Vandana Shiva: Globalisierungs und GMO Schwurbelei

Vor kurzem haben sich ja 110 Nobelpreisträger gegen Greenpeace und für gentechnisch verbesserte Organismen in der Landwirtschaft ausgesprochen, ein flammender Appell, den ideologisch begründeten und unvernünftigen Widerstand gegen diese Technologie im Allgemeinen und gegen Goldenen Reis im Speziellen doch endlich fallen zu lassen.

Dass dieser Aufruf bei Greenpeace auf taube Ohren fallen würde, war zu erwarten. Aber vielleicht bringt der Aufruf doch ein paar Menschen dazu, sich mit dem Thema zu beschäftigen und eigene Schlüsse zu ziehen.

Screenshot Bio mit Dr. der Nuklearphysik (Quelle: Forbes)
Screenshot Bio mit Dr. der Nuklearphysik (Quelle: Forbes)
Eine weitere Gegnerin der Grünen Gentechnik, gegen die sich dieser Aufruf der 110 Nobelpreisträger indirekt auch richtet, ist die „Nuklearphysikerin“ Vandana Shiva.

Sie bekämpft die Gentechnik und den Goldenen Reis schon seit mehr als einem Jahrzehnt mit diversen längst widerlegten Behauptungen.
Bekannt ist sie vor allem auch für ihre Anschuldigung, dass sich aufgrund von genmodifizierten Organismen (GMO) in Indien reihenweise Bauern umbringen. Wir haben uns damit im Blog schon mehrfach beschäftigt. Kurzzusammenfassung: Stimmt einfach nicht. Wer es genauer nachlesen möchte, findet dazu in den folgenden Artikeln Details:

    Obwohl diese Frage schon umfassend untersucht wurde, wird sie nicht müde, weiterhin ihre Geschichte von den indischen Selbstmordbauern zu wiederholen. Auch in Bezug auf Goldenen Reis hält weiterhin sie an ihren vor 15 Jahren aufgestellten, nicht haltbaren Behauptungen fest.

    Weiterlesen

Kopp-Verlag: Zehn Gründe, warum Sie Ihre Kinder nicht impfen lassen sollten

Impfen

Wir haben in letzter Zeit das Gefühl, dass wir den Kopp-Verlag sträflich vernachlässigt haben und uns gedacht, dass wir mal wieder dort vorbei schauen sollten. Wir haben zwar das Gefühl, dass einige Blogs – wie die Netzfrauen – versuchen, dem Kopp-Verlag den Rang abzulaufen, aber das ständige weinerliche Opfergetue in Kombination mit der furchtbaren Orthographie/Grammatik macht die Beschäftigung mit der, wie wir vermuten einzigen Netzfrau Doro, besonders öde und mühsam.

Man muss nicht lange suchen – auf den Kopp-Verlag ist immer Verlass, hat er doch zehn Gründe veröffentlicht, warum man seine Kinder nicht impfen lassen soll. Der Beitrag ist wieder mal aus dem Englischen übernommen, stammt vom Aids-Leugner Ethan A. Huff und wurde zuerst beim Health Ranger Mike Adams auf NaturalNews veröffentlicht. Dort sind die Artikel dann nochmals eine Stufe über dem Kopp-Verlag, frei nach dem Motto: „Schlimmer geht immer!“

1. Impfstoffe wirken nicht.

Falsch. Die Wirksamkeit von Impfstoffen wurde wieder und wieder und wieder erwiesen. Überall auf der Welt, in jedem Land der Erde kann man sich Statistiken rauskramen und zeigen: Kaum wird ein Impfstoff eingesetzt, sinkt die Anzahl der Krankheitsfälle rapide. Wir verweisen hier auf zwei Blogbeiträge, Asmitas Reise – Warum Impfen hilft und Soll man sein Kind impfen lassen?.

2. Der Nachweis für Sicherheit und Wirksamkeit von Impfstoffen wurde nie erbracht (keine placebokontrollierten Doppelblindstudien).

Falsch. Es gibt massenhaft Studien zu Impfstoffen.

