stehen lassen, meinetwegen. Vor allem als Korrektiv zu dem völlig unbewiesenen Reifenstecher-Quatsch. Wenn man damit kommt muss man es entweder lückenlos beweisen – oder den Mund halten. Versucht man es ohne Beweis mit der rechtsbeugenden Brechstange steht man als Lügner und Intrigant da – wie Eberl, Leipziger, Brixner und Frau Mollath jetzt.
Allmählich weiß ich nicht, worüber diese Lamentation noch geht.
Es könnte allgemein bekannt sein, dass es für Wahnkrankheiten keine objektiven Diagnosekriterien gibt im Gegensatz zu einem Ikterus, vulgo Gelbsucht. Also, ein trainierter Schauspieler könnte natürlich einen Wahnkranken geben. Das Problem ist ein Allgemeines: Die meisten Ärzte reagieren vorschnell auf bestimmte Schlüsselwörter, wenn die auf eine Lehrbuchdiagnose passen. Grund: meist Zeitdruck, oft Gedankenlosigkeit. Anscheinend haben die wenigsten Ärzte Zeit, den Patienten reden zu lassen. Aber das kann durchaus in eine Katastrophe führen.
Habe gerade mein Lesezeichen für Psiram gelöscht.
Das hat hier alles NICHTS mehr mit kritischem Denken und der nüchternen Abwägung von Fakten zu tun. Hier wird im Gegenteil die Steile und unbegründbare These aufgestellt, die von „Eminenzen“ erstellten Gutachten hätten quasi den Rang von Naturgesetzen, selbst dann wenn das zu begutachtende Subjekt nicht einmal gesehen, geschweige denn gesprochen wurde. Wie soll man das nennen, wenn nicht ein irrationales Überzeugungssystem?
„Hier wird im Gegenteil die Steile und unbegründbare These aufgestellt, die von “Eminenzen” erstellten Gutachten hätten quasi den Rang von Naturgesetzen, selbst dann wenn das zu begutachtende Subjekt nicht einmal gesehen, geschweige denn gesprochen wurde. Wie soll man das nennen, wenn nicht ein irrationales Überzeugungssystem?“
Was zu zeigen war. Und wenn die „Eminenzen“ noch so gut miteinander verbandelt sind wie hier und von geeigneter Presse, die man auf Kongressen mit links ein wenig charmiert, bewacht werden dann entsteht eben das vorgefundene Bild. Ob es stimmt wissen wir noch (!) nicht. Vielleicht ging es nur nach der Regel: shit happens?
Und deshalb sind 2 Dinge dringend nötig:
– eine sofortige Wiederaufnahme
– eine investigative „Vierte Gewalt“
Da haben die Stalker jahrelang versucht Psiram im Netz schlecht zu machen und
jetzt kommt die Gülle aus den eigenen Reihen.
…die von “Eminenzen” erstellten Gutachten hätten quasi den Rang von Naturgesetzen, selbst dann wenn das zu begutachtende Subjekt nicht einmal gesehen, geschweige denn gesprochen wurde.
Prof. Nedopil in der oben verlinkten Frontal21-Sendung:
@Zahnstocher
Tja, selbst eingebrockt würde ich sagen. Man schaue sich nur mal den Parallelblog hier an:
https://forum.psiram.com/index.php?PHPSESSID=21d5ktc802p033qek1ttie0he0&topic=11591.255
Statt das eigene Erkenntnisinteresse mal offen und selbstkritisch auf den Tisch zu legen nur Herabsetzungen Anderer („Krimi-Gabi“ und so) und selbstgefälliges Klopfen auf die eigene Schulter. Mit dieser Attitüde kommt kein Oberlehrer mit.
