Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk ist immer dafür gut, Skandale aufzudecken; kürzlich ging es in der ARD-Sendung plusminus um psychologische Gutachten. Eingangs wird der Fall eines quasi von Gerichts wegen entführten Kindes geschildert. Vorwand für diesen empörenden Eingriff in die Menschenrechte sei ein Gutachten gewesen; und: „Dabei sind sie [die Gutachten] oft das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.“ Sagt wer? Sagt die „Psychotherapeutin und Rechtspsychologin Andrea Jacob“. Sie „bestätigt“: „‘Ich habe noch nicht ein einziges Gutachten vorliegen gehabt, das wirklich allen fachlichen Anforderungen entsprochen hätte.‘“ Und so weiter, alles ganz furchtbar.
Weder der Bundesjustizminister noch die kritisierte Gutachterin seien zu einer Stellungnahme bereit gewesen, heißt es. Aber es ist nun nicht so, dass es gar keine fachliche Stellungnahme gegeben hätte. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) e.V. – Sektion Rechtspsychologie – hat im November 2015 einen ausführlichen Brief an die Redaktion plusminus geschrieben. Darin heißt es unter anderem:
„Sie lassen Andrea Jacob als “Expertin” zu Wort kommen. Frau Jacobs Einschätzungen sind in Fachkreisen hoch umstritten. Sie nennen sie “Rechtspsychologin”, anscheinend ohne sich näher über ihre Qualifikation und die Voraussetzungen dieser Berufsbezeichnung informiert zu haben. Über die spezifische, rechtspsychologische Weiterbildung verfügt Frau Jacob nicht. Ferner ist auch zweifelhaft, ob sie Psychotherapeutin ist […]“
http://www.rechtspsychologie-bdp.de/2015/11/brief-an-plusminus/
Nur eben, dass diese Stellungnahme den schönen Skandal gestört hätte, weshalb sie der plusminus-Redaktion nicht weiter erwähnenswert schien. Psiram ist in der Lage, noch weitere Details zur Qualifikation von Frau Jacob beizusteuern. Bereits weit vorher, im Umfeld der Diskussion um die Causa Mollath (wenn auch in der späten Phase), hatte sich Frau Jacob durch einige – sagen wir, schräge – Einschätzungen in anderen Fällen bekannt gemacht. Dies war uns Anlass, uns kundig zu machen über die indischen Bildungseinrichtungen, an denen sie ihre akademischen Meriten erworben hat.
Dann geschah ein Glücksfall. Eine Kollegin der Frau Jacob beschwerte sich darob und übermittelte das Faksimile der Anerkennung dieser Titel durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Interessante Sache, das. Und je länger man das betrachtet, um so interessanter.
Zunächst wird von der Behörde bescheinigt, dass Frau Jacob am 30.12.2008 einen „Master of Arts“ im Fach „Psychology“ in einem zweijährigen Fernstudium an der „anerkannten Privathochschule“ (namens „Eastern Institute for Integrated Learning in Management University“, EIILM) in Jorethang, Sikkim, abgeschlossen habe.
Doch, halt:
Das Diplom in Psychologie erlangt man erst nach einem fünfjährigen Direktstudium. Zum „ersten Teil“ des „Studiums“ haben wir keine Informationen, aber wie war es möglich, dass ein zweijähriges Fernstudium als gleichwertig anerkannt wurde? Und Frau Jacob hat in diesen beiden Jahren nicht nur einen Master of Arts hingelegt, sondern gleichzeitig noch einen zweiten. An der Bundelkhand-University, in Jhansi (Uttar Pradesh); ebenso two thousand light years from home, aber tausend Kilometer Luftlinie von Sikkim entfernt. Außerdem war sie um diese Zeit Abgeordnete des Gießener Kreistags (und löste mit ihrem absolut unakzeptablen Verhalten Pressemeldungen von Landtagsabgeordneten aus, hier). Ein echtes Wunderkind.
Merkwürdig auch, dass Frau Jacob, die es doch als einzige genau wissen müsste, den Namen dieser Bildungseinrichtung in ihren Briefköpfen konstant falsch schreibt (EILLM statt EIILM). Jorethang ist eine Gemeinde von 3000 Einwohnern in Sikkim, am Fuß des Himalaya, zwischen Nepal und Buthan, zwischen Bangladesch und Tibet. Das EIILM wurde 2006 gegründet (hier). Es findet sich im Internet ein „Bericht vom Besuch eines Inspektionskommittees“ in dieser Einrichtung im März 2008 (hier). Unter den vier Kursen mit insgesamt 24 Lehrkräften ist „Psychology“ nicht erwähnt. Es existieren Berichte, dass der Präsident, der Kanzler und der Vizekanzler dieser Universität unter dem Vorwurf der Fälschung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung verhaftet worden sind. Die Polizei teilte mit, dass Master-Abschlüsse an Personen vergeben worden waren, die die Universität nie besucht hatten (hier). Im Juni 2013 stellte der Oberste Gerichtshof von Sikkim fest: Die Einrichtung hatte die Genehmigung für nur drei Fernkurse, und dies erst nach 2008: „B.A. (Hospitality & Tourism), B.C.A [d. i. Bachelor of Computer Application] and MBA [Master in Business Administration].“ – Kein “Master of Arts” in “Psychology”, nirgends.
this University has been illegally offering more than a dozen courses beyond the period of the academic year in violation of the prescribed rules. Further, this University is offering more than 50 courses in Distance Learning Mode without any basis.
…
E.I.I.L.M. University is also allegedly attracting these students who have failed their examination and providing them mark sheets after receiving money in the name of fees, tuition fees etc. The students who are being enrolled in this University as regular students are neither visiting the University Campus nor attending any classes for earning their degree.
High Court of Sikkim
Auch die Bundelkhand-University ist nicht nur anerkannt, sondern ebenso – zufällig genau in der Zeit, als Frau Jacob ihren Abschluss machte – in der Bredouille:
Investigations revealed that degrees of Bundelkhand University in Jhansi were procured at a price ranging between Rs 1.5 and Rs 2 lakh.
