Ihr wollt es doch so. Von Drüsen, Kälbern und der Arzneimittelzulassung.

thymosand

Im Board „Unzufrieden mit einem Psiram-Artikel?“ war eine Beschwerde eingegangen. Ein User namens „thymosand“ zeigte sich unerfreut ob unseres Wiki-Artikels zu … wer hätte es ahnen können? … „Thymosand”. Nachdem wir die Paralyse ob der narzisstischen Kränkung, bei einem inhaltlichen Fehler erwischt worden zu sein, mehr schlecht als recht überwunden hatten, begann die Diskussion. Sollten wir den Fehler korrigieren? Einen Ruf haben wir dahingehend ja nicht zu verlieren, und wenn das einreißt? Wenn da jetzt alle kommen? Nach langen, ermüdenden Grabenkämpfen trug die Fraktion derjenigen, die vor ihrem Taxischein mal eine Einführungsveranstaltung zum Thema „Wissenschaftliches Arbeiten“ abgesessen hatten, einen Sieg davon. Fehler haben korrigiert zu werden. Jetzt ging es also darum, heraus zu finden, worin der Fehler genau gelegen haben soll. Wofür sich ein paar unerschrockene Recken wieder in den Thread begaben und thymosand um Erleuchtung baten.

Ist Thymosand ein Arzneimittel?

Thymosand ist ein Arzneimittel, auf so viel konnten wir uns einigen. Es wird aus der Thymus-Drüse von Kälbern gewonnen, so viel ist unbestritten. Es soll „die Immunabwehr stärken“, so viel behauptet der Hersteller, die Sanorell Pharma GmbH & Co. KG aus Bühl in Baden. Es sticht unter den dutzenden von Produkten mit diffusen Wirkmechanismen und unbelegten Wirksamkeitsversprechen im Wiki nicht nennenswert heraus, über so viel waren wir uns einig. Alles andere scheint aber Diskussionsstoff zu bieten. Ist Thymosand ein Frischzellenpräparat? Ist Thymosand ein zulassungspflichtiges Fertigarzneimittel? Sind Ärzte „Verbraucher“ im Sinne des Arzneimittelgesetzes? Ist es falsch, wenn wir im Wiki-Artikel sagen, dass Thymosand nicht zugelassen ist? Und vor allem: Ist Thymosand wirklich verkehrsfähig?

Weiterlesen

Heilpraktikers Notfall-Quackmedizinergänzungs-mittel & Co

Ganz spannend ist es, sich die Gesetzeslage zu den Quacksalbermittelchen näher anzusehen. Wir wissen zwar alle, dass weder Homöopathika noch Bachblüten einen evidenzbasierten Wirksamkeitsnachweis erbracht haben; trotzdem wird das „Nichts“ gesetzlich zum Arzneimittel erkoren. Bei Homöopathika ist diese Festlegung generell, bei den Bachblüten scheiden sich die Geister, weil es unterschiedliche Länderregelungen gibt, die zudem sehr vage sind.
Nun könnte man ja annehmen, dass Homöopathen stolz darauf sein müssten, dass ihren Glaubulis & Co. die Ehre zuteil wird, Arzneimittel genannt werden zu dürfen.
Das Gegenteil ist jedoch der Fall und hier überfällt jeden Skeptiker die pure Schadenfreude, denn wer hätte gedacht, dass sich der Verband der klassischen Homöopathen in Deutschland soooo ungerecht behandelt fühlt, weil ihre armen unschuldigen Homöopathika unter die gleichen Regularien und Deklarationspflichten fallen wie die bösen Pharmazeutika:

1. Arzneimittelgesetz-Novellierung
Die 15. AMG-Novelle ist Teil eines „Omnibus-Gesetzes“, mit welchem gleich mehrere Gesetze und Vorschriften geändert werden. Problematisch für die Homöopathie sind u.a. verschärfte Vorschriften für Warnhinweise auf Beipackzetteln. Dies kann bei konventionellen Arzneimitteln angemessen sein. Warnhinweise für die Anwendung an Kindern unter 12 Jahren, Schwangeren oder Stillenden auf homöopathischen Arzneimitteln verunsichern Patienten, die eine sanfte Medizin erwarten, jedoch extrem. Steigende Maßstäbe an die für eine Kinderzulassung vorzuweisende wissenschaftliche Dokumentation führen zu einer Verbreitung irritierender Warnhinweise bei allen homöopathischen Arzneimitteln, die keine Alltags-Kinderverschreibung sind. Zusätzliche Probleme für die pädiatrische Homöopathie-Praxis bringt die Umsetzung der europäischen Kinderarzneimittelrichtlinie, wobei die deutsche Behörde übergründlich vorgeht.
Durch die AMG-Novellierung wird künftig jegliche Arzneimittelherstellung in der Praxis unter die Vorschriften dieses Gesetzes fallen, insgesamt werden die Kompetenzen der Behörden erheblich ausgeweitet.

www.vkhd.de

Sind sie nicht wirklich zu bedauern? Jetzt könnten dadurch Menschen Angst vor Nebenwirkungen durch Homöopathika bekommen, obwohl die doch gar nicht wirken. Dass der Verein sich dagegen vehement wehrt, können wir sehr gut verstehen 😀
Wenigstens bleiben ihnen noch ein paar Bachblüten, denn trotz nicht eindeutiger Gesetzeslage, werden diese mancherorts als Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel geführt und können somit weiterhin ohne überflüssige und bescheuerte Warnhinweise auskommen.
www.floracura.com
Weiterlesen…

Weiterlesen

css.php