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Artikel Tagged ‘Abmahnung’

Guerilla-Skeptizismus

21. Dezember 2019 3 Kommentare

Die Eule war auf Dienstreise. Sie war im schönen Wien und wie man sehen kann, fand sie auch Zeit für die typischen Touristenattraktionen (sie haben ihr nicht gefallen – die Eule hat nicht das sonnigste Gemüt). Anlass war die Verleihung des Goldenen Bretts vorm Kopf, dem Preis, der von der Wiener Regionalgruppe der GWUP, der Gesellschaft für kritisches Denken (GkD) seit 2011 für den „erstaunlichsten pseudowissenschaftlichen Unfug im deutschsprachigen Raum“ vergeben wird. Die Eule wurde eingeladen, die Laudatio auf den Preisträger für das Lebenswerk zu halten und da sie so viel Wertschätzung gar nicht gewöhnt ist, ist unsere Eule, die auch sonst nicht unter einem unterentwickelten Ego leidet, seitdem sie zurück ist, schlicht unerträglich. Goldenes Brett hier, Laudatio da – so geht es den ganzen Tag. Sollte sie wirklich mit einem Limousinen-Service vom Flughafen abgeholt und im Hotel Sacher untergebracht worden sein, so wie sie behauptet, werden wir mit den Organisatoren noch mal ein ernstes Wörtchen reden müssen. Am Ende bekam sie kurz vor ihrem großen Auftritt das große Nervenflattern, weswegen Niko Alm so freundlich war, kurzfristig einzuspringen und die bereits verfasste Rede vorzulesen. Mehr…

Hans Christian Ströbele: Vorreiter der grünen Pressefreiheit

25. November 2011 51 Kommentare

StröbeleGrüne Politiker, die sich mehr für Anthroposophie als Wissenschaft einsetzen, waren schon mehrfach Thema in unserem Blog – Heute möchten wir euch über Herrn Ströbele ins Bild setzen. Ströbele hat es mehrfach geschafft, als grüner Direktkandidat ins Parlament einzuziehen – man sollte meinen, er ist bürgernah.

Auch ist er eigentlich Anwalt, man sollte daher meinen, er versteht etwas von Recht. Anscheinend versteht er aber vor allem etwas von seinem eigenen Recht, und die Rechte anderer sind ihm in Zweifel scheißegal. Es geht eigentlich um eine triviale Begebenheit (hier nachlesen): Ströbele und seine Frau gehen in einem Bereich schwimmen, wo sie das nicht dürfen und kriegen sich mit Kindern in die Haare, die dort fischen wollen – so weit, so trivial.
Ströbeles Frau zeigt die Kinder an, ein Blog recherchiert dazu und berichtet, wie von der Staatsanwaltschaft informiert, Ströbele habe Anzeige erstattet. Ströbele hat nichts anderes zu tun, als den Blogbetreiber abzumahnen: Nicht er habe die Anzeige erstattet, sondern seine Frau.

Das ist genau das Verhalten, was man von den Grünen Anthro-Freunden kennt, wenn sie mit der Realität konfrontiert werden. Nicht nur, dass ein Blogger mundtot gemacht werden soll: „jedwede auch nur indirekte publizistische Nutzung“ der Abmahnung versucht er zu unterbinden – da weiß jemand ganz genau, dass er Scheiße gebaut hat. Auch weiß er, dass das im Web 2.0 genau so funktioniert! Man mahnt den Blogger einfach ab, der schweigt still und keiner redet mehr darüber.  Funktioniert bei Facebook ja auch so, kritische Kommentare löscht man einfach, gell, Herr Ströbele, so geht das!

Unsere Meinung: Wer für einen friedlichen Dialog mit den Taliban eintritt, selbst aber nicht mit 13-jährigen Jungs reden kann, hat seine Glaubwürdigkeit verspielt – der Kaiser ist nackt.

 

Mit Dank an den Lawblog

Wollt Ihr die Wahrheit hören?

2. August 2010 11 Kommentare

Jörg Wipplinger, der coole Videoblogger von diewahrheit.at braucht unsere Solidarität:

Die Wahrheit: Blogger in Not

Er ist ein feiner Kerl und wir sollten ihn nicht hängenlassen.

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Abmahnung: Berichterstattung über pädophilen Priester unerwünscht

21. Januar 2010 5 Kommentare


Der Brights-Blog Marburg ist vom Bistum Regensburg abgemahnt worden, wir bringen mal solidarisch den Text aus dem Marburger Brights-Blog:

Ich bin abgemahnt worden. Find ich klasse.