Times of India
Die Fake-Universitäten sind in Indien ein echtes Problem. Es gibt sogar die Möglichkeit, gegen eine Gebühr zu prüfen, ob der Abschluss eines Bewerbers echt ist; hier. Ob die Zentralstelle wohl die Handvoll Rupien aufgebracht hat, die Abschlüsse der Frau Jacob hier mal hineinzustopfen?
Und da haben wir uns noch gar nicht mit den farbenprächtigen Subspezialisierungen befasst, die Frau Jacob im Wappen führt:
Psychologist MA, EILLM and Bundelkhand University
Psychologin für Klinische, Neurologische, Pädagogische,
Kriminalistische und Forensische Psychologie
Doctor of Philosophy, Bundelkhand University
Uns hätte beispielsweise interessiert, was „Neurologische Psychologie“ wohl genau bedeuten mag; zur Rechtspsychologie hatte sich ja oben schon der Fachverband geäußert. Aber damit noch nicht genug der Merkwürdigkeiten. 2011 war im Gießener Anzeiger ein Bericht erschienen: „Ganz ohne echtes Diplom als Psychologin agiert – Geldstrafe gegen 52-Jährige“. Zum Geschäftsmodell der Frau Jacob siehe noch hier.
Es wäre nicht übermäßig komplex gewesen, ein bisschen gewissenhaften Journalismus zu betreiben und das selbst herauszufinden, werte plusminus-Redaktion. Statt dessen macht das Öffentlich-Rechtliche Fernsehen, immer in der ersten Reihe, im eilfertigen Bemühen um Skandal und Quote lieber den Zutreiber für windige Geschäfte.
Gießener Anzeiger: „Titel rechtens, aber falsch geführt“ – 57-Jährige mit Verfahrenseinstellung gegen Zahlungsauflage nicht einverstanden
Man reihe Sie ein in die lange Liste der TV-„Experten“. Ein internationales Phänomen, wir haben ferner den Herrn Hüther, aber dafür hat man in den USA die Frau Coulter oder diesen Eurabien Deppen unlängst…
Auf der Facebookseite von Plusminus kann man dazu in der Vorschau ja Kommentare hinterlassen. Mal sehen, ob da eine Reaktion kommt.
https://www.facebook.com/plusminus.ARD/videos/vl.1527122324242534/694570413977977/?type=1
Und wieder mal wird gezeigt wie gut unser aller Geld in Form der GEZ in der Produktion solcher Qualitätssendungen angelegt ist.
Es ist beileibe nicht das erste Mal, dass solche groben Fehler passieren von angeblich investigativen Formaten der ÖR, die offenbar behindert durch teilweisen Gesinnungsjournalismus und vergleichsweise in Geld schwimmend ihre Bodenhaftung verloren haben.
Es ist schon irre, dass sich hier dann Autoren in ihrer unbezahlten Freizeit hinsetzen, um die Arbeit dieser „Journalisten“ zu machen, und gleichzeitig auch noch Gebühren dafür zahlen dürfen.
Richtig ist, dass der ÖR manchmal Mängel hat.
Falsch ist, dass es ohne GEZ besser wäre…
Wenn man all die brauchbaren Informationen im Forum mit dem Zeitungsartikel verbindet, ergibt sich ja schon ein sehr schlüssiges Bild. Den eigentlichen Skandal sehe ich eigentlich darin, dass Fr. Jakob damit seit Jahren, trotz Verurteilung, durchkommt.
Insgesamt ein ziemlich klassischer Fall, der wie so oft mit einem gescheiterten Studium beginnt.
Nun ist es so, dass Fr. Jacob offensichtlich nie klinisch im Angestelltenverhältnis gearbeitet hat , was praktisch Voraussetzung wäre für die zahlreichen behaupteten Zertifizierungen. Die einzigen Betrogenen sind wohl die Auftrageber ihrer privaten Gutachten. Und diese scheinen, verständlicherweise, kein Interesse zu haben, dass das alles publik wird.
Wobei man wohl nicht wirklich von „Betrogenen“ reden kann. Mit der Herkunft ihrer Abschlüsse geht sie ja ganz offen um. Dass diese z. B. auf dem Arbeitsmarkt, weil diese von keinem üblichen potentiellen Arbeitgeber anerkannt werden sollten, nichts wert sind, wird einem Laien ja nicht ersichtlich.
Das neuseeländische Modell wäre jedenfalls deutlich effektiver: Eine Stelle, die Fördergelder für als qualitativ hochwertig erachtete Projekte vergibt.
Ich habe nicht gesagt, dass die GEZ die beste aller Möglichkeiten ist. Es ist aber so, dass die plumpe Abschaffung der GEZ vor allem von Deppen wie den Alternaiven für Dtl gefordert wird.
Letzten Endes muss „Qualitätsjournalismus“ der Zuschauer bezahlen, ich denke da sind wir uns schnell einig. Das neuseeländische Modell kenne ich nicht, informiere mich aber gerne.
@Disker
Und das soll kein Betrug sein?
Mhm….Ich habe mich tatsächlich doof ausgedrückt. Sollte nicht nicht als Relativierung verstanden werden.
Auf was ich hinauswollte: Aus irgendwelchen Gründen scheint Fr. Jacob derzeit die gekauften und eigentlich wertlosen Abschlüsse als Nachweis ihrer „Qualifikation“ benutzen zu dürfen oder wahrscheinlicher- es stört nur niemanden.
Wahrscheinlich bagatellisiert sie die jahrelangen „Streitigkeiten“ um ihre Abschlüsse gegenüber ihrem Umfeld zu intriganten und verzweifelten Versuchen des Establishments, ihre Arbeit zu behindern.
@ Groucho: Dann würden sie sich wieder streiten, warum dies oder jenes Stück gefördert wurde. Aber wenigstens hätte man nicht diesen großzügig alimentierten unkündbaren Medienmoloch, der (wie es offt aussieht) fast unkontrolliert seine Milliarden verbraten kann.
Ich finde, das ÖR-System sollte deutlich abgespeckt werden – der Unterhaltungsauftrag könnte erheblich gekürzt werden, da gibt es mittlerweile genügend erschwingliche Inhalte, um allgemeine Teilhabe zu gewährleisten, und die teils extreme Nischenfixierung der ÖR-Unterhaltungsprogramme und die teilweise grottige Qualität rechtfertigt den Geldverbrauch nicht (obwohl es natürlich auch gutes Zeug dort gibt).
