Der Krebsscharlatan Nikolaus Klehr war bereits mehrfach Thema hier im Blog. Die Tatsache, dass er für viel Geld ebenso „alternative“ wie wirkungslose Behandlungen gegen Krebs durchführt, brachte ihm nicht nur die Bezeichnung „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ seitens des Präsidenten der bayerischen Ärztekammer ein, sondern auch eine Anklage wegen Betruges in Österreich. Der Prozess in Salzburg läuft immer noch; Klehr drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Haft.
Neben seiner nutzlosen Krebstherapie ist Klehr aber auch für seine Klagefreudigkeit bekannt: Wie nicht wenige seiner Scharlatan-„Kollegen“ neigt er dazu, auf Kritik an seinen Behandlungsmethoden statt mit sachlichen Argumenten lieber mit Abmahnungen und Klagen zu reagieren.
Zuletzt traf es den Rechtsanwalt und Blogger Markus Kompa, den Klehr vor dem Landgericht Hamburg verklagte, und zwar nicht einmal wegen dem, was Kompa selbst schrieb, sondern lediglich, weil Kompa einen Link auf ein Video setzte. Bei diesem Video handelte es sich um einen Beitrag der Fernsehsendung Panorama der ARD, gegen den Klehr ebenfalls rechtlich vorgegangen war.
Leider haben die Hamburger Richter, die allgemein für ihre interessante Rechtsauffassung bekannt sind, Klehr Recht gegeben und geurteilt, dass Kompa für die Inhalte des verlinkten Videos haftet. Entsprechende Urteile haben in Hamburg fast Tradition – oder ist es etwa Zufall, dass der bayrische Kläger gegen den Anwalt Kompa aus Nordrhein-Westfalen in Hamburg geklagt hat?
Update: Hier findet man die gesammelten Klehr-Reportagen
Blogger müssen es also offensichtlich besser wissen als Journalisten. Es bleibt zu hoffen, dass auch dieses Urteil wieder gekippt wird.
Markus Kompa möchte sich mit diesem Sieg Klehrs jedenfalls nicht abfinden und gegen das Urteil Berufung einlegen. Doch Gerichtsverfahren sind bekanntlich teuer und die Kosten sind für einzelne Personen meist kaum zu stemmen. Genau darauf spekulieren Leute wie Klehr ja auch: Dass die Kosten eines Rechtsstreites über mehrere Instanzen für Blogger meist zu hoch sind und diese sich somit gezwungen sehen, die kritische Berichterstattung einzustellen.
Um die Kosten für das Berufungsverfahren aufbringen zu können, startete Kompa vor kurzem die „Aktion Klehranlage“: Er bittet um Spenden in Höhe von jeweils 20 Euro, da dies eine Summe ist, die die meisten angesichts der Bedeutung dieses Prozesses vermutlich verschmerzen können.
Wer Markus Kompa bei der Finanzierung des Berufungsverfahrens unterstützen möchte (immerhin geht es dabei um nicht weniger als um das Recht auf Meinungsfreiheit für Blogger, gerade solchen Leuten wie Klehr gegenüber), überweist bitte 20 Euro auf das folgende Konto:
Markus Kompa
Kontonr.: 34346635
BLZ: 40050150
Sparkasse Münsterland-Ost
BIC/SWIFT: WELA DE D1 MST
IBAN: DE84 4005 0150 0034 3466 35
Wer als Verwendungszweck einfach KLEHRANLAGE angibt, dem dankt Markus Kompa öffentlich. Wer hingegen lieber annonym bleiben möchte, gibt statt dessen bitte KLEHRANLAGE A an. Wer statt mit seinem Klarnamen lieber mit einem Pseudonym/Nicknamen genannt werden möchte, verwendet als Verwendungszweck KLEHRANLAGE gefolgt vom gewünschten Pseudonym.
Wenn der Prozess gegen Klehr erfolgreich ist, bietet Kompa an, das übrig gebliebene Geld anteilig an die Spender zurückzuzahlen. Dazu ist es lediglich nötig, ihm dann eine E-Mail mit der eigenen Kontoverbindung zu schicken. Er schlägt allerdings vor, das Geld stattdessen für die Gründung eines Vereins zu verwenden, der die Meinungsfreiheit im Internet unterstützt.
