Das Rosch-Auftriebskraftwerk – Von Ratten und Wölfen vor Gericht und auf hoher See

Im Jahre 2009 machte ein gewitzter Tüftler eine verblüffende Entdeckung: Wenn man in den Boden eines Eimers ein Loch bohrt, läuft oben eingefülltes Wasser unten wieder heraus. Robert Schrade, so der Name des hellen Eimerbesitzers, gebar sofort eine Idee, auf die, wie es schien, noch kein Mensch zuvor gekommen war: Ein Rohr, mit dem Loch im Eimer verbunden und durch eine mehrfache Biegung nach oben geführt, würde das auslaufende Wasser auffangen und zurück in den Eimer leiten.

Eine Geschäftsidee war geboren und sie sollte seinen Namen tragen: Aus Robert Schrade wurde „Rosch“ und seine Erfindung, das Eurosch-Auftriebskraftwerk, wurde sogleich zum Patent angemeldet – wobei es bei der Anmeldung blieb und nie eine Erteilung stattfand.

Auszug aus einer Eurosch-Präsentation
Auszug aus einer Eurosch-Präsentation

Allein, es fiel Herrn Schrade schwer, den Rest der Welt von der Genialität seiner Erfindung zu überzeugen. Und so fand sich alsbald eine Bande in Geldsachen erfahrener Mitstreiter, die ihm bereitwillig diese schwere Aufgabe abnahm, um fortan als „Rosch Innovations“, „Save the Planet AG“ und vielen weiteren raffiniert verwobenen Unternehmungen das „Kraftwerk“ um viele unnütze Teile zu ergänzen und die Botschaft in die Welt zu tragen.

„Aber das ist doch Betrug!“, sagen Sie als aufmerksamer Leser und Kenner der physikalischen Grundlagen? „Jedes Kind weiß doch, dass man Energie zuführen muss, um Wasser nach oben zu befördern“, finden Sie?

Das sah – und sieht – ein „böser Wolf“ aus Zwettl im schönen Österreich ebenso und schrieb es in großen Lettern auf seine Webseite, wo er die ganze Geschichte sorgfältig dokumentiert, jede Bewegung der Schlangenölverkäufer und ihrer Anhänger verfolgt, Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungen erklärt und immer wieder davor warnt, diesen Scharlatanen zum Zwecke der Vervielfachung Gold und Geschmeide anzuvertrauen.

Verbrechen lohnt sich
Verbrechen lohnt sich

Die „Ratten“ aber, wie der böse Wolf seine Schützlinge von der Firma Rosch liebevoll nennt, waren nicht zufrieden mit den Worten des Wolfes, wies er doch immer wieder darauf hin, dass die nackten Kaiser nicht nur keine Kleider trugen, sondern es auch noch auf das Hab und Gut unbescholtener Bürger abgesehen hatten, ohne eine angemessene Gegenleistung bieten zu können.

Und so beauftragten sie einen Schriftgelehrten, er möge in den Worten des Gesetzes nach einem Passus suchen, der dem Wolf diese Worte verbot. Fündig wurde dieser im Paragraphen 111 (2) des Strafgesetzbuches für die Republik Österreich. Dort ist Folgendes zu lesen:

(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Nun ließe sich schwerlich bestreiten, dass Betrug ein unehrenhaftes Verhalten sei und der Verfasser der genannten Webseite die Anführer der Firma Rosch eben dieses Verhaltens zeihe. Also bliebe zu klären, ob diese Zeihung aus gutem Grunde und zu Recht geschehe:

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

Morgen, am 17. November 2016 um 10:00 Uhr, soll nun diese Kärung stattfinden, in Form der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten Wolfgang Süß, im Landesgericht Linz, Saal 114.

Wir wünschen dem „bösen Wolf“, dass er den Richter in dieser Angelegenheit von der übergeordneten Gültigkeit der Naturgesetze zu überzeugen vermag.