Meiner Meinung nach könnte der Bildungsauftrag mit ein paar bundesweiten Informationssendern erfüllt werden (DLF, D-Radio; ARD, ZDF) und einem Lokalkanal (jeweils Radio und TV) nach Vorbild der alten Dritten Programme. Meinetwegen gleich komplett übers Internet (und ohne diese idiotische Entöffentlichung nach kurzer Zeit, da müssen die Verlage einfach durch.). 16 ausgewachsene Vollsortimenter, die jeweils mehr Programm bieten als alles, was die ÖR Sender zusammen in den 70er und 80er Jahren produziert haben, sind einfach zu viel. Dann würde die Haushaltsabgabe stark sinken, ebenso der Widerstand dagegen, und die Qualität der Programme dürfte steigen. Keine Ahnung, ob das machbar wäre…
@ knorke: Klar ist das immer noch Betrug, aber offener solcher. Da kann dann keiner sagen, er hätte das ja gar nicht ahnen können.
@Anon Coward
Das neuseeländische Modell hat tatsächlich einiges für sich. Man privatisiert sozusagen die Produktion und schafft Wettbewerb (was unseren ÖR fehlt), man spart sich einen gewaltigen Verwaltungskropf den unser ÖR benötigt, um überhaupt sich selbst zu erhalten und schafft es trotzdem, Produktionen im Sinne des ÖR Auftrags zu realisieren. Es ist aber nicht perfekt. Und eigentlich unmöglich realisierbar in einem Land in dem mehr Arbeitsplätze durch ÖR Rundfunk und Fernsehen geschaffen wurden als im privaten Bereich (behaupte ich einfach mal). Eine grundlegende Reform des ÖR ist realitätsnäher, und Ideen gibt es dafür ja auch genug (zurück zum Kern des ÖR Auftrags, Verzicht auf Werbung, nur Einspringen, wo die privaten eine Versorgungslücke hinterlassen – z.B. kein Olypmia bzw. Sport allgemein, wenn der freie Markt dafür bereits genug Nachfrage im privaten Sektor erzeugt, bessere Strukturen schaffen um neue, ungewöhnliche Formate unterzubringen – statt sie in einen Spartenkanal auf 3 Uhr morgens abzuschieben, Entflechtung von Politik und Redaktion).
@Gnaddrig:
Der ÖR hat nicht nur einen Bildungsauftrag. Er hat einen Grundversorgunsauftrag, was Bildung als Teil mit einschließt. d.h. Da sollen auch Sachen wir Tatort und / oder Volksmusik gemacht werden dürfen (müssen). In meinem, modernisierten Verständnis, sollte der ÖR da einspringen, wo gesellschaftlich relevante Themen im freien Wettbewerb nicht durchsetzbar sind (z.B. Kunst & Kultur aber z.B. auch Sportarten, die im freien Wettbewerb nie und nimmer Sendeplatz in Deutschland hätten, oder TV Formate, die innovativ und experimentell sind).
Ich stimme aber zu: In der heutigen Zeit, wo man selbst als Bauer aufm Feld mal eben schnell bei Facebook was posten kann, ist die Frage, warum es gleich mehrere Sender mit nationaler Reichweite und so zahlreiche regionale geben muss irgendwie unöogisch zumla auch dort nur ein Bruchteil dann regionale Themen sind – das könnte man genausogut mit regionalen Sparten abdecken. Ich erinnere mich andersrum nochimmer mit Unverständnis, warum z.B. die Tagesschau auf 6 Sendern parallel lief – de einzige der Objektiv einen Zusatznutzen bot war der mit Gebärdensprache und Untertitelung. (Habe keinen TV mehr, kann daher nicht sagen, ob es noch so ist)
@knorke: Den Bildungsauftrag wollte ich auch gar nicht antasten, der ist heute vielleicht wichtiger denn je. Solide und unabhängige Informationen, die erwähnten gesellschaftlich relevanten Themen in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport usw. gehören sicher dazu. Ich störe mich tatsächlich vor allem an der Redundanz, mit der jeder Landesfunk quasi ein halbes Dutzend Weltprogramme produziert.
Über die Kanäle könnte man nochmal nachdenken – die Zeiten des herkömmlichen Fernsehens sind ja wohl ohnehin vorbei, da könnte man themenspezifisch auf Plattformen nach Vorbild von Youtube Inhalte anbieten, zunächst aktuell in einem am klassischen Fernsehen orientierten Programm mit Sendeplätzen, dann aber auch zeitunabhängig im Archiv. Gute Produktionen sollten nicht wie jetzt in der Versenkung verschwinden (oder illegal von Zuschauern ins Internet hochgeladen werden müssen). Ist ja alles bezahlt…
Auf jeden Fall wäre es tatsächlich ein starkes Stück sollte Frau Jacob im Jahr 2002 mit selber gefälschten Dioplomurkunden hantiert haben, sie dann kaum 6 Jahre später ihr Fakediplom aus Indien anerkannt bekommt.
Also ich meine diesen Text aus unserem oben verlinkten Forum:
Wenn ich den Zeitungsartikel richtig verstehe, wurde sie dafür auch wegen „Hochstapelei“ verurteilt.
Ich geh davon aus, dass die Abschlüsse hier in Deutschland nicht anerkannt sind. Genausowenig wie ein indischer Arzt in Deutschland nicht einfach so als Arzt arbeiten dürfte. Er darf aber wohl erzählen, dass er Medizin in Indien studiert hat.
In diesem Fall ist es wohl aber so dass die Abschlüsse auch in Indien nichts wert sind, wie im Blog versucht wurde zu erklären.
Das im ÖRF jeder Dreckslobbyist, halbgare Möchtegerne-Irgendwas als Experte betitelt wird und seine Klappe aufreißen darf, ist nun wirklich nichts neues. Bei Wirtschaftslobbyisten vor allem ist das alltägliche Normalität.