Weiterlesen

Der Jahrgang 2016: deutsche Biowinzer und japanische Walfänger in einem Boot

BHPBILLITON/RESULTS
Spitzenlage 2016: Kupferberg Hochgewächs

 

Der Jahrgang 2016 hängt noch an den Rebstöcken, und ehe der letzte Tropfen Most nicht über die Keltern geflossen ist, sollte man mit Prognosen vorsichtig sein. Eines ist schon jetzt klar: er wird die deutschen Winzer reichlich Nerven gekostet haben. Dauerregen und die enormen Niederschlagsmengen seit Mai haben zwar die Rebblüte einigermaßen verschont, allerdings ächzen die Pflanzen unter Folgeerscheinungen der andauernden Nässe, hauptsächlich unter Plasmopara viticola, dem Falschen Mehltau, der die Weinlaubblätter befällt, vergilben und abfallen lässt, so dass die Pflanze mit ihren Fruchtständen verkümmert.

Weiterlesen

Der Fall Rockel-Loenhoff: Eine Hebamme und die tödliche Brauchtumspflege (Teil 3: Die Unterstützer und eine Schlussbetrachtung)

 

1. Das Echo auf das Strafurteil – die Unterstützerszene

 

Der Fall Rockel-Loenhoff erregte von Anfang an erhebliches Aufsehen. Er gehörte zu den Strafsachen, in denen die Zuhörerränge bis auf den letzten Platz mit Anhängern der Angeklagten gefüllt

Landgericht Dortmund, Öffentlichkeit
Landgericht Dortmund, Öffentlichkeit

sind; ein Privileg, das sonst Staatsschutzsachen und neuerdings auch „Reichsbürger“-Prozesse genießen. Der Fall konnte in allen gängigen Medien verfolgt werden, nicht zuletzt auch in den Echoräumen des Internets, wo sich alsbald eine Unterstützerfront etablierte, namentlich initiiert durch Vereinigungen mit dem Zweck der Förderung häuslicher Geburtshilfe, und flankiert durch vielfältige Spendensammelaktionen, teilweise noch während des laufenden gerichtlichen Erkenntnisverfahrens, als mithin objektiv noch mit jedem denkbaren Ergebnis gerechnet werden musste.

Tenor der Unterstützerszene war und ist bis heute die Behauptung, mit dem Strafverfahren gegen Rockel-Loenhoff werde gezielt und im Interesse konkurrierender „schulmedizinischer“ Geburtshilfe die Kriminalisierung der außerklinischen Geburtshilfe betrieben, und Rockel-Loenhoff sei als deren prominente Vertreterin am Ende nichts anderes als das willkommene Opfer einer Hexenjagd – oder besser gleich: Hexenverbrennung. Vorgänge, die nicht nur das Gericht erstaunten, sondern auch den „Report vor Ort“ aus Unna:

 

In einem Blog heißt es: „Schwarzer Tag für die Hausgeburt in Deutschland – Hebamme unschuldig verurteilt“ und Felicitas G. schreibt: „Ja, auch ich empfinde diesen Prozess als moderne Hexenverbrennung“, derweil eine gewisse „Yoga T.“ mit vier Ausrufezeichen anmerkt: „Das klingt nach Hexenjagd.“ Soviel zum Respekt vor dem Urteil eines Schwurgerichtes von Menschen, die sich als „Alleingebärin“, „Philosophin“ und/oder „Langzeit-Stillende“ bezeichnen und von einer Welt träumen, „in der Frauen in Würde und selbstbestimmt gebären… und sich Geburt aus eigener Kraft wieder zutrauen“. Dafür sei, wie sie schreiben, „die Göttin“ mit ihnen.

 

Die beiden größten Berufsverbände für Geburtshelferinnen in Deutschland, der Bund freiberuflicher Hebammen e.V. (BfHD) und der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV), blieben in der Debatte insgesamt distanziert. Der DHV gab nach der Veröffentlichung des landgerichtlichen Urteils eine Presseerklärung ab, in der – völlig zutreffend – klargestellt wurde, dass keineswegs die außerklinische Geburtshilfe vor Gericht gestanden habe, und in der im übrigen die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Hebamme und klinischer Geburtshilfe betont wurde.

Ihnen wurde daraufhin von dem Deutschen Fachverband für Hausgeburtshilfe (DFH) unsolidarisches Verhalten vorgeworfen:

Weiterlesen

Haschisch für alle

Heliogabalus

Die Versorgung der Bundesbürger mit Hanfblüten liegt im Argen und muss geregelt werden. Das heißt, ein Gesetz muss her; natürlich geht es allein um die Behandlung von Krankheiten. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah vor:

die Verschreibungsfähigkeit von weiteren Arzneimitteln auf Cannabisbasis (dazu gehören z.B. Medizinalhanf, das heißt getrocknete Cannabisblüten sowie Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität) herzustellen, um dadurch bei fehlenden Therapiealternativen bestimmten, insbesondere schwerwiegend chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten nach entsprechender Indikationsstellung in kontrollierter pharmazeutischer Qualität durch Abgabe in Apotheken den Zugang zur therapeutischen Anwendung zu ermöglichen.

