Nachtrag zu: Werner Rügemer und die „jüdischen Aufsteiger“

Anfang August dieses Jahres haben wir uns schon einmal mit der verschroben antisemitischen Weltsicht des Werner Rügemer befasst.

Dabei bemühten wir uns um Sachlichkeit. Jede Aussage wurde im Zweifel stets zugunsten Rügemers ausgelegt; der Vorwurf des Antisemitismus wurde nur erhoben, wenn er einwandfrei belegbar ist.

Inzwischen liegt uns ein aber ein Gerichtsurteil (*) vor, nach dessen Lektüre wir einräumen müssen, ihn zu wohlwollend kommentiert zu haben.

Rügemer hatte versucht, von der Kritikerin Adriana Stern Anwaltskosten einzuklagen. So kam es im September 2016 vor dem Landgericht Köln erstmals zu einer gerichtlichen Überprüfung ihrer Kritikpunkte.

Dabei erlitt Rügemer eine krachende Niederlage. Elf der 14 von ihm angefochtenen Aussagen wurden vom Gericht als hinreichend begründete und daher zulässige Meinungsäußerungen bewertet. Die Urteilsbegründung ist aufschlussreich:

 „Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Unterlassungsanspruch … hinsichtlich der Äußerung „Die verschroben antisemitische Weltsicht des Werner Rügemer“.
Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. „Reicher Ranitzki“ sowie der Abschnitt „Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“

In anderen Worten: Das Gericht bescheinigt Adriana Stern, Rügemers Weltsicht zusammenfassend als „verschroben antisemitisch“ bezeichnen zu dürfen. Das wäre auch dann der Fall, wenn sie alle 14 Aussagen hätte zurücknehmen müssen.

Wie kam das Gericht zu dieser für Rügemer so vernichtenden Bewertung?

Zwei Beispiele mögen dies verdeutlichen:

  • Rügemers Aussagen über das Verhältnis Israels zu Andersgläubigen

Im Blog-Artikel zitierten wir Rügemer mit den folgenden Worten:
„König David gründet das Königreich Israel damals vor vielleicht 3.000 Jahren, geht einen Bund mit Gott ein, alle Andersgläubigen sollen vernichtet werden, so etwa lautet bekanntlich die Legende.“

Unser Kommentar dazu war zurückhaltend:
„Warum zitiert er, auf den Altar blickend, ausgerechnet diese martialische Stelle des Alten Testaments? In den fünf Büchern Mose der Tora z.B. hätte er durchaus einige friedlichere Aussagen finden können…“

Damals hatten wir noch geglaubt, Rügemer habe tatsächlich aus dem Alten Testament zitiert, um die angebliche Blutrünstigkeit des heutigen Israel mit religiösen Motiven zu erklären und plausibel erscheinen zu lassen. Diesen alten, antisemitischen Mythos zu repetieren, wiegt als Vorwurf bereits schwer genug. Dennoch erwies unsere Annahme sich als Irrtum zu Rügemers Gunsten.

Denn Rügemer konnte dem Landgericht Köln keine Fundstelle im Buch der Könige nennen, welche die Deutung zulässt, dass Israel „alle Andersgläubigen vernichten solle“. Das bedeutet: Rügemer hat seine Legende entweder frei erfunden oder aber einer Quelle entnommen, die sogar er für nicht zitierbar hält.

  • Rügemers Aussagen über „die jüdische Elite“

 Rügemer bestritt in der Neuen Rheinischen Zeitung wie auch vor Gericht, von „Elite-Juden“ gesprochen zu haben.

Tatsächlich hat er aber auf einer seiner Kölner Stadtführungen akustisch gut verständlich dargelegt, dass die Elite, die jüdische Elite, die ja schon bei den Preußen aufgestiegen ist“, „immer das Eintrittsticket der Konversion zum Protestantentum vorweisen musste.

Für sich allein betrachtet mag diese Formulierung unverfänglich sein. Warum leugnet er sie dann?

Möglicherweise möchte er nicht, dass der Kontext bekannt wird, in welchem er diesen Begriff benutzte.