Das Aufdecken eines solchen Einzelfalles wie hier geschehen ist sicher verdienstvoll, der eigentliche Skandal, die Adressaten beim ÖRF und deren Helfershelfer und Lieferanten aus Journalismus und PR, die zu jedem Thema eine politisch genehme Stellungnahme fabrizieren, sind der eigentliche Skandal.
Es wird sich nicht ändern, weil die Ursachen tief im System verwurzelt sind. Die technokratischen Überlegungen eines besseren ÖRF sind auch geradezu naiv zu nennen, denn die im Hintergrund liegende ÖRF-Industrie und die Macht, die diese Sender haben durch das Geld, das die Politik zuschustert.
Diese Macht des ÖRF durch vermeintlich seriöse Berichterstattung und dadurch erlangte mehr oder weniger noch immer akzeptierte Glaubwürdigkeit jederzeit gerade dieses Potential für staatstragende Berichterstattung nutzen zu können – was letztlich offizieller Auftrag des ÖRF ist – ist die Notwendigkeit und die Ursache für den Wildwuchs im System ÖRF. Hinzu kommen natürlich auch die wirtschaftlichen Grabenkämpfe gegenüber den Privaten um Quote und Marktanteile, teilweise ja auch um Gelder der Reklamewirtschaft.
Im übrigen ist Neuseeland verglichen mit Deutschland ein „Ministaat“ unter fünf Mio Einwohner. Das dort der ÖRF ne Nummer kleiner fährt ist m. E. etwas anderes und sollte wohl auch als gewachsenes Modell betrachtet werden. Warscheinlich ist dort auch nicht unüblich ausländisches TV zu schauen und insbesondere vom australischen Kontinent mitbeschallt zu werden, kann ich mir bei der Bevölkerungszusammensetzung und Lage durchaus vorstellen.
Im Grunde unterliegen ALLE Modelle denselben gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und werden immer zu Gunsten von Interessen verzerrt / entwickelt. Daran ändern auch noch so gute Gesetze nichts, die eine gewisse Unabhängigkeit garantieren sollen. Das wird eben unterlaufen auf irgendeine Art und wenn es nur darauf hinausliefe ein theoretisch neues ÖRF Modell dann so auszubaldovern das es in der Bedeutungslosigkeit versinkt. Das dadurch aufkommende „Machtvakuum“ würden privatwirtschaftliche Mediengrößen gerne besetzen. Auf eine Art läuft das ja schon länger in D. und die Privaten Medien arbeiten da sicher weiterhin mit der Salamitaktik und der ÖRF setzt sich dagegen zur Wehr und kämpft um seine Anteile und Zuschauer. Das ist halt teuer.
MFG
@Disker
Im Forumsfaden stellt Jacob ein Dokument ein, das bestätigt, dass ihre indischen Abschlüsse amtlich anerkannt worden sind. Sie sind einem deutschen Master gleichgestellt. Sie hat angeblich auch in Indien promoviert. Das ist ja der Skandal: mehrfach wegen falscher Titelführung und Urkundenfälschung verurteilt, und dann von Amts wegen auch noch Titel von inexistenten indischen Titelmühlen bestätigt bekommen. Dazu wird sie noch im ÖR Fernsehen (!) als Rechtspsychologin präsentiert. Man muss nur dreist sein, dann werden auch solche Schummeleien belohnt. Ich habe übrigens mehrere Nobelpreise verliehen bekommen, kann das also durchaus kompetent beurteilen.
Ich kenne mich ehrlich gesagt nicht ausreichend damit aus. Aufgrund der bekannten strafrechtlichen Geschichte bin ich aber sehr zurückhaltend, was die Echtheit irgendwelcher Dokumente angeht.
Es ist aber auch egal. Seriös wird Fr. Jacob dadurch nicht mehr. Frau Jacob wird auch weiterhin ungeniert und absurd maßlos seriös klingende Titel benutzen und gleichzeitig die Öffentlichkeit suchen. Demnächst sicherlich auch als Prof. Im Fernsehen.
@Disker
Das wird sich im Allgmeinen auch kaum ändern lassen, aber eine entsprechend laute Kritik daran, dass die Medien (insbesondere die öffentlich-rechtlichen) solchen Leuten eine Plattform bieten, anstatt ihrer Aufgabe nachzukommen, sie durch saubere Recherche zu entlarven, kann dafür sorgen, dass dort ein Umdenken stattfindet und das wäre für mich ein großer Schritt in die richtige Richtung.
wer sich sicher ist, das die Titel falsch sind, sollte eine entsprechende Strafanzeige stellen, dann wird das verbindlich geklärt.
Und solange der Nachweis noch nicht gerichtsfest ist, ist die Frau Jacob als „Expertin“ unbedenklich vorführbar?
Mit dieser Lebenseinstellung ist man vorzugsweise Milliardär mit einem Hochhaus neben dem schönen Eigenheim, in dem diverse, spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien zur persönlichen Verfügung residieren. Auch ein schönes Hobby, wenn man es sich leisten kann.
Titelbetrug ist m.M. ein Offizialdelikt (Urkundenfälschung ist es jedenfalls). Wenn hier jemandem also was vorzuwerfen ist, dann den Behörden. Die Hinweise sind mehr als ausreichend, dass es einer Ermittlung bedarf.
@Groucho
Dann musst du die Behörden aber darauf hinweisen – dir selbst entstehen keine weiteren Kosten, eventuell lädt die Polizei noch mal vor, um alle notwendigen Informationen noch einmal protokollarisch aufzunehmen.
Sollte der Verdacht sich nicht erhärten (bspw. aus formalen Gründen oder weil der Titel wider erwarten echt ist) und keine Straftat nachweisbar sein, dann bekommst du einen Einstellungsbescheid von der Staatsanwaltschaft. Ob das Konsequenzen hat, weiß ich nicht – ich hab mal einen Heilpraktiker aus Berlin, der homöopathische Malariaprophylaxe anbietet angezeigt – eingestellt wurde es nicht, aber die Person darf weiter seine Quacksalberei anbieten, nur jetzt halt ohne Malariaprävention auf der Webseite.
