„Staatenbündler“ als Hochverräter: Schluss mit der Folklore!

Landesgericht Graz

Deutschland hat seine Reichsbürger, Österreich seine Staatenbündler. Was sie eint, ist die absurde Theorie, das Gemeinwesen, das für jeden sichtbar Staatsgewalt ausübt, sei kein Staat, sondern eine Handelsgesellschaft, sowie die Übersteigerung dieser Schnapsidee in einen Allmachtswahn, an dessen Ende Gewaltbereitschaft bis zum Totschlag steht. Höchste Zeit, dass der wehrhafte, demokratische Rechtsstaat nicht nur beschworen wird, sondern endlich zeigt, dass er auch anders kann, wenn es darauf ankommt. Das hat das Landesgericht in Graz in einem am 25. Januar 2019 verkündeten Urteil nunmehr getan: Die 42jährige Chefin des „Staatenbunds Österreich“ rückt für 14 Jahre (!) ein, und ein weiterer Mitangeklagter, pensionierter Polizist, atmet für 10 Jahre gesiebte Luft.

Der Strafausspruch erscheint enorm; das hat seinen Grund darin, dass das Landesgericht Graz in den selbsternannten Staatenbundlenkern keine verirrte Folkloretruppe sieht, sondern diese beim Wort genommen hat. Wer „Haftbefehle“ gegen Regierungsmitglieder verfasst und diese mit dem Ersuchen um Vollzug an das Bundesheer schickt, stiftet zu einer Tat an, die in § 242 des Österreichischen Strafgesetzbuchs so beschrieben wird:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

„Unternehmen“ heißt: Bei solchen Delikten stehen Versuch und Vollendung in strafrechtlicher Hinsicht gleich. Was im Falle des Hochverrats auch nur natürlich ist, denn im Falle einer erfolgreichen Vollendung der Tat wäre niemand mehr da, der diese bestrafen könnte.

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Die Bundesregierung und die wilde 13

Psiram ist grundsätzlich kein politisches Forum, auch wenn das eine oder andere Mal politische Fragen anstehen – zum Beispiel bei Höflichkeitsadressen städtischer Gesundheitsdezernenten an Schamanenkongresse oder parlamentarischen Anfragen zur Gefährdungslage durch Chemtrails. Im Grunde sind das kleine Ärgernisse des skeptischen Alltags. Mit ungläubigem Staunen haben wir neulich aber einen Ausschlag des Quackographen wegen eines Ereignisses registriert, dessen Epizentrum im Berliner Spreebogen lag: Die Bundesregierung fürchtet sich vor der Zahl 13, und das ist kein Witz, sondern eine Ausgeburt der Bürokratie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Opferentschädigung, das unter dem Eindruck der Gefährdung durch Terrorakte geschaffen wurde und als Leistungsgesetz in den Rahmen des Sozialgesetzbuchs eingegliedert werden soll. Das „Sozialgesetzbuch“ (SGB) ist eigentlich kein in sich geschlossenes Gesetz, sondern eine Ansammlung von Gesetzen, welche die Verteilung von Sozialleistungen und ihre Begleitregelungen betreffen. Es geht in der Sache um die Arbeitslosenunterstützung (SGB II), die Arbeitsförderung (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die Rehabilitation Behinderter (SGB IX), die Pflegeversicherung (SBG XI) und die Sozialhilfe (SGB XII), ergänzt durch Gesetze über allgemeine Grundsätze und das Verwaltungsverfahren. Der aufsteigenden Nummernfolge entsprechend wäre die Opferentschädigung jetzt als Nummer XIII dran – wäre da nicht das böse Omen.
Bundesminister Hubertus Heil – ein Sozialdemokrat (!) – nimmt Rücksicht auf Empfindlichkeiten gegenüber der Unglückszahl und springt sogleich zur XIV. Hat man da noch Worte?

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Artgerecht ist nur: das Gegessenwerden

 

Sucht man in der Bildersuche einer bekannten Internet-Suchmaschine (die mit G beginnt und mit oogle aufhört) unter dem Stichwort „Gnadenhof“, so findet man eine ganze Menge mehr oder minder putziger Tierchen, die behütet im Kreise ihrer engsten Wahlverwandten ihren Lebensabend zubringen. Auch Frau Hilal Sezgin, Schriftstellerin, Journalistin und Autorin, unterhält so eine Einrichtung, die sie allerdings aus emotionaler Rücksichtnahme nicht Gnadenhof, sondern „Lebenshof“ nennen mag. Sie kennen Frau Sezgin nicht zuletzt als Urheberin der Sentenz:

„Artgerecht ist nur die Freiheit“

die bekanntlich auch der Titel ihres bestverkauften Buches ist.

