Die von vielen erhoffte Klärung der Causa Mollath durch eine Wiederaufnahme des Falls wird es – zumindest vorerst – nicht geben. Das Landgericht Regensburg hat die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgewiesen. Die Wiederaufnahmeanträge wurden daraufhin untersucht, ob sie einen Wiederaufnahmegrund hergeben. Die vorgebrachten Gründe werden nacheinander ausführlichst beleuchtet und zurückgewiesen. Im Kern geht es darum, dass neue und teils abwegige Interpretationen von Umständen, die schon aktenkundig bewertet worden sind, eben keine neuen Tatsachen sind; und ob die neuen Tatsachen das Gericht zu einer wesentlich anderen Entscheidung gebracht hätten. Die Reaktionen reichen von „schockiert und fassungslos“ über „nichts anderes erwartet“ zu „Sophisterei und Rabulistik … völlig unverständlich“. Man habe es mit einem „Schweige-, Lügen- und Verschleierungskartell in Justiz und Politik“ zu tun, heißt es. Die Verteidigung bemüht gar Schiller:
„Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend immer Böses muß gebären!“