Das Gefühl, von einer Horde Scharlatane mit gut bezahlten Anwälten verfolgt zu werden, ist uns durchaus vertraut. Auch deswegen zollen wir Wolfgang Süß unsere Hochachtung, dass er diese Konfrontation auf sich nimmt, Zeit und Geld investiert, um den Herren Detlev Dohmen und Hanns-Ulrich Gaedke, in diesem Verfahren Vertreter des Rosch-Firmengeflechts, ihre Betrugsmasche etwas schwerer zu machen.

Viel Glück!

 

UPDATE 17.11.2016:

Laut Aussage eines Prozessbeobachters wird die Verhandlung am 12.01.2017 um 10 Uhr im gleichen Saal 114 des Landesgerichts Linz fortgesetzt, um zwischenzeitlich ein Gutachten zur Funktionsweise des Auftriebskraftwerkes einzuholen.

UPDATE 2017:

Die Betrüger haben ihre Anzeige kurz vor Verhandlungsbeginn zurückgezogen. https://gaia.ws1.eu/chronik-129.php

Dem Beklagten entstanden Kosten von 11.483,96 Euro. https://gaia.ws1.eu/chronik-130.php

Weiterführende Links:

Psiram-Wiki: Rosch

Rosch-Chronik vom „bösen Wolf“

Diskussion „Auftriebskraftwerk“ im Allmystery-Forum

19 Gedanken zu „Das Rosch-Auftriebskraftwerk – Von Ratten und Wölfen vor Gericht und auf hoher See“

  1. Interessant ist, dass die Fa. Rosch das „Auftriebskraftwerk“ aus dem Hut gezaubert hatte, als ihr lange angekündigter, angeblich mit Kalter Fusion funktionierender „E-Cat“ von Andrea Rossi ganz unerwartet plötzlich doch nicht lieferbar war.

    Ich hoffe, dass Wolfgang Süß den Gerichtsbesuch ohne Verurteilung übersteht. Das Problem ist ja, dass man sich durchaus Klagen von Firmen an Land ziehen kann, wenn man sie im Netz öffentlich kritisiert und sie dabei auch noch als Betrüger bezeichnet. Selbstverständlich handelt es sich hier um Betrug aber ich habe dieselbe Firma vor einigen Jahren auch kritisiert, war dabei aber etwas vorsichtiger bei der Wortwahl und habe es mehr mit Ironie versucht:

    http://www.frankshalbwissen.de/2014/05/05/perpetuum-mobile-gewuenscht-lieferzeit-nur-6-monate/

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  2. Frank :Das Problem ist ja, dass man sich durchaus Klagen von Firmen an Land ziehen kann, wenn man sie im Netz öffentlich kritisiert

    Das war schon volle Absicht von Wolfgang. Er wollte Rosch vor Gericht sehen, auf welche Art auch immer. Beim ersten Anlauf hat der Rosch-Anwalt einen Rückzieher gemacht und das Mandat niedergelegt. Diesmal sind sie auf Betreiben der „Erste KPP GmbH“ einen Schritt weiter gegangen.

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  3. Also, ich würde sagen: die Strategie von Süss war genau richtig. Die Chose scheint in genau die Richtung zu laufen die er sich ausgedacht hat.

    Als Gutachter würde ich zunächst eine theoretische Betrachtung machen, und dann kann sich nur ergeben dass das ein Betrug ist. Für eine Begutachtung vor Ort bräuchte man wohl weniger Elektroingenieure und Physiker, sondern eher jemanden wie James Randi. Das ist das Problem eines Gutachters: er ist sowas ja gar nicht gewöhnt in seinem Fachgebiet, er ist kein Kriminalist und auch kein erfahrener Bühnenzauberer. Aber genau solche Leute bräuchte man neben Fachleuten auch.

