Oder: Die Kirsche auf Ponzis Torte – Risikoselektion und Adverse Selektion
In den letzten Wochen haben wir gelernt, dass eine Solidargemeinschaft sich durch gemeinschaftliche Solidarität auszeichnet. Und dass man besser nicht zu genau nachbohrt, wenn es um die Frage geht, wo denn da jetzt genau der Unterschied zum Solidaritätsprinzip in der GKV liegen soll. In der GKV sind die Mitglieder, die nicht krank, aber finanziell leistungsfähig sind, solidarisch mit den Mitgliedern, die krank sind, deren finanzielle Leistungsfähigkeit aber die Kosten der Krankheit nicht abdeckt. In einer Solidargemeinschaft sind die Mitglieder solidarisch mit denen, die beim Henner um den Buchenholztisch in „Wherethef**khausen“ sitzen.
Interessantes Konzept von Solidarität, eigentlich: Wir sind solidarisch – aber vorzugsweise nur untereinander, da ist das „solidarisch sein“ so viel einfacher. Das ist nicht elitistisch, sondern nur verständlich: Wenn man sich selbst in Gesundheitsfragen als Kirsche auf der Torte oder „crop of the cream“ betrachtet, dann wird man sich doch wohl noch mit den anderen Kirschen zusammentun dürfen. Die muss man dann nur noch picken. Den Rahm abschöpfen, sozusagen. Das würden die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen nur zu gerne ebenfalls, weswegen der Gesetzgeber dem „cream-skimming“ und dem „cherry-picking“ mit dem Kontrahierungszwang schon 1996 in der GKV und 2009 dann auch in der PKV einen Riegel vorgeschoben hat. Es ist keine Kunst, eine Handvoll mittelalte Freiberufler mit viel freier Zeit und Jesuslatschen zu läppischen Preisen zu versorgen. Eine heterogene Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Risiken und finanziellem Hintergrund zusammenzufassen und denen eine unterschiedslos gute Versorgung zukommen zu lassen, ist dagegen schon deutlich schwieriger. Aber dafür sind ja eh‘ die anderen da.