In Salzburg hat gestern der lang erwartete Prozess gegen den „guten“ Dr. Klehr begonnen. Er ist in drei Fällen wegen Betrugs angeklagt. Anklage wurde bereits 2008 erhoben, aber Klehr hatte sein Möglichstes getan, um den Prozess zu verhindern und den Beginn mit Einsprüchen ordentlich verzögert.
Allerdings kam er schlussendlich mit der Behauptung, dass die Berliner Universitätsklinik „Charité“ seine Behandlungsmethoden verifiziert habe, nicht durch. Die „Charité“ hatte im Gegenteil 2010 erfolgreich auf Unterlassung dieser Behauptung geklagt.
Die Opfer hatten Klehr insgesamt etwa 58.000 Euro (160.000 Schilling, 30.500 Euro und 15.000 Euro) gezahlt, weil er ihnen versprochen hatte, dass mit seiner Behandlungsmethode die Krebszellen vernichtet würden. Einem Patienten, der an Darmkrebs litt, hatte er Lebensverlängerung oder zumindest Linderung der Schmerzen versprochen. Nach 4 Monaten war der Patient tot. Einem Patienten mit bösartigem Hirntumor hatte er die Auflösung der Krebszellen durch seine Eigenbluttherapie versprochen. Nach 4 Monaten war dieser ebenso tot. Eine 22-jährige Polin mit Nerventumor verstarb ebenfalls, auf dem Weg von der Praxis ins Spital.
Laut dem Verteidiger hat Klehr selbstverständlich nur eine Stärkung der Widerstandskraft gegen die Krebserkrankung versprochen, nichts Konkretes. Von Heilung usw. war natürlich nie die Rede. Also dafür würde doch jeder gerne 12.000/15.000/30.500 Euro hinblättern.
Der Ausgang des Prozesses ist mit Spannung zu erwarten, nächste Woche geht es weiter. Bei einer Verurteilung drohen Klehr bis zu 10 Jahre Haft. Österreich ist für Scharlatane offensichtlich ein heißes Pflaster …
Ein Bericht zum Prozess findet sich beim ORF und Bilder dazu finden sich bei Salzburg 24.
was mich dabei wundert:
Die Öster. Medien verwenden nie den Namen „Klehr“. Es ist aber eindeutig, das Klehr gemeint ist.
Klehr ist kein Privatmann, war früher auch mal im Fernsehen und mach offensiv Werbung, hat also seinen Namen selbst in die Öffentlichkeit getragen.
Hallo ORF, hallo Salzburg 24, nennt Klehr bitte beim Namen (wie´s der BR gemacht hat)!
Eure Leser und Hörer müssen wissen wer da gemeint ist! …wie sollten sie sich sonst vor solchen Typen schützen?!
Man hat wahrscheinlich Schiss, vom Klehr-Anwalt mit Klagen überzogen zu werden.
Nun, zumindest kann man bei Salzburg 24 Kommentare hinterlassen. Es gäbe also die Möglichkeit einer Namensnennung plus erklärender Links in der Kommentarspalte 🙂
Schutz auf Perönlichkeitsrecht – da der Herr noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, ist es nur naheliegend, dass sein Name nicht genannt wird. Ist ja nicht die Bild-Zeitung.
Und Klehrs Kunden müssen sich an das Friedhofsrecht halten.
http://www.youtube.com/watch?v=B4YSdhV8nkc
@kumi & TJ
Man sollte Namen von Personen die einer größeren Öffentlichkeit bekannt sind/waren nicht nennen, damit die Anwälte nicht dagegen vorgehen?
Achklar, deshalb hat man ja auch nix vom Kachelmann-Prozess gehört, gelesen etc…
Sorry, aber als juristischer Laie Blick ichs nich…
@ Ratiomania:
Ich sage ja nichts Gegenteiliges. Klar sollte man unter gewissen Umständen die Namen nennen (deshalb mein Tipp mit der Kommentarspalte).
Nur hat aber auch ein Verbrecher wie Klehr Rechte, so blöd man das auch finden mag. Also hält man sich als Presseorgan lieber bedeckt, wenn man einer Persönlichkeitsrechtklage und einer Geldstrafe aus dem Weg gehen will. Kann ich seitens der Presse ganz gut nachvollziehen, dass man lieber ein rechtskräftiges Urteil abwartet, bevor man Namen nennt und Gesichter zeigt.
Im Falle Kachelmann sah das in so fern anders aus, dass der einfach weitaus prominenter ist als Klehr, was aber nicht heißt, dass auch dort massenhaft gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen hat (siehe BILD, was die alle Nase lang macht, verstößt so ziemlich gegen jedes Recht und ethische Vorstellungen, das zahlen die zwar aus der Portokasse, heißt aber nicht, dass das auch so sein muss).
Dass Klehr ein für allemal weggesperrt gehört, ist doch vollkommen klar. Es geht hier allein um gültiges Recht, an das die Presse sich halten muss. Und das ist auch gut so.
Es sollte heißen: … was aber nicht heißt, dass man auch dort NICHT massenhaft gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen hat …«
PS:
was ich vergaß: Weshalb sicher auch Links und Namen ganz schnell wieder aus der Kommentarspalte verschwinden würden, sollten sie dort erscheinen. Aber man kann es ja mal versuchen. Ich habe mich zwar gestern bei Salzburg24 angemeldet, aber noch keine Freischaltung bekommen, sonst hätte ich schon längst gefragt, ob es sich bei diesem Angeklagten um den berüchtigten Dr. Klehr handelt, der schon dieses oder jenes gemacht hat. Aber ein Organ, dass selbst so auf gängiges Recht achtet, wird die Kommentarspalte schnell moderieren, bevor es Ärger gibt. 🙂
thanks for link @Groucho!
@ kumi
Mhm was spricht hiervon:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3%A4ssigkeit_von_%C3%84u%C3%9Ferungen_in_der_Berichterstattung
den nun konkret gegen eine Namensnennung? Die Verdachtsberichterstattung?
Ich, bzw. meine Frau, war vor vielen Jahren (1996) Opfer dieses Menschen.
Es wurde damals schon eine eiskalte Abzocke betrieben.
Leider ist man als verängstigter Partner eines todkranken und ebenfalls verängstigten Menschen anfällig für diesen Unsinn.
Dreist wurden pseudowissenschaftliche Aussagen gemacht, die die Heilungsversprechen untermauern sollten, die „Schulmediziner“ sind natürlich allesamt Blödmänner, die die revolutionären Behandlungsmethoden des „Professors“ nicht verstehen oder wohl verstehen, aber aus Geldgier ablehnen- das volle Programm halt.
Es wird Zeit, dass diesem Gauner das Handwerk gelegt wird.
*Unfein* Ich wünsche ihm Arschkrebs, den er dann selbst behandeln darf…
thanks for link @Groucho… very good!