Nur (Erfahrungs-)Fliegen ist schöner – mit dem Flugpraktiker

Die Debatte um eine möglicherweise bevorstehende Reform des Berufsrechts der Heilpraktiker schlägt Wellen. Berufsverbände des Heilpraktikerwesens sehen die Volksgesundheit in Gefahr, sollten verschärfte Kompetenz- und Prüfungsanforderungen in verbindliches Recht erwachsen; denn, so folgert der Vorsitzende der Freien Heilpraktiker, Dieter Siewertsen, so messerscharf wie decouvrierend: die in der Diskussion befindliche Kompetenzlösung käme „einer Abschaffung im Ergebnis gleich“.

Kompetenz, das wäre ja auch noch schöner – wo käme der Heilpraktiker da hin!

Oder, wie es der Vorsitzende des Bremer Heilpraktikerverbandes, Klaus Wischmann kürzlich so griffig formulierte:

 

 

„Wir wollen ja nicht wissenschaftlich arbeiten, das ist Empirie, also Erfahrungsheilkunde. Das haben wir von unseren Vätern, Urvätern, und wenn Sie wollen von den Indianern. Also das sind uralte Heilmethoden, die wir anwenden, und wir nehmen nicht für uns in Anspruch, dass wir sagen: wir arbeiten wissenschaftlich. Das wollen wir gar nicht.“

Das wollen Sie nicht? Na wenn das so ist, dann hätten wir für Ihre nächsten Urlaubsreisen, Herr Siewertsen und Herr Wischmann, einen Vorschlag, der Ihnen entgegenkommen dürfte:

Weiterlesen

Verzweifelt gesucht: Argumente pro Heilpraktiker

Ende August veröffentlichte eine Gruppe von Wissenschaftlern, Medizinern und Journalisten das „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ mit dem Ziel, die Politik zum Umdenken bei der Heilpraktiker-Zulassung zu bewegen (wir berichteten). Seitdem wird darüber viel diskutiert, gestritten, polemisiert, nicht selten mit heftigen persönlichen Angriffen.

Was ist da passiert? Ein kurzer Rückblick:

Zunächst wird im Memorandum der Status Quo des Heilpraktikergesetzes von 1939 erläutert:

Durch die staatliche Anerkennung von Heilpraktikern als „Heilkunde” Ausübende und durch die gesetzlich fixierte Berufsbezeichnung „Heilpraktiker” (vgl. Heilpraktikergesetz §1) wird Patienten suggeriert, es handle sich um staatlich geprüfte Heiler, die im Grunde äquivalent zu Ärzten ausgebildet seien und deren Kenntnisse sich zudem – anders als die vieler Ärzte – nicht auf ein oder zwei Fachgebiete beschränkten. Dies wäre jedoch ein klarer Fehlschluss: Medizinstudenten durchlaufen ein der Wissenschaftlichkeit verpflichtetes Studium, an dessen Ende eine staatliche Prüfung steht. Heilpraktiker haben demgegenüber nur eine einzige Prüfung zu bestehen, in der sie nachweisen müssen, dass sie sich bestimmter Grenzen ihres Kompetenzbereichs bewusst sind, etwa bei der Behandlung von Infektionskrankheiten. Darüber hinaus gibt es keine staatlich regulierte Ausbildung.

Weiterhin enthält das Memorandum eine kurze Beschreibung der Arzt-Ausbildung und stellt dieser die Voraussetzungen für den Erwerb der Heilpraktiker-Zulassung gegenüber.

Im weiteren Verlauf werden Bedenken geäußert, welche die Wahrnehmung und Stellung des Heilpraktikerwesens im Gesundheitssystem betreffen:

Gerade wegen der in Deutschland in nahezu allen Bereichen üblichen und erwartbar hohen Qualitätsstandards gehen Menschen hierzulande davon aus, dass solche Standards alle wichtigen Lebensbereiche regulieren – also auch die Gesundheitsversorgung durch Heilpraktiker. Umso größer ist die Gefährdung durch das unkontrollierte Feld des Heilpraktikerwesens.

Als Fazit werden zwei Lösungsvorschläge angeboten, um eine möglichst sichere Versorgung mit gesundheitsbezogenen Dienstleistungen zu erreichen: Einerseits die Streichung des Heilpraktiker-Berufes, alternativ eine Regulierung der Ausbildung und der Tätigkeitsbereiche, die den strengen Anforderungen in anderen Gesundheitsberufen entspricht.

Dass dieses Memorandum von vielen Heilpraktikern als persönlicher Angriff gewertet wird, ist nachvollziehbar, geht es doch in vielen Fällen um die Existenz, um den Verlust der Früchte jahrelanger harter Arbeit und nicht zuletzt um die Reputation als „so etwas ähnliches wie Arzt“.

Weiterlesen

css.php