Vortrefflichkeit und Notwendigkeit der Heilpraktiker – ein Gedankenexperiment

In einem Gedankenexperiment wird gedanklich eine Situation konstruiert, die real so nicht oder nur sehr schwer herzustellen ist. Sodann malt man sich im Geiste aus, welche Folgen sich aus dieser Situation ergeben, wenn man die Theorie auf die Situation anwendet. Gedankenexperimente haben dabei geholfen, das Wissen der Menschheit enorm zu erweitern –  etwa bei Albert Einstein, dessen seine Relativitätstheorien sich ursprünglich auf die simpelsten gedanklichen Szenarien gründeten, bevor auch nur der Rechenstift eine einzige Formel aufs Papier brachte. Ein mächtiges Werkzeug der Erkenntnis also. Vielleicht hilft es uns ja auch bei grundsätzlichen Fragen des Gesundheitswesens – wir wollen einmal sehen.

Ein beliebtes Manöver der Heilpraktikergemeinde und ihrer Fans besteht darin, Unglücksfälle gegeneinander aufzurechnen. Wenn also wieder einmal die Handreichung aus der Parallelwelt der Geister und feinen Stoffe versagte, die Geisterhand beim Zusammenrühren seltsamer Gebräue etwas ins Zittern kam und der Ausgang – leider, leider – wieder einmal fatal war: dann rechnet man flugs eine Zahl dagegen, die für die „Opfer“ der Schulmedizin stehen soll, und – sacrebleu! – schon leuchtet die eigene Weste wieder fast blütenweiß.

images0hipnl47Nun kann man mit den besten Vernunftsgründen argumentieren, dass Fehler im Flugzeugbau nicht die Existenz fliegender Teppiche beweisen. Aber das ist etwa so wirkungsvoll wie ein Kniff ins Ochsenhorn. Dafür, dass solche Zahlenvergleiche allenfalls dann einen Sinn ergeben, wenn man sie auf beiderseits nach Anzahl und Schwere vergleichbare Fallpopulationen anwendet, gilt das gleiche: wer ernsthaft die Wahl zwischen realer und alternativer Welt zu Gunsten der letzteren getroffen hat, ist für solche Spitzfindigkeiten nicht mehr zugänglich.

Aber vielleicht hilft ja ein Gedankenexperiment weiter. Was ist also dran an der behaupteten Überlegenheit der schönen sanften, natürlichen, holistischen, komplementären oder alternativen Heilerwelt, die doch wohl unfehlbar bestehen müsste, mit den vorteilhaftesten Auswirkungen auf die Volksgesundheit. Basteln wir also einen gedanklichen Versuchsaufbau zusammen, der zeigen müsste, ob diese These zutrifft.

Und das geht ganz einfach: wir denken uns eine Welt, in der es keine „Schulmedizin“ mehr gibt!

Statt dessen gibt es in diesem Gedankenmodell nun ganz viele Heilpraktiker – das dürfte nicht sonderlich schwer sein, unbenannt-2so wahnsinnig hoch sind die Zugangsvoraussetzungen ja nicht – im Grunde reicht ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss und das Bestehen eines Tests, in dem rudimentäre Grundkenntnisse abgefragt werden, und sei es erst im x-ten Versuch.  Nicht einmal der Besuch einer „Heilpraktikerschule“ oder „-Akademie“, was aufs selbe herauskommt, ist erforderlich. Angesichts dessen, was dort zuweilen gelehrt wird, könnte er im Prüfungsverfahren sogar hinderlich sein. Die Lücken, die die Ärzteschaft hinterlässt, wären also rasch geschlossen. In tausendjährigen Zeiten, aus denen der Heilpraktiker bis heute seine gesetzliche Existenzsicherung herleitet, waren ja auch die gut 8000 jüdischen Ärzte, die der Verfolgung ausgesetzt waren, alsbald irgendwie ersetzt. In dieser Konstellation müsste sich eigentlich zeigen, wie es um die Volksgesundheit bestellt wäre, wenn die durch kleinliche Evidenz geknebelte und durch Vergessenheit uralter Erfahrungsheilkunst unmenschlich gewordene Schulmedizin abgeschafft wäre.