„Titelbetrug ist m.M. ein Offizialdelikt (Urkundenfälschung ist es jedenfalls). Wenn hier jemandem also was vorzuwerfen ist, dann den Behörden. Die Hinweise sind mehr als ausreichend, dass es einer Ermittlung bedarf.“
Tja, wie stellst du dir das vor? Die Staatsanwaltschaft xy sucht systematisch im Internet? Da musst du schon aktiv werden. Ich hab das bei ein paar Wunderheilern gemacht. Natürlich muss man da den Schutz der Anonymität verlassen.
Und woher willst Du wissen, was dieser oder jener hier tut oder nicht tut?
Auch tja, nachdem wir bereits verdachtsfreie Vorratsdatenspeicherung haben, sollten die Staatsanwaltschaften etwas fitter sein.
Abgesehen davon: Selber werde ich sicher nicht hier ausbreiten, was ich in diese Richtung tue oder nicht.
Ja, es geschieht halt vieles im Hintergrund – Zitat bei Jo Conrad!
Tatsächlich. Ein echter Conrad. Trotzdem werde ich auf Livecams in meinem Klo verzichten und auch nicht twittern, was es heute abend zu essen gibt.
@echt? ….klingt spannend erzähl doch mal.
Ihre Aussage, dass ein Großteil der Gutachten im Familienrecht falsch sind, stimmt aber trotzdem. Lese ich auch hier heraus, nachdem ja nur Frau Jacobs (bzw. ihre Abschlüsse / ihre Masche) kritisiert werden, zu recht.
Ich kenn zufällig ein paar Gutachten im Familienrecht, und die Rückschlüsse die dort getroffen wurden sind tatsächlich falsch.
@ Kemmi
Wie stellt man fest, ob ein Gutachten im Familienrecht falsch ist?
@ Pelacani
Es gibt meines Wissens zwei Möglichkeiten:
1. Man untersucht das vorliegende Gutachten auf gravierende Fehler und gibt dann womöglich eine Expertise mit dem Ergebnis ab, daß dieses Gutachten als Beweismittel bzw. zur Wahrheitsfindung ungeeignet ist.
Ein noch heute geeignetes Fehler- Erkennungssystem hatte der honorige Dipl. Psychol. Prof.Dr.rer.nat. Wolfgang KLENNER (1921-2015) entworfen und 1989 in der Zeitschrift FamRZ publiziert: http://www.justizopfer-nauen.de/uploads/PDdownloads/vertrauensgrenzen_gutachten.pdf
2. Man untersucht die Personen selber entsprechend des vorliegenden Beweisbeschlusses und weist nach, daß man zu (ganz) anderen Ergebnissen kommt.
Überzeugend könnte dieser Weg meiner Meinung nach dann sein, wenn man -im informierten Einverständnis mit den Probanden- die Untersuchungsgesgespräche komplett audioviuell aufzeichnet, sodaß ein Dritter das konkrete Vorgehen überprüfen könnte.
Die meisten mir bekannten Psychologen (und Psychiater) scheuen die Videodokumentation -womöglich wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser- aus Gründen, welche ich nur erahnen kann. Ein paar denkbare hatte ich in einem „Fragebogen an Untersucher“ aufgeführt, der einer Transparenzinitiative (Bayreuth 2005) angefügt ist. Auf die Initiative erlaube ich mir abschließend hinzuweisen: https://antikorruption2014.jimdo.com/inhaltsverzeichnis-2016/2-transparenzinitiative-2005/
Ich fasse zusammen: man benötigt ein erneutes Gutachten.
Mit 1. lassen sich vielleicht Mängel eines Gutachtens zeigen (vorausgesetzt der Maßstab ist valide), aber die Aussage, „dass ein Großteil der Gutachten im Familienrecht falsch sind“ (#33) lässt sich auf diese Weise nicht belegen. Die Schlussfolgerungen sind dann schlechter begründet als es zunächst den Anschein hatte, aber das ist noch kein Nachweis, dass sie unzutreffend sind. Dann stünde zunächst eine Fachmeinung, die auf eigener Erhebung fußt, gegen eine Fachmeinung, die nur auf Aktenlage beruht. Die einzige unmittelbare Schlussfolgerung, die seriös ist, wäre: der Erstgutachter sollte zu einer Stellungnahme aufgefordert werden.
2. wäre m. E. der einzig vernünftige Weg. Letztlich bleibt es dem Richter vorbehalten, die dann vorliegenden beiden Gutachten zu bewerten. Um der Frage näher zu kommen, müsste man also versuchen, Entscheidungen mit mehreren Gutachten, vielleicht Instanzen, zu evaluieren. Ich stecke nicht soweit in der Materie, um zu wissen, ob so etwas irgendwo publiziert ist.
Zur Frage des „Videobeweises“: das halte ich für abwegig. Auch Gerichtsverhandlungen werden nicht aufgezeichnet. Gutachten sind immer eine Verdichtung. Wer sollte den Aufwand leisten, sich diese – vielleicht viele Stunden umfassenden – Aufzeichnungen anzusehen, wenn das Ergebnis nie besser sein kann als unter 1. kritisiert?
Auch Weg „1.“ ist freilich vernünftig. So kann man z.B. den Richter erst einmal davon abhalten, eine Entscheidung zu treffen auf der Grundlage eines Mumpitz-Werkes, dem man einfach nicht vertrauen kann.
(Kürzlich hat -allerdings im Strafrecht- Prof. Faustmann das pseudowissenschaftliche Agieren des Prof. Saß gebrandmarkt http://www.heute.de/gutachter-joachim-bauer-zschaepe-vermindert-schuldfaehig-47096878.html ).
Von „Videobeweis“ habe ich nichts geschrieben. Audiovisuelle Dokumentation dient z.B. der Selbsterziehung von Psychotherapeuten. Denn es ist z.B. bekannt, daß der Untersucher das Ergebnis der Exploration massiv beeinflußt schon aufgrund unbewußter Prozesse. Denen kann man sehr gut auf die Spur kommen, wenn man sich als Untersucher in Ausbildung bzw. Intervision die Mühe macht, genau hinzusehen und hinzuhören.
Viele Probanden beklagen, falsch zitiert bzw. verstanden worden zu sein.