Die armen Menschen sollen sich das Zeug nicht mehr für 1800 EUR/Monat im Ausland besorgen müssen; die Kassen sollen das übernehmen. Löblich. Und warum auch nicht? Schon jetzt

Weiterlesen

Der Fall Rockel-Loenhoff: Eine Hebamme und die tödliche Brauchtumspflege (Teil 2: Täterin und Tat)

  1. Vorbemerkung

Nachdem im ersten Teil dieses Beitrags eine grundlegende Lese- und Verständnishilfe für die Auseinandersetzung mit der Strafsache Rockel-Loenhoff geliefert wurde, geht es jetzt in die Sache selbst, also an die Einzelheiten des Urteils vom 1. Oktober 2014.

Auf den ersten Blick fällt auf, dass ein solches Strafurteil lange Zeit nicht direkt dem klassischen Prüfungsschema „Tatbestandsmäßigkeit – Rechtswidrigkeit – Schuld“ folgt, das sich aus dem „Straftatsystem“ ergibt. Ein Urteil in einer Strafsache hat als Ergebnis nicht nur die Aussage: ein Delinquent ist strafbar oder nicht. Es muss sich auch mit der Persönlichkeit des oder der Angeklagten, mit auffälligen früheren Verhaltensweisen, aber auch mit dem Nachtatverhalten auseinandersetzen, weil davon beispielsweise die Strafzumessung abhängt – aber auch weil, wie das hier noch zu zeigen sein wird, wichtige Indizien für die Frage der Schuld gewonnen werden können. Das kann andererseits die Orientierung über das, was gerade in Frage steht, bei einem so langen Text schon einmal erschweren.

  1. Die Vorgeschichte: Radikalisierung

Das als Print über 250 Seiten starke Urteil des Landgerichts ist zur besseren Übersicht mit Randziffern versehen, die hier als Aufsuchhilfe übernommen werden. Man findet nach dem Strafausspruch selbst (sechs Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung, von denen drei Monate wegen der Verfahrensdauer als bereits verbüßt angerechnet werden, ein lebenslanges Berufsverbot als Hebamme und Ärztin, dazu Schmerzensgelder und Schadenersatzpflichten gegenüber den Eltern des verstorbenen Kindes):

elternkindpraxis-deab Rz.18: einen Lebenslauf der Angeklagten, die nach einer Ausbildung und Praxis als Hebamme ein Studium der Medizin absolvierte, aber keine Facharztausbildung, insbesondere nicht in Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

ab Rz.30 „Allgemeines Vorgeschehen“, in dem die Historie einer Radikalisierung der Standpunkte der Angeklagten nachgezeichnet wird, und darunter

ab Rz.41 die praktischen Einzelaspekte, in denen sich diese Radikalisierung und Ideologisierung ausdrückte, nämlich

ab Rz.42 die Geringschätzung der Überschreitung des Geburtstermins

ab Rz. 44 die überlange Dauer des Geburtsvorgangs selbst

ab Rz.52 die besonderen Risiken individueller Schwangerschaften und hier besonders die Risiken pathologischer Kindslagen beim Einsetzen der Geburt.

Weiterlesen

Der Fall Rockel-Loenhoff: Eine Hebamme und die tödliche Brauchtumspflege (Teil 1: Juristerei)

Am 11. Mai 2016 verkündete der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz von Beate Sost-Scheible einen Beschluss, durch den die Revision einer Galionsfigur des deutschen Anna-Rockel-Loenhoff-informierte-ueber-die-Sicherhe1Hebammenwesens, Anna Rockel-Loenhoff aus Unna, gegen eine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft durch das Landgericht Dortmund als unbegründet verworfen wurde. Der Vorwurf lautete: Totschlag durch Unterlassen an einem Neugeborenen. In der Sache ging es um den Tod eines neugeborenen Kindes im Juni 2008 im Verlauf einer „Hausgeburt“, die sich wegen der problematischen „Beckenendlage“ des Kindes über mehr als 17 Stunden hinzog, und in deren Verlauf die Angeklagte bis zum bitteren Ende an ihrem Konzept der „natürlichen“ Geburt festhielt. Der Fall hat von Beginn an erhebliches Aufsehen erregt, auch in der allgemeinen Medienöffentlichkeit, und insbesondere eine Empörungs- und Unterstützungswelle provoziert, die dem Strafprozess eine „Hexenjagd“ gegen frei praktizierende Hebammen im Allgemeinen und gegen Vertreterinnen der Hausgeburt im Besonderen unterstellt.