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Der Jahrgang 2016: deutsche Biowinzer und japanische Walfänger in einem Boot

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Spitzenlage 2016: Kupferberg Hochgewächs

 

Der Jahrgang 2016 hängt noch an den Rebstöcken, und ehe der letzte Tropfen Most nicht über die Keltern geflossen ist, sollte man mit Prognosen vorsichtig sein. Eines ist schon jetzt klar: er wird die deutschen Winzer reichlich Nerven gekostet haben. Dauerregen und die enormen Niederschlagsmengen seit Mai haben zwar die Rebblüte einigermaßen verschont, allerdings ächzen die Pflanzen unter Folgeerscheinungen der andauernden Nässe, hauptsächlich unter Plasmopara viticola, dem Falschen Mehltau, der die Weinlaubblätter befällt, vergilben und abfallen lässt, so dass die Pflanze mit ihren Fruchtständen verkümmert.

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Der Fall Rockel-Loenhoff: Eine Hebamme und die tödliche Brauchtumspflege (Teil 3: Die Unterstützer und eine Schlussbetrachtung)

 

1. Das Echo auf das Strafurteil – die Unterstützerszene

 

Der Fall Rockel-Loenhoff erregte von Anfang an erhebliches Aufsehen. Er gehörte zu den Strafsachen, in denen die Zuhörerränge bis auf den letzten Platz mit Anhängern der Angeklagten gefüllt

Landgericht Dortmund, Öffentlichkeit
Landgericht Dortmund, Öffentlichkeit

sind; ein Privileg, das sonst Staatsschutzsachen und neuerdings auch „Reichsbürger“-Prozesse genießen. Der Fall konnte in allen gängigen Medien verfolgt werden, nicht zuletzt auch in den Echoräumen des Internets, wo sich alsbald eine Unterstützerfront etablierte, namentlich initiiert durch Vereinigungen mit dem Zweck der Förderung häuslicher Geburtshilfe, und flankiert durch vielfältige Spendensammelaktionen, teilweise noch während des laufenden gerichtlichen Erkenntnisverfahrens, als mithin objektiv noch mit jedem denkbaren Ergebnis gerechnet werden musste.

Tenor der Unterstützerszene war und ist bis heute die Behauptung, mit dem Strafverfahren gegen Rockel-Loenhoff werde gezielt und im Interesse konkurrierender „schulmedizinischer“ Geburtshilfe die Kriminalisierung der außerklinischen Geburtshilfe betrieben, und Rockel-Loenhoff sei als deren prominente Vertreterin am Ende nichts anderes als das willkommene Opfer einer Hexenjagd – oder besser gleich: Hexenverbrennung. Vorgänge, die nicht nur das Gericht erstaunten, sondern auch den „Report vor Ort“ aus Unna:

 

In einem Blog heißt es: „Schwarzer Tag für die Hausgeburt in Deutschland – Hebamme unschuldig verurteilt“ und Felicitas G. schreibt: „Ja, auch ich empfinde diesen Prozess als moderne Hexenverbrennung“, derweil eine gewisse „Yoga T.“ mit vier Ausrufezeichen anmerkt: „Das klingt nach Hexenjagd.“ Soviel zum Respekt vor dem Urteil eines Schwurgerichtes von Menschen, die sich als „Alleingebärin“, „Philosophin“ und/oder „Langzeit-Stillende“ bezeichnen und von einer Welt träumen, „in der Frauen in Würde und selbstbestimmt gebären… und sich Geburt aus eigener Kraft wieder zutrauen“. Dafür sei, wie sie schreiben, „die Göttin“ mit ihnen.

 

Die beiden größten Berufsverbände für Geburtshelferinnen in Deutschland, der Bund freiberuflicher Hebammen e.V. (BfHD) und der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), blieben in der Debatte insgesamt distanziert. Der DHV gab nach der Veröffentlichung des landgerichtlichen Urteils eine Presseerklärung ab, in der – völlig zutreffend – klargestellt wurde, dass keineswegs die außerklinische Geburtshilfe vor Gericht gestanden habe, und in der im übrigen die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Hebamme und klinischer Geburtshilfe betont wurde.