“ So ist das nun mal mit dem Schwachsinn. In 20 Minuten lassen sich mehr Hypothesen erfinden, als 20 Jahre Forschung widerlegen können.“
Das Tragische ist: es stimmt ja! Daraus würde aber dringend und händeringend eine Sandstrahlreinigung von Leipziger, Kröber, Lakotta und Rückert folgen. Wenn die ausbleibt bleibt nur die eigene Unglaubwürdigkeit zurück. Ich war nie ein regelmäßiger Leser von psiram und jetzt werde ich es nimmer.
no further comment needed
Die erste Stellungnahme von Prof. Müller zum ablehnenden Beschluss des LG Regensburg
http://blog.beck.de/2013/08/01/sind-die-wiederaufnahmeantr-ge-im-fall-mollath-unzul-ssig-der-beschluss-des-lg-regensburg-in-der-detail-kriti
Henning Ernst Müller beginnt mit seiner Detailkritik des Beschlusses:
http://blog.beck.de/2013/08/01/sind-die-wiederaufnahmeantr-ge-im-fall-mollath-unzul-ssig-der-beschluss-des-lg-regensburg-in-der-detail-kriti
@sol1,@gelegentlich:
Wenn man schon Analogien bemüht, sollten diese auch irgendwie passen – frei nach dem schönen Spruch „Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.“
Nein, wir haben es stattdessen mit einem Radiologen (Gutachter) zu tun, der über ein hochspezialisiertes Werkzeug ( Expertise) verfügt, aber leider verweigert der Patient zu seinem eigenen Nachteil die Untersuchung.
@HansWurst:
Das ist eine Nullaussage:
1. Ein Ikterus ist lediglich ein Symptom, welches durch so unterschiedliche Krankheiten ausgelöst wird wie ein Gallengangsverschluss durch Tumor oder Gallenstein, eine endzündliche Lebererkrankung oder eine Blutgruppenunverträglichkeit beim Neugeborenen.
Immer sind differenzialdiagnostische Überlegungen anzustellen, die dann unterschiedliche therapeutische Maßnahmen nach sich ziehen. Darin unterscheidet sich die „somatische“ Medizin nicht von der Psychiatrie.
2. Es ist ein Irrtum zu meinen, psychiatrische Diagnosekriterien seien schwammig: da gibt es inzwischen sehr klare, international gültige Ein- und Ausschlusskriterien.
Leider suggerieren uninformierte Journalisten und Blogger ein Wischiwaschi- Bild von wissenschaftlicher Psychiatrie und maßen sich an, über Dinge zu reden, von denen sie nichts verstehen.
Aus diesem Grund tituliere ich im Forum Frau Wolff manchmal als „Krimi-Gabi“:
dann nämlich, wenn sie wie unlängst auf Seiten wie „Psychiatrie-NoGo“ verlinkt, blind glaubt was da steht und der DGPPN Vorschläge zur Änderung von Leilinien anempfiehlt ohne sich eine real existierende Leitlinie jemals angeschaut zu haben – hätte sie es getan, würde sie nicht so unbedarft öffentlich über dieses Thema schwadronieren. Soll sie doch bei ihrer Kernexpertise bleiben statt sich mit Küchenpsychologie lächerlich zu machen.
Und wer gern austeilt – wie es im Wolffblog an der Tagesordnung ist („Macke“), der muss auch einstecken können.
@sweeper
„Und wer gern austeilt – wie es im Wolffblog an der Tagesordnung ist (“Macke”), der muss auch einstecken können.“
Das ist in allgemeiner Form grundsätzlich nie falsch. 😉
„Nein, wir haben es stattdessen mit einem Radiologen (Gutachter) zu tun, der über ein hochspezialisiertes Werkzeug ( Expertise) verfügt, aber leider verweigert der Patient zu seinem eigenen Nachteil die Untersuchung.“
Jetzt lassen wir den Psychiater und sein Eigeninteresse mal beseite. Kann man erwarten dass ein Mensch, der eben diese konkreten Erfahrungen mit Psychiatern und ihrem, ähm, „Verbund“ gemacht hat sich darauf einfach so einläßt? Der weiß ja längst dass und wie Leipziger mit Richter Eberl und der Polizei konspiriert hat, um endlich „Befunde“ zu erhalten, die ein Wegsperrgutachten rechtfertigen konnten. So Einem vertrauen? Und dem später herbeigerufenen Gummimenschen Kröber? Dazu fällt Einem nur ein was auf der Rattengiftpackung steht: wird arglos angenommen.
Ok, es waren nicht Alle so. Aber Mollath hat es ja nicht nur mit Psychiatern zu tun, sondern auch mit Gerichten, die unter deren Ergebnissen das Passende aussuchen. Und das ist immer das für ihn nachteilige Gutachten. Wer diesem Verbund vertraut dem helfen sicher auch keine Neuroleptika mehr.