Wir von Esowatch wünschen Markus Kompa auf jeden Fall sowohl bei der „Aktion Klehranlage“ als auch beim Prozess gegen Klehr viel Erfolg.
Prima, danke 😉
Im Fall Kompa spielt vermutlich auch noch eine Rolle, dass Klehr endlich mal eine Gelegenheit gefunden hat, ihm eins auszuwischen. Kann man zumindest in Anbetracht der Vorgeschichte vermuten.
http://www.kanzleikompa.de/?s=Dr.+Nikolaus+Klehr+%E2%80%93+Klagen%2C+bis+der+Arzt+kommt&submit=Suchen
es scheint aber typisch für Menschen zu sein die weder argumentativ noch sachlich ihre Sache verteidigen können… sie greifen dann am liebsten zu juristischen Mitteln. so als, ob damit ihre Sache mehr an Glaubwürdigkeit gewinnen könnte. dennoch scheinen sie sich nicht im klarem zu sein dass das nicht der Fall ist. das ist nur reine Kosmetik… und es schafft bestenfalls nur schöne Fassaden. damit können sie vielleicht alte unwissende Omas beeindrucken, was schon tragisch genug ist… nicht aber uns Skeptiker. und das wird uns auch nicht davon abhalten die dubiosen Aktivitäten dieser Menschen offen zu legen und diese Erkenntnisse anderen zugänglich zu machen. denn Scheiße ist Scheiße… es riecht so… und es sieht danach auch aus. aus Scheiße wird nach einem juristischen Eingriff auch keine duftende Rose…
„Wenn der Prozess gegen Klehr erfolgreich ist, bietet Kompa an, das übrig gebliebene Geld anteilig an die Spender zurückzuzahlen.“
AFAIK muss der Verlierer dem Sieger des Rechtsstreits die Ausgaben für die Rechtsvertretung ersetzen, oder?
@nihil jie: da gehts nicht um Glaubwürdigkeit, diesen Standpunkt KANN man einfach NICHT sachlich/logisch argumentieren…
@Modus PWNens
Jein, die Anwaltskosten die unmittelbar dem Verfahren zugehörig sind ja. Im Normalfall. Gebühren für vorherige Beratung etc. aber nicht. Das ist aber nur mein laienhafter Kenntnisstand. Lasse mich gerne korrigieren.
@ ModusPWnens und Dolph:
Wer verliert, erstattet dem Gegner die Kosten des Rechtsstreits. Dafür gibt es, wenn ein Prozess beendet ist, ein „Kostenfestsetzungsverfahren“; da rechnet ein Rechtspfleger beim Gericht aus, wer wem wieviel zu erstatten hat. Die Kosten, die da eingebracht werden können, bestehen aus den Kosten des Gerichts und den Kosten der beteiligten Anwälte. Richtig ist, dass nur die dem Rechtsstreit unmittelbar zuzuordnenden Kosten in die Kostenfestsetzung eingehen. Vorgerichtlich entstandene Kosten kann man durch einen Trick, den das Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz (RVG) 2004 eingeführt hat, aber auch wenigstens teilweise geltendmachen. Dazu muss man sie gleich in der Klage als Nebenforderung geltend machen.
Ich weiß jetzt nicht genau, was Markus Kompa alles mitgerechnet hat, um auf einen bestimmten Betrag zu kommen. Mindestens benötigt er sofort einen Betrag in Höhe von 3 Gerichtsgebühren für die Berufung, berechnet aus einem Streitwert X. Wieviel genau das ist, steht in einer offiziellen Tabelle. Diese Summe muss er an das Gericht bevorschussen. Der Rest verteilt sich vemutlich auf eine Risikorücklage für den Fall, dass er unterliegt, und das, was er selbst als Anwaltskosten aufbringen muss. So würde ich jedenfalls rechnen.
Alles klar?