Und im Familienrecht würde man erleben, daß -und wie- Psycho-Leute (und auch Richter) kleine Kinder aushorchen und deren Angaben als Entscheidungsgrundlage hernehmen.
Obwohl die Kleinen nicht oder nicht voll geschäftsfähig sind und auch nicht aufgeklärt werden können.
Übrigens fordern gerade nicht wenige namhafte Juristen die verstärkte Videodokumentation von Zeugenvernehmungen und Prozessverläufen.
Was Frau Jacob angeht: Unabhängig von den formalen Abschlüssen verrichtet sie m.W. entschieden bessere Arbeit (auch bezüglich methodenkritischer Expertisen) als viele andere.
Und die BDP-Expertin Dr. iur. Kannegießer taucht ab, wenn man sie auf die in der Sorgerechtspraxis organisierte Datenkriminalität und Leute hinweist, die unter dem Radar von Psiram hindurchschlüpfen (Fthenakis, Salzgeber…).
Vielleicht interessiert Sie das offene Schreiben vom 7.5.17 an Dr. Kannegießer https://antikorruption2014.jimdo.com/inhaltsverzeichnis-2016/anschreiben-im-%C3%BCberblick-2017/07-05-2017-1/
Eine Frage noch: Warum schreiben Sie anonym?
So, wie Sie vorhaben das zu begründen, bleibt es bei der bloßen Deklamation; kaum eine Chance, vor Gericht damit durchzudringen. Ich habe mir einige solcher „methodenkritischer Gutachten“ z. B. in der Causa Mollath angesehen. Unbrauchbar.
Das ist völlig unausweichlich, wenn das Gutachten unwillkommen ist. Eine Videodokumentation wird daran nichts ändern.
Ich kenne ein paar ihrer Texte; die sind ja weit verbreitet. Sie sind indiskutabel (siehe z. B. hier). Ihre Einschätzung, Herr Meißner, sagt viel – wenn auch nicht über Frau Jakob.
Es fällt durch eine vollkommen überhitzte Sprache auf. Wenn ich Frau Kannegießer wäre, würde ich mir nicht die Mühe machen, es zur Kenntnis zu nehmen, geschweigedenn zu beantworten.
Warum möchten Sie das wissen? Es würde meine Argumentation nicht besser und nicht schlechter machen.
@ pelacani
Ich kann nicht erkennen, daß Sie wissen, was in einem Begutachtungsgespräch alles ablaufen (und auch vom gut meinenden Gutachter übersehen und mißdeutet werden) kann.
Sie schreiben hier offenbar beständig anonym -wie ein Agent- im Dienst von irgendwem und diskreditieren mit Vokabeln wie „vollkommen überhitzte Sprache“.
Fazit:
Von der Sache -und den Vorzügen audiovisueller Dokumentation- haben Sie bestimmt keine tiefergründige Ahnung und womöglich überhaupt kein Herz für die Opfer der Etikettenschwindler unter den Psychofach- Vertretern.
Sie ziehen über identifizierbare Personen -z.B. Frau Jacob – her und verschonen wirklich kriminelle Funktionäre des Psychobetriebes von Ihrer Kritik. Und sich auch.
Solches Vorgehen nenne ich arrogant und feige zugleich.
Und ich kann nicht erkennen, dass Sie sich auch nur entfernt bemüht haben, meine Einwände zu Ihren steilen Thesen zu reflektieren.
Und das sagt jemand, der Andrea Jacob im Ernst eine „entschieden bessere Arbeit“ bescheinigt.
Vielleicht, weil ich ein Agent bin? Aber in meinem höchst geheimen Vertrag steht, dass mich der Laserstrahl trifft, wenn ich meinen Auftraggeber verrate.
She’s a Killer Queen.
Doch genau das haben wir, ein Herz für die Opfer und deshalb ist die Frau Jacob ein Thema und wird es bleiben. Sie ist die Etikettenschwindlerin par excellence.
Und dass sie dies nicht erkennen können, liegt auf der Hand. Es besteht eigentlich keine Notwendigkeit, dass offensichtliche immer wieder zu betonen. Aber wenn es ihnen nichts ausmacht und sie glücklich damit sind, soll es mir auch recht sein.
Agent Null-Null-Nix
Nun, PSIRAM steht nach Ansicht einiger im Dienste des Mossad, der CIA, der CMA (Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft) und der Farmermafia. Gelenkt von der US-Ostküste. Sie wissen schon.
Nachdem Frau Dr. Christidis im Frühjahr 2018 nun gerichtlich nachweisen konnte, dass ihre Abschlüsse echt sind und auch ihre Promotion echt ist, geht sie gerichtlich gegen Falschbehauptungen in dieser Sache vor. Was ihr gutes Recht ist.
Wie lautet jetzt die Version von Psiram?
Mein Vorschlag wäre:
„Wir sind eine Gruppe von psychopathischen Idioten, die andere gerne mit Rufmordkampagnen überziehen, aber dabei immer anonym bleiben, damit uns keiner verklagen kann.“
Wo kann man das nachlesen?
@pelacani
Auf http://www.archiviva.com gibt es einige Texte zu den diversen Gerichtsverfahren bzgl. der Titel von Frau Christidis-Jacob. Durch die Suchfunktion auf dieser Seite kann sie mit dem Stichwort „Jacob“ leicht finden. Man sollte auch bei „Ältere Beiträge“ nachsehen.
@Hegel
Bist Du sicher, dass das die richtige site ist? Wahrscheinlich meinst Du archeviva. Von dort würde ich aber keine Nachrichten über Verfahren erwarten, die für Frau Jacob/Christidis ungünstig ausgegangen sind.
Zumindest hat Frau Heiderose Manthey die Vorstrafen von Frau Jacob/ Christidis bisher geflissentlich auf archeviva ignoriert. Es war wohl nicht die erste Verurteilung. Das man ihr ihr Schwurbeldiplom trotzdem durchgehen lässt ist ja erschreckend genug.
[quote]Durch – rechtskräftig gewordenen – Strafbefehl nach § 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November 2010 – 5414 Ds 301 Js 14.412/09 – wurde die Klägerin wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt.[/quote]
@pelacani
Schönen Dank für die Klarstellung. Gemeint war natürlich http://www.archeviva.com.