Rügemer gehört zur Gruppe der Zeitgenossen, die davon überzeugt sind, dass an den Schaltstellen der Macht im Deutschland des Kaiserreichs, der Weimarer Republik und des Dritten Reichs viele einflussreiche Juden wirkten. Zum Beleg folgen weitere Zitate von Rügemer aus der obigen Stadtführung:

  • „… die Bank war eben durch ihre jüdischen Eigentümer, Waldemar von Oppenheim und Friedrich Carl von Oppenheim, in wichtigen deutschen Unternehmen beteiligt und im Aufsichtsrat vertreten.
  • „Oder auch z.B. in der Wehrmacht, ja, in der Wehrmacht gab es bis zum General hinauf Juden. Der oberste Luftwaffengeneral Milch war ein Jude.“
    Den Großindustriellen Paul Silverberg hatten wir schon im letzten Beitrag erwähnt:
  • „Jüdischer Unternehmer für Hitler: Paul Silverberg“

Rügemer wirft diesen „Juden“ u.a. vor, wesentlich zum Aufbau der Infrastruktur des Dritten Reichs beigetragen zu haben:
„Z.B. die größte Baufirma im Deutschen Reich, die auch viele Autobahnen gebaut hat, die dann auch in den besetzten Staaten Flugplätze, Straßen angelegt hat, oder die den Westwall gebaut hat, ne, das war die STRABAG. Hauptaktionär und Aufsichtsratsvorsitzender war ein Oppenheimer. Also die waren einfach so dick drin in der Industrie.“

Als er auf den Wehrmachtsgeneral Milch zu sprechen kommt, holt er weiter aus:
„Es gibt einen amerikanischen Militärhistoriker, Briggs heißt der, der hat ein dickes Buch geschrieben: „Hitlers jüdische Soldaten“ Ja? Das ist zwar in einem deutschen Verlag auch auf Deutsch erschienen, aber das wird ja in dieser Tabuisierung, die in der deutschen Öffentlichkeit herrscht gegenüber all dem, was Juden gemacht haben oder was Israel angeht, wird sowas ja gar nicht registriert.“

Rügemer sagt offen, was er will: Er möchte ein (angebliches) Tabu brechen und die deutsche Öffentlichkeit aufklären über das, „was Juden gemacht haben oder was Israel angeht.“

Doch da gibt es ein Problem: Waldemar und Friedrich Carl von Oppenheim sowie Erhard Milch und Paul Silverberg sind nie Juden gewesen. Alle vier sind evangelisch getauft. Indem Rügemer diese Menschen protestantischen Glaubens als Juden einstuft, geht er noch über die Nürnberger Rassengesetze hinaus, die den beiden Oppenheims sowie Milch den Status „jüdischer Mischlinge“ zuweisen.

Wie allgemein bekannt, hatte leider der weitaus größte Teil der wirtschaftlichen, staatlichen und politischen Elite Deutschlands sich während des Dritten Reichs mit dem Nationalsozialismus arrangiert und auf die eine oder andere Weise kooperiert. Warum greift Rügemer aus diesem Personenkreis eine Teilmenge heraus und erklärt sie wider besseren Wissens zu Juden? Warum legt er, die Verfehlungen dieser Menschen anklagend, so großen Wert auf den Hinweis, es habe sich dabei (angeblich) um Juden gehandelt?

Vieles spricht dafür, dass Rügemers Worte vom Kölner Landgericht angemessen gedeutet wurden.

 

Exkurs zum Schluss

Der Rechtsstreit zwischen Adriana Stern und Werner Rügemer zeigt nicht nur auf, wie leicht eine unzulässig vereinfachende und zur Personifizierung neigende Gesellschaftskritik in Antisemitismus abgleiten kann. An diesem Beispiel lässt sich auch verfolgen, wie Falschdarstellungen ihren Weg in (von mancherlei Wahrheiten abgeschottete) digitale Medienblasen finden:

  • So z.B. in die NachDenkSeiten:

Deren Herausgeber Albrecht Müller ist Werner Rügemer freundschaftlich verbunden. Der letzte Eintrag zum obigen Konflikt in den reichweitenstarken NachDenkSeiten stammt vom Januar 2015 und trägt die Überschrift: Rügemer wehrt sich gegen die Diffamierung, Antisemit zu sein und gewinnt in allen Punkten

  • Oder in die Neue Rheinische Zeitung:

Rügemer ist Mitbegründer dieses Online-Mediums. Das obige Urteil kommentierte er darin auf eine für ihn typische Weise: „Lügen gehören zur deutschen Meinungsfreiheit, sagt das Landgericht Köln. … Nach dem Urteil des Landgerichts dürfen also Unwahrheiten im Namen des Grundrechts der Meinungsfreiheit verbreitet werden. Auf „die Richtigkeit und Vernünftigkeit“ der Meinung komme es nicht an.“

(Von Rügemer werden die Leser der Neuen Rheinischen Zeitung gewiss nicht erfahren, dass die Meinung, seine Weltsicht sei „verschroben antisemitisch“, vom Gericht für so solide begründet befunden wurde, dass sie auch dann zulässig wäre, wenn Adriana Stern sämtliche von Rügemer als Lügen bezeichneten Punkte hätte widerrufen müssen.)