Gnadenhof Kreuzwertheim

Das mag sein, aber es verträgt sich nicht mit den visuellen Informationen, die der Betrachter aus der Bilderrecherche erlangt. Denn dort wimmelt es von: Zäunen.  Mal sind es Maschendrahtzäune, mal sieht man zusammengeschnürte Bauzäune aus gewöhnlichen Doppelstabmatten, ein andermal sind es Jägerzäune, Bretterzäune, und so geht das immer weiter. Stimmt etwas mit der Selbstwahrnehmung der Hofbetreiber nicht? Vielleicht. Aber was da jedenfalls nicht stimmt, ist die Vorstellung von „Freiheit“ und von dem, was Freiheit eben auch bedeutet.

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#WeToo: Psiram ist dabei

Plötzlich lesen alle Gedichte; ein bestimmtes Gedicht jedenfalls. Es heißt „avenidas y flores“, wurde 1951 von dem Schweizer Eugen Gomringer in spanischer Sprache verfasst und ziert (noch) eine Fassade der Alice Salomon Hochschule in Berlin, die ihn dafür, ganz nebenbei, mit einem Literaturpreis auszeichnete. Es geht um Alleen, Blumen, Frauen und einen Bewunderer; und der … Weiterlesen

Das Elend der Selbsthilfeorganisationen – ein Fallbeispiel

Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfevereine genießen weitverbreitet ein hohes gesellschaftliches Ansehen; auch wenn hier und da gelegentlich unangenehme Fragen auftauchen und die Effektivität der gewährten Hilfe durchaus in Frage stehen kann. Dass die Bedenken zuweilen nicht ganz unbegründet sind, liegt zu einem guten Teil an der Kritiklosigkeit, mit der solche Organisationen ihre Hilfsangebote zusammenklauben. Hier und da wäre ein fundierter fachlicher Rat besser als der schiere gute Wille. Kehrt sich dieses Verhältnis um, rollen die redlichen Ansätze geradewegs den roten Teppich aus für die Verbreitung pseudomedizinischer Heilsversprechen, über deren Validität sich erkennbar niemand dort ein fundiertes Urteil geschaffen hat. Ein Beispiel? Bitte sehr:

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Nur (Erfahrungs-)Fliegen ist schöner – mit dem Flugpraktiker

Die Debatte um eine möglicherweise bevorstehende Reform des Berufsrechts der Heilpraktiker schlägt Wellen. Berufsverbände des Heilpraktikerwesens sehen die Volksgesundheit in Gefahr, sollten verschärfte Kompetenz- und Prüfungsanforderungen in verbindliches Recht erwachsen; denn, so folgert der Vorsitzende der Freien Heilpraktiker, Dieter Siewertsen, so messerscharf wie decouvrierend: die in der Diskussion befindliche Kompetenzlösung käme „einer Abschaffung im Ergebnis gleich“.

Kompetenz, das wäre ja auch noch schöner – wo käme der Heilpraktiker da hin!

Oder, wie es der Vorsitzende des Bremer Heilpraktikerverbandes, Klaus Wischmann kürzlich so griffig formulierte:

 

 

„Wir wollen ja nicht wissenschaftlich arbeiten, das ist Empirie, also Erfahrungsheilkunde. Das haben wir von unseren Vätern, Urvätern, und wenn Sie wollen von den Indianern. Also das sind uralte Heilmethoden, die wir anwenden, und wir nehmen nicht für uns in Anspruch, dass wir sagen: wir arbeiten wissenschaftlich. Das wollen wir gar nicht.“

Das wollen Sie nicht? Na wenn das so ist, dann hätten wir für Ihre nächsten Urlaubsreisen, Herr Siewertsen und Herr Wischmann, einen Vorschlag, der Ihnen entgegenkommen dürfte:

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Ulrich Kutschera: ein Mann sieht rosa

Man kennt das: ein Mensch redet sich in Rage und vertritt am Ende einer Diskussion, in der er sich entweder bedrängt oder bejubelt fühlt, Positionen, die er, hätte er klaren Kopf und einen Rest an Selbstreflektion behalten, zu Anfang niemals vertreten hätte. Selbst ein Jörg Meuthen soll ja einmal ein – konservativer, aber durchaus raisonabler – Nationalökonom gewesen sein.