Ihnen wurde daraufhin von dem Deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe (DFH) unsolidarisches Verhalten vorgeworfen:

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Der Fall Rockel-Loenhoff: Eine Hebamme und die tödliche Brauchtumspflege (Teil 2: Täterin und Tat)

  1. Vorbemerkung

Nachdem im ersten Teil dieses Beitrags eine grundlegende Lese- und Verständnishilfe für die Auseinandersetzung mit der Strafsache Rockel-Loenhoff geliefert wurde, geht es jetzt in die Sache selbst, also an die Einzelheiten des Urteils vom 1. Oktober 2014.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass ein solches Strafurteil lange Zeit nicht direkt dem klassischen Prüfungsschema „Tatbestandsmäßigkeit – Rechtswidrigkeit – Schuld“ folgt, das sich aus dem „Straftatsystem“ ergibt. Ein Urteil in einer Strafsache hat als Ergebnis nicht nur die Aussage: ein Delinquent ist strafbar oder nicht. Es muss sich auch mit der Persönlichkeit des oder der Angeklagten, mit auffälligen früheren Verhaltensweisen, aber auch mit dem Nachtatverhalten auseinandersetzen, weil davon beispielsweise die Strafzumessung abhängt – aber auch weil, wie das hier noch zu zeigen sein wird, wichtige Indizien für die Frage der Schuld gewonnen werden können. Das kann andererseits die Orientierung über das, was gerade in Frage steht, bei einem so langen Text schon einmal erschweren.

  1. Die Vorgeschichte: Radikalisierung

Das als Print über 250 Seiten starke Urteil des Landgerichts ist zur besseren Übersicht mit Randziffern versehen, die hier als Aufsuchhilfe übernommen werden. Man findet nach dem Strafausspruch selbst (sechs Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung, von denen drei Monate wegen der Verfahrensdauer als bereits verbüßt angerechnet werden, ein lebenslanges Berufsverbot als Hebamme und Ärztin, dazu Schmerzensgelder und Schadenersatzpflichten gegenüber den Eltern des verstorbenen Kindes):

elternkindpraxis-deab Rz.18: einen Lebenslauf der Angeklagten, die nach einer Ausbildung und Praxis als Hebamme ein Studium der Medizin absolvierte, aber keine Facharztausbildung, insbesondere nicht in Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

ab Rz.30 „Allgemeines Vorgeschehen“, in dem die Historie einer Radikalisierung der Standpunkte der Angeklagten nachgezeichnet wird, und darunter

ab Rz.41 die praktischen Einzelaspekte, in denen sich diese Radikalisierung und Ideologisierung ausdrückte, nämlich

ab Rz.42 die Geringschätzung der Überschreitung des Geburtstermins

ab Rz. 44 die überlange Dauer des Geburtsvorgangs selbst

ab Rz.52 die besonderen Risiken individueller Schwangerschaften und hier besonders die Risiken pathologischer Kindslagen beim Einsetzen der Geburt.

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Der Fall Rockel-Loenhoff: Eine Hebamme und die tödliche Brauchtumspflege (Teil 1: Juristerei)

Am 11. Mai 2016 verkündete der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz von Beate Sost-Scheible einen Beschluss, durch den die Revision einer Galionsfigur des deutschen Anna-Rockel-Loenhoff-informierte-ueber-die-Sicherhe1Hebammenwesens, Anna Rockel-Loenhoff aus Unna, gegen eine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft durch das Landgericht Dortmund als unbegründet verworfen wurde. Der Vorwurf lautete: Totschlag durch Unterlassen an einem Neugeborenen. In der Sache ging es um den Tod eines neugeborenen Kindes im Juni 2008 im Verlauf einer „Hausgeburt“, die sich wegen der problematischen „Beckenendlage“ des Kindes über mehr als 17 Stunden hinzog, und in deren Verlauf die Angeklagte bis zum bitteren Ende an ihrem Konzept der „natürlichen“ Geburt festhielt. Der Fall hat von Beginn an erhebliches Aufsehen erregt, auch in der allgemeinen Medienöffentlichkeit, und insbesondere eine Empörungs- und Unterstützungswelle provoziert, die dem Strafprozess eine „Hexenjagd“ gegen frei praktizierende Hebammen im Allgemeinen und gegen Vertreterinnen der Hausgeburt im Besonderen unterstellt.