Es geht um diesen unseren Post, das beanstandete Element sind die Sätze “Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte nach der Verurteilung eines pädophilen Pfarrers wegen Ministranten-Missbrauchs deutlich vor der Wiedereinsetzung des Priesters in der Jugendarbeit gewarnt. Das Bistum Regensburg ignorierte das Statement des Gerichts und der heimlich sexhungrige Pfarrer von Riekhofen wurde 2007 prompt rückfällig.”, die nicht den Tatsachen entsprächen (!).

Zunächst sollte man erwähnen, dass der Satz im Wesentlichen aus dem Handelsblatt übernommen wurde. Das Handelsblatt hat bis dato keine Abmahnung erhalten.

Dummerweise schreibt Beispielsweise das Regensburger Wochenblatt:

Gerichtssprecher Quentin sagt, auf dieses Gutachten fußte auch das Kontaktverbot für K.: „In der Bewährungsauflage heißt es, während der Dauer der Bewährungszeit ist es dem Verurteilten in keiner Weise gestattet, in der Jugendseelsorge und in der Jugendarbeit tätig zu werden”, so Quentin.

„Kann er nicht wieder in die Seelsorge?”, habe man die Richterin 2004 gefragt. Die hat laut Quentin folgendes geantwortet: „Unter Aufsicht ist es denkbar, dass er wieder in einer Gemeinde tätig ist, aber eine Jugendarbeit darf dabei keinesfalls in Betracht kommen”. Das wäre auch folgerichtig, weil der Richterin ja das Gutachten Ottermanns vorlag. Das Bistum indes behauptet, die Richterin habe keine Bedenken gehabt. Zudem, so argumentiert das Bistum, hätte das Amtsgericht ja ansonsten ein weiteres Kontaktverbot mit Jugendlichen verhängt. Doch auch das ist nicht richtig.

Das heisst, die Darstellung, die hier auf dem Blog zu lesen ist, entspricht meinem Vernehmen nach den Tatsachen (Die oben wiedergegebenen Sätze lassen sich wohl mit dem Begriff “Warnung” recht gut beschreiben). Missverständnisse könnten sich daraus ergeben, dass beispielsweise die Warnung in Form einer Bewährungsstrafe nicht mehr “aktiv” war, als es zum zweiten Ereignis kam. Dies hat jedoch niemand behauptet. Ich denke aber, dass man den Satz mit etwas Mühe so verstehen kann.

Morgen werde ich mal beim OLG Nürnberg nachfragen, aber ich gehe mal davon aus, dass die hier wiedergegebenen Äußerungen tatsächlich der Auffassung der Richterin entsprechen.

Wie geht man mit einer Abmahnung um, die von offensichtlich falschen Umständen ausgeht? Welche Rechtsvorschrift könnte ich (bzw. der Autor des Artikels) hier übertreten haben?

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Eine Ergänzung aus dem Brights-Blog, die wir als interessante Zusatzinformation gerne übernehmen:

Das RA-Büro Romatka & Collegen, München sieht sich beauftragt, bis 22. Jan. 2010, 12 Uhr eine Unterlassungserklärung zu fordern (d.h. EINEN Tag Zeit statt 14-Tages-Frist wie üblich) zu fordern.

Die Tatsachen sprechen klar gegen einen bischöflichen Erfolg in der Sache. Dass hat Müller aber in der Vergangenheit noch nie gestört. Wegen Gerichtsstand in csu-Bayern?? Eine eidestattliche Erklärung von ihm ersetzt keinen Beweis.

Mit einem Mitarbeiter des Handelsblatts wurde gesprochen, dort ging – wie üblich – keine Unterlassungserklärung ein, aber bei einem kleinen, offenbar als wehrlos angesehenen Blog -Privatmenschen.

Fragen an die RA-Kanzlei:

Warum das „Handelsblatt“, eine Zeitung, die einen fast gleichlautenden Satz veröffentlicht hatte (in der Tat war der beanstandete Satz ein Zitat und auch als solches gekennzeichnet), bislang nicht von ihren Mandanten kontaktiert wurde (persönliche Korrespondenz T. Gottlöber 21.1.2010)

Warum sie damit rechnen, durch eine Gerichtsverhandlung, die ja nun mal öffentlich ist, ihren Mandanten vor solchen (und vergleichbaren) Äußerungen, schützen zu können, bleibt schleierhaft.

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