Dreckiger Flüchtling

„Dreckiger Flüchtling“ – diese Worte bekam Hertha Nathorff öfter zu hören. Sie war ein Flüchtling, arbeitete als Haushälterin, Putzfrau und Küchenmädchen in der neuen Heimat, in der sie nicht willkommen war. Keine Arbeit durfte ihr zu niedrig sein, es ging ums Überleben. Dabei war Frau Nathorff keine ungebildete Frau. Zu Hause, in der geliebten Heimat, hatte sie Medizin studiert und ein Jahrzehnt lang eine Kinderklinik in Berlin-Charlottenburg geleitet.

Sie haben meine Seele verbrannt, mein Leben zerstört, meine Jugend, meinen Frohsinn, mein ganzes Ich ausgelöscht wie der Sturm ein brennendes Licht. …

Hertha Nathorff war eine äußerst emanzipierte Frau, die in ihrem Tagebuch tiefen Einblick in ihr Leben gewährt. Ein Leben als Ärztin, Lebensretterin, Ehefrau, Mutter, Jüdin und Flüchtling. Was ihr Buch und ihr Schicksal so faszinierend macht, ist die Tatsache, dass es kein so ungewöhnliches Schicksal ist. Sie ist nur eine von rund 280.000 Juden Deutschlands, die rechtzeitig das Land verlassen. Eine kluge Frau, die unter der Situation sehr leidet und in ihrem Tagebuch auch von anderen Familien erzählt, Familien mit ähnlichem Schicksal.

Ihr Tagebuch beginnt nach einer hochinteressanten Einleitung, die einen geschichtlichen Rahmen liefert, im Jahr 1933 mit den Worten „Hitler Reichskanzler“ und beschreibt von diesem Zeitpunkt an mit regelmäßigen Tagebucheinträgen den Aufzug der dunklen Wolken, die Finsternis, die da kommen sollte. Eine Finsternis, deren wahres Ausmaß erst später klar wird.

Hertha Nathorff war, wie man aus ihrem Tagebuch erfährt, kein fehlerloser Mensch, kein leuchtendes Idol. Sie war einfach nur ein Mensch. Eine Frau, die sich als „deutsch, deutsch und nichts anderes“ empfand und die ihre Heimat verlor.
Es ist eine tägliche Erzählung kleiner Schmähungen, von Patienten, für die sie viel getan hat und die sie plötzlich nicht mehr kennen, vom Denunziantentum und den Repressalien, denen sie und ihr Ehemann ausgesetzt sind. Sie berichtet, wie sie „ihr Krankenhaus“, für das sie gekämpft hatte, aufgeben muss, der Arisierung weichen, wie sie und alle jüdischen Ärzte schikaniert und drangsaliert werden.

Sie erzählt von den kleinen Enttäuschungen, den feinen Herren, die dem Wind der Zeit folgen, z.B. Apotheker B., Vertreter einer jüdischen Firma, mit dem sie immer Mitleid hatte, dem sie erst „neulich ein paar hundert Mark zur Operation seiner Frau geborgt hatte“ und der eines Tages das Hakenkreuz zeigt, er sei schon länger Mitglied …

Und sie schildert die Angst, wenn das Telefon läutet oder wenn es an der Tür klingelt. Paranoia? Vielleicht. Aber sie schreibt später dann auch, wie es ist, wenn dann tatsächlich die Polizei anruft und sie einbestellt, wenn es an der Tür klingelt und der Ehemann abgeholt wird.

Es ist ein beklemmendes Dokument einer Zeitzeugin, das eine Epoche zeigt, in der man nicht leben möchte. Und die man sich nicht wieder wünscht.

Wir leben heute in guten Zeiten – oh, sie mögen schwierig sein und die Zukunft ungewiss, aber wann war sie das nicht? Aber diese Atmosphäre der Angst, der Unsicherheit, der Verfolgung, der grausamen Willkür, die kann man sich einfach nicht wieder wünschen. Man müsste schon selten stupide sein.

Für unsere Zeit ist vielleicht besonders wichtig zu erfahren, wie schwierig es war zu fliehen, wie schwierig es war, ein Visum zu bekommen und auszureisen (abgesehen von der Reichsfluchtsteuer und anderen Schikanen), weil sie, die „dreckigen Flüchtlinge“, nirgendwo erwünscht waren. Keiner wollte sie haben, die Juden aus Deutschland (und Österreich).