Damit Sie wieder ein wenig Vertrauen und Glaubwürdigkeit erhalten muss ich auf meinen Rat von oben zurückkommen: Sandstrahlreinigung von Leipziger, Kröber, Lakotta und Rückert. Das muss jetzt einfach sein.
„2. Es ist ein Irrtum zu meinen, psychiatrische Diagnosekriterien seien schwammig: da gibt es inzwischen sehr klare, international gültige Ein- und Ausschlusskriterien.“
Sowas ähnliches erzählen die Homöopathen auch.
….Quelle ?
Nein, wir haben es stattdessen mit einem Radiologen (Gutachter) zu tun, der über ein hochspezialisiertes Werkzeug ( Expertise) verfügt, aber leider verweigert der Patient zu seinem eigenen Nachteil die Untersuchung.
Dann schauen wir mal, was Dr. Friedrich Weinberger mit seinem hochspezialisierten Werkzeug herausfand:
http://www.gustl-for-help.de/analysen.html
Prof. Friedemann Pfäfflin fand mit seinem hochspezialisierten Werkzeug etwas völlig anderes heraus – aber er hatte es ja auch zuvor am ohne „Werkzeug“ erstellten Gutachten von Dr. Leipziger und am (wie wir jetzt wissen) fehlerhaften Urteil von Richter Brixner „geeicht“.
Daß Mollath sich gegen eine weitere Untersuchung mit einem solcherart geeichten Werkzeug absichern will, kann man ihm nicht zum Vorwurf machen.
@Lambrusco
Wir brauchen keine Quelle, da uns @sol1 ja ein treffliches Beispiel geliefert hat. Wir wollen jetzt wissen, wie es kommen kann, dass der gleiche Mensch mit dem gleichen hochspezialisierten und quasi normierten Werkzeug von 3 verschiedenen Anwendern vermessen wird, aber 3 höchst unterschiedliche Ergebnisse sich einstellen.
Taugt das Werkzeug nichts?
Waren die Anwender nicht hinreichend gut? Wenn ja: welche von denen und warum?
lassts doch den gustl. sei ex hat eure aufmerksamkeit verdient! http://www.petra-maske.de/
…und um die Sache noch komplizierter zu machen, müssen wir ja auch noch die Möglichkeit mit einbeziehen, daß die Anwendung des Werkzeugs politisch motiviert sein könnte wie bei den hessischen Steuerfahndern, bei denen ein Gericht feststellte, daß es sich um eine vorsätzlicher Falschbegutachtung handelte:
http://www.youtube.com/watch?v=jMoHQy-CPwI
@nix nötig
Tausend Dank! Das trifft ins Schwarze: „Quantum Entertainment“ hat diese Dame bisher geboten, offenbar auf gutem Niveau nur Frau Lakotta. Wann kommen wir dran? 🙁
@sol1
Uff, sollen die diagnosevorbereiten Absprachen Eberl-Leipziger-Polizei etwa so gewertet werden? Da kann Herr Leipziger ruhig schlafen: 12 000 Euro Geldstrafe, aber er darf weitermachen und kriegt von bewährten Auftraggebern weiter lukrative Aufträge. Wohingegen die Opfer in der Endlosschleife der Justiz als Hase von den Igeln gehetzt werden.
Daher wohl auch die ständige Bitte sich endlich untersuchen zu lassen. Denn bis dahin (er würde wohl glatt als ungefährlich gehen dürfen) besteht für die Igel die Gefahr ganz schnell zu Hasen zu werden.
http://www.rosenfluh.ch/rosenfluh/articles/download/918/Persoenlichkeitsstoerungen.pdf
….da doch viel Unklarheit über die Methodiknder Psychatrie zu herrschen scheint…..
http://www.rosenfluh.ch/rosenfluh/articles/download/918/Persoenlichkeitsstoerungen.pdf
….da doch viel Unklarheit über die Methodiknder Psychatrie zu herrschen scheint…..
