„Ein hohes Maß an Phantasie“, um sich Vorschüsse für Immobilienprojekte zu erschwindeln, bescheinigte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten im Betrugsprozess, der schließlich zu einer Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten führte. Selbst vermögende Persönlichkeiten wie „Alexander von Reich“ oder „Goldberg“ entsprangen seiner Phantasie, waren aber dennoch nützlich, um an das Geld anderer Leute zu kommen.
Irgendwann beschloss der Immobilienhändler, auf die komplizierte Abwicklung von Projekten, „die nie verwirklicht wurden“ (Göttinger Tageblatt, 1.9.2003), zu verzichten und sich dem Kapitalmarkt zuzuwenden. Hier bestand die Chance, hohe Provisionen für die Vermittlung von „Krediten bis in dreistellige Millionenhöhe“ zu kassieren. Es blieb allerdings bei leeren Versprechungen, was den Finanzjongleur 2006 vor das Stuttgarter Landgericht brachte, welches ihn wegen „gewerbsmäßigen Betruges“ zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilte.