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Artikel Tagged ‘sexueller Missbrauch’

Sexueller Missbrauch in Waldorfschule?

18. März 2010 49 Kommentare

Täglich werden es mehr Meldungen zum sexuellen Kindesmissbrauch an privaten Schulen und Internaten. Dass nun auch eine Waldorfschule betroffen sein soll, verwundert nicht, ganz im Gegenteil, man konnte eigentlich darauf warten und man kann auch davon ausgehen, dass es nicht bei einem Fall bleiben wird.

Vorwürfe gegen Waldorfpädagoge
(ÜBERLINGEN/iw) Auch an der Freien Waldorfschule in Überlingen soll es Missbrauchsfälle gegeben haben. Das berichtet ein ehemaliger Schüler, der die Einrichtung Mitte der Neunziger Jahre besucht hat. Der Pädagoge soll entlassen worden sein.
Erst Salem, jetzt Überlingen. Nachdem die ersten Missbrauchsfälle an schulischen Einrichtungen aufgedeckt wurden, kommen jeden Tag weitere an die Öffentlichkeit. Gestern hat sich ein ehemaliger Schüler der Freien Waldorfschule Überlingen an die Medien gewandt, der die Einrichtung bis zur sechsten Klasse besucht hat, ehe er auf eine andere Schule wechselte. Zwei Kinder in seiner Klasse seien missbraucht worden und es habe zahlreiche gewalttätige Übergriffe auf Schüler gegeben, auch gegen ihn. Die Schulleitung der Waldorfschule konnte gestern nicht für eine Stellungnahme erreicht werden. Aus dem Umfeld der Schule werden die Vorwürfe gegen den ehemaligen Klassenlehrer bestätigt. Der Mann sei umgehend entlassen worden. Nicht belegt wurde die Anschuldigung, dass die Schule von Vorfällen an anderen Schulen gewusst habe und den Pädagogen dennoch eingestellt habe.

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Abmahnung: Berichterstattung über pädophilen Priester unerwünscht

21. Januar 2010 5 Kommentare


Der Brights-Blog Marburg ist vom Bistum Regensburg abgemahnt worden, wir bringen mal solidarisch den Text aus dem Marburger Brights-Blog:

Ich bin abgemahnt worden. Find ich klasse.

Es geht um diesen unseren Post, das beanstandete Element sind die Sätze “Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte nach der Verurteilung eines pädophilen Pfarrers wegen Ministranten-Missbrauchs deutlich vor der Wiedereinsetzung des Priesters in der Jugendarbeit gewarnt. Das Bistum Regensburg ignorierte das Statement des Gerichts und der heimlich sexhungrige Pfarrer von Riekhofen wurde 2007 prompt rückfällig.”, die nicht den Tatsachen entsprächen (!).

Zunächst sollte man erwähnen, dass der Satz im Wesentlichen aus dem Handelsblatt übernommen wurde. Das Handelsblatt hat bis dato keine Abmahnung erhalten.

Dummerweise schreibt Beispielsweise das Regensburger Wochenblatt:

Gerichtssprecher Quentin sagt, auf dieses Gutachten fußte auch das Kontaktverbot für K.: „In der Bewährungsauflage heißt es, während der Dauer der Bewährungszeit ist es dem Verurteilten in keiner Weise gestattet, in der Jugendseelsorge und in der Jugendarbeit tätig zu werden”, so Quentin.

„Kann er nicht wieder in die Seelsorge?”, habe man die Richterin 2004 gefragt. Die hat laut Quentin folgendes geantwortet: „Unter Aufsicht ist es denkbar, dass er wieder in einer Gemeinde tätig ist, aber eine Jugendarbeit darf dabei keinesfalls in Betracht kommen”. Das wäre auch folgerichtig, weil der Richterin ja das Gutachten Ottermanns vorlag. Das Bistum indes behauptet, die Richterin habe keine Bedenken gehabt. Zudem, so argumentiert das Bistum, hätte das Amtsgericht ja ansonsten ein weiteres Kontaktverbot mit Jugendlichen verhängt. Doch auch das ist nicht richtig.

Das heisst, die Darstellung, die hier auf dem Blog zu lesen ist, entspricht meinem Vernehmen nach den Tatsachen (Die oben wiedergegebenen Sätze lassen sich wohl mit dem Begriff “Warnung” recht gut beschreiben). Missverständnisse könnten sich daraus ergeben, dass beispielsweise die Warnung in Form einer Bewährungsstrafe nicht mehr “aktiv” war, als es zum zweiten Ereignis kam. Dies hat jedoch niemand behauptet. Ich denke aber, dass man den Satz mit etwas Mühe so verstehen kann.

Morgen werde ich mal beim OLG Nürnberg nachfragen, aber ich gehe mal davon aus, dass die hier wiedergegebenen Äußerungen tatsächlich der Auffassung der Richterin entsprechen.

Wie geht man mit einer Abmahnung um, die von offensichtlich falschen Umständen ausgeht? Welche Rechtsvorschrift könnte ich (bzw. der Autor des Artikels) hier übertreten haben?

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Eine Ergänzung aus dem Brights-Blog, die wir als interessante Zusatzinformation gerne übernehmen:

Das RA-Büro Romatka & Collegen, München sieht sich beauftragt, bis 22. Jan. 2010, 12 Uhr eine Unterlassungserklärung zu fordern (d.h. EINEN Tag Zeit statt 14-Tages-Frist wie üblich) zu fordern.

Die Tatsachen sprechen klar gegen einen bischöflichen Erfolg in der Sache. Dass hat Müller aber in der Vergangenheit noch nie gestört. Wegen Gerichtsstand in csu-Bayern?? Eine eidestattliche Erklärung von ihm ersetzt keinen Beweis.

Mit einem Mitarbeiter des Handelsblatts wurde gesprochen, dort ging – wie üblich – keine Unterlassungserklärung ein, aber bei einem kleinen, offenbar als wehrlos angesehenen Blog -Privatmenschen.

Fragen an die RA-Kanzlei:

Warum das „Handelsblatt“, eine Zeitung, die einen fast gleichlautenden Satz veröffentlicht hatte (in der Tat war der beanstandete Satz ein Zitat und auch als solches gekennzeichnet), bislang nicht von ihren Mandanten kontaktiert wurde (persönliche Korrespondenz T. Gottlöber 21.1.2010)

Warum sie damit rechnen, durch eine Gerichtsverhandlung, die ja nun mal öffentlich ist, ihren Mandanten vor solchen (und vergleichbaren) Äußerungen, schützen zu können, bleibt schleierhaft.

Hau den Felix

3. November 2008 167 Kommentare


Die letzte Woche, ich streifte durchs Internet, in der Rudolf Steiner Mailingliste. Nichtsahnend stöberte ich im Archiv und stieß auf ältere Beiträge des Herrn Felix Jan Hau, dass es mir fast die Schuhe auszog:

Meines Erachtens steht es in überhaupt keinem Verhältnis, einen – um beim Beispiel zu bleiben – katholischen Priester sämtlicher Lebensperspektiven zu berauben, nur weil er einem pubertierenden Jungen Weihwasser über das Schwänzlein gegossen oder dreimal dran gelutscht hat. Was eventuell tatsächlich traumatisierend wirkt – je nach Selbstbewusstsein des „Opfers“ -, ist die aus dem Tabu geborene Folge solcher Ausrutscher: die Verpflichtung zu Geheimhaltung bei Androhung sonstwelcher Strafen und die Hysterie, mit der solche Outings vom sozialen Umfeld aufgenommen werden.

http://www.equisetum.de/rudolf-steiner/archiv/0507/msg00553.html

Ich propagiere nichts anderes als mehr Gelassenheit im Umgang mit kindlicher Sexualität, mit „psychischen Langzeitfolgen“ sexueller Übergriffe und – speziell – ein weniger voreiliges Urteil im Falle „sexueller Übergriffe“ katholischer Priester (Lehrer, Gruppenleiter etc.) auf pubertierende Jungs. Man muss denjenigen Betroffenen, die tatsächlich schwerwiegend missbraucht worden sind, nicht auch noch einreden, dass sie ein Leben lang darunter leiden werden. Und den anderen auch nicht.

http://www.equisetum.de/rudolf-steiner/archiv/0507/msg00548.html

Dass Felix Hau ein bekennender Anthroposoph ist wissen wir ja, aber bei solchen Äusserungen muss ich ganz spontan aufpassen, dass mir das Essen nicht aus dem Gesicht fällt. Das ist nämlich nur eines: Zum Kotzen!
Fehlt nur noch, dass einer behauptet, die Opfer müssten sich beim Täter bedanken, dass sie sich dafür hergegeben haben, denn, wer missbraucht wurde habe ein schlechtes Karma und müsse so für Taten aus einem früheren Leben büßen …

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