Wie ist es heute? Heute fliehen nicht die Deutschen und Österreicher in die USA, die die falsche Geburtslinie und Religion haben, heute fliehen die Menschen von anderswo in die EU, nach Deutschland, Österreich und die USA. Wie wollen wir sie behandeln?

 

Weiterführende Links

17 Gedanken zu „Dreckiger Flüchtling“

  1. Ich finde es auch traurig, wie pauschal über heutige Flüchtlinge gesagt wird, sie mögen sich doch bitte den hiesigen Gepflogenheiten anpassen und sich bittschön anständig integrieren, wenn sie schon die Frechheit haben, hierher zu flüchten. Der Perspektivwechsel, den ein Flüchtlingsbericht aus dieser Zeit im europäischen Kulturraum anbietet, kann vielleicht helfen zu verstehen, dass „einfach mal so integrieren“ gar nicht so einfach ist. Und dass viele Menschen, die flüchten im Herzen zu Hause bleiben und im neuen Umfeld kämpfen müssen, bevor sie zu leben lernen.

    Antworten
  2. Stimmt, knorke. Da reden in aller Regel Leute über Dinge, von denen sie nicht die geringste Ahnung haben. Wenn es manchmal schon nach einem geregelten Umzug im Land oder einem Schulwechsel den Betroffenen schwerfällt, wieder Fuß zu fassen, sich einzuleben, wieviel schwieriger muss dann eine (oft genug überstürzte) Flucht in einen völlig anderen Kulturkreis sein, wo viele nur die Kleider auf dem Leib und einen Rucksack mit dem Allernötigsten mitnehmen können.

    Klar kann und muss man den Leuten einiges abverlangen, aber man muss ihnen auch zugestehen, dass sie sich nicht ausgeruht mit allen Ressourcen der perfekten Integration widmen können, sondern erstens nicht wissen, ob sie überhaupt bleiben dürfen und wenn ja wie lange unter welchen Umständen; dass sie oft noch Familie zurücklassen mussten, um die sie sich Sorgen machen, genauso um u.U. noch vorhandenes Eigentum in der Heimat; dass Familien oft über mehrere Länder verstreut wurden und das Wiederfinden/Kontakthalten schwierig ist.

    Davon hört man bei den ganzen Großtönern aber nie etwas. Weil sie keine Ahnung haben und (unterstelle ich) oft genug auch gar keine Ahnung haben wollen.

    Antworten
  3. Ein sehr guter Artikel. Trifft es.
    Wäre schön, wenn so etwas mal auf die Qualität der Äußerungen Einfluss hätte, all derer die meinen sich unbedingt äußern zu müssen.

    Antworten
  4. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, 1967 ist wie schon in Art. 16a GG in die einfache Gesetzgebung einbezogen. Sie gibt keine weitergehenden Rechte für Flüchtlinge, zumal nur Deutschland den Irrweg eines subjektiven Rechts auf das Asylrecht gegangen war, der durch die Novelle weitestgehend korrigiert worden ist. Demgemäß ist der Aufenthalt von fast allen Fremden in Deutschland, die mit dem Asylbegehren in das Land gelassen werden, illegal. Die Einreise hätte ihnen »verweigert« werden müssen, und wenn sie irgendwie eingedrungen sind, müßte man sie »zurückschieben« (§ 18 AsylVerfG).

    Die Aussage, dass die Genfer Flüchtlingskonvention deutsches Recht überlagert, ist völlig falsch: sie befürwortet kein globales Chaos irregulärer weltweiter Flüchtlingsströme, sie erteilt Kongolesen, Afghanen und Burmesen kein juristisches Freiticket, nach Belieben nach Japan, Korea oder auf die Fidschi-Inseln zu wandern. Die Konvention will vielmehr das Chaos ordnen, sie schützt deshalb im Artikel 31 auch ganz unmissverständlich Flüchtlinge nur im unmittelbaren Nachbarland („coming directly from a territory, where their life or freedom is threatened“). Die Reichweite der völkerrechtlichen Wanderungserlaubnis wird durch die Konvention also geographisch unmissverständlich beschränkt.