Richtig… Nur Klehr zahlt öfter mal trotzdem nicht und wechselt dauernd Konten. Klehr ist eben ein professioneller Berufsbetrüger 🙂
Mit passendem Bild 😀
http://wissen.dradio.de/abmahnindustrie-aktion-klehranlage.33.de.html?dram:article_id=207265
Über Klehr ist alles gesagt worden und für gewöhnlich unterstütze ich Aktionen wie die von Kompa. Nur ist der auch nicht unbedingt ein sympathischer Zeitgenosse. Ich habe etwas im Blog quergelesen und mich manchmal über unvermittelte Ausbrüche von Gehässigkeit gegenüber kleinen Lichtern gewundert.
Trotzdem viel Erfolg.
Ich werde aus Solidarität echt? 20 Euro überweisen.
@MartinSch: Es geht doch bei der Sache weniger um Kompa, sondern das irrwitzige Urteil des OL und die daraus – bei Bestand – neu folgenden Abmahnwellen. Selbst wenn ich Kompa für einen furchtbaren Unsympathen hielte (was ich nicht tue), würde ich die Sache unterstützen.
Es ist ja gerade so, dass die Quackszene nicht die fachliche Auseinandersetzung sucht, sondern die juristische – denn bei der ersteren zieht sie vorhersehbar den kürzeren, immer und immer wieder. Wenn in solchen Sachen, in denen es ständig um eine „Ehre“ geht, hinter der sich Inkompetenz und Zynismus verschanzen wollen, kann es ganz allgemein nicht schaden, wenn man der Justiz in Hamburg (und anderswo, wo die Colts locker sitzen) einmal Einhalt gebietet. Es geschieht zur Förderung eines offenen Worts in der Sache.
Die Finanzierung des Prozessweges ist gesichert, meldet Kompa gerade.
http://www.kanzleikompa.de/2012/05/31/dr-nikolaus-klehr-wir-sehen-uns-in-karlsruhe/
Stört nicht weiter, celsus, geht meins halt in die Kriegskasse der Stiftung.
und wenn ich so etwas hier (http://www.youtube.com/watch?v=zld4MiuC5To) auf meinen (nicht existenten) Blog verlinkt hätte und etwas gutes da zu schreiben würde… jaaa das dürfte doch bestimmt selbstverständlich verlinkt bleiben 😀
ich schlage, *hüstel* dem großartigem, total genialem, unendlich schlauen Arzt Dr. Klehr mal vor uns eine Liste zu schicken auf der steht, welcher Art die Artikel, Videos und Blogeinträge sein sollen, wenn man über ihn berichten möchte. darüber hinaus hätten wir auch gerne in der Liste folgende Angabe darüber, welcher Art unsere Gedanken zu ihn und seinem Schaffen sein dürfen und welche verboten sind.
wir brauchen dringend so eine Liste… weil die Fähigkeit zu Empfindungen und auch den Verstand zu gebrauchen nie ab zu stellen ist, werden wird eine solche Liste zu schätzen wissen um wenigstens das richtige, in den Augen des großen Meisters der Medizin Herrn Dr. Klehr, zu denken und zu empfinden um darüber korrekt berichten zu können.
Also Herr Klehr… falls sie in den Genuss kommen unseren Blog zu lesen… machen sie sich mal an die Arbeit und beglücken sie uns mit so einem Schriftstück.
Die Rechtssprechung des Hamburger Landgerichts ist auch insofern ein Skandal, weil es Scharlatanen und Sektengurus einen weiten Freiraum einräumt, Kritiker mundtot zu machen und Warnungen vor ihnen zu unterdrücken. Hier ist ein großes Ungleichgewicht entstanden: einerseits die unbelegten und sogar gefährlichen Heilsversprechungen der Scharlatane und Gurus, die ungehindert auf Kundenfang gehen können, andererseits die Aufklärer, die künftig ihren Mund zu halten haben. Ich stelle mir gerade vor, welche Ausmaße das z.B. bei einer Organisation wie Scientology hat, die sowieso schon jetzt nicht gerade zimperlich im Umgang mit Kritikern und Aussteigern ist.
Der aktuelle Stand der Klehranlage: