Der Krebsscharlatan Nikolaus Klehr war bereits mehrfach Thema hier im Blog. Die Tatsache, dass er für viel Geld ebenso „alternative“ wie wirkungslose Behandlungen gegen Krebs durchführt, brachte ihm nicht nur die Bezeichnung „erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ seitens des Präsidenten der bayerischen Ärztekammer ein, sondern auch eine Anklage wegen Betruges in Österreich. Der Prozess in Salzburg läuft immer noch; Klehr drohen im Falle einer Verurteilung bis zu 10 Jahre Haft.
Neben seiner nutzlosen Krebstherapie ist Klehr aber auch für seine Klagefreudigkeit bekannt: Wie nicht wenige seiner Scharlatan-„Kollegen“ neigt er dazu, auf Kritik an seinen Behandlungsmethoden statt mit sachlichen Argumenten lieber mit Abmahnungen und Klagen zu reagieren.
Zuletzt traf es den Rechtsanwalt und Blogger Markus Kompa, den Klehr vor dem Landgericht Hamburg verklagte, und zwar nicht einmal wegen dem, was Kompa selbst schrieb, sondern lediglich, weil Kompa einen Link auf ein Video setzte. Bei diesem Video handelte es sich um einen Beitrag der Fernsehsendung Panorama der ARD, gegen den Klehr ebenfalls rechtlich vorgegangen war.
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