Zehnkampf im Hochstapeln

Protsch von Zieten, siehe Beitrag „Der Herr der Schädel“ vom 18.06.2009, wurde gestern zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Über dieses recht milde Urteil – wenn man die Einzelstrafen bedenkt – waren Verurteilter und Verteidigung so erfreut, dass man auf Rechtsmittel verzichtete. Da auch der Staatsanwalt Rechtsmittelverzicht bekundete, ist das Urteil rechtskräftig. Protsch von Zieten muss alle Kosten des Prozesses tragen.

Er ist siebzig. Fast hätte er es mit seinen lebenslangen Aufschneidereien so weit gebracht, dass er mit vollen Bezügen eines C4 Professors in den Ruhestand hätte gehen können. Fast. Doch die beamtenrechtlichen Folgen des heutigen Urteils werden noch festzulegen sein. Es wird wahrscheinlich mindestens in eine Aberkennung der Ruhebezüge münden, die sich auf etwa 4500 Euro monatlich belaufen.

Da die Vorgänge und Behauptungen so ungewöhnlich und unglaublich sind, sind sie etwas breiter dargestellt.

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Der Herr der Schädel

Gestern begann am Landgericht Frankfurt der Strafprozeß gegen Dr. Reiner Protsch von Zieten. Ein Rückblick: Protsch von Zieten war über dreißig Jahre, seit 1973, Leiter des Instituts für Anthropologie der Universität Frankfurt, bis er 2004 wegen Unregelmäßigkeiten suspendiert wurde. In diesen 30 Jahren hatte es, zumindest seit Mitte der 80er Jahre, immer wieder Hinweise gegeben, dass es an dem Institut nicht so ganz mit rechten Dingen zuging. Mitarbeiter wunderten sich über die staubigen, da unbenutzten Apparaturen, andere über Merkwürdigkeiten bei seinen Veröffentlichungen oder die Art und Weise, wie bei ihm promoviert wurde. Insbesondere etwa 80 Zahnärzten verhalf er zur begehrten Urkunde. Auch wenn der eine oder andere etwas geahnt oder sogar gesagt haben mag vor der allgemeinen Aufdeckung, so war Protsch von Zietens Mittel der Wahl immer „Angriff ist die beste Verteidigung“ und er war es gewohnt, damit auch durchzukommen. Fast alle Dekane der Biologie der Zeit, als er tätig war, können ein Liedlein davon singen, wie schnell aus einem Dissens ein aggressiv geführter Disput mit ihm wurde. Nicht wenige gaben nach Auseinandersetzungen mit ihm resigniert auf. So konnten in dem Klima von Einschüchterung der Mitarbeiter, Aufbrausen bei geringster Kritik von Kollegen und dem Umstand, dass der deutsche Professor, wenn er erst mal sitzt, wo er sitzt, kaum weg zu kriegen ist, jahrzehntelang Wissenschaftsbetrug und andere dunkle Machenschaften gedeihen.

Protsch von Zieten hatte schon einmal vor dem heute begonnenen Verfahren Ärger mit der Justiz. Er hatte einen weiteren schmückenden Doktortitel haben wollen und an der Universität Wien war man willens, das, was er als seine eigene Arbeit vorlegte, anzuerkennen. Pech nur, dass er so sicher war, dass der Titel zuerkannt wurde, dass er ihn bereits führte, bevor er erteilt worden war. Einen Strafbefehl von 18.000 DM wollte er nicht hinnehmen, woraufhin der Richter noch einen kleinen Zuschlag auf 27.000 DM verhängte. Wahrscheinlich war Protsch von Zieten in gewohnter Manier aufgetreten und der Richter hatte ihm dann zeigen müssen, dass auch jemand wie er sich an Recht und Gesetz halten muss.

Protsch von Zieten, der von sich selber gerne behauptete, er sei von 11 Doktorvätern betreut worden, darunter 2 Nobelpreisträger, war hinsichtlich der Ausschmückung seiner Person nicht schüchtern. So bezeichnete er sich als „Zehnkämpfer“, prahlte mit körperlicher und angeblicher geistiger Fitness und war doch in seinem eigentlichen Fach so schwach, dass er in den Vorlesungen vielfach grobe Fehler machte. Fehler, die eigentlich keinem Biologen passieren dürften, ja nicht mal einem interessierten Abiturienten. Aber da er ja an der „UCLA“ studiert hatte, wie er immer wieder stolz betonte, schauten wahrscheinlich auch die Kollegen weg. Ob diese Unterlagen von damals jemals jemand wirklich geprüft hat, steht noch heute aus. Jemand, der über Jahrzehnte so dreist und immer wieder neu lügt, hat vielleicht auch schon früher gelogen. Jemand, der, nachdem er eigentlich schon überführt ist, die Markierung aus Schädeln gefräst zu haben und sie als sein Eigentum ausgegeben zu haben, eine – gefälschte – Kaufurkunde an die Staatsanwaltschaft (!) nachlegt, ist einer, der uneinsichtig ist.

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