Bruno Gröning zu Gast beim Deutschen Roten Kreuz

Liebe Leser! Der „Bruno Gröning-Freundeskreis“ (BGF), der auch als „Kreis für geistige Lebenshilfe e.V“ auftritt, ist euch möglicherweise nicht unbekannt, denn er ist seit langem – verdientermaßen – Bewohner unseres Wikis. Bruno Gröning war kurz gesagt ein Heiler, dessen Kompetenz unter anderem daran sichtbar wurde, dass er an Krebs gestorben ist. Das bewahrte ihn auch … Weiterlesen

Die Wahrheit in der Wissenschaft – oder die Wahrheit in Bild der Wissenschaft?

Die Zeitschrift „Bild der Wissenschaft“, die im Untertitel den stolzen Anspruch erhebt, „Deutschlands erstes Wissenschaftsmagazin“ zu sein, hat einen Sonderband 2018 herausgegeben. Darin werden in kurzen und allgemeinverständlichen Beiträgen „50 Sternstunden der Wissenschaft“ vorgestellt.
Der Leser wird gewiss nicht überfordert, sondern dort abgeholt, wo ihn die Redaktion vermutet. Wie stets bei solchen Anthologien mag man die eine Sternstunde vermissen oder die andere für weniger stellar halten; damit wollen wir uns jetzt aber nicht weiter aufhalten. Ein kurzer Abschnitt aus der Einleitung ist es, der unsere Aufmerksamkeit fesselte:

Doch wie definiert man Wahrheit?
Wahr bedeutet, dass sich eine wissenschaftliche Erkenntnis auf eine logisch einwandfreie Aussage beziehen muss. Dazu ist eine Basis für die Erkenntnis von Wahrheit erforderlich.

Doch wie kann man die finden? Auch hier gibt uns die Wissenschaft eine klare Antwort: Die Basis für die Erkenntnis von Wahrheit im Sinne von Wissen kann nur im Konsens gewonnen werden. Denn eine Realität – und damit Wahrheit – im absoluten Sinne gibt es nicht. Deshalb ist eine Trennung von Wissen und Meinung auch in der Wissenschaft letztlich unmöglich.

Erst der kommunikative Austausch unter Forschern ermöglicht die Bildung von Wissenschaft im Prozess des Erkennens, Prüfens, Modifizierens oder Verwerfens von Erkenntnissen. Am Schluss bleibt der ernüchternde und gleichzeitig tröstliche Satz: Wahr ist, was die Scientific Community kommuniziert – und als wahr annimmt.

Brauchen wir Trost, und finden wir das „tröstlich“? Versuchen wir, uns klarer zu machen, was uns da eben mitgeteilt worden ist.

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„Staatenbündler“ als Hochverräter: Schluss mit der Folklore!

Landesgericht Graz

Deutschland hat seine Reichsbürger, Österreich seine Staatenbündler. Was sie eint, ist die absurde Theorie, das Gemeinwesen, das für jeden sichtbar Staatsgewalt ausübt, sei kein Staat, sondern eine Handelsgesellschaft, sowie die Übersteigerung dieser Schnapsidee in einen Allmachtswahn, an dessen Ende Gewaltbereitschaft bis zum Totschlag steht. Höchste Zeit, dass der wehrhafte, demokratische Rechtsstaat nicht nur beschworen wird, sondern endlich zeigt, dass er auch anders kann, wenn es darauf ankommt. Das hat das Landesgericht in Graz in einem am 25. Januar 2019 verkündeten Urteil nunmehr getan: Die 42jährige Chefin des „Staatenbunds Österreich“ rückt für 14 Jahre (!) ein, und ein weiterer Mitangeklagter, pensionierter Polizist, atmet für 10 Jahre gesiebte Luft.