Auf Sinn oder Unsinn, Vorzüge oder Nachteile einer häuslichen Geburt soll in dieser Beitragsserie nicht eingegangen werden. Worum es hier geht, ist die Betrachtung dieses besonderen – und in der Tat sehr besonderen – Falles, in dem die Extreme der Glaubenssysteme, der Hysterisierung der Öffentlichkeit und der Polemik auf die Spitze getrieben wurden. Zeit also für einen klaren Blick auf zweieinhalb Jahre Hauptverhandlung in der ersten Instanz und nochmals mehr als ein Jahr lautloser, im Schriftlichen verbliebener Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Der erste Teil dieses Beitrags enthält trockenen juristischen Stoff: eine Lesehilfe, in der Begriffe und Beurteilungsmaßstäbe geklärt werden, damit klar wird, worüber überhaupt zu befinden sein wird – bevor die Einzelheiten betrachtet werden.

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Granderwasser, ein Biologe und die Breuer-Falle: Lehren aus der Causa Dr. Eder

OLG

Wieder einmal schlägt ein Rechtsfall Wellen: das Oberlandesgericht Wien hat den Biologen Dr. Erich Eder zur Unterlassung und zum Widerruf von Behauptungen verurteilt, in dem es, grob gesagt, um die vertraglichen Beziehungen einer Werbeagentur zum Firmengeflecht der Familie des inzwischen eher unbelebten Wasserbelebers Johan Grander ging. Im GWUP-Blog wurde darüber bereits berichtet, und die Verärgerung darüber, dass dem Unterlegenen jetzt eine aus mehreren Instanzen aufsummierte Kostenlast von 25.000 Euro obliegt, ist nachvollziehbar und verständlich. Abzuwenden ist diese missliche Situation nicht mehr, allenfalls im Rahmen des verbreiteten Spendenaufrufs für den betroffenen Dr. Eder zu lindern.

Offen gesagt: auch uns ärgert es gewaltig, dass aus dem Umfeld des Granderunwesens ein juristischer Erfolg gegen ein profiliertes GWUP-Mitglied errungen wurde. Über dem Ärger darf allerdings die genaue Betrachtung, was da eigentlich geschehen ist – und was nicht – nicht übergangen werden; ebenso wenig wie die Frage, was man aus diesem Ergebnis in Zukunft praktisch zu lernen hat.

Das Urteil, das man auf der Unterstützungsseite im Volltext nachlesen kann (es geht um das Urteil vom 18.01.2016), ist ein ziemlich sprödes Dokument, in dem man nach Parteinahmen für den Wasserbelebungs-Unsinn lange erfolglos suchen kann – es steht genau nichts darüber drin. Beteiligt war auf Klägerseite ausschließlich die Werbeagentur, mit der wohl ein Dienstleistungsvertrag, aber keine gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit Grander-Unternehmen bestand. Dafür enthält es lange Ausführungen und Beweiswürdigungen zu der Frage, wer wann wie lange und in welchem Umfang für welche Firmen des Grander-Clans Reklame schob.

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Ein hundertster Todestag und ein Denkfehler.

Den Todestag zuerst: am 11. Mai vor 100 Jahren starb im Alter von nur 42 Jahren Karl Schwarzschild, ungemein vielseitig interessierter Physiker, einer der Gründerväter der modernen Astrophysik, Pionier der Weiterentwicklung von Albert Einsteins Allgemeiner Relativitätstheorie. Astronomisch interessierte Zeitgenossen denken bei seinem Namen sogleich an die „Schwarzschild-Lösung“ zur relativistischen Beschreibung eines ruhenden, sphärischen Schwarzen Lochs … Weiterlesen

Neulich, im Bio-Markt (3): Lebenslügen

Zum wiederholten Mal hat eine große Biosupermarktkette Lebensmittel wegen Schadstoffbelastungen zurückgerufen. Zuletzt, im März 2015, waren dort in Hirsebällchen Tropanalkaloide festgestellt worden.

Kurz davor erwischte es einen Hirse-Getreidebrei mit Reis, in dem ebenfalls Tropanalkaloide auffielen.

Mit Tropanalkaloiden hatte Anfang 2015 auch die verbreitete Biomarke „Rapunzel“ zu kämpfen, und zwar in Maisgrieß-Produkten.

Pyrrolizidinalkaloide fanden sich im Biobabytee und gentechnisch verändertes Gemüse im biologisch-dynamisch überbauten Babygemüsebrei von Demeter.

