Verleumdungsklage: Simon Singh darf Berufung einlegen
Padraig Reidy
Heute bestätigte ein Gericht das Recht des Wissenschaftsjournalisten Simon Singh auf freie Meinungsäußerung. Er darf gegen die Entscheidung des Hohen Richters Eady in der Sache der British Chiropractic Association (BCA) gegen ihn Berufung einlegen.
Mhmmmm….sieht so aus, als hätten sich die Chiroquacken selbst ein Ei gelegt. In einer Pressemitteilung haben sie versucht, Simon anzuschmieren und behauptet, er häte die BCA "böswillig attackiert".
Originalzitat:
The BCA supports and would never seek to stifle legitimate open scientific debate. However, this action is actually a simple libel claim based on the fact that the BCA was <b>maliciously attacked</b> by Dr. Singh in the Guardian newspaper.
Dann haben die Quacksalber offensichtlich einen Rechtsverdreher da nochmal d’rüberschauen lassen und danach eine modifizierte Version der Pressemitteilung herausgegeben.
Diese liest sich dann so:
The BCA supports and would never seek to stifle legitimate open scientific debate. However, this action is a simple claim based on the fact that the BCA was <b>libelled</b> by Dr. Singh in the Guardian newspaper.
Da naürlich auch die entsprechende Originalmeldung im Zwischennetz nicht verloren geht, stehen die Chancen gut, dass er jetzt selbst auf Grund genau der Gesetze, mit der die Quacksalber versucht haben, ihn Mundtot zu machen die Quacksalber auf Rufschädigung und Beleidigung zu verklagen. Na hoffentlich sieht das der Guardian auch so und unterstützt Simon dabei. Und bei DEN Gesetzen in GB haben die Knochenverbieger nicht ganz so gute Karten.
Tja Jungs, wer andere mit Scheisse bewirft, der muss auch in Kauf nehmen, dass er selbst was dabei abkriegt. Ich kann mir ein fettes Grinsen von einem Ohr zum Anderen nicht verkneifen. Schadenfreude is‘ manchmal was schönes ^_^
Hoffentlich ist das Grinsen nicht zu früh. Aber wenn, hab ich ein doppelbreites Extragrinsen drauf.
Das könnte ein ähnliches Eigentor wie bei der Abstimmung in der Schweiz werden, alternaiv-"Medizin" in die Verfassung aufzunehmen. Denn die müssen jetzt Wirksamkeitsbelege liefern. 🙂