Daß die Page eine besondere Quelle der Wahrheit ist, meine ich nicht und habe das auch nicht behauptet.
Sie hat aber dennoch eine gewissen Aussagewert, denn auf ihr kommen nicht nur Akademikerinnen der Bundelkhand University zu Wort, sondern auch Wissenschaftlerinnen, die nicht dieser intellektuellen Kaderschmiede entsprungen sind, wie die Münchener Medizinprofessorin Dr. Ursula Gresser.
Unter dem Datum vom 21.März 2015 wurde auf der genannten Seite ein Aufruf zur Teilnahme an einer Studie von Professor Dr. Gresser veröffentlicht (wwww.archiviva.com/arche-viva/offener-bereich/gresser-prof-dr-ursula).
Sie trug den Titel „Isolation von Kindern von ihren Eltern. Ursachen, Mechanismen, gesundheitliche Folgen. Was müssen Ärzte und Versicherungen bei Isolationsbetroffenen beachten?“ (www.archeviva.com/kid-eke-pas-fragebogen-zur-studien“. Zugriff 19.4.2017)
Am selben Tag wurden an gleicher Stelle ein Anschreiben für Teilnehmer/-innen an dem Projekt und ein zugehöriger Fragebogen publiziert.
Lt. Fragebogen handelt es sich um eine „Pilotstudie mit Zufallsstichprobe, um eine erste wissenschaftliche Grundlage für Ärzte, Gutachter, Behörden und Familienpolitik in Deutschland zu erarbeiten. Desweiteren sollen Berechnungsgrundlagen für Versicherungsträger und Arbeitgeber zu den Folgekosten von Isolationsmaßnahmen ermittelt werden.“ (ebenda)
Das Projekt richtete sich an „1. Mütter und Väter, Bezugspersonen, denen der Kontakt zu ihren Kindern bzw. mit ihnen verwandten Kindern verwehrt wird, 2. Erwachsene, denen in den Kindheit der Kontakt zu einem oder beiden Eltern verwehrt wurde.“
(ebenda)
Als Befragungszeitraum wurde die Spanne vom 22.März bis 22.April 2015 genannt (ebenda).
Die Untersuchung befaßte sich unter anderem mit folgenden Fragen:
„In welchem Alter begann die Isolation des Kindes?
Wer hat die Isolation des Kindes betrieben?
Mit welcher Begründung wird das Kind isoliert?
Wie lange wird das Kind schon isoliert?
Haben sich Behörden für die Isolation ausgesprochen?
Haben sich Gerichte für die Isolation ausgesprochen?
Haben sich Gutachter für die Isolation ausgesprochen?
Wenn ja: mit welchen Begründungen?
Was wurde den Eltern untersagt/verwehrt? Persönliche Kontakte? Briefe? Telefonate? Geschenke? Taschengeld? Winken, anlächeln oder ansprechen bei zufälliger Begegnung?
Sind neben den Eltern auch andere Verwandte und/oder Freunde des Kindes von der Kontakt-Verwehrung betroffen?
Wurde die Isolation mit dem Wunsch des Kindes, dass es keine Kontakte wolle, begründet?
Wurde dem Kind Gelegenheit gegeben, mit dem ausgegrenzten Elternteil und/oder den ausgegrenzten Freunden über diese Isolation zu sprechen?“(www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/gresser-prof-dr-ursula/. Zugriff19.4.2017)
Auf Prof. Dr. Gressers Homepage findet sich kein Hinweis, daß sie Ergebnisse dieses Projekts veröffentlicht hat.
Sie knüpfte hiermit an eine von ihr und der Zahnärztin Anna Prinz durchgeführte Literaturanalyse an. Die beiden Wissenschaftlerinnen verglichen 6 Fachaufsätze aus dem Zeitraum 2002 bis 2014, in denen über Forschungen zu körperlichen Problemen im Zusammenhang der Trennung von Kinden von ihren leiblichen Eltern berichtet wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung veröffentlichten die Autorinnen unter dem Titel „Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder krank?“ in der „Neuen Zeitschrift für Familienrecht“ 21/2015 (S.989-994).
Sie resümieren den Befund ihrer Untersuchung so: „Die Studien über die Folgen von Kontaktabbruch eines Kindes zu leiblichen Eltern kommen mit unterschiedlichen Ansätzen zu dem Ergebnis, dass ein Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen der Kinder einhergeht, die teilweise lebenslang anhalten. Kontaktverlust zu den leiblichen Eltern ist mit einem deutlich erhöhten Risiko für die Entwicklung von Verhaltensauffälligkeiten, Depressionen, Suchterkrankungen, Angst- und Panikerkrankungen verbunden. Es finden sich auch organische Veränderungen, wie zB des neuroendokrinen Stoffwechsels. Durch Kontaktverlust zu lebenden Eltern werden die betroffenen Kinder etwa doppelt so stark und dreimal so lang belastet wie bei Kontaktverlust durch Tod.“ (S.992f)
Die Autorinnen ziehen aus ihren Ergebnissen folgende Schlußfolgerungen: „Die Studienlage ist ein Hinweis für Verantwortliche und Entscheider, bei Entscheidungen über Kinder auch deren Beziehung zu den leiblichen Eltern und ihre langfristige gesundheitliche Entwicklung im Auge zu behalten. (…). Die Konsequenz aus diesen durch wissenschaftliche Untersuchungen gewonnenen Erkenntnissen kann aus ärztlicher Sicht nur sein, dass Kontaktabbruch von Kindern zu ihren lebenden Eltern verhindert werden muss. Die vorliegenden Studien nennen meist keine Unterschiede bzgl. der Ursache des Kontaktabbruchs, sodass der Kontaktabbruch unabhängig von den äusseren Bedingungen für die Kinder ein schweres Trauma mit anhaltender gesundheitlicher Schädigung bedeutet.“
(S.993)
Wenn ich recht verstehe, dann muß eine gegebene Eltern-Kind-Konstellation unter allen Umständen erhalten bleiben, da ansonsten gravierende gesundheitliche Risiken für das Kind/die Kinder zu besorgen sind.