    Ganz im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention werden auch speziell syrische Flüchtlinge nur in der Türkei, im Libanon und Jordanien geschützt, nicht aber in Griechenland und schon gar nicht in Deutschland oder Finnland. Auch die Türkei erfüllt daher mit der Aufnahme von Syrern derzeit nur ihre völkerrechtliche Pflicht, sie tut, was sie tun muss. Es gibt deshalb nicht den geringsten Grund zu besonderer Dankbarkeit der Türkei gegenüber, genau wie ja auch niemand dem Libanon oder Jordanien besonders gedankt hat.

    Das Kabinett Merkel III hat ohne Rechtsgrundlage, ohne Notstand folgende interntionalen Abkommen, das deutsche GG und Einzelgesetze gebrochen, verletzt, wie immer man das bezeichnen möchte :

    die Abkommen von Schengen II und III – dort die Passagen über Grenzkontrollen bei Einreisen aus nicht EU-Staaten
    das Dubliner Übereinkommen von 1990/1997, Dublin III von 2013
    Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetztes
    Auf Absatz 1 ( das eigentliche Asylrecht ) kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
    § 13 AufenthG Grenzübertritt
    (1) Die Einreise in das Bundesgebiet und die Ausreise aus dem Bundesgebiet sind nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig.
    § 14 Abs. 1 AufenthG:
    „Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er 1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt,..“
    § 96 AufenthG Einschleusen von Ausländern :
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
    Abs. b wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt.
    § 97 AufenthG
    Einschleusen mit Todesfolge kann auch auf Frau Merkel angewandt werden, weil durch die Signalwirkung ihres Handelns und ihrer Äußerungen sich -zig Tausende über das Mittelmeer auf den Weg nach Deutschland gemacht haben. Das wird im Einzelfall schwer beweisbar, liegt m. E. aber auf der Hand.

    Sie ( Merkel ) unterstützt mit ihrer Handlungsweise kriminelle Schleuser, die mittlerweile durch die Signalwirkung ihres Handelns über ausreichend Klientel verfügen um den Verlust von beschlagnahmten Booten zu verschmerzen.

    Sie bricht ihren Amtseid, wo es unter anderem heißt :

    „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. “

    Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio kommt nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu einem erschütternden Befund: Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht. In dem Gutachten heißt es: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
    Ausgerechnet der Freistaat Bayern (also die CSU-Regierung) hat das brisante Gutachten beauftragt um zu klären, ob Merkels Regierung noch auf dem Boden des Rechts stehe, ob das Agieren der Berliner Regierung vom fehlenden Grenzschutz bis zum Alleinlassen der Bundesländer nicht eigentlich verbrecherisch sei. Alleine dieser Vorgang ist ein Eklat. Denn damit weist eine Regierungspartei der Kanzlerin nach, dass ihr Verhalten nicht mehr vom Grundgesetz gedeckt ist.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das in einer Leitentscheidung zur entsprechenden Verfassungsnovelle (BVerfGE 94, 49 ff.) klargestellt. Das Asylverfahrensgesetz ist dem gefolgt : Die Verordnungen der Europäischen Union mußten die nationalen Vorbehalte des Asylrechts hinnehmen.

    Die Herren Bosbach, Rupert Scholz, Schachtschneider und wie erwähnt di Fabio sprechen seit langem offen vom Rechtsbruch des Kabinetts Merkel III.

    Antworten
  5. @ Ralf Köditz

    Sie bricht ihren Amtseid

    Und du brichst hier die Netiquette. Diese Art von freidrehender Politikerbeschimpfung werden wir nicht dulden.

    Die Herren Bosbach, Rupert Scholz, Schachtschneider und wie erwähnt di Fabio sprechen seit langem offen vom Rechtsbruch des Kabinetts Merkel III.

    Dann sollen sie klagen. Bis dahin ist das heiße Luft, Stimmenfang. Deiner juristischen Textwand werde ich mich nicht widmen – die müffelt. Leute wie Du kennen das Recht nur, wenn es ihnen in den Kram passt. Was hältst Du übrigens von Judge Robart oder vom Berufungsgericht in San Francisco?

    Antworten
  6. Ralf Köditz :

    @ pelacani
    Schachtschneiders Klage ist im Q3-2016 ohne Kommentar und Begründung vom BVG abgewiesen worden.

    Dann war sie offenbar das Papier nicht wert, auf dem sie stand. Und die Klage wurde vom BVerfG und nicht vom BVG abgewiesen, du großer Jurist.

    Was müffelt ?

    Deine Intention.