Stimmt etwas mit den Zulieferern nicht? Nein, das ist es nicht. Das Problem sitzt viel tiefer – es sitzt in einigen Lebenslügen der Branche.

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Das Dossier: Und es gibt sie doch – Chemtrails…

Es war Martin Bäumer (CDU), Mitglied des niedersächsischen Landtags, der den Stein ins Rollen und die Psiram-Rechercheabteilung in Bewegung versetzte. Der Volksvertreter brachte Mitte September eine Anfrage an seine Landesregierung ein (Niedersächsischer Landtag, Drucksache 17/4171). Herr Bäumer begehrte darin Auskunft über folgende Fragen:
martinb1. Was hält die Landesregierung von der Theorie, dass über Deutschland ein „Geo-Engineering“ stattfinde?

2. Liegen der Landesregierung Messwerte für die typische Menge von Aluminium, Barium und Strontium in der Luft und im Boden vor?

3. Falls nein, ist der Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz personell und technisch in der Lage, diese Werte zu erheben?

4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, die oben genannten Stoffe messtechnisch zu erheben, um die Vorwürfe der Bürgerinitiative „Sauberer Himmel“ zu entkräften?

5. Sind der Landesregierung erhöhte Barium- und Aluminiumwerte im Blut von Patienten bekannt?

6. Auf welchem Wege können Aluminium, Barium und Strontium in die Umwelt gelangen, oder kommen sie dort sogar natürlich vor?

 

Zuerst haben wir alle einmal, wir geben es zu, herzlich darüber gelacht. Dann aber, bei nochmaligen Lesen, fiel uns die Frage 6 auf, und wir wurden nachdenklich. Die Frage nochmals im Wortlaut:

 

Auf welchem Wege können Aluminium, Barium und Strontium in die Umwelt gelangen, oder kommen sie dort sogar natürlich vor? 

 

An dieser Stelle bekam die Sache eine Wendung, mit der nicht zu rechnen war und mit der der nachdenkliche Parlamentarier aus Georgsmarienhütte vielleicht selbst nicht rechnete, denn plötzlich wurde ein Bild schlüssig, das wir so vorher nicht erkannt hatten. Die Stichworte Aluminium, Barium und Strontium ließen den Groschen fallen.

Um es kurz zu machen: es ist noch viel, viel schlimmer als befürchtet.

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Der Sänger, der Bullshit und die Kultur

Naidookalypse

Die Sympathisantenfront schließt ihre Reihen: 70.000 Euro hat es sich der Impresario des Goldenen-Brett-vorm Kopf-Preisträgers und Goldenen-Aluhut-Laureaten Xavier Naidoo kosten lassen, um in einer Kingsize-Anzeige gegen den Rauswurf des Schützlings aus der ESC-Nominierung zu protestieren. Man findet auf der Unterstützerliste manches erwartete, allerdings auch manches eher überraschende Bekenntnis. Eine breit aufgestellte Querfront scheint sich zu bilden. Sie reicht in den Verzweigungen der neuen Medien von Lutz Bachmann auf Rechtsaußen bis zu Dr. Diether Dehm auf der selbst wahrgenommenen, gelegentlich auf Montagsdemos agierenden Linken. Der Empörungsaufschrei ist dabei allerdings nicht so ganz harmonisch gestimmt, denn einerseits werden Stimmen laut, die den ausgebooteten Sangesbruder allen Ernstes damit verteidigen, er habe inhaltlich ja Recht

Warum es rechtsradikal oder -populistisch sein soll, festzustellen, daß deutschland ein grundgesetz, aber keine verfassung hat, leuchtet mir als journalist nicht ein…

Dr.Harold Woetzel

Dokumentarfilmer für die ARD/SWR Fernsehen

bis zu der mit größtmöglichem Gestus vorgetragenen These, die Verbreitung von Blödsinn sei wegen der darin zum Ausdruck kommenden Meinungsvielfalt Ausdruck von „Kultur“:

„Wir brauchen keine Gesinnungspolizei oder Meinungsüberwachung, sondern hoffentlich 80 Millionen verschiedene Köpfe und Wahrheiten. Solange niemand davon verhetzt, verunglimpft, verletzt oder ausgegrenzt wird, ist das Kultur.“

 

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