Ehescheidungen sollten demnach wohl am besten verboten werden, damit diese Kontaktabbrüche oder –einschränkungen nicht mehr vorkommen.
„Aus ärztlicher Sicht“ dürften dann auch Jugendämter und Familiengerichte Kinder, die von ihren Eltern sexuell mißbraucht oder körperlich mißhandelt werden, nicht aus diesen Familien entfernen, da ja „der Kontaktabbruch unabhängig von den äusseren Bedingungen für die Kinder ein schweres Trauma mit anhaltender gesundheitlicher Schädigung bedeutet.“ Diese Institutionen würden sich, wenn sie so handelten, nach Ansicht von Prinz/Gresser der Körperverletzung schuldig machen oder sie zumindest billigend in Kauf nehmen
Es ist bestimmt kein Zufall, daß diese Arbeit von Prinz/Gresser in Kreisen, die der Arbeit von Jugendämter und Familiengerichten kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, hohe Wertschätzung erfährt und als eine Art Ermächtigung angesehen wird, bspw. Entscheidungen von Familiengerichten, Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien oder Jugendhilfeeinrichtungen unterzubringen und nicht bei den biologischen Eltern zu belassen, eigenhändig zu revidieren.
Frau Gresser empfindet sich wohl selber als Opfer des Kindesentzugs, von daher scheint ihr Vorgehen gefärbt , zu ihrem universitären Lebenslauf, der kreativen Benutzung des Titels „Professor“ und zu ihren Forschungs- und Marketingaktionen für überteuerte Nahrungsergänzungsmittel ( juiceplus) findet sich ja einiges im Forum.
http://ispub.com/IJNW/12/1/14547 …nur hier nochmal um zu sehen auf welch hohem wissenschaftlichen Niveau sich Frau Gresser zu bewegen beliebt.
P.S. ….die Revision ist wohl gut ausgegangen.
Zwischen Frau Christidis-Jacob und Prof. Dr. Gresser gibt es eine interessante Querverbindung.
2015 beabsichtigte erstere eine Studie durchzuführen und wandte sich an letztere.
„Nach der Erhebung einer Studie zu Folgen durch Isolation von Kindern, ausgeführt von Prof. Dr. Gresser, wendet sich die Psychologin Andrea Jacob (Psychologist MA, EILLM & Bundelkhand University Doctor of Philosophy, Bundelkhand University) in einem Brief an die Studienleiterin und Inhaberin der Praxis für Sachverständigengutachten Ursula Gresser:
„Systematik und systemische Missachtung der Gesetze durch Behörden und Institutionen wissenschaftlich aufzeigen
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Gresser,
für eine psychologisch-kriminalistische Studie und eine Strafanzeige wegen Organisierter Kriminalität benötige ich etwa noch 700 identische Kopien von Gerichtsakten zu den im Betreff genannten Verfahren. Damit bezwecke ich die Systematik und die systemische Missachtung der Gesetze durch Behörden und Institutionen wissenschaftlich aufzeigen zu können. Am besten wäre es, wenn ich die Unterlagen direkt von Anwälten erhalten könnte. Zusammengestellte Teile von Akten machen dabei keinen Sinn. Selbst liegen mir bereits etwa 300 Fälle vor, in denen Rechtsmissbrauch betrieben wurde. Gerne hätte ich mindestens 1000 Fälle, um die Reichweite der systemischen Zerstörung von Menschen darstellen zu können. Die Akten sollten bitte ausschließlich per pdf-Datei an mich gemailt werden. Vertraulichkeit wird selbstverständlich zugesichert.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Jacob
andrea_jacob@gmx.de“
(http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/jacob-andrea/jetzt-geht-es-los-psychologisch-kriminalistische-studie-wird-erstellt/. Zugriff 19.5.2018. Am 17. Juni 2015 an dieser Stelle veröffentlicht.)
Die gewünschte Unterstützung folgte prompt.
„Die Psychologin Andrea Jacob, Giessen, sucht Mitwirkende an einer psychologisch-kriminalistischen Studie, bei denen in den Verfahren Hinweise auf Rechtsmissbrauch u.ä. bestehen. Mehr dazu siehe unten. Bei Interesse an einer Mitwirkung wenden Sie sich bitte direkt an Frau Andreas Jacob, Email siehe unter cc.
Damit Frau Jacob die Unterlagen auch auswerten kann, müßten diese wie folgt an sie gesandt werden:
… komplette Aktenkopien in einem pdf per Email. Bei zu viel Umfang in einer Datei auf USB-Stick.
Bitte teilen Sie Frau Jacob bei Zusendung der Unterlagen mit, ob sie nur an der Studie teilnehmen wollen, oder ob ihr Fall in eine ggf. erfolgende Sammelstrafanzeige eingebracht werden darf bzw. soll.
Mit besten Grüßen,
Prof. Dr. med. Ursula Gresser“
(ebenda)
Frau Professor Gresser hatte seinerzeit bei uns in Forum und Blog eine gewisse Presse.
https://blog.psiram.com/2014/02/wissenschaft-oft-wird-das-ergebnis-vorgegeben/
https://forum.psiram.com/index.php?topic=12828.msg163717#msg163717
und nicht nur bei uns:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/160983/Gerichtsgutachten-Wird-die-Tendenz-wirklich-vorgegeben
Und dann hätten wir hier noch eine Art Andrea Jacob Christidis, im Hipsterformat…….
https://uebermedien.de/27497/eine-zweifelhafte-expertin-fuers-charakter-profiling/
Im Schicksal der Familie Tanja W. soll der RA MANFRED MÜLLER aus Grünberg seiner Geschäfte-Partnerin Frau „Dr.“? Andreas Christidis gleich zwei lukrative Gutachten-Geschäfte vermittelt haben.
Zum Anködern ein Papier-Sammelsurium für 1.500 Euro, und als der Fisch an der Angel war und noch tüchtig zappelte, ein zweites für 5.000 Euro !!
Er selbst soll „nur“ 3.500 Euro für seinen etwaigen Parteiverrat vom Vater der Hartz IV Empfängerin ergaunert haben.
Vgl. §§ 352 StGB, 263 StGB, § 138 BGB, § 1 Abs. 3 BORA u.a.