    Antworten
  7. Wir plagen uns nicht nur mit Aushilfs- und Möchtegern Heilern, auch die Lawyer -Branche bleibt davon nicht verschont. Zu viele Petrocelli-Folgen (hieß der überhaupt so?).
    Oder Liebling-Kreuzberg?
    Egal, Haken dran. Pela hat alles wesentliche gesagt.

    Und jetzt gehe ich Football schauen.
    DAS ist interessant-:)

    Antworten
  8. Kleiner innerer Monolog:
    Und es gibt auch noch saubere Flüchtlinge:
    Investoren aus z.B.Süditalien,
    die Geld ganz zufällig in strukturschwachen(hungrigen?!) Gegenden der Republik investieren
    1.Liga Sportler aus allen Herren Länder
    kriegen auch schneller als „dreckige“ Flühtlinge ne Einbürgerung.
    Bei Sportlen ist das einfacher als bei Investoren nachweisbar,denke ich 😉
    Wir Deutschen sind da sehr seltsam und so „berechenbar“
    aber da wir ja kein Einwanderungsland sind…
    Moment,da war doch dieser „Braindrain“ der zum Bau einer Mauer führte
    -aber das war graue Vorzeit…
    aber die Leute kamen noch nicht mal aus einem richtigen Kriegsgebiet,oder.
    Und bei Leuten,die einen richtigen Krieg erlebt haben,wird ein Aufstand gemacht…
    Und etwas OT:
    Gestern zwischen Krugs Abgehauen und 1984 hin und hergezappt!
    Es gibt „nette“ und nicht so nette Unterdrückung

    Antworten
  9. Interessant, ich finde Ralf bestätigt mal wieder meinen Eindruck… In 9 von 10 Fällen ist so eine Textwand ein sicheres Anzeichen dass der Schreiber nur inhaltlichen Müll liefert.

    Antworten
  10. In 9 von 10 Fällen ist so eine Textwand ein sicheres Anzeichen dass der Schreiber nur inhaltlichen Müll liefert.

    Mann sieht den Inhalt vor lauter Worten nicht, womöglich so gewollt…
    Bei mir scheitert die Rezeption oft schon an schlichter Faulheit.

    Antworten
  11. Omikronn :

    Interessant, ich finde Ralf bestätigt mal wieder meinen Eindruck… In 9 von 10 Fällen ist so eine Textwand ein sicheres Anzeichen dass der Schreiber nur inhaltlichen Müll liefert.

    Ich glaube, da wurde mal ein Law formuliert:

    Rincewindsches Law. Je länger ein Kommentar, umso größer die Wahrscheinlichkeit, das man ihn nicht lesen muss und er von einem Crank verfasst wurde.

    Und dann gab es die 1. Cohensche Ausnahme: es sei denn, der Text stammt von excanwahn.

    Irgendwie so.

    Antworten
  12. Groucho :

    Omikronn :

    Interessant, ich finde Ralf bestätigt mal wieder meinen Eindruck… In 9 von 10 Fällen ist so eine Textwand ein sicheres Anzeichen dass der Schreiber nur inhaltlichen Müll liefert.

    Ich glaube, da wurde mal ein Law formuliert:

    Rincewindsches Law. Je länger ein Kommentar, umso größer die Wahrscheinlichkeit, das man ihn nicht lesen muss und er von einem Crank verfasst wurde.

    Und dann gab es die 1. Cohensche Ausnahme: es sei denn, der Text stammt von excanwahn.

    Irgendwie so.

    Stimmt :-), und irgendwie faszinierend dass das als „Messgrösse“ schon so treffsicher ist, dass man daraus sogar schon eine Gesetzmässigkeit ableiten kann. 🙂

    pelacani :

    Und wenn man ein paar Textfragmente googelt, dann stellt sich raus, es handelt sich um nicht gekennzeichnete Zitate. Von Sites wie
    https://www.psiram.com/de/index.php/PI-News
    oder
    https://www.psiram.com/de/index.php/Compact_Magazin
    – d. h., nicht direkt 😉

    Das errinert mich an einen Generator den es mal gab. Der suchte Fragmente aus beliebigen wissenschaftlichen Papers zusammen und machte dann einen wilden Mix daraus der für Laien sehr beeindruckend aussah. Ich bin ziemlich überzeugt, dass mit diesem Inhalt das so gut funktionieren würde, dass nicht mal mehr unterschieden werden könnte ob ein Mensch das geschrieben hat oder nicht.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

css.php