Ein weiteres Beispiel lässt sich an dem an der Gesamtuniversität Kassel lehrenden Botaniker und Evolutionsbiologen Ulrich Kutschera studieren. Mit seinen kritischen Anmerkungen zu den um sich greifenden Gender-Theorien und Gender-Ideologien erlangte er eine gewisse Popularität. In der Tat sind viele seiner Bemerkungen in diesem Zusammenhang bedenkenswert, nicht obwohl, sondern gerade weil sie die Objektivität biologischer Fakten gegen die Subjektivität gesellschaftlicher Urteile und Zuschreibungen verteidigen. So weit, so gut – wäre da nicht die Verlockung der falschen Gefolgschaft, die unverhoffte Schützenhilfe wittert; der Reiz, die Dosis der Provokation, die schon einmal für frenetischen Beifall sorgte, noch einmal zu erhöhen. Und so musste es wohl kommen, dass der widerborstige Hochschullehrer der Verlockung, einmal als Tribun des gesunden Volksempfindens aufzutrumpfen, nicht widerstehen konnte. Die sogenannte „Homo-Ehe“ war der Aufhänger, das ultrareligiöse Medium „kath.net“ das Sprachrohr.

Es war dem habilitierten Biologen erklärtermaßen wichtig, seine prinzipiell atheistische und naturwissenschaftlich-materialistische Ausgangsposition in dem Interview vom 3. Juli 2017 klarzustellen:

Als atheistischer Evolutionsforscher bin ich dem christlichen Glauben gegenüber offen und tolerant eingestellt, ohne jedoch Schöpfungsmythen, über Adam und Eva als das erste Menschenpaar, in mein naturalistisches Weltbild aufnehmen zu können. Die offensichtliche Ablehnung der sogenannten „Ehe für alle“, eine Weiterführung des Begriffs „Homo-Ehe“, teile ich.

Weshalb dieses Medium, das Kutscheras Ausgangsposition sonst völlig ablehnt, trotzdem die Chance ergriff, gerade ihn zum Plausch zu bitten, war ihm anscheinend keine Überlegung wert. Und so warf er auf der Woge wohlfeiler Anfeuerungsrufe alle eigentlich angebrachten Bedenklichkeiten auch in sachlicher Hinsicht über Bord. Das Interview geriet genau zu dem Desaster, als das es wahrgenommen wurde.

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Über den Unsinn populärer Ernährungstipps am Beispiel des Speisepilzes

  Die Welt ist voll von guten Ratschlägen. Das gilt in hervorgehobenem Maße für das Thema „Ernährung“, was an sich nichts anderes bedeutet als Essen und Trinken, aber den Vorzug hat, irgendwie dietätisch-asketisch zu klingen und damit voll im Geist der Zeit zu liegen. Leider bleibt es allzu oft nicht beim frommen Klang, der Ton … Weiterlesen

Was unterscheidet einen Wolf vom Genmais?

Eine Antwort lautet kurz und bündig: für Genmais soll das Vorsorgeprinzip gelten, für den Wolf nicht. 

Das Vorsorgeprinzip ist, folgt man der Definition der Wikipedia, ein „wesentlicher Bestandteil der aktuellen Umweltpolitik und Gesundheitspolitik in Europa, nach dem Belastungen bzw. Schäden für die Umwelt bzw. die menschliche Gesundheit im Voraus (trotz unvollständiger Wissensbasis) vermieden oder weitestgehend verringert werden sollen“. Standard der aktuellen umweltpolitischen Diskussion ist dabei seit einigen Jahren sogar die Vermeidung „unbekannter Risiken“, einer extremen Interpretation des „Vorsorgeprinzips“.  

Prinzip ist immer gut, wer lebt schon gerne ohne Grundsätze, und Vorsorge ist mindestens so positiv besetzt, wissen doch alle – zumindest die Älteren – noch aus der Zahnpasta-Reklame, dass Vorsorge besser ist als Bohren. Also meidet der aufrechte Bürger entschlossen die Risiken von Genmais, von denen niemand weiß, worin sie eigentlich bestehen, und zwar genau deshalb, weil niemand es weiß. Es könnte ja trotzdem irgendetwas sein.

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Measles? Whose Measles?

Im „Juno Magazine – a natural approach for family life“, einem in Bristol (UK) erscheinenden Magazin, schildert in der Ausgabe vom 3. August 2016 eine gewisse Emma Hiwaizi, ansonsten befasst mit „Laughing Yoga Sessions„, in einem bemerkenswerten Beitrag ihre Erfahrungen während der Masernerkrankung ihrer bewusst ungeimpft gelassenen Töchter im vergangenen Frühjahr. Der Text ist bemerkenswert deshalb, weil … Weiterlesen

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