Herr Weinberger kocht da wie viele andere inzwischen auch auf Kosten von Herrn Mollatth. Sein eigenes Süppchen . Man möge nur die Rundbriefe seines Vereines lesen.
ei jeder Art von psychiatrischer Diagnostik arbeiten wir mit sprach- lich verfassten, begrifflichen Konstrukten und nicht mit naturge- setzlich eindeutig vorgegebenen biologischen Entitäten. Hier liegt das praxisrelevante Risiko einer unkritischen Verdinglichung bezie- hungsweise Reifizierung psychiatrischer Diagnosen, speziell auch im Falle der Persönlichkeitsstörungen: Reifizierung würde etwa bedeu- ten, eine «paranoide Persönlichkeitsstörung» als eindeutige, gar bio- logisch abgrenzbare Krankheitseinheit misszuverstehen, die vom Untersucher objektiv abgebildet wird, quasi wie in einem Röntgen- bild. Störungen der Persönlichkeit sind aber hoch komplexe und daher immer wieder kritisch zu hinterfragende diagnostische Kon- strukte. Selbstverständlich soll eine derartige Einschränkung nicht zu einer Verunsicherung im diagnostischen (und damit auch im the- rapeutischen) Prozess führen. Vielmehr geht es um den Respekt vor der Komplexität des Gegenstands, bei dem es sich immerhin um die Persönlichkeit eines Individuums in ihrer Entwicklung über die gesamte bisherige Lebensspanne handelt.
„Wir wollen jetzt wissen, wie es kommen kann, dass der gleiche Mensch mit dem gleichen hochspezialisierten und quasi normierten Werkzeug von 3 verschiedenen Anwendern vermessen wird, aber 3 höchst unterschiedliche Ergebnisse sich einstellen.“
Dazu gibt es jetzt eine Antwort
„Herr Weinberger kocht da wie viele andere inzwischen auch auf Kosten von Herrn Mollatth.“
Das heißt eigentlich gibt es keine Antwort zur Frage ob Weinberger das Werkzeug richtig angewendet hat. Es wird ja nur gesagt dass Herr Weinberger außerhalb des Problems der richtigen Anwendung des Werkzeugs noch andere Interessan am Fall Mollath hat. Und es wird ohne Begründung behauptet, dies geschehe auf Kosten von Herrn Mollath, obwohl der dazu das Gegenteil behauptet. Was denn jetzt?
3 Beiträge und keine Antwort zur richtigen Anwendung des Werkzeugs?
@Lambrusco:
Ich denke, du meinst mich und nicht Brigitte:
Zu den Diagnosekriterien gibt es sehr viele Quellen; damit kein Streit über DSM und ICD aufkommt, empfehle ich die jeweiligen aktuellen Leitlinien der DGPPM etc; die Kurzfassung der Leitlinie Schizophrenie habe ich als Beispiel (!) im entsprechenden Forenthread verlinkt. Damit will ich Mollath nicht eine Schizophrenie Ansichten, wohlgemerkt!
@gelegentlich:
Etwas Geduld bitte, wenn Antworten auf Fragen nicht prompt kommen. Es gibt auch noch ein RL und die meisten Fragen sind schon im ersten Blog-Thread abgearbeitet.
Das Simmerl- Gutachten bezog sich lediglich auf die Geschäftsfähigkeit. Die scheint ja gegeben zu sein, wenn ich mir da auch nicht mehr so ganz sicher wäre. Die Frage:“Lasse ich mich noch mal begutachten oder nicht – damit ich rauskomme?“ fällt ja im weitesten Sinne in diesen Bereich.
Weinbergers Gutachten war ein privates, d. h. zunächst nur, dass es rein formal (!) nicht in einer Ebene mit den offiziell beauftragten Sachverständigen zu betrachten ist. Das könnte u.a. aber bedeuten, dass Weinberger nicht die volle Akteneinsicht gewährt wurde und aller Wahrscheinlichkeit nach nicht Einsicht in die Verlaufsbeobachtungen der Station – vermute ich.
Diese Verlaufsbeobachtungen – in die die Expertise eines ganzen Teams einfließt und in der natürlich auch die Interaktionen mit anderen Patienten protokolliert sind – geben wahrscheinlich ein realistischeres Bild ab als ein einmaliges Explorationsgespräch, weil sich darin bis zum gewissen grad das Alltagsverhalten abschätzen lässt.
Die offiziellen Sachverständigen ( inclusive der “ gescheiterten“ Lippert und Wörthmüller liegen letztlich auf einer Linie ; und man kann auch als Außenstehender mit Fachkunde an den Originaldokumenten (Schriften) viel Querulantenwahntypisches erkennen – besonders wenn man berücksichtigt, dass einige der assoziativ gelockerten Texte offizielle Eingaben sind ( wiederum Frage der Geschäftsfähigkeit!)
m.a.W.: selbst wenn der Inhalt mit wohlwollender Betrachtung noch irgendwie nachvollziehbar erscheint, sind die Briefe in ihrer Eigenschaft als „offizielle“ Schreiben ( für die es einen Konsens hinsichtlich ihres formalen Charakters gibt) eben doch sehr auffällig und leider krankheitstypisch
Doch es gibt eine Antwort, Herr Weinberger hat sich früher als Kämpfer gegen die Terrorpsychatrie der DDR hervorgetan, und entwickelt jetzt im Alter eine gewisse Paranoia sowhl gegenüber der Psychoanalyse als auch der Psychatrie im Allgemeinen, sein sogenanntes Gefälligkeitsgutachten für den Herrn von den Freien Wählern wurde desshalb in der Fachwelt als eher peinlich empfunden.
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/neues-verwirrspiel-um-gustl-mollath/
….zeugt ja nun nich unbedingt von einer unbefangenen Herangehensweise
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/wp-content/uploads/2012/01/RB201201.pdf
…macht dann auch deutlich dass es da eher um herrn Weinbergers eigenes Ego, als um dei Gesundheit von Herrn Moolath geht….
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/rundbrief-22012-oktober-2012/
„Fast so, wie seinerzeit
die sowjetischen Potentaten
Psychiatriemißbräuche leugneten, zu solchen Diensten
bereite Psychiater in ihrer Stellung bestärkten und ihnen
widersprechende Experten in
den Orkus warfen, halten
es Minister und Ministerinnen der CDU und CSU und
Politiker und Politikerinnen auch anderer Fraktionen. “
Der Eindruck ist wohl gestattet dass da jemand jedes Augenmass verloren hat.
@Sweeper
Ok, „…d. h. zunächst nur, dass es rein formal (!) nicht in einer Ebene mit den offiziell beauftragten Sachverständigen zu betrachten ist. “
Eben, formal, lediglich.
„Diese Verlaufsbeobachtungen – in die die Expertise eines ganzen Teams einfließt und in der natürlich auch die Interaktionen mit anderen Patienten protokolliert sind – geben wahrscheinlich ein realistischeres Bild ab als ein einmaliges Explorationsgespräch, weil sich darin bis zum gewissen grad das Alltagsverhalten abschätzen lässt.“
Ob diese Verlaufsbeobachtungen in diesem Fall überhaupt zu Rate gezogen werden dürfen wurde von juristisch wohl kompetenter Seite ja angezweifelt. Für Alle, die von außen den Sachverhalt betrachten, ist Leipziger mit seinem Team natürlich Partei. Seine Aussage wird deshallb nur dann akzeptiert wenn sie von unabhängiger (!) dritter Seite bestätigt werden kann. Jemand wie Kröber fällt da schon mal raus, ebenfalls Partei. Egal welches Renomee er früher mal hatte. Einer wie Pfäfflin, der erst begründet „nicht gefährlich“ und dann in letzter Sekunde zu „gefährlich“ abdreht, auch.
Und da würde man von Ihrer Seite, also denjenigen Psychiatern, die sich um das Ansehen ihrer „Zunft“ aus guten Gründen jetzt Gedanken machen müssen, einfach mal ein paar klare und eindeutige Worte erwarten. Solange Sie sich um diesen Punkt drücken werden die Außenstehenden nur den Eindruck haben: Saustall, da muss schleunigst was passieren. Bis dahin wird man Ihnen in puncto Diagnosekriterien etc. gar nicht zuhören.
Wenn Sie das, was da im Zusammenspiel Eberl-Leipziger-Polizei und später im Prozeß ablief, verteidigen möchten – bitte sehr! Da kann man Ihnen halt nicht helfen.
Der Beitrag mit den Weinbergerzitaten und links zu seinem Psychatrieverein hängt noch in der Warteschleife vorab ein link:
https://forum.psiram.com/index.php?topic=11591.msg145269#msg145269
@ gelegentlich
Könntest Du Zitate bitte in <blockquote>-Tags einschließen. Sonst kommt man beim Lesen sehr leicht durcheinander.
Falls nicht klar sein sollte was ich meine: Aus <blockquote>Zitat</blockquote> macht das System
und das verbessert die Lesbarkeit solcher Kommentare ungemein.
P.S.: Wenn Du einen Kommentar zitieren willst, kannst Du auch oben rechts auch auf „Zitat“ klicken (anstatt auf „Antworten“), dann blendet das System diesen ganzen Kommentar als zitierten Abschnitt in das Eingabefeld für Deine Antwort ein.
@Mephisto: danke für den Hinweis, kein Problem!
@Lambrusco
Ok, habe ich mir angesehen. Was aber soll das nun in diesem Zusammenhang heißen? Es gibt also verschiedene „Schulen“, die in diesem Zusammenhang zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Logische Folge: bis zur Klärung der Sache irgendwann darf dann aus keinem solchen Ergebnis etwas Nachteiliges für Dritte, in diesem Fall für Mollath, folgen.
Der Mann ist sofort frei zu lassen. Die erheblichen juristischen Probleme dieses Skandalprozesses sind durch eine WA anzugehen. Das hat mit Psychiatrie nichts zu tun.
Klinische Verlaufsbeobachtungen und gerade auch Verhaltensanalysen gehören zum „ganz normalen“ Repertoire einer stationären Behandlung – ob in der Forensik, in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder in einer Reha- Klinik. Dabei fließen immer die Expertisen der unterschiedlichen Disziplinen ins Team ein: vom Fachkrankenpfleger über Ärzte & Psychologen bis zum Kunsttherapeuten. Es erfordert schon eine eigene VT, wenn man unterstellt, dass die alle gleichgeschaltet seien oder dem Chefarzt hörig. In der Branche herrscht Fachkräftemangel – da findet man Ratz-Fatz einen anderen Arbeitsplatz, wenn einem der Chefarzt nicht passt.
Es ist außerdem albern, gelegentlich, mich hier in Sippenhaft für eine Sparte der Psychiatrie zu nehmen, der ich selbst gar nicht angehöre. Mir gehts nur darum, offenkundig absurde Behauptungen zu entkräften. Herrn Mollath wünsche ich von Herzen, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt.
Nein es soll bedeuten, dass Herr Weinberger, wohl abseits einer möglichen Erkrankung Herrn Mollaths, begutachtet hat was er gerne begutachten wollte weil es so schön in sein Feindbild passt, eine grosse Verschwörung der Mächtigen. Wie gesagt drängt sich mir der Eindruck auf, dass da jemand sein jahrzehntealtes steckenpferd und nich den Patienten pflegt….
…auch hier nochmal herr Weinberger in der „Jungen Welt“:
Welche Unterlagen er bei seiner Art der Begutachtung Herrn Mollaths verwendet hat, bleibt allerdings unerwähnt, spannend wäre ja auch, ob er sich mit den Kollegen aus Bayreuth und den Pflegern dort ausgetauscht hat.
Zumindest ist er sich sicher dass die Unterlagen nebensächlich für sein Gutachten sind.
@Sweeper
Da muss ich gar nichts weiter unterstellen. Ich weiß darüber einfach nichts. Aber in diesem konkreten Fall wird man eben solche Stellungnahmen als Äußerung einer interessierten Partei bewerten. Nicht um sie als eo ipso unseriös darzustellen. Sondern als eine, auf die man nur dann was gibt, wenn sie von unabhängiger dritter Seite bestätigt würde. Ist eh Zeitverschwenung: man braucht sie gar nicht. WA ist angesagt.
@Lambrusco
Da das Gleiche auch für Leipziger und Kröber anzunehmen ist hilft es hier nicht weiter. Wie gesagt: bei dieser Sachlage muss man die Äußerungen der Psychiatrie eben außen vor lassen, bis sich der Pulverdampf verzogen hat.
Die Frage stellt sich also anders:
1. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Herr Mollath jetzt, 2.8.2013, gefährlich ist?
2. Kann man heute rückblickend feststellen (Beweise! Die Reifennummer ist eine Luftnummer!) dass Mollath damals gefährlich war? Zweifelsfrei natürlich, denn das hätte ja (Rechts-)Folgen?
Da sind mir glatt die Hundert durchgegangen. Jetzt aber. Kommentare sind zu, die geneigten Kommentatoren dürfen gerne, so noch nicht alles gesagt wurde, im Forum weiter diskutieren:
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