Der Strafausspruch erscheint enorm; das hat seinen Grund darin, dass das Landesgericht Graz in den selbsternannten Staatenbundlenkern keine verirrte Folkloretruppe sieht, sondern diese beim Wort genommen hat. Wer „Haftbefehle“ gegen Regierungsmitglieder verfasst und diese mit dem Ersuchen um Vollzug an das Bundesheer schickt, stiftet zu einer Tat an, die in § 242 des Österreichischen Strafgesetzbuchs so beschrieben wird:

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

„Unternehmen“ heißt: Bei solchen Delikten stehen Versuch und Vollendung in strafrechtlicher Hinsicht gleich. Was im Falle des Hochverrats auch nur natürlich ist, denn im Falle einer erfolgreichen Vollendung der Tat wäre niemand mehr da, der diese bestrafen könnte.

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Die Bundesregierung und die wilde 13

Psiram ist grundsätzlich kein politisches Forum, auch wenn das eine oder andere Mal politische Fragen anstehen – zum Beispiel bei Höflichkeitsadressen städtischer Gesundheitsdezernenten an Schamanenkongresse oder parlamentarischen Anfragen zur Gefährdungslage durch Chemtrails. Im Grunde sind das kleine Ärgernisse des skeptischen Alltags. Mit ungläubigem Staunen haben wir neulich aber einen Ausschlag des Quackographen wegen eines Ereignisses registriert, dessen Epizentrum im Berliner Spreebogen lag: Die Bundesregierung fürchtet sich vor der Zahl 13, und das ist kein Witz, sondern eine Ausgeburt der Bürokratie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Es geht um den Entwurf eines Gesetzes zur Opferentschädigung, das unter dem Eindruck der Gefährdung durch Terrorakte geschaffen wurde und als Leistungsgesetz in den Rahmen des Sozialgesetzbuchs eingegliedert werden soll. Das „Sozialgesetzbuch“ (SGB) ist eigentlich kein in sich geschlossenes Gesetz, sondern eine Ansammlung von Gesetzen, welche die Verteilung von Sozialleistungen und ihre Begleitregelungen betreffen. Es geht in der Sache um die Arbeitslosenunterstützung (SGB II), die Arbeitsförderung (SGB III), die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die Rehabilitation Behinderter (SGB IX), die Pflegeversicherung (SBG XI) und die Sozialhilfe (SGB XII), ergänzt durch Gesetze über allgemeine Grundsätze und das Verwaltungsverfahren. Der aufsteigenden Nummernfolge entsprechend wäre die Opferentschädigung jetzt als Nummer XIII dran – wäre da nicht das böse Omen.
Bundesminister Hubertus Heil – ein Sozialdemokrat (!) – nimmt Rücksicht auf Empfindlichkeiten gegenüber der Unglückszahl und springt sogleich zur XIV. Hat man da noch Worte?

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Heisenberg, der selbsternannte Wissenschaftsidiot

In unserem Forum diskutieren wir gerade mit einem hoffnungsvollen Erfinder eines Perpetuum mobile. Er zitiert als eine seiner Antriebsfedern Heisenberg: „Ich denke, dass es möglich ist, den Magnetismus als Energiequelle zu nutzen. Aber wir Wissenschaftsidioten schaffen es nicht. Das muss von Außenseitern kommen“ Dieses „Zitat“ ist so völlig daneben, dass es reizt, den Ursprung zu … Weiterlesen

Die Philosophie von Mario Bunge – eine Lesereise

Gewiss scheint es so, dass man ebensoviel und (vielleicht) mehr seelische Stärke und Standhaftigkeit braucht, um die Furcht vor Gott und den Glauben an ihn zurückzuweisen und entschlossen von sich abzustreifen, als um treu und beständig an ihm festzuhalten. Pierre Charron (1541-1603) Zweitens ist der Materialismus nichts für schwache Gemüter Bunge/Mahner, Über die Natur der … Weiterlesen

Lesereise 1: Das Problem

Teil 1 unserer Serie zur Philosophie Bunges

Karl Popper schreibt 1982 an Hans Albert [2]:

Andererseits fürchte ich mich davor, einfachen gläubigen Menschen (ich meine nicht Theologen(!!)) ihren Glauben zu nehmen. Was wissen wir denn über diese Dinge? Nichts. Es ist richtig, dass es keine Auferstehung gibt. Aber es ist auch richtig, dass sich die Physik der Materie, sogar in den letzten 25 Jahren, grundlegend geändert hat: wir wissen nichts, sogar über die Materie, als dass sie ganz anders sein muss als zur Zeit Einsteins, Heisenbergs, Bohrs, Schrödingers. Und die Kosmologie steht auch vor Rätseln.