  • Und leider auch in Wikipedia:

Es mag u.a. der bislang dürftigen Quellenlage geschuldet sein, dass sich auf Wikipedia nur eine stark verkürzte und sachlich falsche Darstellung des Konflikts findet: Adriana Stern veröffentlichte in dem Magazin haGalil über Rügemer falsche Behauptungen, die belegen sollten, er sei Antisemit.“ (Stand vom 7.9.2017)

Als Quellen für diesen Abschnitt nennt Wikipedia – die NachDenkSeiten und die Neue Rheinische Zeitung.

So ist es denn keine Überraschung mehr, dass auch in der sonstigen, antizionistisch-linken Medienwelt stets der gleiche Unsinn wiedergekäut wird. Beispiele:

 

Mehr über Werner Rügemer erfahren Sie hier:

PSIRAM-Wiki-Eintrag zu Werner Rügemer

 


(*) Fußnote: Der Text des oben erwähnten Urteils kann beim zuständigen Gericht erbeten werden. Die dazu erforderlichen Daten lassen sich Rügemers Kommentar in der NRhZ entnehmen: „Landgericht Köln, verkündet am 28.09.2016, Aktenzeichen 131 C 87/15“

3 Gedanken zu „Nachtrag zu: Werner Rügemer und die „jüdischen Aufsteiger““

  1. Aus der Liste der „antizionistisch-linken“ Medien sticht KenFM hervor „like a sore thumb“. Die Klassifizierung passt für mich nicht so recht.

  2. Er fischt aber (noch?) überwiegend in eben diesem Teil des linken Spektrums.
    Es sind sicher noch weitere Zuordnungen zu hinterfragen: Ob die Mitglieder des Freidenker-Verbands sich überwiegend als links einordnen würden? Und Evelyn Hecht-Galinski??
    Doch die Gewissheit, die Wurzel allen Übels in der Welt zu kennen, vereint sie wieder.

  3. Also hat es Herr Rügemer weder geschafft, sich mit Fachleuten (Religionswissenschaftlern, Historikern oder auch gerne einem Rabbiner) kurz zu schließen, nein, in seiner grenzlosen Arroganz hat er es nicht einmal geschafft, einen Blick in die Bibel zu werfen: Rabiat geht es da zu, aber nicht schlimmer, als bei anderen antiken Herrschern (https://www.bibleserver.com/text/EU/2.Samuel8). David unterwirft sich sich Nachbarvölker, macht sie tributpflichtig, aber er rottet sie nicht mit Stimpf und Stiel aus. Hätte Rügemer stattdessen ins Buch Josua geschaut, so wären ihm deutlich mehr „Belege“ für seine These unter die Augen gekommen. Ob allerdings die beschriebenen Vernichtungsfeldzüge real überhaupt so stattgefunden haben, und ob sie (von nationalistisch[-religiösen]) Juden, seien sie israelische Staatsbürger oder nicht, abgesehen) überhaupt eine Relevanz für die heutige Situation in Israel haben, ist mal eine ganz andere Frage. Das gleiche könnten wir im übrigen auch von den Christen fragen, die ja immerhin die Hebräische Bibel als Altes Testament in ihren Kanon integriert haben. Dadurch, daß Rügemer dies nicht tut, wird noch einmal seine Judenfeindschaft deutlich. Und ja, er hätte ohne weiteres in der Thora, z.B. in http://www.bibel-online.net/buch/luther_1912/2_mose/22/#20 auch Ansätze finden können, die seiner vorgefaßten Meinung widersprochen hätten.

    Fazit meinerseits: Jemand, der sich auf glattes Eis begibt und dann seine Kritiker vor Gericht zitiert, anstatt sich mit Ihnen auseinander zu setzen, ist ein trauriger kleiner Wicht.
    Und, um Rügemer noch etwas einzuordnen: https://de.wikipedia.org/wiki/Zvi_Rix – „Auschwitz werden uns die Deutschen niemals verzeihen!“ Ich fürchte, daß das auch auf Rügemer zutrifft…

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