Auf Sinn oder Unsinn, Vorzüge oder Nachteile einer häuslichen Geburt soll in dieser Beitragsserie nicht eingegangen werden. Worum es hier geht, ist die Betrachtung dieses besonderen – und in der Tat sehr besonderen – Falles, in dem die Extreme der Glaubenssysteme, der Hysterisierung der Öffentlichkeit und der Polemik auf die Spitze getrieben wurden. Zeit also für einen klaren Blick auf zweieinhalb Jahre Hauptverhandlung in der ersten Instanz und nochmals mehr als ein Jahr lautloser, im Schriftlichen verbliebener Revision vor dem Bundesgerichtshof.

Der erste Teil dieses Beitrags enthält trockenen juristischen Stoff: eine Lesehilfe, in der Begriffe und Beurteilungsmaßstäbe geklärt werden, damit klar wird, worüber überhaupt zu befinden sein wird – bevor die Einzelheiten betrachtet werden.

Weiterlesen

110 Nobelpreisträger gegen Greenpeace – Was wissen die schon?

Wir haben ja gerade darüber gebloggt, dass 110 Nobelpreisträger in einem offenen Brief Greenpeace wegen deren Ablehnung von Gentechnik im Allgemeinen und Goldenem Reis im Speziellen massiv angegriffen haben.

Bei den Reaktionen (unter anderem auf Facebook) ist uns ganz stark aufgefallen, dass den Nobelpreisträgern sehr gerne vorgeworfen wird, vom Thema einfach keine Ahnung zu haben.

Screenshot eines Twitter-Postings auf den #Nobels4GMOs
Nobelpreisträger – Was wissen die schon?

An diversen Stellen im Netz wird argumentiert, dass ja eine der Unterzeichnerinnen des offenen Briefes eine Literatin sei. Dieses Argument scheint besonders in Österreich sehr beliebt zu sein, Frau Jelinek hat ja „nur“ einen Nobelpreis in Literatur – also, was weiß die schon?

Auch Greenpeace argumentiert auf diese Weise, gewürzt mit „Monsanto war’s, Monsanto war’s“.

Weiterlesen

110 Nobelpreisträger fordern von Greenpeace ein Ende der GMO-Ablehnung

In einem offenen Brief haben sich inzwischen schon 110 Nobelpreisträger gegen die Haltung von Greenpeace zu gentechnisch modifizierten Pflanzen und im Speziellen zu Goldenem Reis ausgesprochen. In den ersten Medienberichten war noch von 107 Nobelpreisträgern die Rede, inzwischen haben sich aber weitere angeschlossen.

Collage der 110 Nobelpreisträger
Die 110 Nobelpreisträger und Unterzeichner (mit Dank an Karl Haro von Mogel von Biofortified für die freundliche Genehmigung. Zum Originalartikel)

In ihrem offenen Brief kreiden sie diversen Organisationen mit Greenpeace an der Spitze an, die Fakten zu ignorieren und ein wertvolles Werkzeug, die Gentechnik, pauschal abzulehnen. In den Kampagnen dieser Organisationen werden die Fakten, Vorteile und Auswirkungen falsch dargestellt sowie die kriminelle Zerstörung von genehmigten Feldversuchen und Forschungsprojekten gutgeheißen.

Aber der Brief richtet sich nicht nur an Greenpeace: auch die Regierungen der Welt werden aufgefordert, dem Treiben von Greenpeace Einhalt zu gebieten und den Zugang von Landwirten zu biotechnologisch verbessertem Saatgut zu beschleunigen.

Weiterlesen

Magstadt? Where the F**k is Magstadt? (Teil 5)

Oder: Aber ein Aktuar hat’s abgesegnet! – Der Risikopool. In den letzten Wochen haben wir Einiges über die wunderbare Welt der Solidargemeinschaften gelernt, wo man eigentlich genau das Gleiche macht wie die Krankenkassen – nur besser, weil „ganzheitlich“. Zum Abschluss unserer kleinen Reihe schauen wir uns den „worst case“ an: Was, wenn tatsächlich jemand – Gasp! … Weiterlesen

css.php