Selig sind, die da arm sind im Geiste, denn ihrer ist das Himmelreich. Mit Verlaub: Hier scheint mir der große Philosoph doch ein wenig schief gewickelt. Er wird den „einfachen Leuten“ ihren Glauben ohnehin nicht so einfach nehmen können – gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens. Fürchten muss er sich; aber davor, dass sie ihm das Haus anzünden. Außerdem: Wer schlicht ist, der ist auch manipulierbar, und: Soll das so bleiben? Weil wir nichts über die Materie wissen? Und ist es deshalb geboten, den einfachen gläubigen Menschen ihren Glauben nicht zu nehmen? Die einfachen gläubigen Menschen könnten mit ihrem Glauben Recht haben (wenn auch nicht die intellektuellen Winkeladvokaten des Glaubens, die Theologen)?

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Lesereise 2: Konkretes und Abstraktes (Ontologie)

Teil 2 unserer Serie zur Philosophie Bunges

Wenn es eine Idee gibt, die Bunges Philosophie zugrunde liegt, dann ist es wahrscheinlich diese: Man muss streng unterscheiden zwischen einer faktischen Existenz und einer konzeptuellen Existenz. Diese Unterscheidung durchzieht die gesamte Ontologie Bunges (Lehre vom Sein) und seine gesamte Erkenntnistheorie. Ich kenne keinen Philosophen, der da auch nur annähernd so konsequent ist. An keiner Stelle lässt er offen, ob er „von der Welt da draußen“ spricht oder von der Vorstellung, die wir uns von ihr machen. Ein Objekt kann entweder materiell oder konzeptuell sein, aber nicht beides zugleich. Ein materielles Objekt, d. h. ein real existierendes, hat einen Zustandsraum, d. h. es kann sich verändern; ein Konstrukt, d. h. ein konzeptuelles Objekt hingegen hat keinen Zustandsraum – es kann sich also strenggenommen weder verändern noch nicht verändern: „der Zustandsraum eines abstrakten Objektes [ist] leer“ [9]. Ein Konstrukt ist eine von ihrer Entstehung (Ideation) und ihrer Kommunikation abstrahierte Idee/Theorie [10], es ist eine Äquivalenzklasse von Gedanken (d.h. Hirnprozessen eines bestimmten Typs) [11], mithin nicht die individuelle, je einzigartige, reale Tätigkeit des einzelnen Gehirns. Konstrukte haben kein Eigenleben, nur konkrete Hirntätigkeit kann sie ‚verändern‘. Wenn alle Gehirne aufgehört haben zu existieren, dann gibt es auch keine Gedanken mehr, und aus Büchern und CDs werden tote Gegenstände ohne Bedeutung – die Poppersche Welt 3 hat ihr Ende gefunden.

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Lesereise 3: Über die Natur der Dinge

Teil 3 unserer Serie zur Philosophie Bunges

Eine kurze Bemerkung auch zu diesem Buch, das er gemeinsam mit Martin Mahner verfasst hat. Es komprimiert die Philosophie Bunges auf 240 Seiten und ist damit streckenweise ein wenig spröde. Es ist eine No-Nonsense-Philosophie. Eine thesenartige Verknappung, unter Hintansetzung von Kontext, Beispielen oder ausführlicherer Herleitung ist unvermeidlich. Dennoch: Nicht abschrecken lassen! Die Mühe wird belohnt. An dieser Stelle eine ausdrückliche Verbeugung auch vor Martin Mahner: Sein Beitrag kann von außen nur schlecht abgeschätzt werden, zu sehr sind die Inhalte aus einem Guss. Wenn hier von „Bunge“ die Rede ist, sei er immer mitgemeint, sofern auf die gemeinsam verfassten Werke Bezug genommen wird.

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