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  4. Ist ja lustig. Ich habe gerade den von Daggi verlinkten Bericht gelesen. Zitat:

    „Kann man irgendwo solche Kraftwerke real sehen?“ – „Ja, es steht ein Prototyp in Spich.“
    „Das läuft also dort?“ – „Nein, es ist nicht im Dauerbetrieb. Es wird nur zu Vorführterminen eingeschaltet.“

    Ein solches System nach Vorführungen abzuschalten, wenn es tatsächlich funktionieren würde, ergäbe gar keinen Sinn. Immerhin könnte man doch damit die eigene Firma dauerhaft kostenlos mit Strom versorgen. Aber nein, die schalten es ab und kaufen bis zur nächsten Vorführung ihren Strom von externen Stromproduzenten. Klingt total logisch 😉

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  5. @Frank: Betreibskosten natürlich 😉 Dichtungen, Wartungspersonal etc. Das will man klein halten, da es sich sonst erstmal nicht rentiert. Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass die Niagarafälle nachts auch abgeschaltet werden, statt die Richtung umzukehren, um die Felsen vor unnötigem Abrieb zu schützen. Ist hier sicher ähnlich.

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  6. Ein solches System nach Vorführungen abzuschalten, wenn es tatsächlich funktionieren würde, ergäbe gar keinen Sinn.

    Wenn der Energiebedarf zum Betrieb des Perpetuum-mobile zu groß ist, könnte man doch ein zweites daneben aufstellen und die versorgen sich dann gegenseitig …

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  7. Ich würde eher eine Kette aus immer grösser werdenden Auftriebskraftwerken bilden die hintereinander geschaltet sind: wenn das erste 5 kW netto aus 1 kW Input leistet, macht die nächste Stufe daraus 25 kW netto, und die nächste 125 kW usw bis am Ende die ganze Bundesrepublik versorgt wird. Mit 1 kW für die erste Stufe.

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  8. Turtur ist zwar bisher nicht als Gutachter aufgefallen, aber selbst er hat sich Gedanken gemacht, welchen Zweck wohl die aus der Wand hinter dem AuKW führenden Kabel haben könnten und schloss eine externe Versorgung nicht aus.

    Vermutlich hätte man ihm nur erzählen müssen, dass durch diese Kabel die Raumenergie (aus dem dahinter liegenden Raum mit den Sicherungskästen) zugeführt wird, dann wären bei ihm alle Zweifel verflogen.

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  9. Die Klage gegen Kritiker ist eine typische Betrügermasche. Sie läuft in folgenden Phasen ab:

    – strafbewehrte Unterlassungserklärung
    – Klageandrohung
    – Klageerhebung
    – Bestreiten der Vorwürfe
    – Abwarten ob Vorschuss für Gutachter eingezahlt wird
    – Gutachten kritisieren
    – Aus Kulanz ein na gut!
    – Klage zurückziehen

    Jede dieser Stufen dient dazu dem Opfer zu Geldausgaben zu zwingen. Zieht das Opfer es durch, kommt ein na gut. Merke: Betrüger haben immer Geld für gute Anwälte.

    Allerdings auch ein Wort an Allmysterie-Diskutanten. Wer nicht das nötige Geld und den Arsch in der Hose hat, sollte sich vorsichtig äußern. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Und Betrug setzt Vorsatz voraus, den muss man erst mal nachweisen, Dummheit ist dafür nicht ausreichend.

    Und zum Schluss: Eigentlich fliegt jeder Betrüger irgendwann auf. Und bis dahin hat er hauptsächlich Dummköpfe geschröpft.

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  10. Die Anklage wurde heute am 18.07.2017, von den beiden Betrügern, Dohmen und Gaedke zurückgezogen. Mit der Begründung eine noch grösssere Klage im achtstelligen Bereich anzustreben. Mal gespannt wie das die „Erste KPP“ um Sabine Baron findet, auf deren Verlangen der Prozess gegen wolfgang Süss wohl angestrengt wurde.

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